Neuwagen per Internet bestellen?
Ich bin sicher, daß es irgendwann eine Alternative zum gegenwärtigen angestaubten Verfahren des Neuwagenkaufs geben wird. Genau so, wie man fast alles Andere im Internet bestellen kann, sollte es auch bei Autos möglich sein, -zumindest als Alternative zum konventionellen Autokauf.
Wer "Beratung" (?) und z.B. Finanzierungsservice braucht, könnte ja weiterhin zum Händler gehen. Wer's nicht braucht, bedient den Konfigurator und kauft Online. Es gibt kein stichhaltiges Argument, warum das nicht gehen sollte. Der Preis mit Abholung im Werk (-das zumindest gibt's ja schon) muß dann unter dem liegen, der durch aufwendiges Verkaufspersonal, dessen Provision, Händlerkosten und Profit begründet wird.
Service würde von den VW-Werkstätten erledigt, -unabhängig vom Autokauf. Das läuft ja jetzt schon so z.B. auch bei Reimporten, weil Service eben Geschäft ist und keine Caritas, obschon immer so falsch argumentiert wird.
Ich weiß, es gibt jetzt den empörten Aufschrei all derer, die vom gegenwärtigen Verkaufssystem leben. Aber in einer Zeit schnellebiger Änderungen und harter Konkurrenz muß sich eben jeder und alles hinterfragen lassen, -und die Glaspalast-Besitzer schon erst recht.
MfG Walter
Beste Antwort im Thema
hi Walter, Frage :warst Du mal Automobilverkäufer? den man wegen Verkaufsmisserfolg gefeuert hat ?
in einigen Freds schimpfst du nur über Autohäuser ,Glaspaläste , Überführungskosten usw 😕😕😕😕
58 Antworten
Hallo zusammen,
wenn man ein Fahrzeug mit Hilfe eines (Internet-)Vermittlers kauft und dabei von einem "Internetkauf" spricht, dann ist das kaufrechtlich falsch und dazu für andere irreführend.
Weil:
1. Vom Vermittler kauft der Verbraucher lediglich (auch wenn sich das bescheuert anhört...) nur den Händler/Autohaus oder genauer gesagt den Hinweis auf den Verkäufer der einem die versprochenen Prozente anbietet. Dazu kommt noch, dass der Vermitler nicht unbedingt Internethändler sein muss. Diese haben oft Geschäftsräume und machen im Internet lediglich Werbung. Auf welchen Weg der Verbraucher das Geschäft abschliessen möchte ist ihm überlassen. Übrigens benutzen viele Autohäuser, bestimmt auch das Eures Vertrauens, das Internet um Werbung zu machen bzw. bieten dort ihre Fahrzeuge an.
2. Der anschliessende Kaufvertrag über das Fahrzeug mit dem eigentlichen Verkäufer (in der Regel das Autohaus XY) ist überall gleich, Käufer/Verkäufer haben immer die gleichen Rechte und Pflichten. Einziger unterschied: Verkäufer ist möglicherweise ein paar km weiter entfernt. Wieso möglicherweise? Ganz einfach, der vermittelte Verkäufer kann um die Ecke sein.
Was den klassischen Onlinehändler ausmacht ist, dass dieser mangels Verkaufs- bzw. Präsentationsräume Kosten spart und somit günstiger verkaufen kann. Wieso nun ein Autohaus nur 8% und ein anderes 16% Preisnachlass für das gleiche Fahrzeug anbietet, dürft Ihr selber rausfinden. Eins bin ich mir sicher: beide machen Gewinn, der eine mehr der andere weniger.
Und bitte eins nicht vergessen: möglicherweise ist der eine oder andere höhere Preis bzw. niedrigere Preisnachlass durch irgendwas gerechtfertigt, allerdings hat der Käufer in einer freien Marktwirtschaft (ich weiss, soziale Marktwirtschaft...) die freie Wahl für welchen er sich entscheidet.
Ich habe bzw. werde 2000,- Euro dadurch sparen. AH vor Ort 8%, mit Hilfe eines Vermittlers 15,5%. Statt ca. 24.000,- werde ich nur 22.000,- bezahlen. Wenn Ihr gute Argumente dafür habt wieso ich hätte mehr ausgeben sollen, immer her damit! Vielleicht habe ich etwas übersehen, lasse mich gerne belehren.
Mfg
Jekyll00
PS: Autokauf übers Internet, ein Traum! 14-Tägiges Rücktrittsrecht 😉
Zitat:
Original geschrieben von Walter4
19% auf deutsche Liste bei www.intercar.de. Typ und Ausstattung frei konfigurierbar. Frei Abholhändler, nix "Transportkosten". Allerdings keine Inzahlungnahme. Nur ein Beispiel, wie man sich das Gefeilsche und Gegreine ersparen kann...
MfG Walter
19% auf den golf VI als deutscher neuwagen? - wollte mir das eben mal angucken, aber der link funktioniert bei mir nicht ich werde dahin auf finden.net weitergeleitet.
Das 19 % Angebot ist aber ein Re-import!
o.k. danke, das ist ja dann ein schlechter preis da gibts normalerweise ca. 23% auf eu-wagen
aus dänemark
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Zitat:
Original geschrieben von Walter4
19% auf deutsche Liste bei www.intercar.de. Typ und Ausstattung frei konfigurierbar. Frei Abholhändler, nix "Transportkosten". Allerdings keine Inzahlungnahme. Nur ein Beispiel, wie man sich das Gefeilsche und Gegreine ersparen kann...
MfG Walter
ich kenne intercar24
aber wenn du dir die seite mal näher ansiehst werden auch dort 345,-€ für die werksabholung berechnet.
so viel dazu das dafür keine gebühr erhoben wird.
augen auf!!!!!
Zitat:
Original geschrieben von cw1201
-----------------------------Zitat:
....
ich kenne intercar24
aber wenn du dir die seite mal näher ansiehst werden auch dort 345,-€ für die werksabholung berechnet.
so viel dazu das dafür keine gebühr erhoben wird.
augen auf!!!!!
OK, wenn Du mir 19% auf Liste anbieten würdest, würde ich die € 345 vielleicht akzeptieren. 😉 Tust/kannst Du aber nicht. Wetten?
MfG Walter
Bitte um Aufklärung: was ist an den 345,-Euro Werksabholung von Intercar anders??? Und das zahlt der Käufer nicht an Intercar!!!!!
Beim Freundlichen um die Ecke hieß es auch 345,- Abholung bzw ca. 600,- Lieferung zum Autohaus. Nicht das ich die Extrakosten gut finde, aber die hat man überall.
Zitat:
Original geschrieben von cw1201
ich dachte wir sprechen von fahrzeugen für den deutschen markt, und nicht von re-importen???
--------------------------------------------------------
Wir sprechen vom Preis von Neufahrzeugen. Ob ein in WOB gebauter Golf vom Händler in Kleckersdorf oder vom Reimporteur aus Dänemark kommt, ist bei gleicher Ausstattung wurscht. Was zählt, ist allein der Endpreis.
Daran ändert auch das alte Händler-Märchen nichts, es ginge in Kleckersdorf um Fahrzeuge 1. Wahl und beim Reimporteur um 2.Wahl. Wenn das so wäre, würde VW jährlich einige Zehntausend Fahrzeuge mit Fehlern oder Mängeln im Ausland verteilen. Absoluter Tinnef. Ebenso die Gräuelgeschichten vom Mindererlös bei Wiederverkauf.
Übrigens: Die Frage nach der fehlenden Endkontrolle im Werk ist immer noch nicht beantwortet. Schon klar, "ich nur Verkäufer, ich nix wissen". 😉
Eines haben diese beiden Threads hier mit Sicherheit bewirkt. Eine Reihe von Leuten zum Nachdenken gebracht. Und merke: Ich habe hier nie mit beleidigenden Ausdrücken anstelle von Argumenten operiert. Du leider schon. Wohl als Antwort auf Treffer. Weil: Der getroffene Hund bellt. (Volksmund),
MfG Walter
@walter
ach da isser ja wieder.
ich hab schon gedacht (gehofft) du wärst ausgewandert.
zum thema. natürlich wird in wob eine endkontrolle durchgeführt. das habe ich auch nie bestritten.
trotzdem wird das fahrzeug ja für den transport geschützt (folie, puffer, blockierstöcke, etc.) sowie die elektronik gegen diebstahl umprogrammiert.
wird das fahrzeug jetzt beim händler angeliefert, tritt all das ein was ich super ausführlich beschrieben habe.
jetzt verstanden, oder immer noch nicht???????
ach und noch was. du hast nicht zum nachdenken angeregt, du stichelst und hetzt auf und treibst falsche propaganda!!!!!
mich interessiert ja mal brennend was du beruflich machst?
Zitat:
Original geschrieben von Jekyll00
Bitte um Aufklärung: was ist an den 345,-Euro Werksabholung von Intercar anders??? Und das zahlt der Käufer nicht an Intercar!!!!!
Beim Freundlichen um die Ecke hieß es auch 345,- Abholung bzw ca. 600,- Lieferung zum Autohaus. Nicht das ich die Extrakosten gut finde, aber die hat man überall.
da ist gar nichts andres.
soll heißen das du sowohl bei intercar wie auch beim händler 345,-€ für die abholung in wob. bezahlst.
das bekommst du bei i-net vermittlern auch nicht geschenkt.
die anlieferung in ein autohaus ist über intercar24 erst gar nicht möglich.
nur beim händler (eben diese 600,-€)
mfg
christian
Du kannst polemische Albernheiten wohl nicht lassen. Der Leser wird's merken.
Im übrigen geht es hier nicht um "Verstehen", sondern um Akzeptieren. Nämlich um die windige und illegale Praxis, auf den quotierten Preis des Fahrzeugs noch allerlei Arbeitskosten aufzuschlagen, die mit dem reinen Transportpreis -der ja von niemand infrage gestellt wird- nichts zu tun haben, wohl aber unter diesem Titel versteckt werden. Alles klar?
MfG Walter
Zitat:
Original geschrieben von Walter4
Du kannst polemische Albernheiten wohl nicht lassen. Der Leser wird's merken.
Im übrigen geht es hier nicht um "Verstehen", sondern um Akzeptieren. Nämlich um die windige und illegale Praxis, auf den quotierten Preis des Fahrzeugs noch allerlei Arbeitskosten aufzuschlagen, die mit dem reinen Transportpreis -der ja von niemand infrage gestellt wird- nichts zu tun haben, wohl aber unter diesem Titel versteckt werden. Alles klar?
MfG Walter
windíg und illegal???? aha
was hälst du davon wenn du bei mir ein auto kaufst und es anliefern lässt.
ich übergeb es dir genauso wie es angeliefert wurde. dann möcht ich dich mal sehen!!!!
hallo , hab ich schon in einem anderen Thread geschrieben
hi, verstehe eigentlich die selbstgemachten Probleme nicht,
Überführungskosten hat jeder Hersteller, entweder er hat Sie im Endpreis drin und keiner merkt es oder er senkt den Preis und berechnet Sie extra, anders herum Du bekommst einen Rabatt von 12 % ohne Überführungskosten oder von 15% mit Überführungskosten...ist doch alles nur Verhandlungssache zb Winterräder, Verbandskasten , Garantieverlängerung noch zusätzlich.... das macht aber kein Internethändler 😁
schönen Tag noch Walter (wann klagst Du denn bei der EU dein angebliches Recht ein )