Nie wieder 300 PS !!!!!!!!

Mercedes

Am Dienstag hat dieser Sommer im 500 SL sein vorläufiges Ende für mich genommen.

Ich habe den Wagen von der Autobahneinfahrt voll durchbeschleunigt bis plötzlich ein neues Tempo 60 Schild darstand. Also runter vom Gas und rollen lassen dachte ich mir ....

... bis da plötzlich kurz hinter dem verfluchten Schild der nette Fotograf stand. 🙁

Fakt ist, Tacho zeigte knapp 140 Sachen. Rechnen wir mal großzügig die Tachoungenauigkeit und die Messtoleranz ab, dann sind es mit viel Glück vielleicht knapp unter 130. Resultat: 2 Monate Fahrradfahren (ist übrigens gar nicht so ungesund) und 275 € (die sich locker durch das eingesparte Benzin wieder aufheben). Die 4 Punkte in Flensburg ärgern mich jedoch am meisten, da ich in den nächsten beiden Jahren jetzt besonders vorsichtig fahren darf.

Was habe ich aus dieser Situation an Lebensweisheiten gelernt? 300PS Autos braucht kein Mensch!!!!!!!!!!! Fahr künftig wieder den 220er und rühre den verfluchten SL nie wieder an!!!!

69 Antworten

Re: Re: Re: Nie wieder 300 PS !!!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Moonstone


Es waren auf jeden Fall keine 200m. Ich würde zwischen 50 und 100m schätzen.

Du müsstest im Vorfeld fast beweiskräftig dokumentieren/aussagen können - vielleicht liefert sogar deren Foto den Beweis - dass es keine 200 Meter waren!

Aber, stimmt das mit den 200 Metern?

Was ich mal gehört habe ist, dass man, ob's Vorschrift ist oder nicht sei mal dahingestellt, 200 Meter vor der Aufhebung einer Geschwindigkeitsbegrenzung (Schild) nicht mehr blitzt.

Also, pay the loyer.

wenn du beweisen kannst das das geschwindigkeitsschild das erste für dich war nach der auffahrt hast du sehr gute chancen davon zu kommen! ein schild darf man übersehen!
also man müpsste es nachweisen mit z.B. einem tankschein! dort steht ja die uhrzeit drauf!
aber auf jeden fall bei sowas einen anwalt einschalten! oft werden fehler von den beamten gemacht! was man auch versuchen kann ist die strafe gegen eine höhere geldbuße zu tauschen!

Zitat:

Original geschrieben von Spritti-A3


...... ein schild darf man übersehen!

Ääähhhh .... ja richtig, aber nur, wenn du nachweislich betrunken bist.

Dann redet man nämlich nicht mehr über das Schild.

Zitat:

Fahr künftig wieder den 220er

ach wenn’s so einfach wäre

hab mit meinem C220, 3 Monate Führerscheinentzug , 400,- € Bußgeld und ne Menge Punkte geschafft. Fahr ab nächsten Freitag endlich wieder Auto !!!!

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meines wissens darf man das erste schild übersehen! also muss man frühestens beim 2ten schild die geschwindigkeit auf die zulässige beschränkt haben!!!

Soweit ich weiß, gelten alle Verkehrszeichen exakt ab dem Punkt, an dem sie stehen.

Nur falls keine auch nur allgemeine Gefährdung bei der Überschreitung einer Beschränkung angenommen werden kann, läßt sich mitunter ein Richter finden, der das Bußgeld wieder knickt.

Aus diesem Grunde werden z.B. Geschwindigkeitsmessungen auf der Autobahn nicht nach dem ersten Schild sondern gerne erst nach dem zweiten vorgenommen.

Das erste beschränkt meistens auf 120, das zweite dann auf 100 usw. und dann kommt erst die Gefahrenstelle.
In einem solchen Fall wäre bei Mißachtung des ersten Schildes noch keinerlei Gefährdung anzunehmen und man hätte Chancen, freigesprochen zu werden.

Ein solcher Fall hat hier aber vermutlich nicht vorgelegen.

Ähnliches Beispiel: Geschwindigkeitsmessung kurz vor einem Ortsende-Schild:
Wenn 50m vor dem Ortsende-Schild keinerlei Querstraße mehr einmündet, keine Bebauung ist, kein Gehweg und die Straße weit einsehbar ist, dann hat man eine Chance, eine mäßige Geschwindigkeitsüberschreitung in diesem Bereich abbügeln zu können, da keine höhere Gefährdung vorliegt als bei der gleichen Landstraße außerhalb der Ortschaft.
Sobald aber doch irgendetwas potentiell rücksichtsbedürftiges in diesem Bereich ist, geht gar nix in der Richtung; dann kann auch noch 1m vor dem Ortsende-Schild gemessen werden.

Die vermeintlichen "Anstandsabstände" von den Grenzen der beschränkten Bereiche dienen also nur dazu, die Messungen absolut einspruchsfest zu machen.
In den weniger wasserdichten Fällen kommt es letztlich darauf an, wie der Richter gefrühstückt hat, einen allgemeinen Anspruch, eine solche Messung nicht zu werten, gibt es nicht.

So wie das klingt, war die Beschränkung, um die es hier konkret geht, in dem Bereich ja aufgrund einer konkreten Gefahrenstelle eingerichtet (enge Kurve in der Abfahrt), da wird man wohl keine Chance haben, auf "ungefährlich" zu plädieren.

Es nützt aber auch nichts, hier zu spekulieren.
Das kann nur Moonstones Anwalt beurteilen. 😉

MfG ZBb5e8

Moin!

Herrlich mit anzusehen. Eigentlich hatte der Verfasser wohl nur seinen Unmut über sein eigenes Fehlverhalten kundtun wollen.

Interessant, wie schnelle sich mit gefährlichem Halbwissen ausgestattete Rechtgelehrte finden, die super schlaue Tipps verteilen.

Wenn Moostone diese Weisheiten befolgen würde ( alles anfechten, da Abstände zu kurz, erstes Schild kann man locker ignorieren, auf jeden Fall Widerspruch einlegen) und dann an den richtigen Richter gerät, könnte im Extremfall eine deutliche Erhöhung von Geldbuße und Fahrverbot dabei rumkommen.

Wenn man sich vor einem Richter mit solch spätpubertären Sprüchen als unbelehrbarer Raser disqualifiziert, hat man jedenfalls die besten Chancen.

Bloß nicht dicht bei der Wahrheit bleiben und den Vertoß einräumen.

bis neulich

dirch

Zitat:

Original geschrieben von ZBb5e8


Soweit ich weiß, gelten alle Verkehrszeichen exakt ab dem Punkt, an dem sie stehen.

Das war schon immer so.

In welchem Bundesland wohnst du bzw. wo wurdest du geblitzt? in manchen Bundesländern gibts die Regelung, dass erst nach 200m geblitzt werden darf. in NDS ist das z.B. nicht so... wobei ich weiß dass es in Bayern ganz sicher so ist.

Gruß
flow

Ich wohne in Rheinland-Pfalz.

140 km/h statt 60???

Sorry, besser Reue zeigen und vielleicht an einem Verkehrssicherheitstraining teilnehmen. Normalerweise poste ich nicht zu allem einen Kommentar, aber diese Geschwindigkeitsübertretung ist eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer. Es wird sicherlich einen Grund geben, warum die Geschwindigkeit dort begrenzt ist.

Gruß,

TOYOPET

@moonstone: Mein Beileid und in Zukunft halt ein wenig vorausschauender fahren und nicht so sehr auf's beschleunigen konzentrieren, dann klappt's auch mit den 60-Schildern 😉 Aber nur deswegen deinen SL 500 ein Garagendasein fristen lassen, das fände ich doch unfair dem schönen Auto gegenüber 🙂

Bezüglich des blitzens ... es gibt durchaus Regelungen in welchem Abstand hinter einer Geschwindigkeitsbegrenzung geblitzt werden sollte (!), kann man hier nachlesen wie die Bundesländer das regeln (meisten 100-200m, ausgerechnet zu RP steht leider nix). Das sind allerdings nur Richtlinien, handelt es sich um besonders prikäre Gefahrenstellen darf der Abstand auch unterschritten werden.
Fakt ist auch, das es auf Autobahnen normalerweise erst ab der 1. Wiederholung ernst wird (Blitzer, Kontrollen, Zivilstreifen etc.), allerdings besteht dafür soweit ich weiß keine Regelung, vielmehr ist das eine Art Kulanz die eingeräumt wird - muß aber nicht. Das rührt schon daher, das Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen - da "unüblich" - sehr oft wiederholt werden.
Der stationäre Blitzer ist bei sowas halt gnadenlos, eine Zivilstreife hinter dir hätte wahrscheinlich nix gemacht wenn du halbwegs fix auf die 60 runtergerollt wärst.

Naja, ich sag immer es gibt wenig Zufälle im Leben, wer weiß wozu das gut war 😉

Nochmals:

Es gibt keinen Anspruch auf Einhaltung eines Abstandes zwischen Beginn der Geschwindigkeitsbeschränkung und der Messung.

Wenn die Behörden freiwillig einen solchen Abstand einräumen, dann dient das nur dazu, die Messung einspruchsfest zu machen.
("Ich habe doch gebremst." funktioniert dann nicht mehr.)

Eine Messung unmittelbar hinter dem (ersten) Schild könnte aber genauso verfolgt werden, wie eine Messung 100m nach dem Schild.
Nur hätten die "Kandidaten" dann vor Gericht geringfügige Chancen, unter dem Hinweis, sich noch im Bremsvorgang befunden zu haben, eine irgendwie herleitbare Gefährdung in Zweifel zu ziehen.

Nur um solche "Ausrede"-Prozesse zu vermeiden, empfehlen die Behörden intern, einen Abstand zum Beginn der Beschränkung einzuhalten.

Es gibt aber keinerlei Anspruch, diesen Abstand einzufordern bzw. bei dessen Nichteinhaltung die Messung zu verwerfen.

Beschränkung ist Beschränkung.
Wo innerhalb dieser Beschränkung die Behörde kontrolliert, ist deren Privatvergnügen.

MfG ZBb5e8

Hi Kampfbine.

Prima, das mit den Richtlinien. Hab's mir gleich ausgedruckt.
Danke.

Gru0, tempomat

@dirch

also einen anwalt einzuschalten ist also nicht ratsam oder was? das ich nicht lache....
die behörden machen so oft fehler bei der messung das der anwalt ziemlich häufig per sachverständigen diese fehler auch finden und das urteil anzweifeln kann.
selber gegen ein urteil anzugehen finde ich aber auch schwachsinnig. dafür gibt es halt anwälte die sich darauf spezialisiert haben!

und das es nichts bringen würde ist auch blödsinn.

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