Nie wieder 300 PS !!!!!!!!
Am Dienstag hat dieser Sommer im 500 SL sein vorläufiges Ende für mich genommen.
Ich habe den Wagen von der Autobahneinfahrt voll durchbeschleunigt bis plötzlich ein neues Tempo 60 Schild darstand. Also runter vom Gas und rollen lassen dachte ich mir ....
... bis da plötzlich kurz hinter dem verfluchten Schild der nette Fotograf stand. 🙁
Fakt ist, Tacho zeigte knapp 140 Sachen. Rechnen wir mal großzügig die Tachoungenauigkeit und die Messtoleranz ab, dann sind es mit viel Glück vielleicht knapp unter 130. Resultat: 2 Monate Fahrradfahren (ist übrigens gar nicht so ungesund) und 275 € (die sich locker durch das eingesparte Benzin wieder aufheben). Die 4 Punkte in Flensburg ärgern mich jedoch am meisten, da ich in den nächsten beiden Jahren jetzt besonders vorsichtig fahren darf.
Was habe ich aus dieser Situation an Lebensweisheiten gelernt? 300PS Autos braucht kein Mensch!!!!!!!!!!! Fahr künftig wieder den 220er und rühre den verfluchten SL nie wieder an!!!!
69 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von wuddeline
Stimmt´s? 😉
wuddeline
Grundsätzlich JA.
Nur wird der Fahrzeughalter diesenfalls als Verantwortlicher zum "Adressaten einer persönlich nicht vermittelbaren Anonym-Strafverfügung" . 🙂
Will heißen, er trägt die Verantwortung und muß blechen.😛
Early New Haven greetings, 🙂
CAMY
Sollte dieser Evo ein Deutscher sein - wird da nicht von vorne geblitzt, und ist somit der Fahrer nicht identifizierbar??
Bei uns Ösiländlern wird von hinten geblitzt (photographisch gemeint), jedoch auf Grund von Haaren wurde auch ich schon mal überführt (Frisur am Photo - bei 150 auf der Freilandstraße - 1985 in Grazer Gegend - Strafe damals ATS 2.800,-)
Gebe Camlot recht, das das alles nichts als Schwachsinn ist, aber Wirbel macht er damit, der kleine Evo.
Grüße aus Wien
Chris
Bevor hier Verwirrung entsteht:
Die Halterhaftung bei nicht ermittelbarem Fahrer greift nur bei Bussgeldverfahren, welche durch Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr angestrengt werden.
In allen anderen Fällen ist der Halter, sofern er beim Überlassen des Fahrzeugs seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist, von der Haftung frei.
Im Falle von "Gedächtnislücken" kann jedoch ein Fahrtenbuch auferlegt werden.
Unabhängig davon darf der Halter generell schweigen, wenn er durch seine Aussage Angehörige belasten würde. Dieses Schweigen kann nicht sanktioniert werden.
schöne märchenstunde hier von sportcoupe evol!!!
man man man! ich habs ja irgendwann schon mal gesagt was das für leute sind! ne ne ne.... 🙂
das mit dem ersten und letztem schild stimmt aber! ich gucke noch einmal ob ich was darüber finde!
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Wenn´s so leicht wäre, hätte jeder Gedächtnisverlust - und müsste dann halt ein Fahrtenbuch führen, das er wieder vergißt usw.. das kann es ja wohl nicht sein
oder nur in Deutschland???
Bei uns Österreichern haftet der Fahrzeughalter für alles, was mit dem Auto angestellt wird - außer bei Diebstahl, wenn der Wagen vorher als gestohlen gemeldet wurde!!
Zitat:
Original geschrieben von ösi-chris
Wenn´s so leicht wäre, hätte jeder Gedächtnisverlust - und müsste dann halt ein Fahrtenbuch führen, das er wieder vergißt usw.. das kann es ja wohl nicht sein
Hier muss man einschränken:
Wird der mögliche Fahrer aufgrund anderer Hinweise ermittelt und kommt es zum Gerichtsverfahren, wird (natürlich😉) der Halter als Zeuge geladen und muss wahrheitsgemäss aussagen - evtl. sogar unter Eid.
Soooo einfach ist es also nicht.🙂
Ein "Nicht-führen" des auferlegten Fahrtenbuches wäre ein Verstoss gegen Auflagen und befreit den Halter nicht aus der Haftung.
Zitat:
Original geschrieben von BlubbC280
Bevor hier Verwirrung entsteht:
Die Halterhaftung bei nicht ermittelbarem Fahrer greift nur bei Bussgeldverfahren, welche durch Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr angestrengt werden.
In allen anderen Fällen ist der Halter, sofern er beim Überlassen des Fahrzeugs seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist, von der Haftung frei.
Im Falle von "Gedächtnislücken" kann jedoch ein Fahrtenbuch auferlegt werden.
Unabhängig davon darf der Halter generell schweigen, wenn er durch seine Aussage Angehörige belasten würde. Dieses Schweigen kann nicht sanktioniert werden.
So meine ich das auch im Gedächtnis zu haben, bezogen auf die deutsche Rechtsprechung. Die Sache mit dem Fahrtenbuch wird in der Regel im Wiederholungsfalle wirksam.
Da wir hier grenzübergreifend zentraleuropäisch uns unsere Juristerei um die Ohren hauen, könnte ich mir sehr gut vorstellen, dass die D; A; CH; Rechtsprechung nicht immer einheitlich ist.
Was beim einen Fakt ist, ist beim anderen möglicherweise gegenstandslos.
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Was beim einen Fakt ist, ist beim anderen möglicherweise gegenstandslos.
Genau das denke ich auch.😉
Ich kenne auch die deutsche Rechtssprechung und auch das EU-Recht einigermassen, da wir ja auch in Deutschland und Polen Produktionsstätten haben.
Wie von mir schon (viel) weiter oben ausgeführt, gibt es die aufgezählten Gesetzeslücken - die ja offensichtlich wären! - auch in Deutschland nicht wirklich.
Es wird nur im Zweifelsfalle häufig der Aufwand des Verwaltungsapparates in Relation zum Tatbestand und der damit verbundenen maximalen Bußgeldstrafe gesetzt.
Was eben ab und an zu einer Nichtweiterverfolgung der Angelegenheit führt.
CAMLOT
Im angegebenen "EVO-FALL" (Überholverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung, Gefährdung etc.) kann ich mir eher schwer vorstellen, daß von einer Verfolgung abgesehen wird.
Ich glaube eher, der Streifenwagen, wenn es ihn denn gegeben hat, hätte Klein-Evo sofort gestellt.
Gruß,
CAMLOT
schon unfassbar was mein großes Vorbild der sinnentlerten Spamverbreitung da schafft...
Ein Beitrag welcher an Schwachsinn kaum zu überbieten ist und schon haben wir traffic im Forum... die wahrscheinlichkeit das er dann weiterhin hier reinschaut und darauf reagiert tendiert gegen 0... er geht nämlich lieber wieder ins Audi A8 Forum... da ist der liebe Markis nämlich noch nicht sooooooooo bekannt 🙂
Mmh... Merkwürdig. Normal geht es von 130 nicht auf 60 runter. Normal muss zunächst auf 100 und dann auf 80 reduziert worden sein. Weiterhin war das dann doch sicher eine Baustelle? Sonst gibts ja kaum wo 60 auf der Autobahn. Und in der Baustelle benötigen die eine Genehmigung zum photografieren. Die dann am besten mal vom Anwalt anfordern lassen. Meist existiert diese nicht.
such doch mal nach Beiträgen der User
"Markis"
"Mercedeschecker"
"SL 500 R230"
"R230 SL 500"
"Maserati MC12" der dürfte dir was sagen
"SLK 230 R170"
...also aktuell dürften wir bei ca. 40 + Identitäten sein die so im Durchschnitt eine Halbwertzeit von 25 Beiträgen haben...
sehr interessant auch
"Porsche Fan f50" ?? müsste ich jetzt nochmal schauen ob das korrekt ist...
Er fällt durch bestimmte Formulierungen ab und zu auf
z.b. kommen in Beiträgen in welchen es um halbwegs neue und teure Autos gerne mal kommentare die ca. 300 km am eigentlichen Thema vorbeigehen... besonders schöne Blüten müsste ich jetzt mal raussuchen bin ich aber zu faul zu... ich überlege schon stellenweise extra hierfür eine Webseite zu erstellen... "seine besten Kommentare" oder so...
btw... der Corsa wollte nur deinen A3 kennenlernen aber du warst nicht kooperativ genug... 🙂
Hi Phob,
Du, der Du doch der 1. Fan des Markis Fanclubs bist - wie kommt man in den rein??
Nur VIP und CD Persönlichkeiten, nehme ich mal so an. 😉
Was mich wundert, warum es nicht einen eignen Thread für Markis gibt. Für den CLS wurde auch einer gemacht - und der hat ja auch nur ein paar Seiten - die könnte unser Freund doch auch schon locker füllen. 😁
Liebe Grüße
Chris
naja, bei uns hier geben die sich schon richtig den stress rauszukriegen wer gefahren ist, auch nur das ist ja eigentlich intressant.
ich hatte das mit meinem mädel (damalige freundin), einer von uns zwei ist über ne rot blitzer ampel gefahren (ich weiss bis heute nicht ob sie es war oder ich, die ampel steht hier gleich um die ecke, fahr da mehrmals am tag vorbei).
nachdem ich amtliche post im normalfall ignoriere standen eines morgens die polizisten bei uns vor der tür, hatten zwar nen foto dabei, aber das hätte sogar E.T. sein können.
nachdme wir es auchnicht wussten sind die wieder abgezogen, und da kam niemehr was und da ging es um 4punkte und 125 euro, also nicht grad wenig.
und die musste ich als halter nicht bezahlen.
hier so ne "tolle" live reportage wo sich journalisten das recherchieren sparen können nd einfach hinter kopfgeldjägern herlaufen. so ungefähr wie der herr von 3:45 - 5:00 muss man das ungefähr machen, aber das büchlein kann halt winken.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/inhalt/20/0,4070,2282100-0,00.html