Neufahrzeug und Haltedauer 6 Monate / kein Wiederverkäufer
Guten Abend,
ich habe letzte Woche meinen Turbo bekommen. Soweit alles super und echt top.
Außer das mein Iphone X oft kein Empfang hat. Eine App sagt ständig: „Suche
Auf meinem „Kaufauftrag“ steht:
... Die Auslieferung des Fahrzeuges erfolgt nach vorheriger Zulassung auf den Käufer, mit einer Haltedauer von 6 Monate. Der Besteller versichert kein Wiederverkäufer zu sein.
Angenommen, ich finde das Fahrzeug echt blöd und zu langweilig und will es nicht mehr haben ????
Zufälligerweise interessieren sich dann schon zwei Personen für das Fhrz. und möchten mir das für 30% Aufschlag des Nettobetrages erwerben? Bekomme ich Schwierigkeiten mit Porsche bzgl. der Haltedauer bzw. Wiederverkäufer?
Recht herzlichen Dank vorab für die hilfreichen Antworten!
Beste Antwort im Thema
Schwierigkeiten nicht, aber du bist auf der Wiederverkäuferliste und damit vom Kauf neuer Porsche ausgeschlossen. Da gab es für einige 991.1 GT3 RS Spekulanten ein böses Erwachen.
29 Antworten
Zitat:
@harlelujah schrieb am 24. August 2018 um 17:46:43 Uhr:
Ich glaube, da hast du etwas falsch verstanden. Wer kauft denn einen Turbo mit 30% Aufpreis?
Nicht falsch verstehen. Das ist zwar ein teures aber dennoch ein immer bestellbares und somit ein Allerwelts-Fahrzeug
Falsch es gibt einen bestell Stop bei Porsche es werden nur noch Lager Fahrzeuge und bereits in der Produktion befindende Fahrzeuge verkauft und das auch nur bis spätestens 01.09.18
Ab September wird in Deutschland keiner einen Porsche neu zulassen können ( 1. Hand )
Zitat:
Ab September wird in Deutschland keiner einen Porsche neu zulassen können ( 1. Hand )
Ist das das Wort zum Sonntag?
Zitat:
@B4byf4ce schrieb am 25. August 2018 um 21:37:17 Uhr:
Zitat:
@harlelujah schrieb am 24. August 2018 um 17:46:43 Uhr:
Ich glaube, da hast du etwas falsch verstanden. Wer kauft denn einen Turbo mit 30% Aufpreis?
Nicht falsch verstehen. Das ist zwar ein teures aber dennoch ein immer bestellbares und somit ein Allerwelts-FahrzeugFalsch es gibt einen bestell Stop bei Porsche es werden nur noch Lager Fahrzeuge und bereits in der Produktion befindende Fahrzeuge verkauft und das auch nur bis spätestens 01.09.18
Ab September wird in Deutschland keiner einen Porsche neu zulassen können ( 1. Hand )
Dafür kommt ja dann der neue. Wer bezahlt für ein altes Fahrzeug 30% Aufschlag
Zitat:
@freebiker007 schrieb am 25. August 2018 um 21:40:12 Uhr:
Zitat:
Ab September wird in Deutschland keiner einen Porsche neu zulassen können ( 1. Hand )
Ist das das Wort zum Sonntag?
Scheint so... 🙄
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Zitat:
@B4byf4ce schrieb am 25. August 2018 um 21:37:17 Uhr:
Ab September wird in Deutschland keiner einen Porsche neu zulassen können ( 1. Hand )
Manchen Menschen kann man auch alles erzählen.
Das schöne ist, Anfang Oktober veröffentlicht das KBA die Neuzulassungszahlen für September.
Wahrscheinlich hat die Porscheverkaufsabteilung diese Strategie vom Sachsenwerk (Trabi) übernommen, um die Spekulation zu verhindern. Tolle Firma in einem freien Land. Sarkasmus aus.
Den Passus kannst du getrost aus dem Vertrag streichen, denn wenn der Wagen dein Eigentum ist, kann dir der Verkäufer keine Vorschriften machen, was du damit machst. Das hätte vor keinem Gericht irgendeine Relevanz. Und wenn dir Porsche in Zukunft deswegen keine neues Auto mehr verkaufen will, ist das auch anfechtbar, oder du kaufst es woanders oder was anderes von Anbietern, die solchen (rechtlich unsinnigen und unhaltbaren) Quatsch nicht in Verträge aufnehmen.
War doch eher wie von mir gedacht: Gut einkegauft, daher die Klausel, beschreibt er hier
Wäre schön, wenn du dich mal wieder melden würdest.
Zitat:
@Bamberger_1 schrieb am 26. August 2018 um 15:05:51 Uhr:
Wahrscheinlich hat die Porscheverkaufsabteilung diese Strategie vom Sachsenwerk (Trabi) übernommen, um die Spekulation zu verhindern. Tolle Firma in einem freien Land. Sarkasmus aus.Den Passus kannst du getrost aus dem Vertrag streichen, denn wenn der Wagen dein Eigentum ist, kann dir der Verkäufer keine Vorschriften machen, was du damit machst. Das hätte vor keinem Gericht irgendeine Relevanz. Und wenn dir Porsche in Zukunft deswegen keine neues Auto mehr verkaufen will, ist das auch anfechtbar, oder du kaufst es woanders oder was anderes von Anbietern, die solchen (rechtlich unsinnigen und unhaltbaren) Quatsch nicht in Verträge aufnehmen.
Dein Argument mit „freies Land“ wirkt in beide Richtungen: ich kann verkaufen oder eben nicht an wen ich will. Ergo ist der Nicht-Verkauf an Wiederverkäufer m.Mn. nicht anfechtbar.
Zitat:
Und wenn dir Porsche in Zukunft deswegen keine neues Auto mehr verkaufen will, ist das auch anfechtbar...
Sicherlich nicht, wie sollte dies auch gehen?!
Zitat:
@Twinni schrieb am 26. August 2018 um 00:05:45 Uhr:
Zitat:
@freebiker007 schrieb am 25. August 2018 um 21:40:12 Uhr:
Ist das das Wort zum Sonntag?Scheint so... 🙄
Das Wort zum Dienstag : http://www.faz.net/.../...-hier-leben-die-meisten-halter-15619541.html
Solange die Autos die neue Norm nicht schaffen... eventuell wird es 10% kulanz geben.
Zitat:
@B4byf4ce schrieb am 4. September 2018 um 15:52:11 Uhr:
Das Wort zum Dienstag : http://www.faz.net/.../...-hier-leben-die-meisten-halter-15619541.html
Was für ein von Hass zerfressener und dazu völlig unqualifizierter Beitrag. 🙄
Mädels, geht lieber Schuhe kaufen!!! 😁
Ich verstehe ja grundsätzlich nichts von Statistik, frage mich trotzdem, wer nun Porsche fährt, bzw. DER typische Porsche Fahrer ist;
Zitat:
Und wenn Sie schon immer geunkt haben, dass sowieso nur alte Männer Porsche fahren – dann haben Sie völlig Recht. Nur 15 Prozent der Halter sind weiblich. 25 Prozent sind älter als 60 Jahre – und nur 1 Prozent unter 30 Jahre.
Schönen Dienstagabend
Es sind ja noch genügend Prozente übrig wo wir uns einordnen können;-)
Wie viele „divers“ fahren eigentlich Porsche?
Und welches Alter haben die weiblichen Fahrerinnen. Fragen über Fragen - traue keiner Statistik, die du nicht selbst erstellt hast🙂
Gruß N
PS: ich weiß, das Wort erstellt ist unüblich in diesem Spruch, aber ich wollte niemandem zu nahe treten
Zitat:
@Bamberger_1 schrieb am 26. August 2018 um 15:05:51 Uhr:
Den Passus kannst du getrost aus dem Vertrag streichen, denn wenn der Wagen dein Eigentum ist, kann dir der Verkäufer keine Vorschriften machen, was du damit machst. Das hätte vor keinem Gericht irgendeine Relevanz.
Da wäre ich mir nicht so sicher, dass das keine Relevanz hätte. Schliesslich hat ja nicht nur Porsche den Vertrag unterschrieben sondern auch der Käufer.
somit handelt es sich um schriftlich festgehaltene übereinstimmende Willenserklärungen.