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neuer Motor für meinen " Dicken"

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 19. August 2007 um 17:33

moin Gemeinde! Letzte Woche wurde ich auf der Autobahn zum " sofortigen Stop" durch erhebliche Rauchentwicklung gezwungen! Nach kurzen Blick auf Kühlflüssigkeit und Ölpeilstab kam auch meine Diagnose," Zylinderkopfdichtung hat fertig" :-) Rasch den gelben Engel gerufen und schwupps fand ich meinen " Dicken" beim " Freundlichen" in Kiel wieder.Nach doch nicht "langsamen 24 Stunden" kam dann das vernichtende Urteil des " Freundlichen",Motorschaden!!!

Und zwar ein Motorschaden vom allerfeinsten,mit 6 Kolbenfressern, gerissenen Köpfen,ein Kolben sogar mit "Lochfrass"

Dann noch einen " Kat" der meinte er müsse in Öl baden usw,usw.

Natürlich hatte der " Freundliche" auch schon einen Kostenvoranschlag in Händen der sich auf die nicht gerade lächerliche Summe von 16789,86 Euronen belief !!!!!! Nachdem ich dann aus dem "komaähnlichen Zustand" wieder erwachte,da besaß ich doch die Frechheit zu fragen wodurch dieser "minimale" Schaden denn so enstanden sei!!!!!

Ein "allgemeines Schulterzucken" war dann die doch recht "schlüssige" Erklärung!

Nun weiß ich nicht warum ich damit nicht zufrieden gegeben habe,sondern in mir der Maschinenschlosser erwachte,ein Beruf den ich vor nunmehr 22 Jahren mal gelernt habe,und mich voller Elan in die Werkstatt aufmachte.

Der Anblick meines "wundweiden" Freundes ließ mich doch erschauern. Nach ich also feststellen mußte das jeder Zylinder über eine weiße Spur an den Zylinderinnenflächen verfügte,war doch recht schnell klar das jeder Zylinder Wasser gezogen hatte. Ursache hierfür,beide Zylinderköpfe waren verzogen. Das läßt darauf schliessen das der Motor,bzw. Zylinderköpfe einfach zu heiß geworden sind.Jetzt die 1 Million Euro Frage : Wieso zu heiß ?????

Einer der Schrauber wollte doch tatsächlich jemanden anrufen :-)

Also nochmal wieder mit Flachköpper in den Motorraum und dann stellte ich fest,das der Kühler nicht ganz plan ist. Im gegenteil,er war massiv verbogen. Nun kommt der moment in dem man sich fragt,wie kann der Kühler so krumm werden?

Wieder eine Frage für das kompetente Schraubervolk!!! Antwort nach 5 min : STEINSCHLAG !!!!! Jaaaa,fast hätte das Team mit der Antwort den goldenen Schraubenschlüssel gewonnen :-)

Mir kam dann die Erinnerung das mein Dicker bevor ich ihn erstanden habe ( Januar 2005) einen Auffahrunfall hatte,der fachgemäß in Berlin bei Audi repariert wurde. Aber doch nicht fachgemäß genug,den alle Teile wurden getauscht,außer dem Kühler.Um den ganzen dann gerecht zu werden beautragte ich dann noch einen Gutachter,speziell für Motoren.

Der sah sich das Dilemma an,und gab mir in meiner Diagnose volle Rückendeckung.

Fazit der Untersuchung war allerdings,das der Kühler so defekt ist,das der Fühler für die Kühlmittelanzeige im luftlerren Raum hing,somit konnte dieser mir keine Mitteilung über die Überhitzung geben.

Nachdem ich dann den Händler in Berlin kontaktierte bekam ich nur als Antwort, " kann nicht sein", wir haben alles getauscht!!! Meine Frage ist nun,kann mir jemand sagen wie es mit der Gewährleistung von reparierten Unfallschäden aussieht ????? 12 Monate oder 24 Monate ??????? Über rasche Antwort wäre ich dankbar !

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7 Antworten

Wenn der Schaden bei Audi repariert wurde, kann man bei jedem Vertragshändler über die Fahrgestellnummer die komplette Historie des Fahrzeuges ausdrucken lassen, einschliesslich der ausgetauschten Teile sowie Datum und Kilometerstand!

Ich würde versuchen, bei einem anderen Händler diesen Ausdruck zu bekommen.

Der hat dann sicherlich einen Kunden damit gewonnen.

N'abend,

wenn ich mich nicht allzusehr teusche, dann hast Du beim ;) eine Garantie (oder war es eine Gewährleistung - mist, das vertausche ich immer) auf die Reparatur und die dazugehörigen Teile von 24 Monaten.

Wie sich das jetzt aber verhält, wenn der Kühler ja nicht getauscht wurde .......?

(Nichts getauscht - keine Garantie)

Wie will man der Werkstatt beweisen, daß der Schaden am Kühler bei dem Unfall im Januar 2005 entstanden ist (und die ihn nicht getauscht haben) und nicht erst nach der Reparatur (oder der originale beim Auffahrunfall gar nicht beschädigt wurde)?

Verstehe mich bitte nicht falsch, bin da ganz auf Deiner Seite, aber dennoch befürchte ich, das der/die ;) sich da irgendwie wieder rausreden könnten.

Ich hoffe für Dich, daß Du nachvollziehen kannst, wann und ob der Kühler von wem getauscht wurde und ob es damals (Jan. 2005) auch nötig war.

 

Bin gespannt, wie es weitergeht, bitte berichte darüber.

am 19. August 2007 um 19:36

Wieviel Kilometer hat der Dicke den runter?

Wenn sich die Rep. lohnt dann hier machen lassen: www.motorenprofi.de

Ich denke du wirst auf den Kosten sitzen bleiben.

Nee definitiv wirsd du darauf sitzen bleiben. Weil eine rechtliche Handhabe hast du nicht. Genauer kann dir das aber nur ein Anwalt sagen.

Wenn du beim ADAC bist bekommst du dort auch Anwaltlichen Rat. Geh mal auf die Webseite vom ADAC.

Sehr ungewöhnlich, seit 2005 ein defekter Kühler und erst jetzt geht die Maschine hinüber? Ich sehe da eher schwarz.

Je nach Alter/Laufleistung übersteigt die Reparatur den Restwert. Schrottplatz/"Verwerter" oder Motorenprofi dürften echte Alternativen sein.

re

Wenn der Gutachter sich den Wagen angeschaut hat, hat dieser auch ein Gutachten geschrieben. Darin wird verzeichnet sein was für einen Schaden am Kühler vorliegt und wodurch dieser entstanden sein könnte.

In die Rep.-Historie sollte man reinschauen, dann ist schon mal klar ob der Kühler erneuert wurde oder nicht.

Sollte der Kühler nicht getauscht worden sein, ist zu klären warum nicht. Aufgrund eines Gutachtens?

Die Werkstatt muss 24Monate Garantie auf die geleistete Arbeit geben. Der Hersteller der Ersatzteile ebenfalls 24Monate.

Zitat:

Original geschrieben von eXc|SNIPERG22

Weil eine rechtliche Handhabe hast du nicht. Genauer kann dir das aber nur ein Anwalt sagen.

Naja, es wäre mal interessant, das damalige Gutachten vom Unfall (so eines existiert) in die Finger zu bekommen. Wenn darin der Kühler als beschädigt gelistet war und dennoch nicht getauscht wurde, dann wird es interessant.

Zitat:

Original geschrieben von Uzi_A6

Zitat:

Original geschrieben von eXc|SNIPERG22

Weil eine rechtliche Handhabe hast du nicht. Genauer kann dir das aber nur ein Anwalt sagen.

Naja, es wäre mal interessant, das damalige Gutachten vom Unfall (so eines existiert) in die Finger zu bekommen. Wenn darin der Kühler als beschädigt gelistet war und dennoch nicht getauscht wurde, dann wird es interessant.

Vielleicht besonders dann, wenn klar wird, daß der Temperaturgeber falsch eingebaut wurde. Dummerweise liegt das alles schon möglicherweise länger als zwei Jahre zurück und hier könnte man Fahrlässigkeit vielleicht vermuten, beweisen läßt sich das i.a.R. nicht damit. Das wird sehr spannend. Fahrlässigkeit oder schuldhafter Falscheinbau ist nicht an Fristen wie Garantie oder Gewährleistung gebunden, umso mehr aber an die Nachweisbarkeit!

Ich würde bei der Sachlage (Gutachter bestätigt das in etwa) vielleicht ein wenig mit den Ketten rasseln mir aber primär einen neuen Motor besorgen - dürfte nicht zu schwer sein.

Passend zum Auto einen aus einem Unfallwagen :D

Wenn dein Anwalt mal den ersten bösen Brief losgelassen hat, kannst du ja dann den Motorpreis als "Friedensangebot" rüberreichen.

Was isses denn für ein Motor?

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