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Nötigung wurde mit Handy gefilmt

Themenstarteram 6. August 2020 um 9:31

Hallo zusammen,

folgende fiktive Situation:

Der A möchte auf eine Autobahn auffahren. Das macht er auch. Hinter ihm ist ein relativ schnell ranfahrender LKW (B) der die Lichthupe betätigt.

Der A hat ohnehin einen schlechten Tag erwischt und möchte die Lichthupe des B nicht auf sich beruhen lassen. Also reduziert der A durch leichtes bremsen die Geschwindigkeit (rechte Spur).

Der B fährt dadurch auch langsamer und betätigt weiterhin ständig die Lichthupe.

Nun möchte der LKW-Fahrer B den A überholen. Im gleichen Zug scherrt der A aber ebenfalls auf die mittlere Spur der dreispurigen Autobahn aus. Der B fährt dann wieder auf die rechte Spur rüber. Der A macht es ihm nach. Das ganze passiert 2 mal. Beide sind ca. 70-80 km/h gefahren obwohl dort Tempo 120 erlaubt ist.

Dann fährt der A wieder auf die linke spur und wird aber so langsam, dass der LKW rechts neben dem A auf gleicher Höhe fährt.

Da erkennt der A dann, dass der B die Situation mit einem Smartphone gefilmt hat, oder Fotos gemacht hat. Eventuell hat er aber auch geblufft und nur das Handy hingehalten.

Daraufhin hat der A die Geschwindigkeit erhöht und ist davon gefahren.

Der B entschließt sich zur Polizei zu fahren und den A wegen Nötigung anzuzeigen.

Als Beweis möchte der B sein Handyvideo vorzeigen.

Die Tatzeit ist 5:55 Uhr am Morgen und die Autobahn ist recht leer gewesen.

Nun gilt es folgende Sachverhalte zu klären:

1) Schießt der B sich ein Eigentor mit dem Video, da er zugibt, dass Smartphone während der Fahrt bedient zu haben? Würdet Ihr dem B daher davon abraten zur Polizei zu gehen?

2) Handelt es sich bei dem Vorfall tatsächlich um Nötigung?

3) Welche Konsequenzen resultieren aus der Anzeige für den A und den B?

Beste Antwort im Thema

Mir ist wurscht, wer A und B sind.

Aber solche Kasper gehoeren nicht ans Lenkrad und sollten besser im Sandkasten spielen.

Ciao

Ratoncita

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Zitat:

@zooland schrieb am 6. August 2020 um 11:31:21 Uhr:

1) Schließt der B sich ein Eigentor mit dem Video, da er zugibt, dass Smartphone während der Fahrt bedient zu haben? Würdet Ihr dem B daher davon abraten zur Polizei zu gehen?

Definitiv ein Eigentor und ein klarer Fall von Dumm und Dümmer!

Warum veranstaltet man sowas sogar auf einer leeren dreispurigen Autobahn?

Beide zum Fahreignungstest und gut. ;)

Gruß Metalhead

Mir ist wurscht, wer A und B sind.

Aber solche Kasper gehoeren nicht ans Lenkrad und sollten besser im Sandkasten spielen.

Ciao

Ratoncita

Ich persönlich würde beiden den FS für einen Monat abnehmen und zur MPU laden.

Danach wird man sehen wer den FS behalten darf oder für längere Zeit abgeben muss.

Das ist mal wieder ein tolles Beispiel für Kindergarten auf unseren Straßen.

Hier geht es nur, und eindeutig nur um Egoismus, und hier fahre ich und du nicht.

Leider weitet sich das immer weiter aus.

Immer mehr FZ-Führer fangen mit anderen solche Spielchen an, nur um zu zeigen wer den längeren hat. Dabei geht es auch gern um die zu fahrenden Autos. So zeigt ein Kleinwagenfahrer einen BMW gern mal wo der Hammer hängt, und natürlich umgekehrt.

Wieder ein Fred zum Köppe einschlagen...

Gruß Jörg.

Zitat:

@zooland schrieb am 6. August 2020 um 11:31:21 Uhr:

Hallo zusammen,

folgende fiktive Situation:

Der A möchte auf eine Autobahn auffahren. Das macht er auch. Hinter ihm ist ein relativ schnell ranfahrender LKW (B) der die Lichthupe betätigt.

Der A hat ohnehin einen schlechten Tag erwischt und möchte die Lichthupe des B nicht auf sich beruhen lassen. Also reduziert der A durch leichtes bremsen die Geschwindigkeit (rechte Spur).

Der B fährt dadurch auch langsamer und betätigt weiterhin ständig die Lichthupe.

Nun möchte der LKW-Fahrer B den A überholen. Im gleichen Zug scherrt der A aber ebenfalls auf die mittlere Spur der dreispurigen Autobahn aus. Der B fährt dann wieder auf die rechte Spur rüber. Der A macht es ihm nach. Das ganze passiert 2 mal. Beide sind ca. 70-80 km/h gefahren obwohl dort Tempo 120 erlaubt ist.

Dann fährt der A wieder auf die linke spur und wird aber so langsam, dass der LKW rechts neben dem A auf gleicher Höhe fährt.

Da erkennt der A dann, dass der B die Situation mit einem Smartphone gefilmt hat, oder Fotos gemacht hat. Eventuell hat er aber auch geblufft und nur das Handy hingehalten.

Daraufhin hat der A die Geschwindigkeit erhöht und ist davon gefahren.

Der B entschließt sich zur Polizei zu fahren und den A wegen Nötigung anzuzeigen.

Als Beweis möchte der B sein Handyvideo vorzeigen.

Die Tatzeit ist 5:55 Uhr am Morgen und die Autobahn ist recht leer gewesen.

Nun gilt es folgende Sachverhalte zu klären:

1) Schießt der B sich ein Eigentor mit dem Video, da er zugibt, dass Smartphone während der Fahrt bedient zu haben? Würdet Ihr dem B daher davon abraten zur Polizei zu gehen?

2) Handelt es sich bei dem Vorfall tatsächlich um Nötigung?

3) Welche Konsequenzen resultieren aus der Anzeige für den A und den B?

1. Mit dem Zugeben der Benutzung begeht er natürlich eine Ordungswidrigkeit. Wie das im Nachinein im Hinblick auf die durch die Aufnahme evtl. nachgewiesene Straftat gewertet wird, bleibt abzuwarten. Von einer Anzeige würde ich nicht abraten.

2. Zunächst hört es sich ganz nach Nötigung an und wird vermutlich auch dementsprechend von der Polizei so bewertet und aufgenommen. Schlußendlich entscheidet das die Staatsanwaltschaft.

3. Kann man ja nachlesen. Strafbarkeit der Nötigung ergibt sich zunächst mal grundsätzlich aus dem

§ 240 StGB. Inwieweit die Strafen dann übernommen werden oder eben auf die Besonderheit des Strassenverkehrs angepaßt werden, liegt dann wieder in der Verantwortlichkeit der Behörden. Bei Google gibt es darüber genug zu finden.

Das Filmen mit dem Handy ergibt sich dann aus dem ganz nornalen Bußgeldkatalog

 

https://www.google.com/url?...

so ne ähnliche Sitution in der Stadt hatte ich vor zwei Wochen.

Da gings einem SUV-Sportsfreund hinter mir beim Einscheren von einer AB-Ausfahrtsspur auf eine innstädtische Straße nicht schnell genug.

Verfolgte mich dann ungelogen 3 km(!) mit null Abstand bis zu einem Supermarkt, stieg neben mir aus, mit breiter Brust sofort oberlehrermäßig loslegend "was ich da tun würde, wozu ich da vorne gebremst hätte ohne Grund (dürfte ich angeblich nicht *LOOOOL*) und er hätte alles mit ner Kamera mitgeschnitten". Zum Schluß gipfelte das noch darin, dass ich mal über meinen FS nachdenken sollte (in der Manier "wohl zu senil zum Autofahren").

Aber selber kilometerlang mit 0 Abstand hinter einem herfahren (ich hatte an dem Tag einen Leihwagen und war dementsprechend etwas vorsichtig unterwegs), zum Glück hab ich die Situation hinter mir früh "gerochen" und keine abruppten Bremsmanöver gemacht - sonst hätte es mit Sicherheit geknallt).

Leider war ich allein, sonst hätte sich der "Kollege" mal auf ne Anzeige wegen Nötigung und Beleidigung einstellen können.

Also mal kurz zusammengefasst:

A fährt so knapp vor B auf eine ausreichend leere Autobahn auf, dass B ihn auf diesen Umstand mit der Lichthupe hinweist.

A fühlt sich dadurch provoziert und behindert und nötigt B, indem er ihn ausbremst und die Spuren blockiert.

B filmt den Vorgang mit einem Handgerät.

 

Die Fragen:

1. Mit welchen rechtlichen Konsequenzen muss B bei Vorlage der Videoaufnahme zum Beweis des Verhaltens des A rechnen?

2. Mit welchen Konsequenzen muss A bei einer Anzeige rechnen?

3. Liegt eine Nötigung vor?

 

Ein "ziemlich schnell" heran fahrender LKW dürfte so zwischen 80 und 90 km/h drauf gehabt haben während Fahrer A scheinbar nicht in der Lage war, sein Auto im Verlauf des Beschleunigungsstreifens auf eben dieses Tempo zu bringen um so gefahrlos auf die Autobahn zu fahren

Dann hat A beschlossen, den vorfahrtberechtigten LKW zum Bremsen zu zwingen indem er sich trotzdem auf die Autobahn gequetscht hat.

Als B dann seinen Unmut über die Aktion durch Lichthupe oder Hupe kund getan hat, hat A diesen auch noch durch mehrere Spurwechsel und bewusstes langsam fahren ausgebremst und behindert.

Es steht ausser Frage, dass beide Seiten einen Rüffel verdient haben aber A war ohne Zweifel der Auslöser und Verursacher dieser Aktion.

Meiner Meinung nach balanciert A schon ziemlich nah an der Grenze zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

Aber scheinbar hat B mit dem Filmen immerhin erreicht, dass A jetzt die Düse geht und sich Gedanken über sein Tun macht. :D :D :D

a gehört nicht hinter das steuer eines kfz sondern bestenfalls an das steuer eines dreirades

Themenstarteram 6. August 2020 um 10:45

Zitat:

@FWebe schrieb am 6. August 2020 um 12:28:56 Uhr:

Also mal kurz zusammengefasst:

A fährt so knapp vor B auf eine ausreichend leere Autobahn auf, dass B ihn auf diesen Umstand mit der Lichthupe hinweist.

A fühlt sich dadurch provoziert und behindert und nötigt B, indem er ihn ausbremst und die Spuren blockiert.

B filmt den Vorgang mit einem Handgerät.

Die Fragen:

1. Mit welchen rechtlichen Konsequenzen muss B bei Vorlage der Videoaufnahme zum Beweis des Verhaltens des A rechnen?

2. Mit welchen Konsequenzen muss A bei einer Anzeige rechnen?

3. Liegt eine Nötigung vor?

Ja genau.

A begeht eine Straftat: Nötigung + gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

B begeht eine Ordnungswidrigkeit

A ist Aktuer, indem er die Situation verursacht

B reagiert darauf und will ja eigentlich nichts verwerfliches tun. Er will mit seiner Geschwindigkeit weiter fahren, woran ihn A hindert. A zu überholen ist nicht verboten - jedenfalls wenn es an der Stelle kein Überholverbot gab.

Als A würde ich die Ordnungswidrigkeit akzeptieren um B die Nötigung nachzuweisen. Ob die Handyaufnahmen vor Gericht benutzt werden können, ist die Frage.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 6. August 2020 um 12:17:58 Uhr:

so ne ähnliche Sitution in der Stadt hatte ich vor zwei Wochen...

In solchen Fällen nicht zum Supermarkt, sondern zur nächsten Polizeistation fahren. Dann erledigt sich das Problem meistens von alleine.

Ganz so niedrig sind die Hürden für Nötigung nun auch nicht.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 6. August 2020 um 11:49:01 Uhr:

Wieder ein Fred zum Köppe einschlagen...

Gruß Jörg.

Nein, das lasst besser sein.

Moorteufelchen

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