Neues Bußgeldsystem

Das bisherige Bußgeldsystem sieht nicht nur viel zu niedrige Bußgelder für zu schnelles Fahren vor, sondern geht auch nicht wirklich auf die sicherheitsrelevanten Werte ein. Wichtig ist nämlich die Bewegungsenergie eines Fahrzeugs! Daher habe ich ein neues Bußgeldsystem entwickelt, daß die Bußgelder für zu schnelles Fahren nach der zusätzlich erzeugten Bewegungsenergie festsetzt!

Die Bewegungsenergie eines Fahrzeugs steigt linear mit dem Gewicht und zum Quadrat mit der Geschwindigkeit!
So wird zunächst ein Basisgewicht festgesetzt (als Gewicht im Sinne dieses Systems gilt das Leergewicht + 1/2 maximale Zuladung).
Das Basisgewicht liegt bei 1.250 kg (z.B. 1.000 kg Leergewicht und 500 kg maximale Zuladung oder 950 kg Leergewicht + 600 kg maximale Zuladung).
Dieses Basisgewicht wird gleich 100 gesetzt. Es bekommt also 100 Gewichtsindexpunkte!

Das Gewicht eines Fahrzeuges (Leergewicht + 1/2 maximale Zuladung) wird nun durch das Basisgewicht geteilt und mal 100 genommen. Dies ergibt den Gewichtsindex des betreffenden Fahrzeuges. Er gilt bei Einhaltung der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit! Er gibt den linearen Anstieg der Bewegungsenergie im Verhältnis zur Geschwindigkeit wieder!

Wird nun zu schnell gefahren, steigt die Bewegungsenergie zum Quadrat mit der Geschwindigkeit! Dies wird ermittelt, indem man die überhöhte Geschwindigkeit durch die zulässige Höchstgeschwindigkeit teilt und das Ergebnis zum Quadrat nimmt. Mit diesem Faktor wird der Gewichtsindex multipliziert. Vom Ergebnis (überhöhter Gewichtsindex) wird der reguläre Gewichtsindex abgezogen. Dies ist nun die Bemessungsgrundlage für das Bußgeld.

Da es unterschiedliche Einkommenshöhen gibt, wird das Bußgeld auch nach dem Einkommen festgesetzt; und zwar nach dem monatlichen Nettoeinkommen; verstanden als 1/12 des Jahresnettoeinkommens).
Nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gestaffelt gelten folgende Sätze:

30 - 49 km/h: 0,05 %
50 - 69 km/h: 0,10 %
70 - 99 km/h: 0,15 %
ab 100 km/h: 0,20 %

Die zusätzlichen Gewichtsindexpunkte werden nun mit dem jeweiligen Prozentsatz multipliziert und dieser dann entsprechend vom monatlichen Nettoeinkommen berechnet.

Bespiel: Ein Fahrzeug hat ein Leergewicht von 1.500 kg. Die maximale Zuladung beträgt 500 kg. Der Fahrer hat ein monatliches Nettoeinkommen von 2.000 Euro. Er fährt auf einer Straße, wo 100 km/h erlaubt sind, mit 120 km/h.

Zu dem Leergewicht des Fahrzeuges wird die Hälfte der maximalen Zuladung addiert; also 1.500 kg + 250 kg = 1.750 kg. Dies wird durch das Basisgewicht geteilt und mal 100 genommen:

1.750 / 1.250 = 1,4

1,4 x 100 = 140

Das Fahrzeug hat also einen Gewichtsindex von 140 Punkten!

Der Fahrer fährt 120, wo 100 erlaubt ist; also gilt:

120 / 100 = 1,2

1,2 x 1,2 = 1,44

Der Gewichtsindex wir nun mit 1,44 multipliziert:

140 x 1,44 = 201,6

Dies wird auf 202 gerundet.

Da ja nun die 140 Punkte erlaubt sind, werden diese von den 202 Punkten abgezogen:

202 - 140 = 62

Es sind also 62 zusätzliche Gewichtsindexpunkte durch die Geschwindigkeitsüberschreitung entstanden!

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die überschritten wurde, liegt bei 100 km/h. In diesem Geschwindigkeitsbereich werden pro zusätzlichem Gewichtsindexpunkt 0,2 % Bußgeld vom monatlichen Nettoeinkommen berechnet; also:

62 x 0,2 % = 12,4 %

0,124 x 2.000 Euro = 248 Euro

Dies wird nun noch auf den nächsthöheren, glatt durch 5 teilbaren Betrag aufgerundet: 250 Euro

Das Bußgeld beträgt also 250 Euro!

Bei geringfügiger Geschwindigkeitsüberschreitung (1 oder 2 km/h) gelten jeweils die halben Prozentsätze.

Bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit unter 30 km/h gilt dieses System nicht (das wäre zu teuer!); stattdessen gelten dort 0,4 % vom monatlichen Nettoeinkommen pro zuviel gefahrenem km/h.

191 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von nomis83


Man braucht keinen zwingenden Grund dafür, um auf der Landstraße mit 80 fahren zu dürfen! Nur weil das Rasern nicht gefällt, kann man nicht gezwungen werden, mit 100 zu fahren!

Doch, gibt es!

Schonmal was von Behinderung gehört?

Und was passiert, wenn du dann noch langsamer wirst oder dich breit machst?!

Richtig, es wird zur Nötigung!!

Zitat:

Original geschrieben von nomis83


Ich rege mich auch über Leute auf, die mich mit Lichthupe oder dichtes Auffahren überreden wollen platz zu machen, obwohl es ein Tempolimit gibt, wobei ich es nachvollziehen kann, wenn einer auf der sonst freien AB die Spur blockiert und man ohne Limit fahren könnte.

Du hast andere nicht in ihrer Bewegung zu hindern!

Wenn die schneller möchten als du, so ist das zu akzeptieren, wenn du Platz machen kannst, warum machst du es nicht?!

Richtig, weils spaß macht, andere Leute zu behindern/nötigen und eine Spur zu blockieren...

Zitat:

Original geschrieben von nomis83


Und ein generelles Tempolimt bringt nichts!!!!!! für die Verkehrsicherheit, siehe z.B. die USA, dort gibt es anteilig deutlich mehr Tote im Verkehr als hier!

Hat die USA TüV?

Muss man funktionierende Bremsen/Stoßdämpfer haben, um sich auf die Straße begeben zu können?

Zitat:

Original geschrieben von Pro Limit


Da jedoch in Deutschland 100 km/h gelten (leider, ich bin für 80 km/h!) kannst Du diesen Fahrer überholen - aber nur mit maximal 100 km/h!

Ach, und warum?!

Weil du der Meinung bist, das alles über 80km/h Wahnsinn ist?

Weil deine Schüssel nicht mehr als 80km/h erlaubt?

Weil du dir bei mehr als 80km/h in die Hose scheißt??

Das es dabei Straßen gibt, wo man problemlos 120 oder gar 140 Schilder aufstellen könnte, ohne das da mehr passiert, interessiert da auch nicht, denn schneller fahren ist Wahnsinn, sowas tut man nicht!!!111

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3


Warum ausgerechnet 120?

Weil das der beste Kompromiss zwischen Geschwindigkeitsübertretung, Zeitersparnis und Verbrauch ist.

Zitat:

Original geschrieben von Pro Limit


Da jedoch in Deutschland 100 km/h gelten (leider, ich bin für 80 km/h!) kannst Du diesen Fahrer überholen - aber nur mit maximal 100 km/h!

Hmm, interessant. Ich habe vor meiner Tür aber eine Landstraße, auf der man so schnell fahren darf wie man lustig ist...

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Wie kann man sich nur so einen Blödsinn wie diesen Thread ausdenken 🙄

Das mit dem Bußgeldsystem ist auch in meinen Augen vollkommener Bullsh**.
 
Dem Topmanager in seiner S-Klasse von AMG schmerzt sein "lächerliches" Bußgeld mit Sicherheit nicht. Aber die Familie, die aus Platzgründen nen VW T4 braucht.
 
Sich sowas auszudenken is schon der Hammer!
 
Man - geh besser mehr an die frische Luft, Ballspielen oder sowas.
 
Ne Ne Ne.....

Also ich denke dazu:

Kraft ist Masse mal Beschleunigung, was das Ergebnis von 365 g/km ergibt 🙂

Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC



Zitat:

Original geschrieben von Pro Limit


Da jedoch in Deutschland 100 km/h gelten (leider, ich bin für 80 km/h!) kannst Du diesen Fahrer überholen - aber nur mit maximal 100 km/h!
Hmm, interessant. Ich habe vor meiner Tür aber eine Landstraße, auf der man so schnell fahren darf wie man lustig ist...

Naja, ne Landstraße, auf der man so schnell fahren darf wie man lustig ist, die gibts bestimmt nicht.

Maximal 130 bei baulicher Trennung.

Aber 80 auf LAndstraßen - was soll das denn? Es gibt kaum eine STraße, auf der man nicht mit 100 fahren kann. Und wenn es nicht geht (und sonst leider viel zu oft unsinnigerweise auch) ist sie doch eh begrenzt.

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Insignia



Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC



Zitat:

Original geschrieben von Pro Limit


Da jedoch in Deutschland 100 km/h gelten (leider, ich bin für 80 km/h!) kannst Du diesen Fahrer überholen - aber nur mit maximal 100 km/h!
Hmm, interessant. Ich habe vor meiner Tür aber eine Landstraße, auf der man so schnell fahren darf wie man lustig ist...
Naja, ne Landstraße, auf der man so schnell fahren darf wie man lustig ist, die gibts bestimmt nicht.
Maximal 130 bei baulicher Trennung.

Aber 80 auf LAndstraßen - was soll das denn? Es gibt kaum eine STraße, auf der man nicht mit 100 fahren kann. Und wenn es nicht geht (und sonst leider viel zu oft unsinnigerweise auch) ist sie doch eh begrenzt.

Doch die gibt es! Schau mal in die StVO(§3 (3) 2c)🙂

so, ich hab mich jetzt mal durch die 9 Seiten gelesen.

1.wenn ich den Namen des Thread-Erstellers schon lese, dann geht mir das Messer in der Tasche auf
2. Den Vorschlag mit dieser "grandiosen" Berechnung ist die dümmste Erfindung seit den Indianern

ich glaube, er sollte sich mal untersuchen laasen - da kann was nicht in Ordnung sein.
So, das mußte mal raus.

Jetzt mal meine Ansichten:
- das bisherige System an sich ist schon ok
- das Problem ist, das die Beschränkungen zu 90% zu niedrig angesetzt sind
- diese stammen noch aus früheren Zeiten, und sind einfach nicht mehr zeitgemäß
- ich wäre für 130 auf Landstraßen, 60-65 innerorts und auf Autobahnen grundsätzlich unbegrenzt
Außnahmen: - jetzige Tempo30 Zonen sollte so bleiben - finde ich sinnvoll
- auf Landstraßen sinnvolle Bechränkungenan Kreuzungen und in Kurven, das telle ich mir so vor, das man die Kurven mit verschiedenen Autos durchfährt (Testfahrer), und dann entschieden wird, was man max. fahren kann
- auf Autobahnen nur in Baustellen (100), engen Kurven (unterschiedlich je nach Kurve) und an größeren Kreuzen/Dreiecken begrenzen (130)

Außerdem hab ich es noch so in Erinnerung, das man beim Überholen kurzfristig die Geschwindigkeit überschreiten darf, und nach dem Überholvorgang wieder auf die max. Geschwindigkeit runterbremsem muß.

Gruß Ronny

Zitat:

Original geschrieben von ronny0280


- ich wäre für 130 auf Landstraßen, 60-65 innerorts und auf Autobahnen grundsätzlich unbegrenzt...

Welche positiven Aspekte versprichst du dir von einer solchen Regelung?

Ich sehe bei einer solchen Regelung nur negative Aspekte:
- höhere Unfallzahlen
- schwerere Unfälle
- höhere Verbräuche
- höhere Abgasbelastung
- höhere Lärmbelastung

Sorry, aber für wen Tempo 100 auf der Landstraße zu schnell ist, der sollte es vielleicht in Erwägung ziehen, sich auf den Beifahrerplatz zu setzen.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die meisten Straßen physikalisch mit wesentlich höherer Geschwindigkeit befahren werden können, als dort erlaubt ist. Und das auch ohne Sportwagen.
Von daher halte ich die aktuellen Limits auf keinen Fall für zu hoch.
Ist schon OK so, wie es aktuell geregelt ist.
Und zum TE-Beitrag muss ich auch nicht mehr viel sagen...wer sich so einen Blödsinn ausdenkt...dem muss wohl echt langweilig sein...

Zitat:

Original geschrieben von ronny0280


wenn ich den Namen des Thread-Erstellers schon lese, dann geht mir das Messer in der Tasche auf

Warum?

Was ist an dem Nickname des TE so außergewöhnlich, daß du dich darüber aufregst?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von ronny0280


- ich wäre für 130 auf Landstraßen, 60-65 innerorts und auf Autobahnen grundsätzlich unbegrenzt...
Welche positiven Aspekte versprichst du dir von einer solchen Regelung?

Ich sehe bei einer solchen Regelung nur negative Aspekte:
- höhere Unfallzahlen
- schwerere Unfälle
- höhere Verbräuche
- höhere Abgasbelastung
- höhere Lärmbelastung

Ich sehe all diese Punkte ehrlich gesagt nicht!

Der Teil mit höherer Lärmbelästigung ist auch nur phantasie, denn 50 ist ziemlich beschissen bei 'nem Diesel, im 4. fast schon zu langsam und im 3. zu laut (hör dir mal die ganzen steinalten Treckerdiesel an, die im 3. Gang 50 fahren!), von daher trifft das nicht zu.

Höhere Unfallzahlen/schwerer Unfälle auch nicht unbedingt, denn viele Unfälle passieren, weil da wer so langsam ausschaut und sich dabei derb verschätzt...

Und wenn man gerad dabei ist, sollt man die grundsätzliche Haftung von Kraftfahrern entsorgen und auch mal Fußgängern oder Radfahrern eine Schuld aufbrummen sowie eine Registrierungs und Kennzeichnungspflicht für Fahrräder...

ich schlage vor, wieder den Kommunismus einzuführen. Wer mehr verdient als das Durchschnittseinkommen, wird zwangsweise durch Bußgelder enteignet. Sollte er sich an die Vorschriften halten um Bußgelder zu vermeiden, sind diese entsprechend zu verschärfen bis der gewünschte Zweck - die vollständige Enteignung - erreicht ist. Es kann nicht sein, daß mein Nachbar mehr verdient als ich und sich ein größeres Auto leisten kann. *Ironie*

Gruß
BB

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