Neuwagen bestellt, Anzahlung kann jetzt nicht gezahlt werden
Hallo ihr Lieben
ICH bin total verzweifelt ich habe mir im September ein neu wagen nach meinen Wünschen mir zusammen gestellt und der wagen ist jetzt da aber ich kann die 10.000 Euro Anzahlung nicht leisten wie kann ich das alles Rückgängig machen
Beste Antwort im Thema
5000 Euro netto?
Man, das nennt ich mal realistische Zahlen!
Gruß,
der_Nordmann
126 Antworten
Ich habe mir mein vw nach meinen Wünschen usw zusammen gestellt und dann kam 40.000 Euro raus der Rest wird sich am Dienstag klären ich hoffe das es gut ausgeht
Mutet ihr das der TE zu?
Am Ende verhandelt sie nicht gut genug und macht ein größeren Verlust, weil der Käufer merkt, das es nötig ist... nicht jeder ist der geborene Verkäufer...
Ich habe mir mein vw nach meinen Wünschen usw zusammen gestellt und dann kam 40.000 Euro raus der Rest wird sich am Dienstag klären ich hoffe das es gut ausgeht
Kannst Du einmal Deine Konfiguration schicken?
Ähnliche Themen
Wir schauen nur, welche Optionen wir noch sehen. Welche Option sie wahrnimmt, entscheidet sie alleine.
Würde ich mir überlegen, ob es ohne Beistand funktioniert.
Hast Du eine Auftragsbestätigung bekommen, natürlich per Einschreiben?
Ein guter Anwalt wird hier bestimmt besser helfen.
Das ganze wird kosten, aber bestimmt keine 6.000 Euro.
Die Auftragsbestätigung braucht niemand, egal ob per Einschreiben oder per Brieftaube. Der Kaufvertrag ist entscheidend. Und den wird sie wohl unterschrieben haben.
Zitat:
@laptop24 schrieb am 6. Januar 2018 um 22:35:57 Uhr:
Die Auftragsbestätigung braucht niemand, egal ob per Einschreiben oder per Brieftaube. Der Kaufvertrag ist entscheidend. Und den wird sie wohl unterschrieben haben.
Hast wohl noch nie einen Neuwagen bestellt? Der Käufer unterschreibt ein Angebot, welcher der Verkäufer annehmen kann, aber nicht muss. Das Angebot ist für eine bestimmte Zeit für den Käufer bindend. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer in der Bindungsfrist das Angebot schriftlich angenommen hat.
Zitat:
@laptop24 schrieb am 6. Januar 2018 um 22:35:57 Uhr:
Die Auftragsbestätigung braucht niemand, egal ob per Einschreiben oder per Brieftaube. Der Kaufvertrag ist entscheidend. Und den wird sie wohl unterschrieben haben.
Hier unterliegst Du einen sehr grossem Irrtum!!!
Viel Erfolg. Dezenter Hinweis, dass deine finanzielle Misere unverschuldet ist und nicht ewig dauert, du also als Kunde (noch) nicht verloren bist.
So wie sich "Fachkenntnisse" und allgemeines Wissen über Verträge von laurien134 hier darstellen kann ich mir sogar vorstellen, dass sie ein Auto zum Listenpreis gekauft / finanziert hat, natürlich zzgl. Zinsen. Wenn das tatsächlich der Fall ist kommt sie mit 6000€ Schadenersatz noch günstig weg. Das Autohaus könnte sonst mit üblichem Rabatt kalkulieren und der "Schaden" wäre noch höher. Aber ohne genauere Fakten stochern wir alle im Heu.