Nie wieder 300 PS !!!!!!!!

Mercedes

Am Dienstag hat dieser Sommer im 500 SL sein vorläufiges Ende für mich genommen.

Ich habe den Wagen von der Autobahneinfahrt voll durchbeschleunigt bis plötzlich ein neues Tempo 60 Schild darstand. Also runter vom Gas und rollen lassen dachte ich mir ....

... bis da plötzlich kurz hinter dem verfluchten Schild der nette Fotograf stand. 🙁

Fakt ist, Tacho zeigte knapp 140 Sachen. Rechnen wir mal großzügig die Tachoungenauigkeit und die Messtoleranz ab, dann sind es mit viel Glück vielleicht knapp unter 130. Resultat: 2 Monate Fahrradfahren (ist übrigens gar nicht so ungesund) und 275 € (die sich locker durch das eingesparte Benzin wieder aufheben). Die 4 Punkte in Flensburg ärgern mich jedoch am meisten, da ich in den nächsten beiden Jahren jetzt besonders vorsichtig fahren darf.

Was habe ich aus dieser Situation an Lebensweisheiten gelernt? 300PS Autos braucht kein Mensch!!!!!!!!!!! Fahr künftig wieder den 220er und rühre den verfluchten SL nie wieder an!!!!

69 Antworten

wenns aber anders ausgeht, anwalt hin oder her, hast du belegt das du dein verhalten (60km/h zuviel) für richtig hälst.
ob das deine fahreignung unterstreicht darfst du dir selbst überlegen.
naja, nen anwalt könnte aber schon helfen das drohende fahrverbot umzulegen, afaik brauchts dafür aber gute gründe.

Moin!

@ mainstone: Richtig!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Wer zahlt denn eigentlich den "Gutachter", wenn an der Messung nichts zu meckern war? Kriegen die Kosten dann alle auf den Versicherungsbeitrag umgelegt?

Wäre ja nur richtig so. Schließlich muß man ja die Fehler immer bei Anderen suchen, niemals bei sich selbst.

bis denne

dirch

Kinners, es darf nicht am Anfang und Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung geblitzt werden, so einfach ist das.
Wenn direkt nach dem Schild geblitzt wurde, ist die Sache hinfällig.
Kann dir jeder halbwegs gute Anwalt erzählen und dementsprechend die Sache in die Wege leiten.

Zitat:

Original geschrieben von Kampfbiene


Bezüglich des blitzens ... es gibt durchaus Regelungen in welchem Abstand hinter einer Geschwindigkeitsbegrenzung geblitzt werden sollte (!), kann man hier nachlesen wie die Bundesländer das regeln (meisten 100-200m, ausgerechnet zu RP steht leider nix).

Hi ET63,

Kampfbiene hat hier unter `hier´ schon was gepostet.

Gruß, Tempomat

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richtig, 300 ps wären mir auch zu wenig, man bedenke das schwere gewicht des SL..da geht nicht wirklich viel...

Zitat:

Original geschrieben von ET63


Kinners, es darf nicht am Anfang und Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung geblitzt werden, so einfach ist das.
Wenn direkt nach dem Schild geblitzt wurde, ist die Sache hinfällig.
[...]

Wo steht das ?

Ansonsten verweise ich nochmal auf den Inhalt meiner beiden vorherigen Posts.

Ich weiß nicht, ob die einfach nicht gelesen werden oder nur stillschweigend übergangen... 🙄

MfG ZBb5e8

Ich bin morgens zur Schule gefahren mit meiner C-Klassse. Zweimal im absoluten Überholverbot überholt und den Gegenverkehr stark gefährdet + mit 20 kmh zu schnell geblitzt worden.Alles wurde von einen Streifenwagen beobachtet. Gleich Strafanzeige. Danach bin ich zum Anwalt gegangen. Mir wurde ein Strafverfahren angehängt. Mein Anwalt hat gesagt die Polizei könnte nix nachweisen. Es gibt kein Viedeoband. Nun wurde das Verfahren wegen mangelner Beweise eingestellt. Es gibt soviele 20 Jährige die eine C-Klasse fahren den könnte jeder gefahren sein.Obwohl die das Kennzeichen hatten und wussten das nur ich den Wagen fahre aber keine Beweise!!!!!!!!!!!

Warum erzählst Du das ?
Das Ganze hat rein gar nix mit einer geblitzten Geschwindigkeitsüberschreitung (Thema) zu tun.
Da gibt es nämlich ein Beweisfoto und einen amtlich geeichten Geschwindigkeitswert.

Vielleicht wird Dein Fall nach Deinem hier schriftlich abgegebenem Geständnis ja doch noch geahndet.

Es wäre jedenfalls zu wünschen.
Nicht wegen Dir sondern wegen der Gefährdeten.
Die haben nämlich ein Recht, ungefährdet am Verkehr teilnehmen zu können und sollten es auch bekommen.

Bitte mal drüber nachdenken.

MfG ZBb5e8

Zitat:

Original geschrieben von sportcoupe evol


Ich bin morgens zur Schule gefahren mit meiner C-Klassse. Zweimal im absoluten Überholverbot überholt und den Gegenverkehr stark gefährdet + mit 20 kmh zu schnell geblitzt worden.Alles wurde von einen Streifenwagen beobachtet. Gleich Strafanzeige. Danach bin ich zum Anwalt gegangen. Mir wurde ein Strafverfahren angehängt. Mein Anwalt hat gesagt die Polizei könnte nix nachweisen. Es gibt kein Viedeoband. Nun wurde das Verfahren wegen mangelner Beweise eingestellt. Es gibt soviele 20 Jährige die eine C-Klasse fahren den könnte jeder gefahren sein.Obwohl die das Kennzeichen hatten und wussten das nur ich den Wagen fahre aber keine Beweise!!!!!!!!!!!

Unglaublicher Quatsch.

Sowas sag´ich selten.

Hier ist es fast noch zu harmlos.

Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, entweder den Fahrer zur bestimmten fraglichen Zeit zu nennen oder er muß selbst bezahlen und die Punkte kassieren.
Ein Videoband ist nicht notwendig.
Gab es früher ja auch nicht.
Deswegen sind auch immer ZWEI Beamte in einem Streifenwagen.
Ist schwer, deren Aussagen zu widerlegen.

Daß Dein Anwalt so einen Scheiß verzapft haben sollte, will ich auch nicht glauben.

Außerdem hätte dich der Streifenwagen mühelos aufbringen können.
Den Stiefel hast du erfunden, noch dazu eine ausgesprochen dumme Geschichte von seltener Geschmacklosigkeit.

Ein Jurist.

naja, ganz so ists nicht, der halter haftet nicht einfach so für nen verstoss den er offensichtlich nicht begangen hat.
wenn er sich allerdings wirklich nicht "erinnern" kann wer gefahren ist darf er darüber in zukunft buch führen.

allerdings reicht die aussage der beamten schon um ihn für das überholen drann zu kriegen.
nur geschwindigkeit schätzen läuft nicht (find ich ja nochimmer den knüller in A, weil hier haben sie das schon mit polizisten getestet, was die schätzen und was gemessen wurde, kannst grad knicken), hinterherfahren und tacho ablesen geht aber schon

@mainstone

Wie so oft: Flüchtig gelesen.

Zitat:

Original von irgendeinem sportcoupe oval oder oral oder so


Gegenverkehr stark gefährdet + mit 20 kmh zu schnell geblitzt worden.Alles wurde von einen Streifenwagen beobachtet.

Geblitzt!

Also keine Rede von "Geschwindigkeit geschätzt".

Und selbstverständlich haftet der Fahrzeughalter für seine "Gedächtnislücken".
Das nächste Mal wir einer totgefahren und der Fahrzeughalter kann sich nicht erinnern, wer das Auto hatte.
Und muß dann erst nach dem ersten Toten Buch führen.

So läuft es nicht.

Und ich lese sehr genau , bevor ich poste.
Sollte sich schon rumgesprochen haben.

Gruß,
CAMLOT

das hier hab ich schon auch gelesen, war nur noch bissle offtopic nebenher.

mir gings nur um dieses:
der halter haftet nicht für nen verstoss den er nicht begangen hat.
typisches bsp, ich verleih mein fahrzeug an irgendwelche mädels.
die werden geblitzt.
den herren polizisten ist klar das ich, der halter, kein mädel bin, also kann ich auch schlecht für diese übertretung haften.
nur wenn ich mihc nicht drann erinnern sollte wer da gefahren ist kann es mir sehr schnell passieren das ich immer aufschreiben muss wofür mein fahrzeug von wem wann für wie lange verwendet wird

und darum das du natürlich mit den polizeibeamten recht hast, die können ihn für das überholen belangen, allerdings nicht für die geschwindigkeit, es sei den sie sind ihm hinterhergefahren, und das muss ausserorts schon nen kilometer sein. (deswegen immer schön die spuren wechseln)

wiedas imfalle eines tötungsdelikts aussieht ist mir zwar nicht vollständig klar, nur wenn man mir (oder eigetlich egal wem) nen tötungsdelikt vorwift dann wird dem wohl schon ziemlich schnell einfallen wer gefahren ist. ansonsten wird man das halt anhand der spuren im fahrzeug ermitteln, haare an kopfstutze, fingerabdrücke ect.

Zitat:

Original geschrieben von mainstone


... ist klar das ich, der halter, kein mädel bin, also kann ich auch schlecht für diese übertretung haften.

Also ich mußte als Halter für meine Mädels immer haften ...

Zitat:

Original geschrieben von mainstone


typisches bsp, ich verleih mein fahrzeug an irgendwelche mädels.
die werden geblitzt.
den herren polizisten ist klar das ich, der halter, kein mädel schnell einfallen wer gefahren ist. ansonsten wird man das halt anhand der spuren im fahrzeug ermitteln, haare an kopfstutze, fingerabdrücke ect.

CSI wird nur in Extremfällen bemüht. 😉

Ansonsten sollte man die Exekutive und den Gesetzgeber nie für blöder halten, als man selbst ist. Kann schnell unangenehme Folgen haben...😛

Verleihen an "irgendwelche Mädel" ist nicht.
Der Fahrzeughalter hat sich, VOR Vergabe seines Fahrzeugs an einen eine(n) ander(n) LenkerIn von "Nämlichkeit dieser Person zu überzeugen und sich des Vorhandenseins einer entsprechenden Fahrerlaubnis (Führerschein) dieser Person zu vergewissern".
Andernfalls er bereits durch die bloße Vergabe des Fahrzeuges straffällig werden kann.

Alles klar?

CAMLOT

Zitat:

Original geschrieben von Camlot


Verleihen an "irgendwelche Mädel" ist nicht.
Der Fahrzeughalter hat sich, VOR Vergabe seines Fahrzeugs an einen eine(n) ander(n) LenkerIn von "Nämlichkeit dieser Person zu überzeugen und sich des Vorhandenseins einer entsprechenden Fahrerlaubnis (Führerschein) dieser Person zu vergewissern".

 

Stimmt!

Der Vollständigkeit halber sollte man aber hinzufügen. dass in gewissen Fällen NICHT die Verpflichtung besteht, den/die Namen des/der Fahrer/s preiszugeben.

Handelt es sich nämlich um Familienangehörige, kann vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden.

Stimmt´s? 😉

wuddeline

Nachtrag: Zum "Beitrag" des sportcoupe evol fällt mir nur eines ein: derart ausgeprägte Intelligenzbolzerei hier auch noch zu posten, ob wahr oder nicht, gehört per se schon bestraft. Oder fällt diese meine Äußerung unter den Tatbestand der Beleidigung? 😁

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