Neufahrzeug vor Auslieferung stark beschädigt
Hallo,
meine Freundin hat einen GTI Clubsport Facelift bestellt (Privatleasing) inkl. Abholung beim Händler.
Das Fahrzeug ist pünktlich Anfang November eingetroffen, wurde jedoch unmittelbar danach auf dem Gelände des Autohauses zusammen mit anderen Fahrzeugen aufgebrochen. Es wurde die Heckscheibe zertrümmert, auf Steinen aufgebockt und die Räder und Bremsen geklaut.
Neben der eingeschlagenen Heckscheibe gibt es Kratzer in der Heckklappe und dem Stoßfänger. Die Seitenschweller sind deformiert. Außerdem sind Abdeckbleche und Verkleidungen der Achsen beschädigt. Der Schaden beläuft sich auf über 10.000 €.
Ich habe noch keine klare Aussage vom Händler, ob wir das reparierte Fahrzeug nehmen müssen oder uns eine Neubestellung angeboten wird. Es wird aber auf jeden Fall repariert und zwischen den Zeilen lese ich heraus, dass wir das Fahrzeug übernehmen sollen.
Wie ihr euch vorstellen könnt, ist das extrem ärgerlich. Ich weiß, dass der Händler eigentlich das Recht auf Nachbesserung hat. Es handelt sich jedoch um einen massiven Schaden. Es ist nicht nur ein kleiner Transportschaden. Und die Tatsache des Einbruchs hinterlässt einen zusätzlichen Beigeschmack, der die Lust auf das Auto total vermiest.
Ich würde mir natürlich am liebsten eine Neubestellung wünschen. Für mich ist aber Kulanz das Mindeste. Zum Beispiel Übernahme der Überführungskosten und eine kostenlose Garantieverlängerung.
Wie seht ihr das? Hat jemand schon Erfahrungen mit so einem massiven Schaden vor Auslieferung gemacht?
18 Antworten
Zitat:
@i need nos schrieb am 2. Dezember 2024 um 22:16:00 Uhr:
"Gutachten würde ich aber drauf bestehen, damit nicht evtl schlecht gemachte Sachen am Ende dir in Rechnung gestellt werden."Das "Gutachten" heisst Fahrzeughistorie😉
Warum sollte ein Händler etwas in Rechnung stellen können, was er selber zu verantworten und repariert hat?!
Ist auf Kratzer etc bezogen, bzw. nicht ordnungsgemäße Lackierung. Hab da schon so einiges erlebt, daher bin ich mittlerweile etwas vorsichtiger geworden.
Beim Leasing ist das auch nicht so weiter wild. Der Wagen wird vernünftig übergeben und geht nach Zeit X auch wieder zurück. Beim Kauf ist das doch ein ganz anderes Thema.
Das andere Thema sind natürlich spätere Mängel, die durch unsachgemäße Reparatur ggf. dir zu lasten gelegt wird. Und natürlich das Thema mit dem "ich bekomme ein neues kaputtes Auto". Da sollte doch irgendwas finanziell machbar sein. Und man braucht auf jeden Fall irgendeinen klaren Beleg, das da schon was großes gemacht wurde für spätere Rückgabe.
Eine Neubestellung ist auch immer ein Thema mit dem warten...
Was steht genau im Leasingvertrag? Danach ist doch wohl ein unbeschädigtes Neufahrzeug Vertragsgegenstand. Dieses Merkmal ist hier m.E. nicht mehr erfüllt, weil der Schaden erst nach Fertigstellung des Fahrzeugs durch Jemanden verursacht wurde, der nicht zu den Vertragspartnern (VW/Händler und Leasingnehmer) gehört. Natürlich spricht auch der Schadensumfang dagegen.
Ich würde ihn nicht als ein solches Neufahrzeug akzeptieren. Ggf. nach der Reparatur nur mit entsprechendem Wertverlust und Ratenminderung. Wichtig wäre auch die Dokumentierung, damit es bei der Leasingrückgabe keine Probleme gibt.