Neuer Motor: 2.0 CDTI 170 PS 400NM
Das klingt vielversprechend . Ich bin gespannt wie leise er wirklich ist.
http://auto-presse.de/autonews.php?newsid=242346
Gruß Basti
Beste Antwort im Thema
was ist daran so schwer alle paar tausend kilometer mal einen schluck adblue nachzufüllen?
593 Antworten
Entscheidend ist der Gesamtpreis für Material (ZR, Wasserpumpe, Rollen und Riemen) und Lohn.
Hier mal ein paar Links für den 2.0 CDTI:
https://www.motor-talk.de/.../...chsel-kosten-in-ordnung-t5804843.html
https://www.motor-talk.de/.../...fuer-die-inspektion-t2415184.html?...
https://www.motor-talk.de/.../...fuer-die-inspektion-t2415184.html?...
https://www.motor-talk.de/.../...fuer-die-inspektion-t2415184.html?...
Achtung: Da sind auch Preise von Opels Osko (https://www.opel.de/service/angebote/osko.html) dabei. Die gelten nur für Fahrzeuge EZ > 5 Jahre.
Ich würde einfach bei mehreren Händlern Angebote einholen.
Wasserpumpe wird übrigens vom Keilriemen angetrieben. zahnriemen wird auch höchste zeit. die rollen haben eine geplante obsoleszens. die folgen braucht man ja nicht zu erklären....😁
Jaja, danke für die Info. Die Tatsache das der A20DTH mit 150.000 km angegeben ist und mein Auto erst 3,5 Jahre ist beruhigte mich etwas, aber das ich nicht zu lange warten darf ist klar. Sind schon Fälle von Zahnriemenriss beim B20DTH bekannt? Beim A20DTH sind die Riemen ja teilweise vor 150.000 auseinander geflogen oder?
Darum gibt es ja ein flexibles Intervall: Kilometer oder Zeit, je nachdem was zuerst eintritt.
Trotzdem schadet es nicht, wenn man auf verdächtigte Geräusche achtet und die Werkstatt bittet bei der Inspektion nach 4 und 5 Jahren einen Blick draufwerfen zu lassen. Bei der Inspektion nach 4 Jahren wird laut Liste der Keilrippenriemen geprüft.
Ähnliche Themen
Ich habe noch eine Frage zum Autokauf bzw. zur Gewährleistung. Es handelt sich bei dem Händler um einen großen Importeur in Österreich. Ich musste im Gegenwert von EUR 70,- vor Kauf einen Gebrauchtwagencheck durchführen lassen (in ihrer Werkstatt). Ich bekam einen Test mit allen Mängeln zB Bremsscheiben Vorderachse verschlissen. Es wurde aber beim Punkt „Zahnriemen fällig“ das Kreuz bei i.O gesetzt und auch der Verkäufer beteuerte, dass der Zahnriemen erst bei 180.000 km anstehen würde. Seht ihr den Verkäufer in Sachmangelhaftung, da er mir ein Fahrzeug mit überschrittenem Zahnriemenwechsel-Intervall verkauft hat? Ich würde gerne eure Meinungen dazu hören bzw. wie ihr vorgehen würdet. Zur Info: das Fahrzeug steht derzeit noch beim Händler.
Für was soll der Verkäufer haften ? Für einen Schaden den es (noch) nicht gibt ?
Und zum Schluss ist der ZR auch ein Verschleißteil ...
Naja, aber wenn ein Schaden in Kürze auftreten würde.. ist das Zahnriemenwechsel-Intervall beim B20DTH jemals anders als 120.000 km/6 Jahre gewesen?
Aber , aber , aber - nein, du bist in der Pflicht die Reperaturen/Instandhaltung pünktlich zu den angegebenen Intervallen zu machen(lassen). Ist ja schliesslich dein Eigentum.
Reden wir hier überhaupt von deutschen Recht ?
er hat ja so wie es aussieht das Auto noch nicht gekauft bzw. gekauft aber nicht abgeholt.
Ich würde statt hier im Forum darüber zu diskutieren einfach mit dem Händler die Tatsache besprechen.
Er soll dir ggf. Serviceplan zeigen, wenn er sich so sicher ist, und den Punkt kann man ja mit ins Kaufvertrag übernehmen.
Aber ganz ehrlich, warum kauft man denn sowas wenn der Händler einen übers Ohr hauen will bzw. die Aussagen, ob böswillig oder nicht, falsch sind.
Danke für die Antworten. Händler sagte mit heute, dass das Intervall bei Auslieferung bei 4 Jahre/150.000 km lag. Die 120.000 km/6 Jahre wurde von Opel im Jahr 2017 als Empfehlung ausgegeben. Das ist lt. meinen Informationen schlichtweg falsch.. ich brauch jetzt nur einen Beweis, dass das falsch ist.. ich weiß nur nicht woher.. hoffe auf einen FOH..
Zitat:
@aveo phipps schrieb am 1. August 2019 um 13:53:49 Uhr:
Danke für die Antworten. Händler sagte mit heute, dass das Intervall bei Auslieferung bei 4 Jahre/150.000 km lag. Die 120.000 km/6 Jahre wurde von Opel im Jahr 2017 als Empfehlung ausgegeben. Das ist lt. meinen Informationen schlichtweg falsch.. ich brauch jetzt nur einen Beweis, dass das falsch ist.. ich weiß nur nicht woher.. hoffe auf einen FOH..
Wenn der Hersteller eine Empfehlung raus gibt, ist das für den Kunden bindend. Zumindest in Germania so.