Nix wie weg
Nach zwei Jahren V8 TDI freue ich mich nun auf den kommenden Freitag an dem ich diese Möhre endlich zurückgeben darf.
Ich hatte damals den Touareg als modernen Nachfolger meines Q7 4.2TDI ausgewählt, in der Hoffnung, ein noch etwas besseres Auto mit dem gleichen genialen Motor zu bekommen. Die Ernüchterung setzte schon auf der ersten Fahrt bei Regen ein. Beschlagene Scheiben wie bei einem 1962er Käfer. Das Putztuch in der Mittelkonsole sollte zu meinem ständigen Begleiter werden...wenn hinten die Kinder saßen, brauchte man auch schon mal zwei. Man konnte stattdessen natürlich auch das Schiebedach aufmachen, so sich die Verdunkelung dazu bewegen ließ..Dazu Fahrleistungen, die subjektiv deutlich schlechter waren als bei der alten Q und ein grottiges Dynaudio System, das im Klang auf dem Niveau eines Radioweckers liegt. Dann ein Navi, das so träge auf Eingaben reagiert, daß man nach einer Kurbel sucht. Hier und da noch nervige Störungen an der Heckklappe, sporadisch auftretende Geräusche im Kofferraum, klemmende Anhängerkupplung, Störungen bei "Komfortzugang" und und und
Was bleibt, ist ein großes Loch in der Kasse und die Beendigung meiner Kundenbeziehung mit VW. Das war definitiv mein erster und letzter. Unfassbar, wie wenig man für EINHUDERTTAUSEND € bekommen kann. Die Aktien halte ich allerdings noch ein Weilchen - der Konzern baut ja einige gute Autos.
Nun schau ich erst einmal, wie es weitergeht. Der neue X5 als 40d oder 50d sieht ganz vielversprechend aus. Es kann ja nur besser werden.
Grüße & mein Beileid an alle, die ihren Vertrag noch bis zum Ende erleiden müssen und ähnlich enttäuscht sind.
Jürgen
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von pspollux
Hallo Jürgen,ich verstehe Dich nicht ganz.
Leute, die 100 000 € für ein Auto ausgeben, haben doch sicherlich das Kleingeld für einen Rechtsbeistand?!
Vielleicht war auch die Werkstatt inkompetent?
Viel Spaß mit dem Neuen ...? wünscht Dirpollux
da muss ich dich korrigiere. Der TE hat NICHT 100.000 Euro ausgegeben. Er hat sich die Kiste geliehen (neudeutsch: geleast)!!
Ich habe meinen wirklich gekauft und finde es total albern, wenn sich Leasing-Kunden über die Qualität auslassen. Welches Risiko haben die denn?? gar keins - 2 Jahre und die Kiste is wieder weg.
Leute die sich so ei Auto KAUFEN - also den Preis des Wagens bezahlen - tragen das Risiko. Und welche Probleme hast du denn gehabt? Dynaudio? Ist eine sehr gute Anlage die den Ton ORIGINAL abbilden soll und kein Bassgestampfe.
Also viel Spass mit deinem nächsten Leasing Fahrzeug von BMW.
140 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von investi
Wenn man so unfrieden ist würde ich eine Probefahrt im Cayenne S Diesel vorschlagen, Achtung Suchtgefahr
Kann ich nicht bestätigen...auch nicht durch eine zweitägige Porbefahrt.
Zitat:
Original geschrieben von juergen007
Schrecklich, aber zum Glüch haben wir keine Kinder.. 🙂
Schade eigentlich: Hier mal ein
Bildvon einem glücklichen Vater mit seinem Touareg-Kind 😁
Grüße
Thomas
Zitat:
Original geschrieben von knolfi
Kann ich nicht bestätigen...auch nicht durch eine zweitägige Porbefahrt.Zitat:
Original geschrieben von investi
Wenn man so unfrieden ist würde ich eine Probefahrt im Cayenne S Diesel vorschlagen, Achtung Suchtgefahr
Ich finde den Cayenne S Diesel klasse allerdings ist er auch zu schwer aber der Touareg V8 TDI hat das gleiche Problem mit dem 8 Zylinder Diesel, der V6 TDI ist in ordnung aber etwas schwach auf der brust.
Zitat:
Original geschrieben von investi
Habe ich dann Nachteile als Landwirt gegenüber dem Unternehmer weil ich die Mwst nicht zurück bekomme ? die landwirte können nichts mit der MWSt machen, wenn sie pauschalieren. ich muss optieren !!Zitat:
Original geschrieben von Aki112
Zunächst frohes Neues an die Gemeinde.
Bin seit vielen Jahren "Mitleser" des T-Reg Forums und habe hier schon viele gute Hilfestellungen lesen können. Danke dafür. Seit 2011 habe ich nun auch einen V6, 3l und bin sehr zufrieden...
@ investi : Die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten stellt bei einem sog. pauschalierenden Landwirten eine sofort abzugsfähige Betriebsausgabe dar. Die Liquidität ist allerdings weg...
Die Versteuerung des Privatanteils erfolgt dann nach den weiter oben dargestellten Möglichkeiten, allerdings ohne zusätzliche Umsatzsteuer.
Zum Thema der Sonderabschreibung der Pkw: dies schließt sich bei der 1% Methode aus, da der Pkw zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden muss, um diese Abschreibung geltend zu machen. Dies geht nur bei Aufzeichnung der Kilometer.
Hoffe, dass ich mit meinem 1. Post der Landwirtschaft helfen konnte.
Viele Grüße
Aki
Sie müssen die USt bezahlen und bekommen diese nicht zurück vom Finanzamt. Auf die Umsätze müssen sie (bis auf ein paar Ausnahmen) auch keine USt abführen. Ob das vorteilhaft ist oder nicht, muss man durchrechnen. Die Landwirte können (wie bereits weiter oben erwähnt) auch zur Regelbesteuerung optieren...
Zitat:
Original geschrieben von Aki112
Sie müssen die USt bezahlen und bekommen diese nicht zurück vom Finanzamt. Auf die Umsätze müssen sie (bis auf ein paar Ausnahmen) auch keine USt abführen. Ob das vorteilhaft ist oder nicht, muss man durchrechnen. Die Landwirte können (wie bereits weiter oben erwähnt) auch zur Regelbesteuerung optieren...Zitat:
Original geschrieben von investi
Habe ich dann Nachteile als Landwirt gegenüber dem Unternehmer weil ich die Mwst nicht zurück bekomme ? die landwirte können nichts mit der MWSt machen, wenn sie pauschalieren. ich muss optieren !!
Danke !!!
Zitat:
Original geschrieben von johurst
Also jetzt nochmal der Steuerberater - ich mache es an meinem T2 fest:
Brutto: 104,5 T€ ./. 10 % Nachlass = ca. 94 T€ brutto - netto = 79 T€
Afa auf 6 Jahre pro Jahr (vom Netto) = 13,2 T€
Gleiches Angebot bei Leasing, war die Rate pro Monat ca. 1.300 € also pro Jahr: 15,6 T€
D.h. auf 6 Jahre ist mein T2 abgeschrieben:
Jetzt gebe ich das Auto nach 4 Jahren in beiden Fällen ab:
Leasing hat mich 15,6 T€ * 4 gekostet = 62.400 € (netto), das Auto ist wieder weg....
Kauf hat mich 79 T€ (netto) gekostet = jetzt die Frage - was bekomme ich noch nach 4 Jahren. Bekomme ich mehr als 17 T€ war der Kauf günstiger:-)
Das ist die einfache Betrachtungsweise. Bei mir hat eher die Rolle gespielt, dass mir letztes Mal die Rückgabe sehr ungelegen kam und ich gerne mein Auto hergeben möchte, wann ich es will....
Natürlich könnte man noch Sonderabschreibungen als Faktor sehen, aber mehr wie 79 T€ kann man auch mit Sonderabschreibungen nicht abschreiben...
D.h. pro Jahr gibt sich das nicht viel ob ich lease oder kaufe, ich empfehle meinem Mandanten in der Regel, wenn Sie das Geld haben zu kaufen, dann sind sie unabhängiger, haben aber das Risiko der Verwertung des PKW... jetzt bekommt man ein Montagsfahrzeug - dann war sicher Leasing die bessere Variante wenn man einfach das Auto wieder zurückgeben kann. Ich hatte einen X5 den ich gerne auch noch weitergefahren wäre, aber es war Laufzeitende, ich hätte ihn zum Betrag von 35 T€ übernehmen können, das war mir für ein 54 Monate alter X5 mit 150 Tkm doch zuviel:-) Den T2 V8TDI habe ich jetzt auch 53 tkm gefahren - keinerlei Probleme, ein super Wagen - kann mir gut vorstellen diesen länger als 48 oder 54 Monate zu fahren... Allerdings wenn die neue Kuh rauskommt kann schon sein dass ich schwach werde, dann bin ich aber auch flexibel.... wobei bekomme ich in ein, zwei Jahre überhaupt noch einen 8 Zylinder!?
Also ob Leasing oder Kauf - ist eher eine Bauchentscheidung....Außer in einem Fall den ich mal hatte: Da hatte ein Steuerpflichtiger eine riesige Abfindung bekommen, dann haben ich ihm einfach eine Existenzgründung im Dezember aufs Auge gedrückt, die Gewinnermittlung erfolgte nach 4/3 und die Leasingsonderzahlung konnte in einem Betrag den Gewinn mindern. Das war ein PKW mit einem Nettowert von 50 T€, die Leasingsonderzahlung war 24,5 T€ und hat den Gewinn um diesen Betrag für das Jahr gemindert, seine Steuerersparnis, war aufgrund der Abfindungskonstellation tatsächlich fast 100 %... d.h. die Hälfte des Autos hat der Staat getragen... gewusst wie:-)
Bei einem Bilanzierer geht das nicht, der muss die Leasingsonderrate auf die Laufzeit des Leasingvertrages "abschreiben"....LG
Jo
Na ja, zwei wesentliche Punkte hast Du vergessen, zumindest in der Betrachtung einer gewerblichen/freiberuflichen Nutzung als Dienstwagen.
Wenn Du das Auto nach 6 Jahren wieder veräußerst, wirst Du den Veräußerungsgewinn versteuern müssen, bzw. wenn Du den Wagen früher veräußerst anteilig der bisherigen Abschreibung, da das KFZ in Dein Betriebsvermögen eingeflossen ist. Weiterhin wirst Du den Umsatzsteueranteil, den Du in der Rechnung ausweist, ebenfalls abführen müssen. Das macht die Rechnung letztlich wieder unattraktiv.
Bei dem Verkauf wirst Du darüber hinaus wohl möglichst einen gewerblichen Käufer suchen müssen, da andernfalls beim Verkauf des KFZ an eine Privatperson das Risiko der Gewährleistung/Sachmangelhaftung bleibt, welches Du bei einem Verkauf an gewerbliche Käufer ausschließen kannst.
Bei dem Leasingmodell kannst Du monatlich die Vorsteuer und die Nettorate als Aufwand geltend machen und gibst nach Ablauf der Leasingdauer Dein KFZ ohne großes Risiko wieder ab, vorausgesetzt, Du hast einen Vertrag ohne Gebrauchtwagenabrechnung geschlossen.
Für mich als Freiberufler ist das Leasingmodell jederzeit attraktiver, da ich darüber hinaus meine Liquidität nicht weiter einenge (Kapital binde) und die Kaufsumme jederzeit in das Unternehmen investieren oder als Sicherheit im Rücken halten kann.
Gruß
Mic
Zitat:
Original geschrieben von D-ROCK
.....Der nachfolgende T2 ist bereits geordert und kommt in der ersten April Woche. Zwar wieder nur der V6 TDI aber dafür mit R Paketen und allem was Rang und Namen hat. Ich freue mich schon jetzt.... 😉
Warum dauert Deine Auslieferung so lange? Ich habe meinen Ende November geordert (max. 3 Wochen vor Dir) und habe bereits jetzt den 01.02.2014 als Termin zur Abholung in WOB erhalten. Liegt das an einer bestimmten Ausstattung, z. B. dem R-Paket?
Gruß
Mic
Zitat:
Original geschrieben von mic01
Na ja, zwei wesentliche Punkte hast Du vergessen, zumindest in der Betrachtung einer gewerblichen/freiberuflichen Nutzung als Dienstwagen.Zitat:
Original geschrieben von johurst
Also jetzt nochmal der Steuerberater - ich mache es an meinem T2 fest:
Brutto: 104,5 T€ ./. 10 % Nachlass = ca. 94 T€ brutto - netto = 79 T€
Afa auf 6 Jahre pro Jahr (vom Netto) = 13,2 T€
Gleiches Angebot bei Leasing, war die Rate pro Monat ca. 1.300 € also pro Jahr: 15,6 T€
D.h. auf 6 Jahre ist mein T2 abgeschrieben:
Jetzt gebe ich das Auto nach 4 Jahren in beiden Fällen ab:
Leasing hat mich 15,6 T€ * 4 gekostet = 62.400 € (netto), das Auto ist wieder weg....
Kauf hat mich 79 T€ (netto) gekostet = jetzt die Frage - was bekomme ich noch nach 4 Jahren. Bekomme ich mehr als 17 T€ war der Kauf günstiger:-)
Das ist die einfache Betrachtungsweise. Bei mir hat eher die Rolle gespielt, dass mir letztes Mal die Rückgabe sehr ungelegen kam und ich gerne mein Auto hergeben möchte, wann ich es will....
Natürlich könnte man noch Sonderabschreibungen als Faktor sehen, aber mehr wie 79 T€ kann man auch mit Sonderabschreibungen nicht abschreiben...
D.h. pro Jahr gibt sich das nicht viel ob ich lease oder kaufe, ich empfehle meinem Mandanten in der Regel, wenn Sie das Geld haben zu kaufen, dann sind sie unabhängiger, haben aber das Risiko der Verwertung des PKW... jetzt bekommt man ein Montagsfahrzeug - dann war sicher Leasing die bessere Variante wenn man einfach das Auto wieder zurückgeben kann. Ich hatte einen X5 den ich gerne auch noch weitergefahren wäre, aber es war Laufzeitende, ich hätte ihn zum Betrag von 35 T€ übernehmen können, das war mir für ein 54 Monate alter X5 mit 150 Tkm doch zuviel:-) Den T2 V8TDI habe ich jetzt auch 53 tkm gefahren - keinerlei Probleme, ein super Wagen - kann mir gut vorstellen diesen länger als 48 oder 54 Monate zu fahren... Allerdings wenn die neue Kuh rauskommt kann schon sein dass ich schwach werde, dann bin ich aber auch flexibel.... wobei bekomme ich in ein, zwei Jahre überhaupt noch einen 8 Zylinder!?
Also ob Leasing oder Kauf - ist eher eine Bauchentscheidung....Außer in einem Fall den ich mal hatte: Da hatte ein Steuerpflichtiger eine riesige Abfindung bekommen, dann haben ich ihm einfach eine Existenzgründung im Dezember aufs Auge gedrückt, die Gewinnermittlung erfolgte nach 4/3 und die Leasingsonderzahlung konnte in einem Betrag den Gewinn mindern. Das war ein PKW mit einem Nettowert von 50 T€, die Leasingsonderzahlung war 24,5 T€ und hat den Gewinn um diesen Betrag für das Jahr gemindert, seine Steuerersparnis, war aufgrund der Abfindungskonstellation tatsächlich fast 100 %... d.h. die Hälfte des Autos hat der Staat getragen... gewusst wie:-)
Bei einem Bilanzierer geht das nicht, der muss die Leasingsonderrate auf die Laufzeit des Leasingvertrages "abschreiben"....LG
JoWenn Du das Auto nach 6 Jahren wieder veräußerst, wirst Du den Veräußerungsgewinn versteuern müssen, bzw. wenn Du den Wagen früher veräußerst anteilig der bisherigen Abschreibung, da das KFZ in Dein Betriebsvermögen eingeflossen ist. Weiterhin wirst Du den Umsatzsteueranteil, den Du in der Rechnung ausweist, ebenfalls abführen müssen. Das macht die Rechnung letztlich wieder unattraktiv.
Bei dem Verkauf wirst Du darüber hinaus wohl möglichst einen gewerblichen Käufer suchen müssen, da andernfalls beim Verkauf des KFZ an eine Privatperson das Risiko der Gewährleistung/Sachmangelhaftung bleibt, welches Du bei einem Verkauf an gewerbliche Käufer ausschließen kannst.
Bei dem Leasingmodell kannst Du monatlich die Vorsteuer und die Nettorate als Aufwand geltend machen und gibst nach Ablauf der Leasingdauer Dein KFZ ohne großes Risiko wieder ab, vorausgesetzt, Du hast einen Vertrag ohne Gebrauchtwagenabrechnung geschlossen.
Für mich als Freiberufler ist das Leasingmodell jederzeit attraktiver, da ich darüber hinaus meine Liquidität nicht weiter einenge (Kapital binde) und die Kaufsumme jederzeit in das Unternehmen investieren oder als Sicherheit im Rücken halten kann.
Gruß
Mic
Hallo Mic,
das mit dem Veräußerungsgewinn - ist korrekt - nur habe ich dann auch noch einen Gewinn, während ich beim Leasing das Geld nur zahle umd zu fahren.... einen Vermögensgegenstand habe ich dadurch nicht erworben, beim Kauf schon (das Geld ist weggeblasen - in meinen Augen!?) Falls ich dann noch einen Gewinn mache, nachdem es komplett abgeschrieben ist, habe ich an dem Auto sicher mehr gehabt wie bei einem nur Leasingwagen:-) ist absolut o.k.! Wenn ich den Wagen über 6 Jahren leasen würde, hätte ich ihn wohl auch abgezahlt:-)
Das mit der Veräußerung habe ich angesprochen - sicher nicht ganz unproblematisch - wie Du es auch sagst...das ist ein Risiko!
Und beim Kauf kannst DU halt die Vorsteuer erstmal komplett ziehen, auf den gesamten Kaufpreis, das ist sicher ein gewisser Finanzierungsvorteil den man auch noch hat....
LG
Jo
Zitat:
Original geschrieben von johurst
Hallo Mic,Zitat:
Original geschrieben von mic01
Na ja, zwei wesentliche Punkte hast Du vergessen, zumindest in der Betrachtung einer gewerblichen/freiberuflichen Nutzung als Dienstwagen.Wenn Du das Auto nach 6 Jahren wieder veräußerst, wirst Du den Veräußerungsgewinn versteuern müssen, bzw. wenn Du den Wagen früher veräußerst anteilig der bisherigen Abschreibung, da das KFZ in Dein Betriebsvermögen eingeflossen ist. Weiterhin wirst Du den Umsatzsteueranteil, den Du in der Rechnung ausweist, ebenfalls abführen müssen. Das macht die Rechnung letztlich wieder unattraktiv.
Bei dem Verkauf wirst Du darüber hinaus wohl möglichst einen gewerblichen Käufer suchen müssen, da andernfalls beim Verkauf des KFZ an eine Privatperson das Risiko der Gewährleistung/Sachmangelhaftung bleibt, welches Du bei einem Verkauf an gewerbliche Käufer ausschließen kannst.
Bei dem Leasingmodell kannst Du monatlich die Vorsteuer und die Nettorate als Aufwand geltend machen und gibst nach Ablauf der Leasingdauer Dein KFZ ohne großes Risiko wieder ab, vorausgesetzt, Du hast einen Vertrag ohne Gebrauchtwagenabrechnung geschlossen.
Für mich als Freiberufler ist das Leasingmodell jederzeit attraktiver, da ich darüber hinaus meine Liquidität nicht weiter einenge (Kapital binde) und die Kaufsumme jederzeit in das Unternehmen investieren oder als Sicherheit im Rücken halten kann.
Gruß
Mic
das mit dem Veräußerungsgewinn - ist korrekt - nur habe ich dann auch noch einen Gewinn, während ich beim Leasing das Geld nur zahle umd zu fahren.... einen Vermögensgegenstand habe ich dadurch nicht erworben, beim Kauf schon (das Geld ist weggeblasen - in meinen Augen!?) Falls ich dann noch einen Gewinn mache, nachdem es komplett abgeschrieben ist, habe ich an dem Auto sicher mehr gehabt wie bei einem nur Leasingwagen:-) ist absolut o.k.! Wenn ich den Wagen über 6 Jahren leasen würde, hätte ich ihn wohl auch abgezahlt:-)
Das mit der Veräußerung habe ich angesprochen - sicher nicht ganz unproblematisch - wie Du es auch sagst...das ist ein Risiko!
Und beim Kauf kannst DU halt die Vorsteuer erstmal komplett ziehen, auf den gesamten Kaufpreis, das ist sicher ein gewisser Finanzierungsvorteil den man auch noch hat....LG
Jo
Es wird immer als Vorteil genannt, das Leasingraten sofort geltend gemacht werden während ein Barkauf nichts geltend gemacht wird, was hälst du davon ?
Zitat:
Original geschrieben von investi
..... Es wird immer als Vorteil genannt, das Leasingraten sofort geltend gemacht werden während ein Barkauf nichts geltend gemacht wird, was hälst du davon ?
Jede monatliche Leasingrate kannst Du steuerlich geltend machen. Zum einen kannst Du als Vorsteuerabzugsberechtigter die USt. monatlich ziehen, der verbleibende Restbetrag (Nettosumme) wird zu 100 % als Aufwand gebucht, ist also steuerlastreduzierend.
Bei einem Autokauf kannst Du als Vorsteuerabzugsberechtigter ebenfalls die USt. geltend machen, wenn das KFZ Deinem betrieblichen Anlagevermögen zugeordnet wird, wobei einige Finanzämter mittlerweile dazu übergehen jeweils nur den Teil der USt. anzuerkennen, der analog der Abschreibung anfällt. Das heißt, dass Du bei einer Abschreibungsdauer von 6 Jahren auch nur ein Sechstel der USt. pro Jahr geltend machen kannst. Den Kaufbetrag kannst Du über den Abschreibungszeitraum geltend machen. Bei einem Auto, welches 90.000,-- € netto gekostet hat, kannst Du bei einer Abschreibungsdauer von 6 Jahren jeweils 15.000,-- € pro Jahr geltend machen (lineare Abschreibung), was ebenfalls die Steuerlast reduziert. Die Sache mit der Abschreibung ist in der Realität doch noch etwas komplexer (Sonderabschreibung, etc.), daher habe ich nur mal eine einfache Behandlung aufgeführt.
Wenn Du dann das KFZ nach 6 Jahren für bsp. 30.000,-- € verkaufst, musst Du diesen Veräußerungsgewinn von 30.000,-- € als Einnahme versteuern.
Ich hoffe, dass meine Erklärung einigermaßen verständlich war.
Gruß
Mic
EDIT: Noch etwas vergessen. Wenn Du den Kauf über eine Finanzierung realisierst, kannst Du ebenfalls die Zinsen der Finanzierung steuerlich geltend machen, was sich wiederum steuerlastreduzierend auswirkt.
Wie bitte? Da geht einiges durcheinander.
USt Erstattung nur prozentual nach Abschreibung?
Das halte ich fuer ein Geruecht.
Du kaufst das Auto und nimmst die Rg. in die Buecher und das FA erstattet die gesamte USt.
Wenn du das Fahrzeug verkaufst ZAHLST du ans FA die USt aus der Rg. des Verkaufs.
Wenn ich mein Fahrzeug fuer 30.000 Euro verkaufe und dieser Wert dem des Buchrestwert entspricht dann wird GAR NICHTS als Einkommen [der Begriff ist an dieser Stelle sowieso falsch, Firmen haben Gewinne, Privatpersonen Einkommen] versteuert.
Die Differenz zwischen Buchwert und Verkaufswert des Fahrzeuges und zwar NETTO wird entweder dem Gewinn zugeschlagen oder abgezogen.
Doppelpost
Zitat:
Original geschrieben von alderan_22
Wie bitte? Da geht einiges durcheinander.USt Erstattung nur prozentual nach Abschreibung?
Das halte ich fuer ein Geruecht.Du kaufst das Auto und nimmst die Rg. in die Buecher und das FA erstattet die gesamte USt.
Wenn du das Fahrzeug verkaufst ZAHLST du ans FA die USt aus der Rg. des Verkaufs.Wenn ich mein Fahrzeug fuer 30.000 Euro verkaufe und dieser Wert dem des Buchrestwert entspricht dann wird GAR NICHTS als Einkommen [der Begriff ist an dieser Stelle sowieso falsch, Firmen haben Gewinne, Privatpersonen Einkommen] versteuert.
Die Differenz zwischen Buchwert und Verkaufswert des Fahrzeuges und zwar NETTO wird entweder dem Gewinn zugeschlagen oder abgezogen.
richtig und die Leasingraten können sofort abgesetzt werden Monat für Monat als Aufwand geltend gemacht werden ?
Zitat:
Original geschrieben von alderan_22
Wie bitte? Da geht einiges durcheinander.USt Erstattung nur prozentual nach Abschreibung?
Das halte ich fuer ein Geruecht.Du kaufst das Auto und nimmst die Rg. in die Buecher und das FA erstattet die gesamte USt.
Wenn du das Fahrzeug verkaufst ZAHLST du ans FA die USt aus der Rg. des Verkaufs.
Richtig! Allerdings - und das deckt sich mit meinen Erfahrungen - versuchen mittlerweile einige Finanzämter, zumindest hier in der Region NRW, die USt.-Erstattung anteilig festzulegen.
Zitat:
Original geschrieben von alderan_22
Wenn ich mein Fahrzeug fuer 30.000 Euro verkaufe und dieser Wert dem des Buchrestwert entspricht dann wird GAR NICHTS als Einkommen [der Begriff ist an dieser Stelle sowieso falsch, Firmen haben Gewinne, Privatpersonen Einkommen] versteuert.
Teilweise richtig. Ich schrieb ja auch nicht von Einkommen, sondern von Einnahmen (oder anders ausgedrückt: betrieblichen Erträgen) und Veräußerungsgewinnen. Darüber hinaus wurde ein Verkauf des KFZ nach 6 Jahren, also, nachdem der Restbuchwert auf 0 steht, beschrieben. Weiter oben schrieb ich von anteiligem Veräußerungsgewinn (Veräußerungsgewinn abzüglich Restbuchwert).
Übrigens, der freiberufliche Selbständige unterliegt sehr wohl der Einkommensversteuerung, entweder mit dem Ergebnis aus der Einnahmenüberschussrechnung oder der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahresabschlusses, unter der Berücksichtigung von Rückstellungen, Abschreibungen, etc.
Zitat:
Original geschrieben von alderan_22
Wenn du das Fahrzeug verkaufst ZAHLST du ans FA die USt aus der Rg. des Verkaufs
Auch das schrieb ich weiter oben.
Gruß
Mic
Zitat:
Original geschrieben von investi
richtig und die Leasingraten können sofort abgesetzt werden Monat für Monat als Aufwand geltend gemacht werden ?Zitat:
Original geschrieben von alderan_22
Wie bitte? Da geht einiges durcheinander.USt Erstattung nur prozentual nach Abschreibung?
Das halte ich fuer ein Geruecht.Du kaufst das Auto und nimmst die Rg. in die Buecher und das FA erstattet die gesamte USt.
Wenn du das Fahrzeug verkaufst ZAHLST du ans FA die USt aus der Rg. des Verkaufs.Wenn ich mein Fahrzeug fuer 30.000 Euro verkaufe und dieser Wert dem des Buchrestwert entspricht dann wird GAR NICHTS als Einkommen [der Begriff ist an dieser Stelle sowieso falsch, Firmen haben Gewinne, Privatpersonen Einkommen] versteuert.
Die Differenz zwischen Buchwert und Verkaufswert des Fahrzeuges und zwar NETTO wird entweder dem Gewinn zugeschlagen oder abgezogen.
Ja Leasingraten und Abschreibungen können Monat für Monat als Aufwand geltend gemacht werden. Bei dieser Betrachtung gibts sich krin Unterschied zwischen Kauf (Finanzierung) und Leasing...