Nötigung wurde mit Handy gefilmt

Hallo zusammen,

folgende fiktive Situation:

Der A möchte auf eine Autobahn auffahren. Das macht er auch. Hinter ihm ist ein relativ schnell ranfahrender LKW (B) der die Lichthupe betätigt.

Der A hat ohnehin einen schlechten Tag erwischt und möchte die Lichthupe des B nicht auf sich beruhen lassen. Also reduziert der A durch leichtes bremsen die Geschwindigkeit (rechte Spur).
Der B fährt dadurch auch langsamer und betätigt weiterhin ständig die Lichthupe.

Nun möchte der LKW-Fahrer B den A überholen. Im gleichen Zug scherrt der A aber ebenfalls auf die mittlere Spur der dreispurigen Autobahn aus. Der B fährt dann wieder auf die rechte Spur rüber. Der A macht es ihm nach. Das ganze passiert 2 mal. Beide sind ca. 70-80 km/h gefahren obwohl dort Tempo 120 erlaubt ist.

Dann fährt der A wieder auf die linke spur und wird aber so langsam, dass der LKW rechts neben dem A auf gleicher Höhe fährt.

Da erkennt der A dann, dass der B die Situation mit einem Smartphone gefilmt hat, oder Fotos gemacht hat. Eventuell hat er aber auch geblufft und nur das Handy hingehalten.

Daraufhin hat der A die Geschwindigkeit erhöht und ist davon gefahren.

Der B entschließt sich zur Polizei zu fahren und den A wegen Nötigung anzuzeigen.
Als Beweis möchte der B sein Handyvideo vorzeigen.

Die Tatzeit ist 5:55 Uhr am Morgen und die Autobahn ist recht leer gewesen.

Nun gilt es folgende Sachverhalte zu klären:

1) Schießt der B sich ein Eigentor mit dem Video, da er zugibt, dass Smartphone während der Fahrt bedient zu haben? Würdet Ihr dem B daher davon abraten zur Polizei zu gehen?

2) Handelt es sich bei dem Vorfall tatsächlich um Nötigung?

3) Welche Konsequenzen resultieren aus der Anzeige für den A und den B?

Beste Antwort im Thema

Mir ist wurscht, wer A und B sind.
Aber solche Kasper gehoeren nicht ans Lenkrad und sollten besser im Sandkasten spielen.

Ciao
Ratoncita

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Sorry, der Audi fährt bescheiden, aber das Verhalten des Truckers ist nicht zu rechtfertigen. Wer sich so provozieren lässt, gehört nicht auf die Straße.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. August 2020 um 08:14:20 Uhr:


Wie bitte? Massives Auffahren, Unterschreiten des Mindestabstandes, ständiges Hupen? Das ist Nötigung in Reinform. Der Audi fährt dämlich, aber rechtlich macht er nichts falsch. Er darf da mit 80 langfahren. Der LKW hat gefälligst den Mindestabstand zu wahren und auf eine Übberholgelegenheit zu warten ( Beschleunigen darf der Audi dann nicht).

Deiner Argumentation nach würde bei einem Ausbremsmanöver der Hinterherfahrende die Nötigung begehen, weil er zu dich auffährt.

Ich gebe Dir aber recht, dass *in dem Video* (um das es in diesm Thraed eigentlich gar nicht geht) das Verhalten des LKW-Fahrers grenzwertig ist und er durchaus gegen die Verkehrsregeln verstößt. Aber dennoch sollte man unterscheiden, wer agiert, d.h. die Situation herbeiführt und wer darauf reagiert. Spätestens als der Audifahrer die Spur wechselt, ist es ganz klar Nötigung - das hat nichts mit "bescheiden fahren" zu tun.

Was manchen scheinbar nicht klar ist, ist, dass Nötigung keine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ist, sondern eine Straftat gemäß Strafgesetzbuch, die mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann. Der Entzug des Führerscheins kommt da nur "on top" noch dazu.

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 7. August 2020 um 09:35:05 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. August 2020 um 08:14:20 Uhr:


Wie bitte? Massives Auffahren, Unterschreiten des Mindestabstandes, ständiges Hupen? Das ist Nötigung in Reinform. Der Audi fährt dämlich, aber rechtlich macht er nichts falsch. Er darf da mit 80 langfahren. Der LKW hat gefälligst den Mindestabstand zu wahren und auf eine Übberholgelegenheit zu warten ( Beschleunigen darf der Audi dann nicht).

Deiner Argumentation nach würde bei einem Ausbremsmanöver der Hinterherfahrende die Nötigung begehen, weil er zu dich auffährt.

Tja, der LKW-Fahrer ist halt immer Schuld, weil er LKW fährt. So einfach kann die Welt sein.

Unfug. Der LKW Fahrer kann sich an die Verkehrsregeln halten, dann ist er auch nicht schuld. Wenn er aber dicht auffährt, ständig Lichthupe gibt, Hupt, drängelt, auf dem Standstreifen fährt, dann hat das mit Verkehrsregeln nichts mehr zu tun, das ist Wild West.

Richtig wäre gewesen, die Geschwindigkeit um 5km herabzusetzen und den Abstand herzustellen. Dann läuft er auch nicht mehr auf den Audi auf. Bis dieser die Lust verliert und ganz von selbst beschleunigt, was max. 5min dauert.

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Eine Nötigung kann man durchaus mit einer Nötigung beantworten. Ob das intelligent ist ist immer eine andere Sache.

Und ja, wenn der LKW-Fahrer bei den Spielchen auffährt ist er Schuld.

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 7. August 2020 um 11:03:37 Uhr:


Eine Nötigung kann man durchaus mit einer Nötigung beantworten.

Joa, dann machen sich halt beide strafbar.

Unrecht mit gleichem Unrecht beantworten ist zumindest in unserer Rechtsprechung nicht gestattet.

Aber sag mal, wo fährst du üblicherweise rum. Falls du mich beim Spurwechseln mal schneiden solltest, setze ich mich gern vor dich und Werfe den Notanker. Deiner Ansicht nach darf ich das; also kein Problem für dich....oder?
Die Heckschürze könnte eine neue Lackierung brauchen...

Der LKW-Fahrer würde mit Sicherheit eine Schuld bekommen, der Vorrausfahrende allerdings ebenfalls eine Teilschuld... wenn es bewiesen werden kann, was passierte. Kann der LKW-Fahrer beweisen, dass der Vorrausfahrende grundlosden Anker geworfen hat und fährt ihm dann auf.... kann er schuldlos davon kommen und der vorrausfahrende hat nicht nur die Nötigung am Hals... die wäre dann das kleinste Problem.

Edit: Ich finde es erschreckend, wieviele sich hier im Recht sehen, wenn sie ein hinterherfahrendes Fahrzeug vorsätzlich "ärgern".

Das kannst vergessen. Wenn du absichtlich bremst rausche ich gerne rein. Meine Schnauze braucht eine Verschönerung. Aber bei diesen Spielchen habe die garantiert keinen sauberen Abstand gehalten.

Och warum... Ist doch deiner Ansicht nach vollkommen Ok, wenn ich vor dir den Anker werfe... da brauchst mir nicht reinrauschen. Daher erwarte ich natürlich auch, dass von dir keinerlei Rechnung käme...von mir jedoch ganz sicher.

Aber nun sind wir dabei dass du nach einer Nötigung, welche auf deiner Nötigung aufbaute, eine weitere Straftat begehst. Ist also nicht nur Nötigung als Antwort auf eine Nötigung zulässig, sondern auch eine andere Straftat als Antwort auf eine Nötigung vollkommen Ok?
Wie weit geht das Spielchen bei dir? Bis beide Duelanten sich gegenseitig auf 1000 Straftaten hochgeschaukelt haben?

Ich sags nochmal:
Auf eine Nötigung mit einer Nötigung zu antworten ist NICHT in Ordnung.

Mit deiner Ansicht solltest du darüber nachdenken, ob du hinter das Steuer eines Kfz gehörst.

Wo habe ich geschrieben, dass irgendwas davon okay ist? Du solltest vielleicht noch versuchen Ironie und Sarkasmus zu erkennen. Es wird dir schwerfallen mich jemals bei einer Nötigung zu erwischen.

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 7. August 2020 um 11:03:37 Uhr:


Eine Nötigung kann man durchaus mit einer Nötigung beantworten.

Dass dieser Satz Sarkasmus sein sollte, ist nicht erkennbar. Sollte es Sarkasmus gewesen sein, so sind meine Ausführungen hinfällig. Dann solltest du es jedoch auch eindeutig kennzeichnen.

Hattest du in meinem Beitrag "wo fährst du üblicherweise rum" den Sarkasmus erkannt? Denn auch dieser war doch ganz offensichtlich als Sarkasmus zu erkennen, oder etwa nicht? Meine rhetorische Frage am Ende des Absatzes stellt es jedoch als Sarkasmus dar.

Wer Sarkasmus verwendet muss damit rechnen, dass ihn nicht jeder erkennt und dann gibt es entsprechende Antworten.

Aber gut, das wäre geklärt....
Begraben wir das Kriegsbeil? *shake-hands*

Ich hoffte du hattest auch den Satz nach deinem Zitat von mir gelesen.

Begraben.

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 6. August 2020 um 13:55:23 Uhr:


Bei der beschriebenen Situation mus ich unweigerlich an diese Video denken:

https://www.youtube.com/watch?v=f4DXZc8hwgU

Nur hatte da der LKW-Fahrer eine Dashcam und damit wohl eher bei einer Anzeige keinen Ärger.

Spätestens beim Spurwechsel des Audi nach links hätte ich drauf gehalten.

A fährt langsamer auf eine Autobahn als der LKW daherkommt, sollte also nochmal „Beschleunigungsstreifen“ googeln. Anstatt die Warnung von B zu verstehen und sich zu entschuldigen bremst er B aus. Nächsten zu googelnden Begriffe „Nötigung“ & „ gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr“. Mit einem PKW ist es selten dämlich einen LKW zu ärgern. Es ist egal wer welchen Fehler macht, die PKW Insassen sterben sehr viel wahrscheiöicher als dem LKW Fahrer was passiert.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 07. Aug. 2020 um 14:3:22 Uhr:


Beschleunigungsstreifen“ googeln

Um dann festzustellen, dass es solche in Deutschland nicht mehr gibt?

Zitat:

@onzlaught schrieb am 7. August 2020 um 14:03:22 Uhr:


A fährt langsamer auf eine Autobahn als der LKW daherkommt, sollte also nochmal „Beschleunigungsstreifen“ googeln. Anstatt die Warnung von B zu verstehen und sich zu entschuldigen bremst er B aus. Nächsten zu googelnden Begriffe „Nötigung“ & „ gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr“. Mit einem PKW ist es selten dämlich einen LKW zu ärgern. Es ist egal wer welchen Fehler macht, die PKW Insassen sterben sehr viel wahrscheiöicher als dem LKW Fahrer was passiert.

Gute Idee das mit dem Googeln. 😉Insbesondere kann Mann dann erfahren dass der 315b hier keine Anwendung findet. Hier wurde niemand gefährdet sonder es kam hier zu einer Behinderung des Lkw. Mehr nicht. Reicht zwar eigentlich auch aber eben nicht für den 315b bei dem es sich um ein „konkretes Gefährdungsdelikt“ handelt. Nötigung durch A natürlich, aber durch die fehlende konkrete Gefährdung kein gefährlicher Eingriff.

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