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Neufahrzeug und Haltedauer 6 Monate / kein Wiederverkäufer

Porsche Cayenne 3 (9YA)
Themenstarteram 23. August 2018 um 19:37

Guten Abend,

ich habe letzte Woche meinen Turbo bekommen. Soweit alles super und echt top.

Außer das mein Iphone X oft kein Empfang hat. Eine App sagt ständig: „Suche

Auf meinem „Kaufauftrag“ steht:

... Die Auslieferung des Fahrzeuges erfolgt nach vorheriger Zulassung auf den Käufer, mit einer Haltedauer von 6 Monate. Der Besteller versichert kein Wiederverkäufer zu sein.

Angenommen, ich finde das Fahrzeug echt blöd und zu langweilig und will es nicht mehr haben ????

Zufälligerweise interessieren sich dann schon zwei Personen für das Fhrz. und möchten mir das für 30% Aufschlag des Nettobetrages erwerben? Bekomme ich Schwierigkeiten mit Porsche bzgl. der Haltedauer bzw. Wiederverkäufer?

Recht herzlichen Dank vorab für die hilfreichen Antworten!

Beste Antwort im Thema
am 23. August 2018 um 19:55

Schwierigkeiten nicht, aber du bist auf der Wiederverkäuferliste und damit vom Kauf neuer Porsche ausgeschlossen. Da gab es für einige 991.1 GT3 RS Spekulanten ein böses Erwachen.

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am 23. August 2018 um 19:55

Schwierigkeiten nicht, aber du bist auf der Wiederverkäuferliste und damit vom Kauf neuer Porsche ausgeschlossen. Da gab es für einige 991.1 GT3 RS Spekulanten ein böses Erwachen.

Dan soll er 6 Monate auf deinem Namen Fahren.

Doofe Klausel, kann doch mein Fahrzeug verkaufen wann und an wen ich will !

Ich hätte auch gerne einen 911 R gezeichnet, waren leider nach 90 Sekunden ausverkauft, um dann mit 200% Aufschlag im www aufzutauchen - schade.

Wiederverkäufer würde ich mit gewerblicher Händler gleichsetzen. Das bist du nicht. Mach dir keine Gedanken.

Man will die Spekulanten etwas einschränken. Machst du so etwas, wirst du das nächste Sondernodell sicherlich nicht bekommen.

Was auch richtig ist.

Zitat:

@freebiker007 schrieb am 23. August 2018 um 22:49:21 Uhr:

Doofe Klausel, kann doch mein Fahrzeug verkaufen wann und an wen ich will !

Kannst Du, aber wie erwähnt gibt es dann keine Sondermodelle mehr wenn es Porsche raus bekommt, die sind im Gegenzug nicht verpflichtet Dir etwas zu verkaufen.

Zitat:

@harlelujah schrieb am 24. August 2018 um 07:12:46 Uhr:

Man will die Spekulanten etwas einschränken. Machst du so etwas, wirst du das nächste Sondernodell sicherlich nicht bekommen.

Was auch richtig ist.

Genau das meinte ich.

Nicht das ich missverstanden werde, ich wollte ihn fahren, nicht spekulieren! Ich finde es schade, das Otto Normalverbraucher an Sondermodelle fast nicht herankommt. Einmal hatte ich Glück, aber dar 911-50 hatte auch eine recht hohe Auflage (1963 Stück).

 

Gruß N

Den 911-50 wollte anfangs keiner haben. Der war problemlos bestellbar. Ich hab damals auch überlegt

Noch Mal zum Grundproblem. Du willst den Porsche verkaufen, weil er Dein iPhone nicht mag?

Zitat:

@systemad schrieb am 24. August 2018 um 15:14:08 Uhr:

Noch Mal zum Grundproblem. Du willst den Porsche verkaufen, weil er Dein iPhone nicht mag?

Ich würde eher sagen, dass er ganz spezielle Konditionen erhalten hat (sprich grosser Rabatt) mit der Pflicht aber, das Fahrzeug die nächsten 6 Monate nicht zu verkaufen. Er sagt ja, dass er bereits Interessenten gehabt hat, welche 30% mehr als sein Einstand zahlen wollten.

Und so wie ich es verstehe, hat er ja kein Sondermodell gekauft, oder?

Und ja, meiner Meinung nach kann das Probleme geben, weil Vertragsbruch. Ob Porsche das auch effektiv nachprüft und merkt, dass das Fahrzeug vorher verkauft wurde? Falls ja, ob sie dann wirklich prozessieren? Oder einfach sagen, der kriegt keine solche Konditionen mehr?

Ich glaube, da hast du etwas falsch verstanden. Wer kauft denn einen Turbo mit 30% Aufpreis?

Nicht falsch verstehen. Das ist zwar ein teures aber dennoch ein immer bestellbares und somit ein Allerwelts-Fahrzeug

am 24. August 2018 um 16:06

Die Pflicht, nicht innerhalb von 6 Monaten zu verkaufen, wird wohl juristisch nicht durchsetzbar sein. Aber die Konsequenz die Porsche anscheinend daraus zieht, muss es einem halt wert sein.

Zitat:

@cutf schrieb am 24. August 2018 um 15:32:36 Uhr:

Ob Porsche das auch effektiv nachprüft und merkt, dass das Fahrzeug vorher verkauft wurde?

Spätestens zur ersten Inspektion sieht es der Händler.

Und bestimmt angehalten Meldung zu machen.

Nach dem ersten Jahr fährt auch sicher jeder in die Werkstatt zur Inspektion um die Garantie und eine eventuelle Aproved weiter zu gewährleisten.

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