Nötigung wurde mit Handy gefilmt

Hallo zusammen,

folgende fiktive Situation:

Der A möchte auf eine Autobahn auffahren. Das macht er auch. Hinter ihm ist ein relativ schnell ranfahrender LKW (B) der die Lichthupe betätigt.

Der A hat ohnehin einen schlechten Tag erwischt und möchte die Lichthupe des B nicht auf sich beruhen lassen. Also reduziert der A durch leichtes bremsen die Geschwindigkeit (rechte Spur).
Der B fährt dadurch auch langsamer und betätigt weiterhin ständig die Lichthupe.

Nun möchte der LKW-Fahrer B den A überholen. Im gleichen Zug scherrt der A aber ebenfalls auf die mittlere Spur der dreispurigen Autobahn aus. Der B fährt dann wieder auf die rechte Spur rüber. Der A macht es ihm nach. Das ganze passiert 2 mal. Beide sind ca. 70-80 km/h gefahren obwohl dort Tempo 120 erlaubt ist.

Dann fährt der A wieder auf die linke spur und wird aber so langsam, dass der LKW rechts neben dem A auf gleicher Höhe fährt.

Da erkennt der A dann, dass der B die Situation mit einem Smartphone gefilmt hat, oder Fotos gemacht hat. Eventuell hat er aber auch geblufft und nur das Handy hingehalten.

Daraufhin hat der A die Geschwindigkeit erhöht und ist davon gefahren.

Der B entschließt sich zur Polizei zu fahren und den A wegen Nötigung anzuzeigen.
Als Beweis möchte der B sein Handyvideo vorzeigen.

Die Tatzeit ist 5:55 Uhr am Morgen und die Autobahn ist recht leer gewesen.

Nun gilt es folgende Sachverhalte zu klären:

1) Schießt der B sich ein Eigentor mit dem Video, da er zugibt, dass Smartphone während der Fahrt bedient zu haben? Würdet Ihr dem B daher davon abraten zur Polizei zu gehen?

2) Handelt es sich bei dem Vorfall tatsächlich um Nötigung?

3) Welche Konsequenzen resultieren aus der Anzeige für den A und den B?

Beste Antwort im Thema

Mir ist wurscht, wer A und B sind.
Aber solche Kasper gehoeren nicht ans Lenkrad und sollten besser im Sandkasten spielen.

Ciao
Ratoncita

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na das ist auch wieder so ein Fall wo beide sich falsch verhalten,
es ist auch nicht einfach, man lässt sich oft mitreissen in
solchen Situationen

Natürlich ist es eine nette, partnerschaftliche Geste im Straßenverkehr, wenn man einem Auffahrenden Platz macht und nach links wechselt. Aber eben nur, wenn man dadurch nicht einen anderen wiederum ausbremst. Also ich handhabe es so, dass ich nach links gehe, wenn es möglich ist und ich niemanden ausbremse. Ist es nicht möglich, versuche ich durch Gas wegnehmen den anderen einfädeln zu lassen.

Aber der Fall zeigt grundsätzlich mal wieder, wie der Straßenverkehr immer aggressiver und egoistischer wird. Niemand hat mehr Zeit, niemand steckt mal etwas zurück, immer nur ich ich ich.

Wäre ich Richter, würde ich A direkt zur MPU schicken.... Das gezeigte Verhalten offenbart die mangelnde charakterliche Eignung zum Führen eines KfZ im Strassenverkehr.... Der Lappen wäre erstmal weg..

Aber ich bin kein Richter. Solche Clowns haben auf unseren Strassen nichts verloren. Ein Grund, weshalb ich eine DashCam habe, welche gerichtlich verwertet werden kann.

Richtig, sowohl im LKW als auch im PKW keinen Meter ohne Cam.
Hab zwar bisher noch keine extremsituationen erlebt, aber haben ist besser als brauchen.

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Hallo@zooland , ich hoffe das Das Beschriebene, Deiner Fantasie entspringt.
Wer auf die Autobahn fährt, hat die Vorfahrt der dort Fahrenden zu beachten.
Die Lichthupe des LKW ( max. 80-90 Kmh) wird wohl berechtigt gewesen sein-
(meine Vermutung) Was sich danach abspielte, ist kurz gesagt "Verkehrsgefährdung".
Wenn so geschehen, unbedingt anzeigen, ein größeres Selbsttor könnte sich der
gerade aufgefahrende A kaum schießen.................

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 6. August 2020 um 16:17:35 Uhr:


Ah, also weder Vollpfosten noch Hohlpfosten, wenn wir die Einordnung von @derbeste44 nehmen.

Sonst hätte ich es nie gewagt den beiden Namen zu geben.

... im Fernverkehr würde ich einen LKW heutzutage keinesfalls mehr ohne fest installierter Kamera in der Frontscheibe fahren - mit Handy / Smartphone / etc. zu filmen ist Mist.

Hier (klick) ein zwar uraltes Video, das seit Jahren auf Youtube rumgeistert und eindrucksvoll zeigt mit welchen Idioten man es inzwischen zu tun hat.

PS: https://www.youtube.com/watch?v=avKTr1JyvpI , https://www.youtube.com/watch?v=jNkY7TdsdJw , https://www.youtube.com/watch?v=VzRmtQYYiYM , https://www.youtube.com/watch?v=uefZgXO1jrE , https://www.youtube.com/watch?v=vm7MUf0-Ijw

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. August 2020 um 13:05:59 Uhr:


ganz klar eine Nötigung. Die Nutzung des Smartphones zur Beweissicherung ist hier gerechtfertigt und würde nicht verfolgt. Wenn B das anzeigt, geht A ein Jahr zu Fuß und zahlt ein gutes halbes Monatsgehalt an Geldstrafe.

Meine laienhafte Meinung dazu:
B geht zur Polizei und macht eine Aussage, alleine das soll schon reichen als Beweis. Der/die Polizist/in kann bereits entschieden, Nötigung, gefährlicher Eingriff oder oder oder, am liebsten alles zusammen.
B hat die Aufnahmen mit einer Digitalkamera (ich weiss, ist auch nicht erlaubt, aber besser als Smartphone) gemacht und kann diese, falls notwendig, als Beweis vorlegen. Fertig.

A darf anschließend hoffentlich lange zu Fuß laufen...

Mit Aussage bei der Polizei meinst du sicher, er erstattet Anzeige. Das ist gar nichts, schon gar kein Beweis für irgendwas.

Die Polizei ist die Exekutive und entscheidet nichts. Die Anzeige geht an die Staatsanwaltschaft, die entscheidet über den Fortgang der Angelegenheit. Es kann also sein,d ass es zu einem Prozess kommt. In dem Fall wäre B ein Zeuge. Eine Zeugenaussage ist eine Zeugenaussage und etwas wert, weil ein zeuge zur Wahrheit verpflichtet ist. Ein Video bekräftigt in dem Fall seine Aussage.

Über das Vergehen (Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung, usw.) und die Folgen (Geldstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis, usw.) entscheidet dann das Gericht (Judikative).

Zitat:

@be_crazy schrieb am 6. August 2020 um 21:01:43 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. August 2020 um 13:05:59 Uhr:


ganz klar eine Nötigung. Die Nutzung des Smartphones zur Beweissicherung ist hier gerechtfertigt und würde nicht verfolgt. Wenn B das anzeigt, geht A ein Jahr zu Fuß und zahlt ein gutes halbes Monatsgehalt an Geldstrafe.

Meine laienhafte Meinung dazu:
B geht zur Polizei und macht eine Aussage, alleine das soll schon reichen als Beweis. Der/die Polizist/in kann bereits entschieden, Nötigung, gefährlicher Eingriff oder oder oder, am liebsten alles zusammen.
B hat die Aufnahmen mit einer Digitalkamera (ich weiss, ist auch nicht erlaubt, aber besser als Smartphone) gemacht und kann diese, falls notwendig, als Beweis vorlegen. Fertig.

A darf anschließend hoffentlich lange zu Fuß laufen...
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OK,dann fahr ich später mal zur Polizei und zeige irgend jemanden wegen irgend etwas an.
Nummernschilder sehe ich ja genug beim fahren,meine Aussage ist ja schon Beweis.
Wo nimmst Du das nur her?

...mit einer sauberen detailierten & glaubhafte Aussage kommt man weiter als so mancher denkt.

Eine lange wild zusammenphantasierte Aussage bricht sehr leicht wie ein Kartenhaus zusammen... Einstellung des Verfahren z.B. nach § 170 Abs. 2 StPO

...und wenn Indizien dafür sprechen und vielleicht der Angezeigte / Beschuldigte sogar noch entsprechende Beweise liefert oder weitere Zeugen mit gegesätzlichen Aussagen auftauchen, dann biste sehr schnell Beschuldigter in einem Ermittlungs- / Strafverfahren wegen § 164 StGB Falsche Verdächtigung

Edit: ...richtig @AS60 mit § 145d Vortäuschen einer Straftat kannste auch dabei sein... wie auch bestimmt noch diversen weiteren §§ ausm STGB

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 6. August 2020 um 22:19:36 Uhr:


OK,dann fahr ich später mal zur Polizei und zeige irgend jemanden wegen irgend etwas an.
Nummernschilder sehe ich ja genug beim fahren,meine Aussage ist ja schon Beweis.
Wo nimmst Du das nur her?

Ich weiß bzw. nehme an, dass du das ironisch gemeint hast, ist aber vom Prinzip her richtig. Kannst du machen. Natürlich zählt die Aussage eines Geschädigten (wie in diesem Fall ) als Beweis. Auch wenn keine Aufzeichnung vorhanden ist. Denkt dieser sich sich irgendwas aus, so wie du es hier andeutest, macht er sich selber strafbar und hat dann selbst ein Problem. (145d StGB )

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 6. August 2020 um 16:50:12 Uhr:



Zitat:

@Weilheimer schrieb am 6. August 2020 um 13:55:23 Uhr:


Bei der beschriebenen Situation mus ich unweigerlich an diese Video denken:

https://www.youtube.com/watch?v=f4DXZc8hwgU

Nur hatte da der LKW-Fahrer eine Dashcam und damit wohl eher bei einer Anzeige keinen Ärger.

Äh, wie bitte? Der LKW-Fahrer fährt die ganze Zeit viel zu dicht auf. Dann fährt er auf der Standspur. Dann wieder viel zu dicht. Also wenn hier einer Probleme bekommen würde, dann mit Sicherheit der LKW Fahrer.

Sorry..
..gestatte mir eine Frage: Du hast das Vid gesehen ?
Ich meine so richtig gesehen ?

Der LKW reagiert nur.
Worauf ?
Auf den Audi, der mal etwas Gas gibt, mal etwas bremst, mal etwas schlingert usw etc.
Der Standstreifen ist für den LKW eine evntl. Fluchtlinie gewesen.
Der Audi hat den LKW die gesamte Zeit versucht zu ärgern, zu drangsalieren, zu verarschen.

Dir anzurechnen wäre, du hast noch keinen LKW gefahren.
Ansonsten ist dein Beitrag nicht ansatzweise zu verstehen.

Das einzige was du als Trucker in so einem Moment machen kannst, fahr einen Parkplatz oä an, rauch in Ruhe eine, und fahr dann weiter. Ansonsten hast du null Chance gegen so einen /&😉$%"...

Gruß Jörg.

Wie bitte? Massives Auffahren, Unterschreiten des Mindestabstandes, ständiges Hupen? Das ist Nötigung in Reinform. Der Audi fährt dämlich, aber rechtlich macht er nichts falsch. Er darf da mit 80 langfahren. Der LKW hat gefälligst den Mindestabstand zu wahren und auf eine Übberholgelegenheit zu warten ( Beschleunigen darf der Audi dann nicht).

Kai..
..rechtlich ??

Versuchen wir es mal so:
Warum, in Gottes Namen, machen solche Leute sowas ?
Warum ??

Es geht nicht um rechtliches.
Es geht darum, das solche Leute andere Leute versuchen zu provozieren.
Warum muss ich den Trucker so auf die Palme bringen ?

Warum kann man nicht auf andere, egal mit was für einem FZ, etwas Rücksicht nehmen ? Was bewegt Leute zu solchen dummen Handlungen ? Rechtlich kann ich fahren wie ich will ? Egal ob andere dabei auf der Strecke bleiben ??

Der LKW hat doch den Überholversuch gemacht.
Hast du gesehen, was dabei rauskam ??
Der Audi hat den LKW vom Anfang bis zum Ende des Vids provoziert.
Sorry, aber wer hier den Audi in Schutz nimmt....

Das einzige, was man dem LKW anlasten kann: Er hätte sich darauf nicht einlassen sollen. Das ist aber manchmal, und besonders mit einem LKW nicht ganz so einfach...

Gruß Jörg.

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