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Neuwagen Golf6 bei Abholung Wasserschaden entdeckt!?!?! Preisminderung?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo an alle,

ich habe mir einen neuen Golf 6 gekauft. bar, neu, und sofort verfügbar, da er auf dem hof des autohauses stand.

Heute wollte ich ihn abholen und dabei entdeckte ich einen wasserschaden.

die mulde für das reserverad war voll wasser. die komplette innenverkleidung des kofferraumes war vollgesaugt. die rücksitzbank war komplett durchnässt.

außerdem haben die polster schon vermodert gerochen (nicht extrem, aber durch die nässe ja normal!

die rückleuchte links war von innen nass und es wurde gemutmaßt, dass durch die rückleuchte wohl das wasser eintrat.

jetzt habe ich einen leihwagen bekommen und muss wohl mind. eine woche waren biss ich mein auto bekommen kann.

ich finde, das ist kein neuwagen mehr auch wenn er noch nicht bewegt wurde. ....

ich habe das auto aber schon angemeldet, versicherung abgeschlossen, abwrackprämie in erwartung....

was kann ich jetzt tun? ... ich kann doch dafür nicht den vollen preis bezahlen...

kennt jemand ähnliches? wie hoch könnte ein preisnachlass ausfallen? ... sollte dieser geruch nicht vergehen, ist es wie ich finde ein sehr großer schaden!!!

danke für eure antworten

lg
wassergolf

Beste Antwort im Thema

Das einzig Sinnvolle ist doch wohl, mit dem Händler zu sprechen - auf eine höfliche aber bestimmte Art und Weise. Dann lässt sich sicherlich auch eine Lösung finden. Wenn ich dieses Gefasel höre, von wegen "Anwalt einschalten", dann bekomme ich immer mehr das Gefühl, dass sehr viele Leute nicht mehr in der Lage sind, mit anderen Menschen auf eine vernünftige Weise umzugehen. Solche Vorgehensweisen sind völlig unnötig, kosten Geld und sorgen dafür, dass einem auf der "Gegenseite" in Zukunft sämtliche Türen verschlossen bleiben. Ohnehin ist der Deutsche sowas von anwaltsgeil dass es schon fast zum Kotzen ist. Könnt ihr eigentlich auch etwas ohne euren Anwalt?

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Das einzig Sinnvolle ist doch wohl, mit dem Händler zu sprechen - auf eine höfliche aber bestimmte Art und Weise. Dann lässt sich sicherlich auch eine Lösung finden. Wenn ich dieses Gefasel höre, von wegen "Anwalt einschalten", dann bekomme ich immer mehr das Gefühl, dass sehr viele Leute nicht mehr in der Lage sind, mit anderen Menschen auf eine vernünftige Weise umzugehen. Solche Vorgehensweisen sind völlig unnötig, kosten Geld und sorgen dafür, dass einem auf der "Gegenseite" in Zukunft sämtliche Türen verschlossen bleiben. Ohnehin ist der Deutsche sowas von anwaltsgeil dass es schon fast zum Kotzen ist. Könnt ihr eigentlich auch etwas ohne euren Anwalt?

Zitat:

Original geschrieben von TitaniumFocus


Das einzig Sinnvolle ist doch wohl, mit dem Händler zu sprechen - auf eine höfliche aber bestimmte Art und Weise. Dann lässt sich sicherlich auch eine Lösung finden. Wenn ich dieses Gefasel höre, von wegen "Anwalt einschalten", dann bekomme ich immer mehr das Gefühl, dass sehr viele Leute nicht mehr in der Lage sind, mit anderen Menschen auf eine vernünftige Weise umzugehen. Solche Vorgehensweisen sind völlig unnötig, kosten Geld und sorgen dafür, dass einem auf der "Gegenseite" in Zukunft sämtliche Türen verschlossen bleiben. Ohnehin ist der Deutsche sowas von anwaltsgeil dass es schon fast zum Kotzen ist. Könnt ihr eigentlich auch etwas ohne euren Anwalt?

Genau meine Meinung. Nachbessern lassen und gut. Wenn es über die Rückleuchte gekommen ist kann es sein, daß die eventuell nicht richtig fest war. Soviel mir bekannt ist, ist die auch nur mit einer Schraube gehalten und und mit einer Moosgummidichtung abgedichtet.

Zitat:

Original geschrieben von TitaniumFocus


Das einzig Sinnvolle ist doch wohl, mit dem Händler zu sprechen - auf eine höfliche aber bestimmte Art und Weise. Dann lässt sich sicherlich auch eine Lösung finden. Wenn ich dieses Gefasel höre, von wegen "Anwalt einschalten", dann bekomme ich immer mehr das Gefühl, dass sehr viele Leute nicht mehr in der Lage sind, mit anderen Menschen auf eine vernünftige Weise umzugehen. Solche Vorgehensweisen sind völlig unnötig, kosten Geld und sorgen dafür, dass einem auf der "Gegenseite" in Zukunft sämtliche Türen verschlossen bleiben. Ohnehin ist der Deutsche sowas von anwaltsgeil dass es schon fast zum Kotzen ist. Könnt ihr eigentlich auch etwas ohne euren Anwalt?

Sicherlich ist eine Lösung im beiderseitigem Einvernehmen immer besser. Aber ich habe selber auch schon leidvolle Erfahrungen mit verschiedenen VW Händlern gemacht. So lange sie etwas verkaufen können sind sie nett und freundlich. Aber wenn es um Service oder die beseitigung von Mängeln geht, zeigen sie auf einmal ihr wahres Gesicht. Auf einmal ist alles ein Problem. Nen Wasserschaden ist keine Kleinigkeit und Wasser kann einen ziemlich großen Schaden anrichten. Ich würde zum Einen alles schriftlich fixieren und wenn der 🙂 komisch wird sofort zum Anwalt gehen! Und auf jeden Fall Fotos machen und einen Gutachter einschalten. Sonst redet sich der Händler vielleicht raus. Und wer weiß, ob nicht Folgeschäden auftreten.

Zitat:

Original geschrieben von TitaniumFocus


Das einzig Sinnvolle ist doch wohl, mit dem Händler zu sprechen - auf eine höfliche aber bestimmte Art und Weise. Dann lässt sich sicherlich auch eine Lösung finden. Wenn ich dieses Gefasel höre, von wegen "Anwalt einschalten", dann bekomme ich immer mehr das Gefühl, dass sehr viele Leute nicht mehr in der Lage sind, mit anderen Menschen auf eine vernünftige Weise umzugehen. Solche Vorgehensweisen sind völlig unnötig, kosten Geld und sorgen dafür, dass einem auf der "Gegenseite" in Zukunft sämtliche Türen verschlossen bleiben. Ohnehin ist der Deutsche sowas von anwaltsgeil dass es schon fast zum Kotzen ist. Könnt ihr eigentlich auch etwas ohne euren Anwalt?

Es ist richtig, sich erst miteinander auszutauschen und nach einer Lösung zu suchen.

Erfahrungsgemäß liegen aber die Ansichten darüber, was eine faire Lösung ist, weit auseinander.  Dies trifft umso mehr zu je teurer das Schadensobjekt.

Immerhin wurde hier ein fabrikneuer  Wagen gekauft und ein Wasserschaden in dem Umfang wie hier geschildert ist kein Kleinschaden.

Darüberhinaus stehen sich hier nicht zwei Parteien gegenüber, die beide die gleiche Sachkunde haben, sondern ein Geschäftsmann und ein Privatmann, bei dem nicht vorausgesetzt wird, dass er Sachkunde hat und somit Gefahr läuft, in unangemessener Weise benachteiligt zu werden. Soweit die Theorie.

Einschaltung eines Rechtsanwaltes beinhaltet die Gefahr, dass die Sache sich aufschaukelt. Aber es hat den großen Vorteil, dass nach Einschaltung eines Anwaltes sich etwas in der Sache bewegt. Als Privatmann wird man häufig nur hingehalten, dabei  ausnutzend die unzureichende Rechtskenntnis des Privatmannes.
Wenn Rechtsanwalt Verhandlungspartner ist, wird wesentlicher sachlich diskutiert.
Ich bin auch kein Freund von Anwälten und versuche meine Sachen selbst zu regeln. Aber hier sagt meine Lebenserfahrung, dass es ohne nicht geht, es sei denn der Händler bietet eine Ersatzbestellung an, bei der Kunde den  Zeitverzug hinnehmen muss.
Ausserdem ist m.E. ist die genannte Ursache für den Wassereinbruch sehr hinterfragungsbedürftig.

O. 

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Hat der Händler nicht sowas wie eine Versicherung für solche Fälle? Dann sollte es doch ohnehin für beide Parteien keine Probleme geben. Und sollte es eine Versicherung geben und diese nicht zahlen wollen, weil der Händler Schuld daran hat, dann soll er dazustehen und für den Schaden auch aufkommen.

Klar sagen aktuelle Erfahrungen, lieber gleich den Anwalt einzuschalten. Aber vorhin meinte jemand, man kann ruhig mit dem Händler reden, sich seine Angebote/Vorschläge anhören, sich aber noch nicht festlegen. Diese Meinung teile ich und so könnte man dem Anwalt auch gleich mehr Informationen zukommen lassen.

Hallo,

danke für die antworten.

ich werde morgen früh wieder zum händler gehen!

im moment kann er mir nicht die gekaufte ware mängelfrei überlassen, d.h. für mich eig. das er den vertrag nicht erfüllt, oder?

da ich das auto an sich möchte, werde ich daruaf bestehen, dass rücksitzbank und kofferraum-innenverkleidung ausgetauscht werden! (wegen des geruchs)

dass das wasser über das rücklicht reinkam halte ich für schlüssig, weil sich im rücklicht, d.h. unter dem glas wasser bafand.

als ich mir das auto vor einer woche ansah habe ich das noch nicht gesehen.

als entschädigung dachte ich zusätzlich an einen satz winterreifen inkl. felgen...

sollte ich mich auf einen solchen kompromiss einlassen? ich finde das ist das mindeste... (wenn das autohaus diesem überhaupt folgt... )

außerdem wollte ich mir schriftlich bestätigen das dieser mangel bestand, falls später folgeerscheinungen auftreten.

was meint ihr ?

Hallo zusammen,

hat einer von Euch schon einmal Wasser im Auto gehabt?

Ich schon und ich kann nur sagen, dass es verdammt lange dauert, bis der "Mief" sich verzogen hat.
Weitere Jahre später hat mein Golf IV anfangen zu rosten (an den Stellen) da hilft auch keine Vollverzinkung und der Golf IV war noch "richtig" vollverzinkt.

Bei einem Neufahrzeug würde ich das KFZ nicht kaufen. Auch wenn der Schaden behoben wird, was ich persönlich nicht galuben kann, bleibt auf jedenfall ein Restrisiko für Folgeschäden.

Ehrlich gesagt sch** ich auf einen Preisnachlass und besorg mir ein vernünftiges Auto, schließlich kaufst
Du ja nicht ein Stück Butter.

Verstehe nur nicht, das Dir dies bei der Probefahrt nicht aufgefallen ist.

Wie Du aus der Sache rauskommst, da scheint es hier andere zu geben, die Dir hier scheinbar gute Ratschläge geben können.

Gruß
rotenberg

Es könnte ja sein, dass das Fahrzeug vor der Probefahrt noch einen Regen abbekommen hatte!

Also ich würde dir raten, deinen Händler darauf hinzuweisen, dass du nicht bereit bist das Risiko für so einen Schaden zu übernehmen.
Dann bitte deinen Ansprechpartner zusammen mit der Geschäftsleitung eine Lösung zu erarbeiten. Außerdem solltest du dem Händler die Möglichkeit lassen mit dem Hersteller den Mangel aufzuarbeiten. Wenn VW nämlich die Verantwortung dafür übernimmt entsteht bei deinem Händler kein frust und bei dir auch nicht.

Ich weiß, dass es dich nervt und du das Auto so schnell wie möglich willst, aber ich rate dir da wirklich sachlich und kooperativ ranzugehen. Somit dürften alle Parteien die optimale Lösung bekommen.

Nur wenn sich der Händler wirklich querstellt zu einem Anwalt gehen. Die meinsten Probleme lassen sich mit gutem Wille lösen, ein Anwalt macht gleich einen "feindseeligen" Eindruck!
Gruß

Zitat:

Original geschrieben von mtmatias


Es könnte ja sein, dass das Fahrzeug vor der Probefahrt noch einen Regen abbekommen hatte!

Also ich würde dir raten, deinen Händler darauf hinzuweisen, dass du nicht bereit bist das Risiko für so einen Schaden zu übernehmen.
Dann bitte deinen Ansprechpartner zusammen mit der Geschäftsleitung eine Lösung zu erarbeiten. Außerdem solltest du dem Händler die Möglichkeit lassen mit dem Hersteller den Mangel aufzuarbeiten. Wenn VW nämlich die Verantwortung dafür übernimmt entsteht bei deinem Händler kein frust und bei dir auch nicht.

Ich weiß, dass es dich nervt und du das Auto so schnell wie möglich willst, aber ich rate dir da wirklich sachlich und kooperativ ranzugehen. Somit dürften alle Parteien die optimale Lösung bekommen.

Nur wenn sich der Händler wirklich querstellt zu einem Anwalt gehen. Die meinsten Probleme lassen sich mit gutem Wille lösen, ein Anwalt macht gleich einen "feindseeligen" Eindruck!
Gruß

Ja, sachlich an die Sache rangehen. Da kannst meistens was erreichen.

Wenn Sache nicht geklärt werden kann, auf deine Rechte aus dem Kauf hinweisen.

Sonst Rücktritt vom KV androhen und einfordern. RA-Beistand ist ab dann sinnvoll...

Als Alternative zum Beratungsgespräch beim Anwalt vor Ort:

www.frageinenanwalt.de

Nimm Dir Zeit das Problem möglichst genau zu beschreiben, investiere 30,- oder 40,- Euro, und Du hast schon mal einen qualifizierten Anhaltspunkt welche Rechte Du hast und welche nicht. Beim Gespräch mit dem Gegenüber ist genau dieses Wissen das wichtigste, und dass der Gegenüber spürt dass man weiss.

Ich persönlich würde dieses Auto - das schliesslich ein Neufahrzeug ist - nicht mehr haben wollen. Ob Du wirklich das Recht hast vom Vertrag zurückzutreten kann ich aber nicht beantworten.

Meiner Meinung nach sollte ein seriöser Händler einem von sich aus anbieten dass er den Wagen in so einem Fall wieder zurücknimmt. Für den Händler sollte das kein Problem darstellen, da er sicher - wie schon erwähnt - für solche Fälle versichert ist.

hallo,

ich war heute wieder beim händler.

das auto wurde hinten schon zerlegt. verkleidungsteile sind raus rücksitzbank ist raus.

diese teile werden durch neue ersetzt. auto scheint jetzt ganz gut zu trocknen... in der halle war es warm ...

nasse hohlräume sehe ich als laie natürlich nicht. :-(

ursache:

es gibt zwei möglichkeiten wie sie gesagt haben. entweder eine Lasernaht am dach (zwischen dachblech c-säule) oder der eintritt am rücklicht... aber wohl eher lasernaht... der dachhimmel war auch nass und wurde an einer ecke runtergezogen damit es besser trocknet...

das autohas sagt, dass sie nichts preislich machen können. habe bis jetzt 12% barzahlrabatt bekommen... weiß ja nicht wie dort kalkuliert wird...

ich wurde an volkswagen verwiesen... dort wurde der fall aufgenommen und unter einer schadennummer gespeichert.

hat schon jemand ähnliches über vw reklamiert?

ich finde hier muss ein preisnachlass her!!! auch wenn da ausgebessert wird... habe ich da chancen?

danke für eure antworten.

Nee, nee, nee. Der sollte mir mal so kommen, kein Preisnachlass ... 😠😠😠

Natürlich hast du da Chancen.
Kein Preisnachlass ?
Ich würde denen die Hölle heiss machen.

Mein Rat, Anwalt !
Ganz schnell

Ich denke, der Wertverlust ist jetzt schon zu extrem.
Deshalb, lass dich bitte rechtlich ordnungsgemäß beraten.
Es geht um dein Geld !

Zitat:

Original geschrieben von Johanno


Ich denke, der Wertverlust ist jetzt schon zu extrem.
Deshalb, lass dich bitte rechtlich ordnungsgemäß beraten.
Es geht um dein Geld !

Sehe ich genauso. In solch einem Fall stellt der Schaden eine extreme Wertminderung dar und ist m.E. einem Unfall gleichzusetzen.

Zitat:

Original geschrieben von SPMan



Zitat:

Original geschrieben von Johanno


Ich denke, der Wertverlust ist jetzt schon zu extrem.
Deshalb, lass dich bitte rechtlich ordnungsgemäß beraten.
Es geht um dein Geld !
Sehe ich genauso. In solch einem Fall stellt der Schaden eine extreme Wertminderung dar und ist m.E. einem Unfall gleichzusetzen.

Ganz genau.

Dass der Händler dir hier in keinster Weise entgegenkommt, ist absolut inakzeptabel.

Ich bin ebenfalls der Meinung, dass, die Wertminderung so erheblich ist, dass man hier an einen wirtschaftlichen Totalschaden (Unfall) kommt.

Die Reaktion ist für VW Händler typisch. Preisnachlass geht - der sichtbare Schaden wird instandgesetzt. Meines Erachtens ist der Wasserschaden ein erheblicher Mangel. Der Schaden hätte dem Händler bei der Übergabeinspektion auffallen müssen. Ich würde den Kaufpreis zurück verlangen oder auf der Lieferung eines neuen Fahrzeuges bestehen. Meine Erfahrung hat gezeigt, dass die VW Kundenbetreung in WOB auch nur viel dummes Zeug erzählt und nicht gerade im Sinne des Kunden handelt. Ich würde den Kaufvertrag anfechten und zum Anwalt gehen.

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