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Neuer Audi Q5 Problem mit dem Abfluss von der Scheibenwaschanlage.

Audi Q5 FY
Themenstarteram 16. Juni 2017 um 8:59

Ich habe seit ein paar Tagen einen neuen Q5, bin eigentlich zufrieden.

Was mir nicht Gefällt, ist wie das Wasser der Scheibenwaschanlage

abläuft. Es läuft unkontrolliert über die Dichtungen ab. Am 23.06.

wird meine Werkstatt mal schauen was sie machen können.

 

Beste Antwort im Thema

Der Kaufvertrag ist wahrscheinlich nicht mit Audi sondern mit dem Händler geschlossen. Dann ist er das Ziel von Mängelrügen, sonst keiner. Wenn schon formell, dann bitte richtig. ;);)

 

Und ob das ein Mangel ist, bezweifele ich. Vielleicht ist das nur eine unperfekte Konstruktion. Wenn das bei allen Q5 so gelöst ost, dann ist das kein Mangel sondern eine Ausprägung. Ergo: Mängelrüge geht ins Leere und kostet nur Zeit und Lebensfreude, ggfls. auch Geld.

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Themenstarteram 16. Juni 2017 um 10:05

Habe jetzt mal Bilder gemacht.

Themenstarteram 17. Juni 2017 um 6:12

Der neue Q5, der dem Händler stand, hatte das selbe Problem.

Wer einen neuen Q5 hat, sollte mal bei seinem Q5 danach schauen.

am 17. Juni 2017 um 7:09

Warum ist das problematisch?

Themenstarteram 17. Juni 2017 um 7:26

Für mich ist es in dieser Preisklasse, einfach nicht hinnehmbar, wenn das Wasser nicht über das vorgesehene Abflussloch, ist wahrscheinlich viel zu klein und nicht richtig angebracht, abläuft.

Themenstarteram 23. Juni 2017 um 13:04

Hallo,

ich war Heute in der Werkstatt, sie konnten mir nicht helfen. Sie wollten das auch nicht an

Audi melden, warum auch immer. Sie gaben mir aber recht, das es eigentlich nicht sein darf.

Sie sagten, ich soll das an die Audi Kundenbetreuung melden.

Ich bin gespannt was die Kundenbetreuung, mir sagt.

Du hast doch eine Garantie bzw. eine Gewährleistung von Audi für deinen Neuwagen. Demenstprechend musst Du schriftlich einen Mangel bei Audi anzeigen. Am besten mit einem Termin bis wann der Mangel behoben sein muss! Klingt alles "formell", aber nur so kannst Du hoffen auf eine Behebung des Mangels. Bei "Nichtreaktion" bzw. ungenügender Mangelbeseitigung, muss dann schriftlich die Androhung der Mangelbeseitigung durch Ersatzvornahme zu Lasten von Audi mit !. Fristsetzung erfolgen. Natürlich wieder schriftlich und am besten mit Einschreiben mit Rückschein! Nach der 3. verstrichenen Fristsetzung erfolgt Ersatzvornahme und Klage gegen Audi! So läuft es nun mal im normalen Geschäftsleben! Deiner Werkstatt (klingt nach Klitsche auf hohem Niveau) solltes Du mal den "Marsch blasen" und deren Aussagen schriftlich an Audi weitergeben! Merke: Der Kunde ist König!", aber er bleibt es nur, wenn er sich ziur Wehr setzt und nicht alles nur hinnimmt bzw. duldet! Also, auf zur Umsetzung!!!

P.S.: Meine Erfahrungen mit Audi direkt waren bisher im i.O., die mit den Werkstätten so O-La-La. Daher die Werkstätten kann man wechseln!

 

Zitat:

@peter5io schrieb am 23. Juni 2017 um 15:04:21 Uhr:

Hallo,

ich war Heute in der Werkstatt, sie konnten mir nicht helfen. Sie wollten das auch nicht an

Audi melden, warum auch immer. Sie gaben mir aber recht, das es eigentlich nicht sein darf.

Sie sagten, ich soll das an die Audi Kundenbetreuung melden.

Ich bin gespannt was die Kundenbetreuung, mir sagt.

Themenstarteram 23. Juni 2017 um 14:43

Hallo, und danke an mykuh,

den Mangel habe ich per Email an Audi geschrieben.

Ich habe auch die Aussage der Werkstatt weitergegeben.

Da es meiner Meinung nach, ein Konstruktionsfehler ist,

wird die Antwort von Audi, bestimmt lange auf sich warten lassen.

Der Kaufvertrag ist wahrscheinlich nicht mit Audi sondern mit dem Händler geschlossen. Dann ist er das Ziel von Mängelrügen, sonst keiner. Wenn schon formell, dann bitte richtig. ;);)

 

Und ob das ein Mangel ist, bezweifele ich. Vielleicht ist das nur eine unperfekte Konstruktion. Wenn das bei allen Q5 so gelöst ost, dann ist das kein Mangel sondern eine Ausprägung. Ergo: Mängelrüge geht ins Leere und kostet nur Zeit und Lebensfreude, ggfls. auch Geld.

Vielleicht genauso eine nicht zu Ende gedachte Konstruktion wie damals beim 8R. Da lief anfangs dass Wasser bei geöffneter Heckklappe auch nicht richtig ab und tropfte/lief an der Innenseite der C-Säule in den Innenraum. Bis zur neuen Umsetzung einer passenden Konstruktion wurde bei Mängelhinweisen der Kunden eine Abhilfe verbaut. Von daher halte ich es schon für angebracht, dem Händler gegenüber den Mangel anzuzeigen und gleichzeitig Audi über den Fehler und das nicht willige Verhalten des Händlers aufmerksam zu machen.

Das ist wieder einmal ein Beispiel dafuer, dass es sich lohnt, ein neues Modell erst nach 1-2 Jahren zu kaufen, bis alle Kinderkrankheiten beseitigt sind. Ich es immer so gemacht und bin damit sehr gut gefahren.

Grundsätzlich hast du damit nicht Unrecht, aber manchmal ist der Wunsch nach dem neuen nicht so leicht auszublenden.

Zitat:

@hoewel schrieb am 24. Juni 2017 um 20:57:54 Uhr:

Grundsätzlich hast du damit nicht Unrecht, aber manchmal ist der Wunsch nach dem neuen nicht so leicht auszublenden.

Einverstanden!

Themenstarteram 24. Juni 2017 um 20:25

ob das ein Mangel ist oder nicht, ich bin gespannt was Audi dazu sagt.

Ich habe Heute eine Erklärung, vom Chef des Autohauses, dazu bekommen,

warum das so sein soll.

Ich war Heute wegen zwei andern Fehler beim Händler.

Ein für mich Besorgnis erregender Fehler wurde angezeigt.

„Parkbremse: Störung! Fahrzeug sicher abstellen.“

Audi ist der Fehler bekannt, und ich bekomme ein Software update.

Die Wasserkastenabdeckung um die es hier geht ist doch baugleich mit der des A4?! Gibt es da auch Erfahrungen mit stehendem Wasser auf der Abdeckung?

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