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Neues Getriebe - Käufer informieren

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 21. September 2015 um 20:16

Ich habe mir vor 2 Wochen einen Golf VII 1.4 TSI 150 PS mit 10000 km als Jahreswagen gekauft. Vor ein paar Tagen viel mir ein Aufkleber auf dem Getriebe auf, auf welchem das Datum 26.10.2014 steht. Der Golf ist aber laut Brief am 30.09.2014 zugelassen worden. Das kam mir natürlich gleich merkwürdig vor.

Heute habe ich also mal beim freundlichen nach der Historie des Fahrzeuges gefragt. Dabei stellte sich natürlich heraus, das dass Geriebe schon mal getauscht wurde. Um genau zu sein nach 2950 km. Als Grund war angegeben, dass die Gänge schwierig einzulegen waren.

Ansich stört mich das eigtl nicht, jedoch frage ich mich, ob ich beim späteren Verkauf des Wagens dies dem Käufer mitteilen muss. Ich weiss, dass man einen neuen Motor angeben muss. Kann mir jemand sagen ob dies auch bei einem neuen Getriebe der Fall ist?

Beste Antwort im Thema

Du mußt es nicht angeben. Geht es Dir jetzt besser?

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Du fährst Dein Fahrzeug vierzehn Tage und machst Dir Gedanken darüber, was Du vielleicht mal angeben mußt, wenn Du das Auto in ein paar Jahren wieder veräußerst?

Themenstarteram 21. September 2015 um 20:24

ja

Du mußt es nicht angeben. Geht es Dir jetzt besser?

Seit wann muss man denn einen neuen Motor angeben ,außer das es verkaufsfördernd ist ? Das ist ja wieder gefährliches Halbwissen hier :rolleyes:

Halbwissen = ja

gefährlich = nein

:D

Themenstarteram 21. September 2015 um 20:50

Steht in jedem Gebrauchtwagenkaufvertrag.

Siehe auch zb hier http://www.12gebrauchtwagen.de/.../...gsabschluss-achten-sollten_46130

Ich kann aus dem Artikel aber nicht entnehmen das man es angeben muss ! Es wird lediglich darauf hingewiesen wenn den Austauschmotor angibt es genau spezifizieren sollte um welche Art von Austausch es sich handelt . Der letzte Absatz mit der Anfechtung des Kaufvertrages bei nicht Angabe ist absolut an den Haaren herbeigezogen. Bei ordnungsgemäßer Reparatur gibt es keine Offenbarungspflicht ,außer bei Unfallschäden !

Themenstarteram 21. September 2015 um 21:23

Bei dem was man so liest, sollte man einen Austauschmotor in jedem Fall angeben. Bei einem Verschweigen kann der Kaufvertrag zumindest angefochten werden. Da stellt sich halt die Frage ob dies bei einem Austauschgetriebe auch der Fall ist.

Quelle mobile.de:

Ist das Fahrzeug mit einem Austauschmotor ausgestattet, so ist dies kenntlich zu machen.

Quelle autoscout24.de:

Mängel, die Ihnen bekannt oder offensichtlich sind, sowie größere Reparaturen wie Austauschmotor, Unfallschäden, neues Getriebe etc. sollten Sie im Kaufvertrag erwähnen. Grundsätzlich sollten Sie alle Ihnen bekannten Mängel im Kaufvertrag auflisten – damit ersparen Sie sich spätere Reklamationen und Vorwürfe.

Wenn bei nichtmal 3000km das Getriebe getauscht wurde macht das einen Unterschied wenn du das Auto bei 100Mm verkaufst?

Denke mal nicht oder? ;)

Vermutlich hat dein Auto kein Austauschgetriebe, sondern ein neues Getriebe bekommen.

Steht denn in deinem Kaufvertrag etwas von einem Getriebetausch drin? Wenn nein, dann kannst du den Vertrag doch anfechten, und brauchst dir keine Gedanken mehr zu machen :D

Es ist rechtlich so, dass du beim Verkauf verpflichtet bist, dem Käufer alle versteckten Mängel mitzuteilen hast. Ob es sich bei einem Austauschgetriebe um einen solchen Mangel handelt, da gehen die Meinungen auseinander. Daher wird es hierzu auch keine eindeutige Ja/Nein Aussage geben.

Nach dem was du schreibst, hatte das Fahrzeug für den Erstkäufer einen Sachmangel (schwer einzulegende Gänge) welcher seitens VW im Rahmen der Garantie durch Nachbesserung (Getriebetausch) behoben wurde.

SOFERN also jetzt mit dem Getriebe alles in Ordnung ist, liegt meines Erachtens kein Mangel mehr vor und du bist daher eigentlich auch nicht verpflichtet, den Austausch zu erwähnen.

Auf der anderen Seite sollte man als Verkäufer natürlich immer ehrlich sein und bei der Wahrheit bleiben. Falls der Käufer später drüber stolpert (so wie du selbst jetzt) hinterlässt das natürlich keinen guten Eindruck und führt zu der Frage, was noch so alles verheimlicht wurde und ob der Verkäufer einen eventuell übervorteilt hat.

Das Vertrauen ist dahin und wenn der Wagen oder sogar das Getriebe dann nach Murphy's law kurz nach dem Verkauf einen Mangel aufweist, wird sich der Käufer natürlich an dich halten.

Von daher würde ich den Austausch bei einem späteren Verkauf angeben. Ich sehe nicht, dass ein im Rahmen der Werksgarantie behobener Mangel sich für dich nachteilig / wertmindernd auswirken sollte, sofern wie bereits gesagt das Getriebe einwandfrei arbeitet.

Themenstarteram 22. September 2015 um 10:11

Vielen Dank Lipten für deine Einschätzung! Sehe es genauso wie du.

Wieso sollte man das denn angeben müssen? Es wurde repariert bzw. getauscht und fertig. Würdet ihr einen defekten Kühler oder 2 defekte Zündkerzen die mal getauscht wurden beim Verkauf angeben? Nein :-) Ist aber im Grunde das gleiche...

Ich kann mir nicht vorstellen, dass du einen Getriebetausch als privater angeben musst, denn du kannst ja auch die Gewährleistung ausschließen.

Davon abgesehen habe ich immer beim Verkauf alles angegeben was ich getauscht habe, denn das kann nie ein Nachteil sein, wenn neue Teile verbaut wurden.

Manchmal habe ich Verkäufer gehört, die recht stolz waren weil sie noch nie etwas bei den Auto welches sie verkaufen wollten tauschen haben müssen. Was aber im Umkehrschluss heißt, dass viele Reparaturen dann auf den neuen Besitzer zukommen.

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