Neuer Motor
Ich habe einen Golf IV TDI mit 90 PS. Ich hab jetzt einen Motorschaden. Die Werkstatt hat gesagt, daß der Motor nicht mehr zu retten ist und ich einen neuen brauche. Meine Gebrauchtwagengarantie übernimmt die Materialkosten für einen Motor nur, wenn dieser neu ist und kein AT. Kann mir jemand sagen was ein ganz neuer Motor kostet?
50 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von herr b
kennt jemand die pro car garantie, bzw hatte damit schon erfahrungen gemacht???
Meine Mutter arbeitet bei Car Garantie.Man wird wohl nichts mehr für ein 7 Jahre altes Auto bekommen...
dann dürfen die mein auto auch nicht versichern. kann ja nicht sein das die 300€ für eine 12monatige garantie nehmen und im schadenfall jegliche zahlung ausschliessen.
Zitat:
Original geschrieben von herr b
dann dürfen die mein auto auch nicht versichern. kann ja nicht sein das die 300€ für eine 12monatige garantie nehmen und im schadenfall jegliche zahlung ausschliessen.
Lese dir genau deine Garantiebedingungen durch. Wenn dort der Motor vermerkt ist dann
müssendie die Kosten übernehmen. Notfalls sofort zum Anwalt!
hier die ablehnung
und
hier die garantiebedingungen
Ähnliche Themen
Hmmh sowie ich das da rauslese...
Also der Zylinderkopf ist wohl nur abgesichert wenn man das von Anfang an zusätzlich vereinbart hat.
Und in dem Schreiben stand drin das der Schaden ein Folgeschaden von einem defekten Zylinderkopf sei... (Naja ich versteh davon nicht viel aber lassen wir das mal so stehen)
Nun wenn dieser Zylinderkopf nicht vorher abgesichert war dann erstatten die auch nix.
Jetzt gilt es zu klären was und wie wirklich den Schaden verursacht und und ob die sich da so rausreden können....
Haben die bei Abschluss der Versicherung auf die Klausel mit dem ZK hingewiesen ?
Nebenbei ich finde es gelinde gesagt absolut zum Kotzen wie sich die Versicherung versucht hier zu verpissen.
richtig, der zylinderkopf ist nicht mit abgesichert. ABER: der schaden wurde durch einen gebrochenen ventilteller verursacht!
das steht zweifelsfrei fest.
die versicherung sagt aber, der zylinderkopf ist kaputt gegangen und dadurch der rest. dieses stimmt definitiv nicht!!!!
Dann musst Du ein Gutachten machen lassen das genau diesen Sachverhalt so darstellt und es den Pennern unter die Nase reiben bis sie Heuschnupfen davon bekommen !
Zitat:
Original geschrieben von herr b
super, auf den gutachterkosten bleib ich dann wahrscheinlich sitzen. das kann teuer werden
Naja so ein Gutachten von einem Dekra Sachversändiger kostet zw. 80 und 150€ wir haben das schon oft bei kaputten Autos bei uns im Geschäft so gemacht.
Lass ein Gutachen machen und geb das ganze an einen Anwalt weiter, der kann dann evtl. auch noch Aufwandsentschädigung rausholen.
ich hab heut bei der versicherung nochmal angerufen. meine werkstatt legt am montag widerspruch ein. mal sehen was dann passiert
Zitat:
Original geschrieben von herr b
richtig, der zylinderkopf ist nicht mit abgesichert. ABER: der schaden wurde durch einen gebrochenen ventilteller verursacht!
das steht zweifelsfrei fest.die versicherung sagt aber, der zylinderkopf ist kaputt gegangen und dadurch der rest. dieses stimmt definitiv nicht!!!!
wenn tatsächlich nachweisbar ist, dass ein gebrochener vetilteller schadensursächlich war, sollte es möglich sein, die versicherung von ihrer leistungspflicht "zu überzeugen" (spätestens das gericht, was ich dir aber auf grund der verfahrensdauer nicht wünsche). dein anspruch gegenüber dieser ist begründet. diese kann schließlich nicht ursache und wirkung nach deren belieben verdrehen...
bin der ansicht, dass du beste chancen hast -zumindest teilweise auf deren kosten (da bei deiner laufleistung ein eigenanteil zu tragen ist)- zu einem neuen motor zu kommen.
wie gesagt bei der laufleistung und dem alter werden lohnkosten zu 100% erstattet und materialkosten zu 40%.
bei den 40% allerdings nur auf teile die versichert sind. der zylinderkopf ist nicht im umfang enthalten.
gut, das der zylinderkopf nicht mitversichert ist damit kann ich leben.
meine werkstatt hat ja eine "schadensanzeige" der versicherung per fax zukommen lassen so wie es die schadensabwicklung der versicherung vorsieht. daraus geht hervor das das der ventilteller gebrochen ist und dadurch alles weitere seinen lauf nahm.
die antwort der versicherung kennt ihr ja. die haben mal eben die tatsachen verdreht um sich aus der verantwortung zu stehlen.
Zitat:
Original geschrieben von herr b
... daraus geht hervor das das der ventilteller gebrochen ist und dadurch alles weitere seinen lauf nahm.
Genau deswegen lehnt die Versicherung ja ab. Da wirst du wenig Glück haben, und wenn ihr das dummerweise schon so auf dem Schadensformular angegeben habt erst recht.
Folgeschäden sind in deiner Garantie ausgeschlossen. Und dein Motorschaden ist ein Folgeschaden des gebrochenen Ventiltellers und somit nicht versichert. Steht so in den Bedingungen ... d.h. diese sog. "Garantie" ist absolut für den A****.
würde ja bedeuten das man alle schäden die ein auto so haben kann als folgeschäden auslegen kann. würde bedeuten das die versicherung nie zahlen müsste
wann zahlen schonmal versicherungen? zahlst jahrelang ein und raus bekommste nie was, auch bei bedarf nicht...
haste keine rechtschutz? oder adac-rechtsschutz? adac müsste evtl. auch so weiter helfen, vielleicht dort mal nachfragen :-) hoffe für dich, bekommst das alles wieder hin!