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Nötigung wurde mit Handy gefilmt

Themenstarteram 6. August 2020 um 9:31

Hallo zusammen,

folgende fiktive Situation:

Der A möchte auf eine Autobahn auffahren. Das macht er auch. Hinter ihm ist ein relativ schnell ranfahrender LKW (B) der die Lichthupe betätigt.

Der A hat ohnehin einen schlechten Tag erwischt und möchte die Lichthupe des B nicht auf sich beruhen lassen. Also reduziert der A durch leichtes bremsen die Geschwindigkeit (rechte Spur).

Der B fährt dadurch auch langsamer und betätigt weiterhin ständig die Lichthupe.

Nun möchte der LKW-Fahrer B den A überholen. Im gleichen Zug scherrt der A aber ebenfalls auf die mittlere Spur der dreispurigen Autobahn aus. Der B fährt dann wieder auf die rechte Spur rüber. Der A macht es ihm nach. Das ganze passiert 2 mal. Beide sind ca. 70-80 km/h gefahren obwohl dort Tempo 120 erlaubt ist.

Dann fährt der A wieder auf die linke spur und wird aber so langsam, dass der LKW rechts neben dem A auf gleicher Höhe fährt.

Da erkennt der A dann, dass der B die Situation mit einem Smartphone gefilmt hat, oder Fotos gemacht hat. Eventuell hat er aber auch geblufft und nur das Handy hingehalten.

Daraufhin hat der A die Geschwindigkeit erhöht und ist davon gefahren.

Der B entschließt sich zur Polizei zu fahren und den A wegen Nötigung anzuzeigen.

Als Beweis möchte der B sein Handyvideo vorzeigen.

Die Tatzeit ist 5:55 Uhr am Morgen und die Autobahn ist recht leer gewesen.

Nun gilt es folgende Sachverhalte zu klären:

1) Schießt der B sich ein Eigentor mit dem Video, da er zugibt, dass Smartphone während der Fahrt bedient zu haben? Würdet Ihr dem B daher davon abraten zur Polizei zu gehen?

2) Handelt es sich bei dem Vorfall tatsächlich um Nötigung?

3) Welche Konsequenzen resultieren aus der Anzeige für den A und den B?

Beste Antwort im Thema

Mir ist wurscht, wer A und B sind.

Aber solche Kasper gehoeren nicht ans Lenkrad und sollten besser im Sandkasten spielen.

Ciao

Ratoncita

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Meiner Meinung nach muss B mit gar nichts rechnen. Die Geschwindigkeit verringern um den LKW zu behindern ist ja wohl unter aller Kanone.

Erlebe ich hin und wieder nach Elefantenrennen. Da fahren dann so Knaller absichtlich vor den LKW und Bremsen. Da tun mir die Brummi Fahrer echt leid. Ich find solche elend langen Überholvorgänge zwar auch nicht so prall, aber n LKW ausbremsen geht gar nicht.

ganz klar eine Nötigung. Die Nutzung des Smartphones zur Beweissicherung ist hier gerechtfertigt und würde nicht verfolgt. Wenn B das anzeigt, geht A ein Jahr zu Fuß und zahlt ein gutes halbes Monatsgehalt an Geldstrafe.

Zitat:

@nogel schrieb am 6. August 2020 um 12:59:53 Uhr:

Ganz so niedrig sind die Hürden für Nötigung nun auch nicht.

Niedrig nicht - aber im Straßenverkehr sind die sehr schnell überschritten - hier ist ein PKW und ein LKW bei Autobahngeschwindigkeit im Spiel. Das darf man nicht unterschätzen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. August 2020 um 13:05:59 Uhr:

ganz klar eine Nötigung. Die Nutzung des Smartphones zur Beweissicherung ist hier gerechtfertigt und würde nicht verfolgt. Wenn B das anzeigt, geht A ein Jahr zu Fuß und zahlt ein gutes halbes Monatsgehalt an Geldstrafe.

Dann frag doch B mal, warum er nicht die Spur gewechselt hat.

Dann frag B doch mal, warum er statt des Spurwechselns A anblinken musste.

Und frag A, warum er nicht in die Puschen kommt.

Morgens auf einer wenig befahrenen BAB...

Gruß Jörg.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. August 2020 um 13:05:59 Uhr:

ganz klar eine Nötigung. Die Nutzung des Smartphones zur Beweissicherung ist hier gerechtfertigt und würde nicht verfolgt. Wenn B das anzeigt, geht A ein Jahr zu Fuß und zahlt ein gutes halbes Monatsgehalt an Geldstrafe.

Wenn´s dann ideal läuft mit den Strafen.

Ob´s dann so lange wird mit dem laufen, wage ich mal zu bezweifeln, wenn es auch angebracht wäre.

Mit der Benutzung des Handys wird´s vermutlich so ausgehen, da bin ich bei dir.

So Leute wie A gehören nicht hinter das Steuer eines Fahrzeugs.

das ist doch völlig egal. Die Lichthupe ist zum Hinweis auf eine Gefahrensituation ausdrücklich erlaubt. Und zum Fahrstreifenwechsel ist niemand verpflichtet, nur wenn ein Kasper sich auf die Autobahn quetschen will. Die Aggression ging doch hier ganz klar von A aus, der aus einer völlig normalen Situation ein gefährliches Spiel gemacht hat.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 6. August 2020 um 13:13:54 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. August 2020 um 13:05:59 Uhr:

ganz klar eine Nötigung. Die Nutzung des Smartphones zur Beweissicherung ist hier gerechtfertigt und würde nicht verfolgt. Wenn B das anzeigt, geht A ein Jahr zu Fuß und zahlt ein gutes halbes Monatsgehalt an Geldstrafe.

Dann frag doch B mal, warum er nicht die Spur gewechselt hat.

Dann frag B doch mal, warum er statt des Spurwechselns A anblinken musste.

Und frag A, warum er nicht in die Puschen kommt.

Morgens auf einer wenig befahrenen BAB...

Gruß Jörg.

Wer zwingt B zum Wechseln der Spur? Er hat Vorfahrt auf der Autobahn. A ist offensichtlich eine Schnarchnase und ein Oberlehrer der es nicht schafft in 200m Beschleunigungsstreifen seine Krücke auf 100 km/h zu beschleunigen.

 

So jemanden würde man eigentlich gern Mal aus dem Auto ziehen, aber das bringt nur noch mehr Ärger.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 6. August 2020 um 13:13:54 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. August 2020 um 13:05:59 Uhr:

ganz klar eine Nötigung. Die Nutzung des Smartphones zur Beweissicherung ist hier gerechtfertigt und würde nicht verfolgt. Wenn B das anzeigt, geht A ein Jahr zu Fuß und zahlt ein gutes halbes Monatsgehalt an Geldstrafe.

Dann frag doch B mal, warum er nicht die Spur gewechselt hat.

Dann frag B doch mal, warum er statt des Spurwechselns A anblinken musste.

Und frag A, warum er nicht in die Puschen kommt.

Morgens auf einer wenig befahrenen BAB...

Gruß Jörg.

Warum kein Spurwechsel? Vielleicht nicht möglich. Verpflichtet ist man dazu übrigens nicht.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. August 2020 um 13:05:59 Uhr:

ganz klar eine Nötigung. Die Nutzung des Smartphones zur Beweissicherung ist hier gerechtfertigt und würde nicht verfolgt.

Da wäre ich mir zwar nicht so sicher, aber das Risiko wäre es mir an B's Stelle wert.

 

Das Fehlverhalten liegt hier einzig und ausschließlich bei A.

Zitat:

@Ben_F schrieb am 6. August 2020 um 13:18:24 Uhr:

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 6. August 2020 um 13:13:54 Uhr:

 

Dann frag doch B mal, warum er nicht die Spur gewechselt hat.

Dann frag B doch mal, warum er statt des Spurwechselns A anblinken musste.

Und frag A, warum er nicht in die Puschen kommt.

Morgens auf einer wenig befahrenen BAB...

Gruß Jörg.

Wer zwingt B zum Wechseln der Spur? Er hat Vorfahrt auf der Autobahn. A ist offensichtlich eine Schnarchnase und ein Oberlehrer der es nicht schafft in 200m Beschleunigungsstreifen seine Krücke auf 100 km/h zu beschleunigen.

So jemanden würde man eigentlich gern Mal aus dem Auto ziehen, aber das bringt nur noch mehr Ärger.

Natürlich hat er Vorfahrt.

Natürlich MUSS er nicht wechseln.

Wenn ich einen auf der Auffahrt sehe, sehe schon, der kommt nicht in Gang, dann wechsele ich auch mit dem LKW die Spur. Selbst wenn er mich dann ausbeschleunigen sollte, weil er das Gas doch findet, dann gehe ich eben wieder rüber.

B hat aber klar gemacht, das ist seine Spur - natürlich irgendwo zurecht, aber dennoch überflüssig..

Gruß Jörg.

Bei der beschriebenen Situation mus ich unweigerlich an diese Video denken:

https://www.youtube.com/watch?v=f4DXZc8hwgU

Nur hatte da der LKW-Fahrer eine Dashcam und damit wohl eher bei einer Anzeige keinen Ärger.

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 6. August 2020 um 13:55:23 Uhr:

Bei der beschriebenen Situation mus ich unweigerlich an diese Video denken:

https://www.youtube.com/watch?v=f4DXZc8hwgU

Nur hatte da der LKW-Fahrer eine Dashcam und damit wohl eher bei einer Anzeige keinen Ärger.

:eek:

Unfassbar..

..aber solche Typen gibt es.

Das schlimmste daran ist, als Trucker biste dem ausgeliefert. Der ist in allem schneller und wendiger. Du könntest im Zweifelsfall echt nur für eine Kippe auf einen Parkplatz fahren, dann biste den los.

Gruß Jörg.

Der Autofahrer hat natürlich eine Nötigung begangen. Der LKW-Fahrer bekommt Punkte wegen der Smartphonebenutzung.

Der Autofahrer sollte darüber nachdenken, warum er vor dem LKW eingeschert ist. Es gibt dort kein Reissverschlussverfahren, auch wenn einige LKW-Faher und teils auch PKW-Fahrer die per Nötigung erstreiten.

im Fall des Videos allerdings begeht der LKW-Fahrer die Nötigung. Wenn er den Film irgendwo zeigt, bekommt er die Probleme.

Das Thema zeigt nebenbei ein ganz grundsätzliches Problem auf unseren Autobahnen bzw. deren Auffahrten auf. Man hat nämlich immer mehr den Eindruck an Autobahnauffahrten, dass sich eine Falschinformation breit gemacht hat und ein immer größer werdender Anteil von VT der Auffassung ist, dass der Auffahrende vorfahrtsberechtigt sei. Es wird sehr oft einfach auf die Autobahn gefahren, völlig ignorierend was sich auf der Autobahn abspielt.

Daraus resultiert auch das Verhalten vieler VT auf der rechten Spur der AB, die dann reflexartig die Spur nach links wechseln, weil “der Auffahrende ja vorfahrtsberechtigt ist“. Das ist inzwischen eine richtige Unsitte an Autobahnauffahrten geworden!

Erst kürzlich selbst erlebt: Mit ca. 140/150 km/h auf der rechten Spur an eine Auffahrt gekommen, hinter mir geschätzt mit 50 Meter Abstand auf der linken Spur ein anderer VT mit vielleicht 20 km/h mehr als ich. Dann wollte einer Auffahren und ist mir ohne mit der Wimper zu zucken vor die Karre gefahren. Das kann man nur machen wenn man der Meinung ist Vorfahrt zu haben. Da ich den VT auf der linken Spur nicht behindern wollte, musste ich zwangsläufig einigermaßen herzhaft auf die Bremse. Vermutlich meinte der Auffahrende aber, dass der VT auf der linken Spur selbstverständlich für alle anderen hätte bremsen müssen.

Vielleicht sollten hier mal Polizei und Verkehrsclubs etc. eine Aufklärungskampagne starten wie es richtig abläuft…

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