Nordic vs. Hirsch ?
Hallo zusammen hat irgendeiner die Erfahrung gemacht oder noch besser wer faert einen 93 oder 900 Nordic stage III ca. 290 Ps. und könnte man es mit der stage III vom Hirsch vergleichen ca.280 Ps. und was man bei Nordic für stage 3 zahlt in Euro.
Ps. gab es mal auch einen geplatzten Nordic auf der hebebühne....oder laufen die mit der Leistung ohne Probleme!
Grüsse Joe
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49 Antworten
Moin!
@sling
Für die Hirsch-Software wurde ein Teilegutachten erstellt. Dieses liegt mir vor und war auch für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich (dort steht für die Zulassungstelle auch drin, wie und in welchen Zeilen der Fahrzeugschein zu verändern ist). Eigentlich sollte der Händler - bei einer "standard" Hirsch-Software dieses Gutachten mitliefern. Für alle nicht-standard Hirsch-Tunings gilt genau das gleiche wie für entsprechende Produkte von Nordic.
Auf das entsprechende Abgasgutachten wird im Teilegutachten bezug genommen (mit Gutachtennummer).
Für eine Einzelabnahme ist grds. eine Abgasuntersuchung entspr. der EU-Richtlinien erforderlich (frag mich jetzt nicht mehr welche genau das war). Auf jeden Fall ist es ein ähnliches Gutachten, dass auch der Fahrzeughersteller für einen neuen Typ anfertigen lassen muss.
Neben dem Abgasgutachen (was das teuerste war) ist auch eine Geräuschmessung (in verschiedenen Fahrzuständen), eine Höchstgeschwindigkeitsmessung, eine Motorleistungsmessung und eine Bremsenprüfung erforderlich. Mir wurden auch die Kosten für die einzelnen Punkte genannt. Habe mir aber nur die Gesamtsumme gemerkt. Für die angebotene Leistung (=abzuarbeitende Punkte) fand ich es sogar noch günstig 😉
Gruß
PS
Ein paar Infos gibt es hier.
Zitat:
Original geschrieben von whisky78
Moin!Natürlich ist auch klar, dass jeder Richter anders entscheidet, so dass man mit dem Zitieren von Urteilen immer vorsichtig sein muss. Gruß
Hallo,
leicht offtopic:
Von befreundeten Anwälten höre ich ganz diskret, dass, wer heute Richter wird, Angst vor der Selbständigkeit hat oder für den Freien Beruf des Anwalts zu dumm ist.
Tenor: Der Öffentliche Dienst, das ist die zweite Garnitur...
Wissen wir jetzt, warum wir manche Gerichtsentscheidungen nicht verstehen ?
Gruss
nafob
Zitat:
Original geschrieben von nafob
Tenor: Der Öffentliche Dienst, das ist die zweite Garnitur...
Wissen wir jetzt, warum wir manche Gerichtsentscheidungen nicht verstehen ?
Gruss
nafob
Moin!
Entstamme selbst dem öD und kann dir teilweise beipflichten. Die Topleute gehen in die Wirtschaft oder in große Anwaltskanzleien - da verdienen sie mehr. Die "zweite Garnitur" geht in den öD.
Der große Rest wird selbständiger Anwalt und lebt vom Existenzminimum 😁
Ich arbeite im gehobenen Dienst. Wenn ich mir angucke was die angestellten Kolleginnen und Kollegen für ein Gehalt nach ihrem FH-Studium erhalten, so ist der einzige Grund, dass sie noch bei meinem Dienstherren beschäftigt sind, dass ihre spezielle Ausbildung nirgends anders zu gebrauchen ist 🙁 Zum Glück bin ich noch einer der letzten der Beamter wurde und daher von seinem Salär noch gut (=angemessen für die zu erbringenden Leistungen und das notwendige Fachwissen) leben kann... (eine Kollegin, die vier Jahre jünger ist als ich, sonst aber haargenau die gleiche Arbeit macht und die gleiche Ausbildung absolviert hat, erhält jeden Monat knapp 600 EUR netto weniger als ich - dabei habe ich meine private Krankenversicherung schon abgezogen).
Nicht umsonst sucht mein Dienstherr für seine Kliniken seit geraumer Zeit etliche Ärzte und muss bei seinen Azubis die Nachrückerliste seit Jahren bis zum letzten Platz abtelefonieren 🙁
Was jetzt aber irgendwie doch Off-Topic ist 😁
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von whisky78
Moin!
@sling
Für die Hirsch-Software wurde ein Teilegutachten erstellt. Dieses liegt mir vor und war auch für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich (dort steht für die Zulassungstelle auch drin, wie und in welchen Zeilen der Fahrzeugschein zu verändern ist). Eigentlich sollte der Händler - bei einer "standard" Hirsch-Software dieses Gutachten mitliefern. Für alle nicht-standard Hirsch-Tunings gilt genau das gleiche wie für entsprechende Produkte von Nordic.
Auf das entsprechende Abgasgutachten wird im Teilegutachten bezug genommen (mit Gutachtennummer).Für eine Einzelabnahme ist grds. eine Abgasuntersuchung entspr. der EU-Richtlinien erforderlich (frag mich jetzt nicht mehr welche genau das war). Auf jeden Fall ist es ein ähnliches Gutachten, dass auch der Fahrzeughersteller für einen neuen Typ anfertigen lassen muss.
Neben dem Abgasgutachen (was das teuerste war) ist auch eine Geräuschmessung (in verschiedenen Fahrzuständen), eine Höchstgeschwindigkeitsmessung, eine Motorleistungsmessung und eine Bremsenprüfung erforderlich. Mir wurden auch die Kosten für die einzelnen Punkte genannt. Habe mir aber nur die Gesamtsumme gemerkt. Für die angebotene Leistung (=abzuarbeitende Punkte) fand ich es sogar noch günstig 😉
Gruß
PS
Ein paar Infos gibt es hier.
DIN EN ISO/IEC 17025
steht auf dem Stempel des Abgasgutachtens....
Zitat:
Original geschrieben von nafob
Hallo,
leicht offtopic:
Von befreundeten Anwälten höre ich ganz diskret, dass, wer heute Richter wird, Angst vor der Selbständigkeit hat oder für den Freien Beruf des Anwalts zu dumm ist.
Tenor: Der Öffentliche Dienst, das ist die zweite Garnitur...
Wissen wir jetzt, warum wir manche Gerichtsentscheidungen nicht verstehen ?
Gruss
nafob
Richter würde ich nicht unterschätzen. Im Gegenteil, das was selbst altgediente Anwälte heute vor Gericht abliefern ist teilweise eine Frechheit. Von schlampigen Schriftsätzen, Verfahrensfehlern (welche die Mandanten viel Geld kosten) bis hin zu nicht mehr aktuellen Gesetzestextenim Termin. Und keine Bange-die Richter stehen durchaus unter Druck. Viele Fehler können die sich nicht erlauben-d.h. erlauben schon, aber dann ist das Ende der Fahnenstange schnell erreicht.
Ich schätze das Riskio an einen schlechten Anwalt zu geraten um ein Vielfaches höher ein, als einem Richter zu begegnen, der sich grobe Schnitzer leistet-zumal hier idR. die Möglichkeit besteht, die Entscheidung überprüfen zu lassen.