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Nötigung wurde mit Handy gefilmt

Hallo zusammen,

folgende fiktive Situation:

Der A möchte auf eine Autobahn auffahren. Das macht er auch. Hinter ihm ist ein relativ schnell ranfahrender LKW (B) der die Lichthupe betätigt.

Der A hat ohnehin einen schlechten Tag erwischt und möchte die Lichthupe des B nicht auf sich beruhen lassen. Also reduziert der A durch leichtes bremsen die Geschwindigkeit (rechte Spur).
Der B fährt dadurch auch langsamer und betätigt weiterhin ständig die Lichthupe.

Nun möchte der LKW-Fahrer B den A überholen. Im gleichen Zug scherrt der A aber ebenfalls auf die mittlere Spur der dreispurigen Autobahn aus. Der B fährt dann wieder auf die rechte Spur rüber. Der A macht es ihm nach. Das ganze passiert 2 mal. Beide sind ca. 70-80 km/h gefahren obwohl dort Tempo 120 erlaubt ist.

Dann fährt der A wieder auf die linke spur und wird aber so langsam, dass der LKW rechts neben dem A auf gleicher Höhe fährt.

Da erkennt der A dann, dass der B die Situation mit einem Smartphone gefilmt hat, oder Fotos gemacht hat. Eventuell hat er aber auch geblufft und nur das Handy hingehalten.

Daraufhin hat der A die Geschwindigkeit erhöht und ist davon gefahren.

Der B entschließt sich zur Polizei zu fahren und den A wegen Nötigung anzuzeigen.
Als Beweis möchte der B sein Handyvideo vorzeigen.

Die Tatzeit ist 5:55 Uhr am Morgen und die Autobahn ist recht leer gewesen.

Nun gilt es folgende Sachverhalte zu klären:

1) Schießt der B sich ein Eigentor mit dem Video, da er zugibt, dass Smartphone während der Fahrt bedient zu haben? Würdet Ihr dem B daher davon abraten zur Polizei zu gehen?

2) Handelt es sich bei dem Vorfall tatsächlich um Nötigung?

3) Welche Konsequenzen resultieren aus der Anzeige für den A und den B?

Beste Antwort im Thema

Mir ist wurscht, wer A und B sind.
Aber solche Kasper gehoeren nicht ans Lenkrad und sollten besser im Sandkasten spielen.

Ciao
Ratoncita

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Das sind halt Leute die an das Reissverschlussverfahren glauben. Massiv ist das in den letzten Jahre geworden mit LKWs die schon 300 Meter vorher auf die zweite Spur von rechts wechseln, weil jemand auffahren möchte. LKW-Fahrer nehmen da auf den fließenden Verkehr von links hinten wenig bis gar keine Rücksicht.

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 6. August 2020 um 14:16:02 Uhr:


Das sind halt Leute die an das Reissverschlussverfahren glauben.

Deswegen schlage ich ja eine Aufklärungskampagne vor um diese Fehlinformation zu korrigieren 😎

Zitat:

Massiv ist das in den letzten Jahre geworden mit LKWs die schon 300 Meter vorher auf die zweite Spur von rechts wechseln, weil jemand auffahren möchte.

Kann ich bestätigen, das habe ich auch schon öfter beobachtet...

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 6. August 2020 um 13:28:25 Uhr:


Wenn ich einen auf der Auffahrt sehe, sehe schon, der kommt nicht in Gang, dann wechsele ich auch mit dem LKW die Spur. Selbst wenn er mich dann ausbeschleunigen sollte, weil er das Gas doch findet, dann gehe ich eben wieder rüber.

B hat aber klar gemacht, das ist seine Spur - natürlich irgendwo zurecht, aber dennoch überflüssig..

Woher weißt du aber, dass in unserem Fall, die mittlere Spur überhaupt frei war? Habe ich etwas überlesen?

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 6. August 2020 um 14:25:58 Uhr:



Zitat:

@63er-joerg schrieb am 6. August 2020 um 13:28:25 Uhr:


Wenn ich einen auf der Auffahrt sehe, sehe schon, der kommt nicht in Gang, dann wechsele ich auch mit dem LKW die Spur. Selbst wenn er mich dann ausbeschleunigen sollte, weil er das Gas doch findet, dann gehe ich eben wieder rüber.

B hat aber klar gemacht, das ist seine Spur - natürlich irgendwo zurecht, aber dennoch überflüssig..


Woher weißt du aber, dass in unserem Fall, die mittlere Spur überhaupt frei war? Habe ich etwas überlesen?

Gruß

Uwe

"Die Tatzeit ist 5:55 Uhr am Morgen und die Autobahn ist recht leer gewesen."

Original Text TE.

Gruß Jörg.

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Zitat:

@63er-joerg schrieb am 06. Aug. 2020 um 13:13:54 Uhr:


Dann frag doch B mal, warum er nicht die Spur gewechselt hat.

Dazu eine Gegenfrage:

Wieso sollte er die Spur wechseln?

Gerade wenn die Autobahn "recht leer" ist, hat der Auffahrende allen Platz der Welt, um sich einzureihen.

Wieso muss man ausgerechnet dort auffahren, wo gerade jemand anders fährt?

Manche Menschen haben sogar ein Talent dafür, exakt auf die Höhe anderer Fahrzeuge zu beschleunigen und sind dann damit überfordert, ihr Tempo so anzupassen, dass sie sich einreihen können.

Es wird keiner gezwungen, unbedingt vor einem anderen Verkehrsteilnehmer aufzufahren, man darf auch ebenso hinter diesem auffahren.
Das ist auch in der Praxis die deutlich einfachere und entspanntere Methode, da man damit niemanden gefährdet und auch keine sonderlich hohen Antriebsleistungen braucht.

Man kann die Übung ja mal machen, indem man sich einen "normal" motorisierten Kleinwagen nimmt und im längsten Gang die Autobahn befährt.

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 6. August 2020 um 14:16:02 Uhr:


Das sind halt Leute die an das Reissverschlussverfahren glauben. Massiv ist das in den letzten Jahre geworden mit LKWs die schon 300 Meter vorher auf die zweite Spur von rechts wechseln, weil jemand auffahren möchte. LKW-Fahrer nehmen da auf den fließenden Verkehr von links hinten wenig bis gar keine Rücksicht.

Lustig ist dabei, dass das Reißverschlussverfahren komischerweise genau dann nicht klappt, wenn es angewendet werden soll, z.B. beim Ende einer Spur in Baustellen o.ä..

Um mal zum eigentlichen Thema und den Fragen zurück zu kommen.

Der B möchte ja bei der Anzeige das Video als Beweis vorbringen.

Für Handy am Steuer gibt es ja aktuell nach dem Bußgeldkatalog eine Strafe von 100,00 € und einem Punkt in Flensburg.

Würde er beim Stellen der Anzeige auf jeden Fall diese Strafe erhalten, oder hat er eine Möglichkeit diese zu umgehen während des laufenden Verfahrens. Zum Beispiel weil es zur Fallklärung dienlich ist?

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 6. August 2020 um 13:13:54 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. August 2020 um 13:05:59 Uhr:


ganz klar eine Nötigung. Die Nutzung des Smartphones zur Beweissicherung ist hier gerechtfertigt und würde nicht verfolgt. Wenn B das anzeigt, geht A ein Jahr zu Fuß und zahlt ein gutes halbes Monatsgehalt an Geldstrafe.

Dann frag doch B mal, warum er nicht die Spur gewechselt hat.
Dann frag B doch mal, warum er statt des Spurwechselns A anblinken musste.
Und frag A, warum er nicht in die Puschen kommt.

Morgens auf einer wenig befahrenen BAB...

Gruß Jörg.

Außerhalb geschlossener Ortschaft darf der Überholvorgang durch Schall- oder Lichtzeichen angekündigt werden. Bitte lese doch noch mal nach, m.E. hat A mehrfach den Spurwechsel vollzogen, so dass B mehrfach behindert wurde.

Zunächst hat A -ich nenne ihm mal Vollpfosten- sich mehr als dumm verhalten. Leider hat B -ich nenne ihn Hohlpfosten- falsch regagiert.

das problem bei dem Youtube video ist am ende aber, auch das der lkw auch zu dicht auf fährt

und dadurch auch eine strafe riskiert, wenn er das viedeo der Polizei vorlegt

@zooland
bist du jetzt A oder B?

Man darf auch keinen Einbruch durchführen um einen Mord aufzuklären. Das bleibt Einbruch. Das darf so einfach auch die Polizei nicht.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 6. August 2020 um 16:04:54 Uhr:


@zooland
bist du jetzt A oder B?

Keiner von beiden. Es ist ein Fall den ich aus Erzählung eines anderen kenne.

Ah, also weder Vollpfosten noch Hohlpfosten, wenn wir die Einordnung von @derbeste44 nehmen.

Zitat:

@zooland schrieb am 6. August 2020 um 15:17:40 Uhr:


Um mal zum eigentlichen Thema und den Fragen zurück zu kommen.

Der B möchte ja bei der Anzeige das Video als Beweis vorbringen.

Für Handy am Steuer gibt es ja aktuell nach dem Bußgeldkatalog eine Strafe von 100,00 € und einem Punkt in Flensburg.

Würde er beim Stellen der Anzeige auf jeden Fall diese Strafe erhalten, oder hat er eine Möglichkeit diese zu umgehen während des laufenden Verfahrens. Zum Beispiel weil es zur Fallklärung dienlich ist?

Es gibt die Möglichkeit, dass auf eine Strafe verzichtet wird, wenn das Interesse an der Beweissicherung höher wiegt als das eigentlich verbotene Handeln (ähnlich wie z.B. bei Notwehr).
Das liegt dann im Ermessen der Behörden, ich würde aber auch dazu tendieren dass das in diesem Fall straffrei ausgeht.

ich denke mal das ist generell eine der schlechtesten ideen, während der Fahrt das Handy rauszuholen, entweder macht das der Beifahrer oder keiner

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 6. August 2020 um 13:55:23 Uhr:


Bei der beschriebenen Situation mus ich unweigerlich an diese Video denken:

https://www.youtube.com/watch?v=f4DXZc8hwgU

Nur hatte da der LKW-Fahrer eine Dashcam und damit wohl eher bei einer Anzeige keinen Ärger.

Äh, wie bitte? Der LKW-Fahrer fährt die ganze Zeit viel zu dicht auf. Dann fährt er auf der Standspur. Dann wieder viel zu dicht. Also wenn hier einer Probleme bekommen würde, dann mit Sicherheit der LKW Fahrer.

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