Nie wieder Skoda

Skoda Octavia 2 (1Z)

Es ist nicht zu glauben - aber wahr!

Nach ca. 3. Jahren brannte die gelbe ESP-Leuchte in
meinem Octavia. Bei Bremsversuchen merkte ich,
dass das ABS scheinbar noch reagierte und fuhr
noch einige Tage weiter, da der TÜV und damit
Werkstattbesuch an der Reihe war. Hier wurde mir
mitgeteilt, dass mein Auto nicht TÜV-fähig ist und
eine Reparatur etwa 2600.-€ kosten könnte, wenn
endgültig feststeht was der Fehler ist. Eine
Kulanzanfrage der Werkstatt bei Skoda wurde
sofort abgelehnt. So wurde ich mit dem defektem
Fahrzeug, bei winterlichen Straßenbedingingen,
wieder aus der Werksatt entlassen. Es gab noch
den Hinweis, mich selbst um eine
Kostenbeteiligung bei Skoda zu bemühen.

Dann erinnerte ich mich als treuer Skodakunde an
meine lebenslange Beweglichkeitsgarantie, weil ich
nicht bereit war, mit dem defekten Wagen zu
fahren, bis Skoda endgültig den Fehler gefunden
hat und das Auto repariert werden kann - ganz zu
schweigen von einer Kostenbeteiligung.

Ich konnte nicht einsehen, dass es der Normalfall
ist, dass ein Auto aus dem VW-Regal nach 3 Jahren
schon solche Reparaturen benötigt!

Aber mit der Beweglichkeitsgarantie war das auch
nichts. Da ich aus Unkenntnis über den eigendlichen
Zustand das Autos noch einige Tage gefahren war,
lag nach Ansicht von Skoda kein unmittelbarer
Schaden vor. Ich sollte weiterhin mit dem defekten
Fahrzeug fahren. Auch der Hinweis, dass ich bei
winterlichen Straßen über die Weihnachtstage eine
größere Fahrt machen muß, war bei der Kunden-
betreuung von Skoda ohne Interesse. Mein
Hinweis, dass die Beweglichkeitsgarantie von Skoda
lebensgefährlich ist, wurde mir später als unsach-
gemäße Nörgelei angelastet. Auch mein Hinweis,
dass die Mitarbeiter von Skoda ihr Geld nicht von
Skoda, sondern von ihren Kunden bekommen
scheint selbst bei der Kundenbetreuung nicht
bekannt zu sein und ist Nörgelei.

Nachdem der Fehler dann gefunden wurde , alle
Teile bestellt waren und ich meine gefährliche Fahrt
unternehmem musste, konnte das Auto nach
ca. 14 Tagen wieder TÜV-fähig gemacht werden.

Aber eine Antwort von Skoda über eine Kosten-
beteiligung war weiterhin nicht zu bekommen.
Zum Glück mußte ich dann doch nur(!!!) 1500.-€
abdrücken.

Erst, nachdem ich Skoda noch einmal gemailt hatte,
dass ich über meine negativen Erfahrungen im
Internetforum berichten werde und ihnen eine Frist
gesetzt hatte, meldete sich ohhhhh Wunder Skoda
am letzten Tag der Frist nach ca. 30 Tagen.

geht noch weiter........

Beste Antwort im Thema

Moin,
also ich finde , dass es in Ordnung ist , hier auch kritische Berichte zu schreiben. Es ist Schade , dass man auch hier gleich als Nörgler bezeichnet wird - oder handelt es sich hier um ein Forum ausschließlich für Skoda-Mitarbeiter , deren Familienangehörige und vielleicht noch deren engste Freunde ?
Bitte , nicht falsch verstehen. Auch ich fahre Skoda und bin zur Zeit sehr zufrieden , aber kritische Stimmen müssen erlaubt sein . Wenn ein PKW einen sicherheitsrelevanten Defekt wie ESP (+ABS?) aufweist darf er nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden und ist ( zumindest für mich ) ein klarer Fall für die Mobilitätsgarantie , auch wenn ich das "Kleingedruckte" der M.-Garantie nicht gelesen habe .
Wenn solch ein Fall abgelehnt wird , ist der Begriff Mobilitätsgarantie von SAD hier absolut falsch plaziert .
Gruß

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Aus meiner Sicht ist HMA1954 im Recht. Allerdings ist es problematisch, wenn man sich nur auf mündliche Aussagen der Werkstatt berufen kann (z.B. eine Inspektion später durchzuführen, wenn dadurch die Garantie in Gefahr ist). Am besten nur per e-Mail kommunizieren, dann kann sich hinterher keiner herausreden.

Grüße

Vielen Dank für alle ernstgemeinten Antworten, insbesondere zu den treffenden Hinweisen von Jubi.
Zur Antwort von KAT2: Im Prinzip hast Du natürlich recht. Nach den Daten in meinem Serviceheft war aber die Mobilitätsgarantie gar nicht in Gefahr. Woher hätte ich wissen sollen, dass Skoda eine zusätzliche Inspektion fordert, die im Serviceheft nicht erwähnt wird ???
Interessant wäre zu wissen, ob es möglich ist, dass Skoda mir versehentlich ein falsches Serviceheft mitgegeben hat. Wenn jemand noch einen Octavia Bj 1999 fahrt, könnte er vielleicht recherchieren, ob bei ihm nach mehr als 15000 km eine zusätzliche Inspektion oder- wie bei mir- nur ein zusätzlicher Ölwechsel gefordert wird. Wenn Skoda mir aber ein falsches Heft ausgehändigt haben sollte, ist Skoda dafür natürlich verantwortlich. Es ist schließlich ein Dokument, in dem die Fahrgestellnummer eingeklebt ist, das zu dem von mir gekauften Fahrzeug gehört und auf das Skoda sich schließlich selbst beruft.
Eine andere Frage, die mir auf dem Herzen liegt: Skoda, die von der Skoda-Hotline bei der Panne benannte Reparaturwerkstatt und meine Servicewerkstatt haben zeitweise alle behauptet, dass jeweils der Andere über die Ablehnung der Mobilitätsgarantie entschieden hätte. Weiß jemand, wie diese Abläufe bei Skoda organisiert sind ? Wer ist verantwortlich?

Die Antwort von Splash ignoriere ich noch nicht einmal.
Viele Grüße
HMA 1954

Mein Auto ist aus dem ersten Halbjahr 2000 (also auch noch Vor-Facelifting), da wurde auf der Seite 4 schon etwas geändert. Es ist zwar ein Diesel (TDI), aber die Servicehefte scheinen universal zu sein.

Schau mal hinten auf den Umschlag, welche Ausgabe das Serviceheft hat. Bei meinem steht da:
OCTAVIA nemecky 10.99
S63.5530.15.00

Grüße

Vielen Dank für die Mühe. Meine Ausgabe ist ...nemecky 08.98
S63.5530.07.00. Die Serviceintervalle sind die gleichen, der Hinweis auf die Serviceanzeige ist etwas anders formuliert. An einem versehentlich ausgehändigtem falschen Serviceheft liegt es also nicht.
Mit freundlichen Grüßen
HMA 1954

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Zitat:

Original geschrieben von HMA1954


Vielen Dank für die Mühe. Meine Ausgabe ist ...nemecky 08.98
S63.5530.07.00. Die Serviceintervalle sind die gleichen, der Hinweis auf die Serviceanzeige ist etwas anders formuliert. An einem versehentlich ausgehändigtem falschen Serviceheft liegt es also nicht.
Mit freundlichen Grüßen
HMA 1954

Hallo HMA,

waren also zum Zeitpunkt deiner Panne die 12 Monate zur letzten Inspektion noch nicht erreicht ?

Du hast ja geschrieben, dass du nach einer Jahresfahrleistung von 15.000 km den Ölwechsel hast durchführen lassen. Wenn es allerdings tatsächlich ein ganzes Jahr gewesen ist, so wäre ja gleichzeitig auch die Inspektion fällig gewesen.

Gruß

Hallo !
Nein, 12 Monate waren noch nicht um. Sowohl Inspektion als auch Ölwechsel waren innerhalb der Vorgaben der Serviceheft - Forderungen, der Ölwechsel wurde kurz vor dem Serviceintervall durchgeführt.
MfG
MMA 1954

Zitat:

Original geschrieben von HMA1954


Hallo !
Nein, 12 Monate waren noch nicht um. Sowohl Inspektion als auch Ölwechsel waren innerhalb der Vorgaben der Serviceheft - Forderungen, der Ölwechsel wurde kurz vor dem Serviceintervall durchgeführt.
MfG
MMA 1954

Ah ok. Dann solltest Du ja auf der sicheren Seite sein.

Viel Erfolg beim Durchsetzen deiner Forderungen. Beim Einschalten eines Rechtsanwalts überlegen es sich die Händler bzw. Skoda in der Regel schon, ob sie weiterhin abblocken und damit u.U. zusätzliche Kosten verursachen. Hatte ich auch schon mal, interessanter Weise war das auch mit Skoda.

Aus dem VW-Konzern ist so was eigentlich zu erwarten. Das muss ich ehrlich anmerken, genau so ist mir das Ganze bekannt!

Hi,

darum verzichte ich auf den VAG-Service und suche deren Werkstätten maximal zum Kauf von Ersatzteilen auf, die ich auf die schnelle woanders gerade nicht bekomme. Dann brauche ich mich auch nicht mit irgendwelchen Gewährleistungen und Kulanzen herumzuärgern.

Aber das hilft dem Kollegen jetzt auch nicht weiter. Hoffen wir mal, daß die Kosten insgesamt nicht allzu hoch sind.

Grüße

Das ist die unzweifelhaft beste Möglichkeit, so würde ich das als VAG-Fahrer auch tun. Grüner Daumen!

Halllo!

Falls sich noch jemand dafür interessiert, wie es weitergegangen ist:
Ich habe mich geweigert, die Abschlepprechnung des Autohauses zu bezahlen. Das Autohaus hat mich verklagt. Das Gericht hat mich zur Zahlung verdonnert, weil das Autohaus für die Mobilitätsgarantie von Skoda nicht einstehen muss. Gleichzeitig hat das Gericht im Urteil aber festgestellt, dass ganz offensichtlich Mobilitätsgarantie vorgelegen hat. Ich muss also jetzt meine Auslagen bei Skoda direkt einklagen.
HMA 1954

Noch ein Nachtrag:
Vor Gericht hat mich das Autohaus, das das Abschleppen organisiert hat, auf Zahlung von Abschleppkosten von 215 Euro verklagt. Der Richter bestand auf Vorlage der Originalabschlepprechnung des beauftragten abschleppenden Unternehmens. Die war dann merkwürdigerweise ca. 35 Euro niedriger. Ich muss natürlich nur die Originalrechnung bezahlen, und das Autohaus darf sich entsprechend der überhöhten Rechnung mit an den Prozesskosten beteiligen. Ich habe Strafantrag gegen das Autohaus wegen versuchten Betruges gestellt. Ich denke aber, die werden sich schon eine gute Ausrede einfallen lassen.
HMA 1954

Seit wann ist Geldverdienen verboten bzw. Betrug?

Zitat:

@cdfcool schrieb am 30. November 2014 um 17:57:06 Uhr:


Seit wann ist Geldverdienen verboten bzw. Betrug?

Sei dir da mal nicht zu sicher.

Solche Kosten dürfen grundsätzlich nur 1:1 an den Kunden weiterberechnet werden. (Hat das Gericht hier auch richtig entschieden). Gleiches gilt, wenn zB eine Elektrofirms einen Gabelstapler, Steiger etc. für einen Kunden von extern anmietet.

Quelle: Meisterschule, NDS, 2010

Ne, definitiv nicht. Wenn ich etwas für meinen Kunden zukaufe, miete oder sonst irgendeine Leistung Dritter für meinen Kunden in Anspruch nehme, kann ich ihm das so in Rechnung stellen, wie ich es für richtig halte, da ist nix illegales dran.

Die 35 EUR oben sind rechtens, wenn da ein Richter anders entscheidet, ist er weltfremd. man muß z.B. den Dritten organisieren, das kostet Zeit und somit Geld, wer das vermeiden will, bucht den Dritten selbst und stellt ihn dann entsprechend zur Verfügung.

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