Nötigung wurde mit Handy gefilmt

Hallo zusammen,

folgende fiktive Situation:

Der A möchte auf eine Autobahn auffahren. Das macht er auch. Hinter ihm ist ein relativ schnell ranfahrender LKW (B) der die Lichthupe betätigt.

Der A hat ohnehin einen schlechten Tag erwischt und möchte die Lichthupe des B nicht auf sich beruhen lassen. Also reduziert der A durch leichtes bremsen die Geschwindigkeit (rechte Spur).
Der B fährt dadurch auch langsamer und betätigt weiterhin ständig die Lichthupe.

Nun möchte der LKW-Fahrer B den A überholen. Im gleichen Zug scherrt der A aber ebenfalls auf die mittlere Spur der dreispurigen Autobahn aus. Der B fährt dann wieder auf die rechte Spur rüber. Der A macht es ihm nach. Das ganze passiert 2 mal. Beide sind ca. 70-80 km/h gefahren obwohl dort Tempo 120 erlaubt ist.

Dann fährt der A wieder auf die linke spur und wird aber so langsam, dass der LKW rechts neben dem A auf gleicher Höhe fährt.

Da erkennt der A dann, dass der B die Situation mit einem Smartphone gefilmt hat, oder Fotos gemacht hat. Eventuell hat er aber auch geblufft und nur das Handy hingehalten.

Daraufhin hat der A die Geschwindigkeit erhöht und ist davon gefahren.

Der B entschließt sich zur Polizei zu fahren und den A wegen Nötigung anzuzeigen.
Als Beweis möchte der B sein Handyvideo vorzeigen.

Die Tatzeit ist 5:55 Uhr am Morgen und die Autobahn ist recht leer gewesen.

Nun gilt es folgende Sachverhalte zu klären:

1) Schießt der B sich ein Eigentor mit dem Video, da er zugibt, dass Smartphone während der Fahrt bedient zu haben? Würdet Ihr dem B daher davon abraten zur Polizei zu gehen?

2) Handelt es sich bei dem Vorfall tatsächlich um Nötigung?

3) Welche Konsequenzen resultieren aus der Anzeige für den A und den B?

Beste Antwort im Thema

Mir ist wurscht, wer A und B sind.
Aber solche Kasper gehoeren nicht ans Lenkrad und sollten besser im Sandkasten spielen.

Ciao
Ratoncita

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Zitat:

@FWebe schrieb am 9. August 2020 um 10:49:16 Uhr:


Das wird in der Fahrschule eigentlich doch recht deutlich erklärt, wofür die verschiedenen (Licht-)Zeichen genutzt werden müssen und dürfen.
Es wird wohl kaum ein Fahrlehrer die Lichthupe als was anderes als ein Warnzeichen erklären oder den Blinker als Wunschanzeiger.
...

Gut, lernt man in der FS also NICHT, was Blinken und Lichthupen so alles sein kann.

Für alle denen die Praxis außerhalb der Fahrschulen fehlt in Stichworten:

- fahre ich zu dicht/langsam vor einem anderen VT auf die AB auf bzw. wechsle die Spur, bedeutet die Lichthupe offenbar eine Warnung bzw. den Ausdruck von Ärger

- es bedeutet in so einer Situation NICHT "Danke, dass du so vorausschauend nicht abgewartet hast, bis ich dir per Lichhupe signalisieren konnte, dass ich dich reinlasse. Da du schneller als ich warst Lichthupe ich halt jetzt"

- stehe ich im Stau und will ich die Spur wechseln, macht es Sinn auch dann zu blinken, wenn neben mir momentan kein Platz zu Spurwechsel ist

- will mir einer Platz machen, kann das sein, dass er mir dies zusätzlich mit einer kurzen Lichthupe signalisiert

- dann nicht rüber zu fahren wäre doof

- stehe ich wartend auf einer Kreuzung in der Absicht links abbiegen zu wollen und gibt mir der Gegeverkeht eine Lichthupe, heißt das i.d.R. "ich habe nun Rot - Du kannst fahren"

- außer ich stehe IM WEG

- dann ist die Lichthupe wieder als Warnung zu verstehen

- Wichtig: zur Unterscheidung ist es hilfreich, die Gesamtsituation zu berücksichtigen
Steht der Gegenverkehr an der Haltelinie ist das etwas anderes, als wenn der Gegenverkehr direkt auf mich zufährt

- außerdem sind zornige Lichthupen meist länger/wilder als wohlwollende

- Blinken wenn man z.B. aus einer Parklücke in den fließenden Verkehr fahren möchte, ist sinnvollerweise erst dann zu beginnen, wenn ein Lücke vohanden ist.

- andernfalls könnte das von anderen Fahrern als, "der fährt gleich los/rüber" interpretiert werden

- die Absicht abzubiegen oder die AB verlssen zu wollen, sollte aber rechtzeitig per Blinker angekündigt werden

Und genau sieht man das Problem.
Wieso sollte man so viel Mühe in eine Interpretationen stecken, wenn es doch deutlich genug geregelt ist?
Die Regeln gibt es ja gerade deshalb, damit man sich aufs Fahren konzentriert und nicht immer rumrätseln muss, was der andere denn jetzt meinen könnte.
Das selber Interpretieren führt nur dazu, dass man der eigenen Erwartungshaltung folgt, was zu weiteren Fehlern führt.
Was ist z.B., wenn die Lichthupe doch kein Signal zum Vorlassen ist, sondern die Warnung vor einem übersehenen Radfahrer o.ä.?

Das ist wie mit der Beantwortung verneinter Fragen, das können viele Menschen auch nicht spontan richtig und antworten stattdessen so, wie sie selbst die Antwort vom anderen erwarten würden.

Jedes deiner "positiven" Beispiele lässt sich auch ohne den fehlerhaften Einsatz eines Lichtzeichens bewältigen, meistens ist es nur eine Frage der Geduld.

Oftmals zahlt sich Geduld sogar aus.
Beispiel:
Hinter statt vor einem benachbarten Fahrzeug die Spur zu wechseln spart i.d.R. nicht nur Platz, sondern geht auch schneller.
Das ist, in meinen Augen, eine Erkenntnis, die vielen Verkehrsteilnehmern fehlt.

Zitat:

@FWebe schrieb am 9. August 2020 um 11:27:54 Uhr:


Und genau sieht man das Problem.
Wieso sollte man so viel Mühe in eine Interpretationen stecken, wenn es doch deutlich genug geregelt ist?
...

Es geht die Mär, dass es eine Bundeswehrdienstanweisung geben soll, nach der bei überschreiten einer gewissen Wassertiefe "selbstständig mit Schwimmbewegungen" zu beginnen sei.

Ob das stimmt, weiß ich nicht.

Wenn aber ja, dann nur, weil es Zeitgenossen gibt die sonst untergehen würden.

Da das Miteinander im Straßenverkehr ein recht komplexes Thema ist, und der Gesetzgeber nicht alle Eventualitäten in Gesetzestexte formen kann, bin ich froh, dass es unter all den vielen Verkehrsteilnehmern Leute gibt, die auch ohne Anweisung "Schwimmbewegungen" einleiten.

Zitat:

@Swallow schrieb am 09. Aug. 2020 um 11:37:08 Uhr:


Da das Miteinander im Straßenverkehr ein recht komplexes Thema ist

Es ist nur deshalb komplex, weil gefühlt jeder meint seine eigene Variante des Straßenverkehrs umzusetzen.

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Zitat:

@FWebe schrieb am 9. August 2020 um 11:38:35 Uhr:



Zitat:

@Swallow schrieb am 09. Aug. 2020 um 11:37:08 Uhr:


Da das Miteinander im Straßenverkehr ein recht komplexes Thema ist

Es ist nur deshalb komplex, weil gefühlt jeder meint seine eigene Variante des Straßenverkehrs umzusetzen.

Unsinn!

Ich fahrer nun schon etwas länger.

I.d.R. kommen die meisten nonverbalen Kommuikationsversuche beim Gegenüber richtig an.

(auch wenn es keine offizielle Anweisung dazu gibt)

Zitat:

@FWebe schrieb am 9. August 2020 um 11:38:35 Uhr:



Zitat:

@Swallow schrieb am 09. Aug. 2020 um 11:37:08 Uhr:


Da das Miteinander im Straßenverkehr ein recht komplexes Thema ist

Es ist nur deshalb komplex, weil gefühlt jeder meint seine eigene Variante des Straßenverkehrs umzusetzen.

So wie du beim Blinken?

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 9. August 2020 um 11:44:40 Uhr:



Zitat:

@FWebe schrieb am 9. August 2020 um 11:38:35 Uhr:



Es ist nur deshalb komplex, weil gefühlt jeder meint seine eigene Variante des Straßenverkehrs umzusetzen.

So wie du beim Blinken?

😁

Zitat:

@Swallow schrieb am 9. August 2020 um 11:42:28 Uhr:



Zitat:

@FWebe schrieb am 9. August 2020 um 11:38:35 Uhr:



Es ist nur deshalb komplex, weil gefühlt jeder meint seine eigene Variante des Straßenverkehrs umzusetzen.

Unsinn!

Ich fahrer nun schon etwas länger.

I.d.R. kommen die meisten nonverbalen Kommuikationsversuche beim Gegenüber richtig an.

(auch wenn es keine offizielle Anweisung dazu gibt)

Dann frage ich mich, was am Straßenverkehr noch so komplex sein soll.
"I.d.R." scheint zudem kein verlässlicher Faktor zu sein.
Zumal sich darüber hinaus die Frage stellt, wieso man sich nicht einfach so wie vorgesehen verhält, was spricht dagegen?
Wieso meint man alle Nase lang, sich über die Regeln der Allgemeinheit hinwegsetzen zu müssen?

Wenn ich den Blinker setze und sofort die Spur wechsle und es kommt dadurch zu einem Unfall bin "Ich" (welcher die Spur wechselt) schuld an dem Unfall, weil ich nicht genügend Sorgfalt haben walten lassen.

Ich muss also immer auf den fließenden Verkehr achten. So oder so!!!

Ob Stadt oder AB oder Landstraße. Ich muss auf jeden Fall §1 der STVO beachten.

Zitat:

@FWebe schrieb am 9. August 2020 um 19:08:26 Uhr:


Wieso meint man alle Nase lang, sich über die Regeln der Allgemeinheit hinwegsetzen zu müssen?

Drollig, die Lichthupe als positives Signal zu nutzen bedeutet bei dir "sich über die Regeln der Allgemeinheit hinwegzusetzen".

Häng das mal ein bischen tiefer.

Ich glaube so falsch lag ich mit der Interpretation heute Vormittag doch nicht, wenn ich die Reaktionen der anderen lese. 😁

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