Neuer V60 als Hybrid?

Volvo S60 3 (Z)

Hi!

Eine Frage an alle „Insider“: Weiß jemand von euch, ab wann der neue Volvo V60 als Hybrid (T8) bestellbar sein wird?
Die Händler, mit denen ich bisher sprach, sind eher ahnungslos.

Brauche Mitte Mai 2019 ein neues Auto und würde den V60 T8 meinem bisherigen Favoriten XC60 T8 vorziehen.

Danke für euer Feedback...

Sven

Beste Antwort im Thema

Können wir noch was klarstellen?
Die Verwendungen von Fahrzeugen, für einen Zweck, für den sie nicht gebaut sind, kann man am allerwenigsten am Fehlen einer nicht angetriebenen Achse festmachen.

Wenn an ein Fahrzeug die Anforderung besteht, zu jeder Zeit, mit 2,9 Tonnen Schlachtrössern über vermatsche, tiefe Lehmböden oder abgrundtiefe Sandpisten zu fahren, dann ist eine angetriebene Achse halt zu wenig.

Wenn man aber eine derartige Anforderung nicht hat, und statt dessen sehr knappe Budgets, CO2-Grenzen und der Wunsch, ebenfalls nicht mehr mit dem Hintern auf dem Boden zu schleifen, besteht, zu einem bestimmten Verzicht zwingen, dann kann es schon sein, dass man bei einem SUFF auf AWD verzichtet, und auf knapp 150.000km bislang sehr sorgenfrei fährt.

Und, wenn man sich den Markt so anschaut, dann trifft das auf gut 50% der Anwender zu. Ich plädiere da für Vielfalt. Denn nicht jeder zieht Pferde.

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Jürgen, die Versteuerung des halben Listenpreises ist (bzw. wird) ein Gesetz, da kann unser Arbeitgeber gar nichts regeln. Nicht mit dem Nettoabzug verwechseln, der ist unabhängig davon.

Dann bleibt noch die Frage welche PS/kW Werte erlaubt sind, der T8 z.B. ist ja nicht erlaubt, und ob unser Fuhrpark überhaupt noch Hybride erlaubt.

In einem kleineren Nachbarland sind mittlerweile nur noch reine e-Autos als Firmenwagen erlaubt.

Gruß, Olli

Zitat:

@Merv schrieb am 10. November 2018 um 12:30:37 Uhr:


Frage am Rande: Arbeitgeber übernimmt dann einen Teil der Stromrechnung zu Hause für den Hybrid-Firmenwagen?

Das ist schlicht eine Frage der Verhandlung mit deinem Arbeitgeber. Und der technischen Möglichkeiten, denn du müsstest dann sicherlich deinen Ladeanschluss mit einem Zwischenzähler versehen. Siehe Bilder.

Absicherung und digitaler Zähler
Ladepunkt (CEE 230 V, 16A)
Ladepunkt Anwendung

Bei uns fangen sie aufgrund der Tatsache das ich ein neues Auto brauche jetzt erst mal an in der Gruppe zu überlegen....
Lass mich mal überraschen was dabei raus kommt, Passat welcher als Grundmodell für die Techniker und jungen Anfänger zur Verfügung steht gibt es als Diesel mit 6dTemp laut ADAC Liste gar nicht.
Kollegen die einen A6 bestellt hatten und auch schon gebaut war wurde die Auslieferung gestrichen.
Ich komm jetzt mit dem T8, f-Cell oder c300de und alle sind am schwimmen, weil auch das Gesetz auf einmal keiner im Blick hatte.
Da lass ich mich mal überraschen, der T8 wird es wahrscheinlich nicht, da das Kontingent für D wahrscheinlich nächste Woche weg ist!

Zitat:

@gseum schrieb am 10. November 2018 um 15:37:14 Uhr:


Das ist schlicht eine Frage der Verhandlung mit deinem Arbeitgeber. Und der technischen Möglichkeiten, denn du müsstest dann sicherlich deinen Ladeanschluss mit einem Zwischenzähler versehen. Siehe Bilder.

Naja, wir leben im Jahr 2018, da würde ich eher zu einer richtigen Ladelösung z. B. von NewMotion tendieren, da ists dann auch dtl. einfacher mit der Abrechnerei, da man die optimalerweise vom AG bei sich zu Hause setzen läßt und die Buchhaltung sich die Verbräuche dann selber ziehen kann.

Man muß dann nur noch die eigenen Stromkosten angeben.

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Das Ding sieht gut aus und ist preislich attraktiv. ABER: Ich werde mir keine feste Installation ins Haus nehmen, dessen Funktionalitäten komplett vom Abodienst eines Startups abhängig sind, das noch in einem Coworking-Space in Berlin sitzt. Dann gebe ich eher etwas mehr Geld für ein etabliertes Produkt aus. 😉

Klick mal bei "Über uns" auf den letzten Meilenstein in 2017 😉

Danke. Und das hier hier habe ich auch übersehen: "NewMotion ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Shell"

Und 4 Ladepunkte inkl. Abrechnungsmöglichkeit für Leasingfahrer, Gäste, Mitarbeiter UND INSTALLATION (!!!) für unter 4000 € ist echt gut: https://newmotion.com/de_DE/ladelosungen/burostandorte#hardware

Das war ja der letzte Meilenstein in 2017 😛

Schon spannend wie sich die bisherigen Big-Player "heimlich" auch in der E-Mobilität engagieren. Ich hoffe mal VOLVO / Geely kommen bald mal in die Hufe. Die PiH werden in Kürze nur noch eine Randnotiz in der Autogeschichte sein und ich sehe derzeit nichts zukunftsweisendes als vollelektrisches bei VOLVO.

Erinnert irgendwie an BMW, die mit dem i3 vorne dabei waren und dann den Zug einfach an sich vorbeirauschen liessen. VOLVO hatte mit dem D6 mal den besten PiH am Markt aber die SPA sind inzwischen völlig abgehängt.

... ich bin ziemlich sicher, dass sich bei uns das Thema Ladepunkte sehr schnell ergeben wird - denn angesichts der neuen Gesetzgebung werde ich Anfang des Jahres auch unsere (kleine) Fahrzeugflotte prüfen und zeitlich mal eruieren, was da wann sinnvoll ist.

OnT: V60 T6/T8 TE sind da allerdings eher nicht dabei. 😉

Bei uns laufen die Leasingverträge noch zu lang. Meiner (hat noch glatt 1 Jahr) ist der Einzige, bei dem eine vorzeitige Kündigung vertretbar wäre. Da ich aber beim E-Tron eh von Monsterlieferzeiten ausgehe und auch ein Model X nicht per Finger-Schnipp auf dem Hof steht sehe ich dem recht gelassen entgegen. Zur Not bleibt der T8 halt bis zum Leasing-Ende und ich nutze ihn nur noch per Fahrtenbuch zu 100% dienstlich und nehme die E-Karre auf die Karte.

E-Tron / MX sind für mich aber eh nur Übergangslösungen, ich will unbedingt den Taycan Tourismo.

Bis meine MA soweit sind, das die Autos abgelöst werden müssen gehe ich davon aus, das es auch brauchbare PiH gibt. Der Passat soll wohl um die 70km bekommen, wenn die da nicht den gleichen Schwachsinn machen wie Daimler mit dem nicht mehr nutzbaren Kofferaum wird es wohl bei meinen Leuten in die Richtung gehen.

Ich überlege bis dahin aber auch, ob ich nicht in die DW-Ordnung nur noch reine E-Autos reinschreibe und dafür die "Asien-Beschränkung" fallen lasse, damit Hyundai / Kia möglich werden. Ein paar Typ2 Lader vor den Läden aufzustellen wäre die kleinste Übung, wir haben 600KW Trafos stehen und ziehen derzeit maximal 150-200.

Ich muß mich nochmal etwas genauer damit beschäftigen, aber wenn ich das richtig verstanden habe, dann kann man die NewMotion-Lader auch problemlos in deren Ladenetz integrieren, d. h. man könnte dann bei mir auch -kostenpflichtig natürlich- als Fremder laden. Gerade am "Ost-Standort" nicht ganz uninteressant, denn dort ist noch ziemliche Ladewüste, es kommt aber ganz in die Nähe demnächst ein Ionity, wo der Porsche dann mit 350KW laden könnte.

Hier noch ein ganz interessantes Interview mit einem Shell-Menschen auch zum Thema NewMotion

Zitat:

@Olli the Driver schrieb am 10. November 2018 um 13:16:31 Uhr:


Jürgen, die Versteuerung des halben Listenpreises ist (bzw. wird) ein Gesetz, da kann unser Arbeitgeber gar nichts regeln. Nicht mit dem Nettoabzug verwechseln, der ist unabhängig davon.

Dann bleibt noch die Frage welche PS/kW Werte erlaubt sind, der T8 z.B. ist ja nicht erlaubt, und ob unser Fuhrpark überhaupt noch Hybride erlaubt.

In einem kleineren Nachbarland sind mittlerweile nur noch reine e-Autos als Firmenwagen erlaubt.

Gruß, Olli

Oli,

ist mir alles klar. Die Frage, die ich mir stelle: wenn es beim Abzug bleibt, der Versteuerungsanteil darin aber sinkt, ist das so gewollt? Vielleicht sind ja der Nettoabzug um 0,5%.....😎

Ja, ein T8 kann es nicht werden, klar. Budget und Leistung = 2x no go.

Zitat:

@JürgenS60D5 schrieb am 10. November 2018 um 19:03:26 Uhr:



Zitat:

@Olli the Driver schrieb am 10. November 2018 um 13:16:31 Uhr:


Jürgen, die Versteuerung des halben Listenpreises ist (bzw. wird) ein Gesetz, da kann unser Arbeitgeber gar nichts regeln. Nicht mit dem Nettoabzug verwechseln, der ist unabhängig davon.

Dann bleibt noch die Frage welche PS/kW Werte erlaubt sind, der T8 z.B. ist ja nicht erlaubt, und ob unser Fuhrpark überhaupt noch Hybride erlaubt.

In einem kleineren Nachbarland sind mittlerweile nur noch reine e-Autos als Firmenwagen erlaubt.

Gruß, Olli

Oli,

ist mir alles klar. Die Frage, die ich mir stelle: wenn es beim Abzug bleibt, der Versteuerungsanteil darin aber sinkt, ist das so gewollt? Vielleicht sind ja der Nettoabzug um 0,5%.....😎

Ja, ein T8 kann es nicht werden, klar. Budget und Leistung = 2x no go.

Ich muss euch beide enttäuschen. Es wäre eine Option. DieAbrechnungsabteilung kann sich bei Unsicherheit auf1% zurück ziehen. Dann musst du im der Steuererklärung den Vorteil holen.

Och, unsere Gehaltsabrechnung und unser Fuhrpark sind mit allen Wassern gewaschen ....

Ich wollte eigentlich nicht drauf eingehen, unser Firmenwagenmodell ist etwas komplizierter.
Je nach Gehaltsstufe, hat jeder ein Budget, für dass man sich einen Firmenwagen kaufen kann. Aus diesem Budget werden 1,6% jeden Monat von deinem Gehalt abgezogen. Damit ist auch im Rahmen des Budgets die 1% Versteuerung abgegolten.

Beispiel:
Budget 20.000€
1,6% daraus = 320€

Also werden dir vom netto 320€ abgezogen.

Versteuerung:
sollte der Firmenwagen bis 20.000brutto kosten, ist damit die 1% Versteuerung bezahlt.
Kostet der Wagen aber 30.000€ kommen noch mal aus 10.000€ 1% = 100€ fiktiv zum brutto dazu.

Gut, es gibt jetzt viele Rechenbeispiele. Aus den -wie im Beispiel- werden im Regelfall durch:
- Mehrwertsteuer: 3800€
- Rabatt, nehmen wir 15%: 3000
Runde 26.800 brutto Listenpreis.

Wenn jetzt das Auto elektrisch wäre, bliebe es bei dem Nettoabzug. Das ist das, was Oli schreibt.
Schon wir mal.

Unsere Firmenwagenregeleung lässt Fahrzeuge nur bis zu einer bestimmten CO2-Grenze zu, auch ist die Leistung gekappt. Wegen der Leistung des Verbrenners ist ein T8 nicht genehmigungsfähig. Ein T6e aber sehr wohl. Allerdings gibt es da noch das Budget.....

Zitat:

@JürgenS60D5 schrieb am 10. November 2018 um 22:51:45 Uhr:


Och, unsere Gehaltsabrechnung und unser Fuhrpark sind mit allen Wassern gewaschen ....

Ich wollte eigentlich nicht drauf eingehen, unser Firmenwagenmodell ist etwas komplizierter.
Je nach Gehaltsstufe, hat jeder ein Budget, für dass man sich einen Firmenwagen kaufen kann. Aus diesem Budget werden 1,6% jeden Monat von deinem Gehalt abgezogen. Damit ist auch im Rahmen des Budgets die 1% Versteuerung abgegolten.

Beispiel:
Budget 20.000€
1,6% daraus = 320€

Also werden dir vom netto 320€ abgezogen.

Versteuerung:
sollte der Firmenwagen bis 20.000brutto kosten, ist damit die 1% Versteuerung bezahlt.
Kostet der Wagen aber 30.000€ kommen noch mal aus 10.000€ 1% = 100€ fiktiv zum brutto dazu.

Gut, es gibt jetzt viele Rechenbeispiele. Aus den -wie im Beispiel- werden im Regelfall durch:
- Mehrwertsteuer: 3800€
- Rabatt, nehmen wir 15%: 3000
Runde 26.800 brutto Listenpreis.

Wenn jetzt das Auto elektrisch wäre, bliebe es bei dem Nettoabzug. Das ist das, was Oli schreibt.
Schon wir mal.

Unsere Firmenwagenregeleung lässt Fahrzeuge nur bis zu einer bestimmten CO2-Grenze zu, auch ist die Leistung gekappt. Wegen der Leistung des Verbrenners ist ein T8 nicht genehmigungsfähig. Ein T6e aber sehr wohl. Allerdings gibt es da noch das Budget.....

Was ist das denn für eine Regelung, die Leasingkosten für das Fahrzeug gehen bei Euch im betrieb als direkte kosten in die Bilanz ein und verringern die Steuerschuld.
Gleichzeitig bekommst du noch mal 1,6% abgezogen, akzeptiert dann das Finanzamt bei deiner Steuererklärung die 1,6% als Werbungskosten und kannst die abziehen?
Für mich sieht das aus wie wenn dein Betrieb 2x abkassiert mit einem Firmenwagen, hast Du das mal rechtlich klären lassen?

Nur die Rechtsabteilung von Jürgens AG dürfte größer sein, als die gesamten Firmen bei denen wir hier beschäftigt sind. Das wird schon auf recht sicheren Füssen stehen.

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