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neuer 3er 1 % Regelung

BMW 3er E90
Themenstarteram 18. Juni 2012 um 17:23

Hallo,

ich besitze seit 2,5 Jahren einen 325i und bin sehr zufrieden mit dem Auto. Alles super verarbeitet, keine Mängel, BMW halt ;)

Nun werde ich bald eine neue Arbeitsstelle antreten, bei der ich die Möglichkeit haben werde, einen Firmenwagen auch für privat über die 1 % Regelung zu finanzieren. Was dies betrifft bin ich leider nicht sehr belesen, ich wäre froh, wenn mir jemand dabei helfen würde. Folgende Daten habe ich zur Verfügung:

- 2440 Euro Bruttogehalt, ca 1600 netto (Steuerklasse 1).

- Das Auto sollte ca zwischen 30k und 40k Listenpreis haben. (Eher 40k, da es eben ein neuer 3er werden sollte)

- Der Chef meinte, es sei mit den 1 % alles inbegriffen, also Steuer, Versicherung, Benzin, Werkstatt usw. Von der 0,03 % Regelung hat er nichts erwähnt, ich vermute die fällt nicht an, da ich das Fahrzeug öfter benutze ohne in die Firmenzentrale zu fahren. Also direkt von zuhause zum Kunden.

Falls ich mich für ein Firmenauto entscheide, wird dies mit dem bisherigen Bruttolohn verrechnet. Also: 2440 Euro, davon ca 400 Euro für ein 40k Fahrzeug. Mein Gehalt wäre dann nurnoch 2040 Euro brutto.

Kann ich das einfach so berechnen für ein 40k Fahrzeug: 2440 (darin enthalten die 400 Euro) - 840 Euro Steuer = 1600 Euro - 400 Euro geldwerter Vorteil = 1200 Euro netto? Dafür halt "all inclusive"?

Was passiert eigentlich nach paar Jahren mit dem Fahrzeug?

Danke schon mal!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von shiceegal

Hallo,

ich besitze seit 2,5 Jahren einen 325i und bin sehr zufrieden mit dem Auto. Alles super verarbeitet, keine Mängel, BMW halt ;)

Nun werde ich bald eine neue Arbeitsstelle antreten, bei der ich die Möglichkeit haben werde, einen Firmenwagen auch für privat über die 1 % Regelung zu finanzieren. Was dies betrifft bin ich leider nicht sehr belesen, ich wäre froh, wenn mir jemand dabei helfen würde. Folgende Daten habe ich zur Verfügung:

- 2440 Euro Bruttogehalt, ca 1600 netto (Steuerklasse 1).

- Das Auto sollte ca zwischen 30k und 40k Listenpreis haben. (Eher 40k, da es eben ein neuer 3er werden sollte)

- Der Chef meinte, es sei mit den 1 % alles inbegriffen, also Steuer, Versicherung, Benzin, Werkstatt usw. Von der 0,03 % Regelung hat er nichts erwähnt, ich vermute die fällt nicht an, da ich das Fahrzeug öfter benutze ohne in die Firmenzentrale zu fahren. Also direkt von zuhause zum Kunden.

Falls ich mich für ein Firmenauto entscheide, wird dies mit dem bisherigen Bruttolohn verrechnet. Also: 2440 Euro, davon ca 400 Euro für ein 40k Fahrzeug. Mein Gehalt wäre dann nurnoch 2040 Euro brutto.

Kann ich das einfach so berechnen für ein 40k Fahrzeug: 2440 (darin enthalten die 400 Euro) - 840 Euro Steuer = 1600 Euro - 400 Euro geldwerter Vorteil = 1200 Euro netto? Dafür halt "all inclusive"?

Was passiert eigentlich nach paar Jahren mit dem Fahrzeug?

Danke schon mal!

Nein, der finanzgesetzgeberische Ansatz ist ein anderer und damit auch die Rechnung:

Dein Arbeitgeber überlässt Dir zur privaten Nutzung ein Auto. Damit gewährt er Dir eine Leistung, die einen geldwährten Vorteil darstellt. Also eine quantifizierbare Leistung, die als Gehaltsbestandteil zu sehen ist. Und genau dafür will der Wolfgang Schäuble zu recht Kohle sehen, da sonst jeder Arbeitgeber einen Teil des Gehalts in "Naturalien" bezahlen würde, wenn das nicht steuerpflichtig wäre.

Den Vorteil, den Du durch das Auto hast, beziffert der Gesetzgeber mit 1% des Brutto-Listenpreises pro Monat. Hinzu kommt die Versteuerung des einfachen Arbeitsweges in km mal 0,03%. Wenn Du die Firmenzentrale nicht regelmäßig ansteuerst musst Du das nachweisen oder es gibt einen Pauschalansatz, z.B. ein- oder zweimal pro Woche.

Wenn bei Dir dann die 1,x% vom BLP dann z.B. die ca. 400€ pro Monat ausmachen, dann sind genau das die 400€ geldwerter Vorteil, also das beschriebene fiktive zusätzliche Gehalt.

Also wird so getan, als hättest Du nicht 2440 Euro Bruttogehalt, sondern 2840€. Und darauf wird nun Deine Steuerlast berechnet. Während Du bislang ca. 840€ Abzüge hast, wirst Du zukünftig dann ca. 1020€ an Abzügen haben. Da sich natürlich Dein tatsächliches Bruttogehalt nicht geändert hat, sondern nur Deine tatsächliche Steuerlast, gehen also die um ca. 180€ höheren Abzüge von Deinem bisherigen Netto ab.

D.h. unterm Strich hast Du nur noch ca. 1420€ netto, aber dafür ein Auto zur freien Benutzung (wahrscheinlich mit Tankkarte und damit freien Sprit).

Unterm Strich lohnt sich das Szenario bei Dir, da Dein Bruttogehalt überschaubar hoch ist und Du weit vom Spitzensteuersatz weg bist und somit Dich die zusätzliche Steuerlast weniger hart trifft, als hättest Du ein Monatsgehalt von beispielsweise 5000€, da dann bei 42%+Soli+Kirchensteuer auf 48% kommst. Das tut weh...

Aber auch hier merkst Du, dass Du mit einem geringeren BLP Dein Nettogehalt empfindlich verbessern kannst, je nachdem wie wichtig Dir das Auto ist, oder ob Du im wesentlichen gut von A nach B kommen willst.

Bei Deinem Szenario würde ich beispielsweise allenfalls einen F20 nehmen...

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Das mit den Extras wird wohl offensichtlich nicht einheitlich gehandhabt...

Kann den Post von sportline nur unterstreichen. Kenne auch nur die Ab-Werk-Regel. Nachträgliches Zubehör wird übrigens sicherlich IMMER vergessen, was auch der eigentliche Sinn des nachträglichen Einbaus für manche Arbeitgeber ist... :eek:;)

Mal was anderes... schaut eigentlich keiner Fußball?! :D:D:D

(oder schreibt mal - noch besser! - was in meinem Samsung S2 Fred...)

Hallo zusammen,

zum NAVi gibt es ein Urteil aus 2005:

Urteil BFH

Vielleicht findet jemand was Gegenteiliges Neueres.

Gruß

Sportline100

Themenstarteram 18. Juni 2012 um 19:12

@hornmic

Hätte jetzt auch das Gleiche angenommen. Spätestens beim Gespräch mit dem AG, wenn es um die Details geht, wird das wohl eh besprochen. Zur steuerlichen Summe macht das wohl eh nur einen geringen Betrag aus.

@sportline

Eben, meine Rede :)

@Downloader

Der AG würde mir 0,30 Euro/Km zahlen. Lohnt sich mMn nach garnicht, bei meinem Auto. Da ich mit ca 10 Liter Verbrauch rechnen müsste. Dazu kommt, dass ich den Wagen damals sehr günstig erworben habe und beinahe für den gleichen Preis wohl wieder los werde. Außerdem habe ich jetzt 2,5 Jahre lang keine Werkstatt außerplanmäßg anfahren müssen, gut möglich dass da bald was kommt. Aber danke für den Hinweis ;)

Zitat:

Original geschrieben von sportline100

Hallo zusammen,

zum NAVi gibt es ein Urteil aus 2005:

Urteil BFH

Vielleicht findet jemand was Gegenteiliges Neueres.

Gruß

Sportline100

Ist meines Wissens nach noch gültig. Das ist genau das, was mit Ausstattung ab Werk zu verstehen ist. Allerdings auch Felgen ab Werk gelten als fest verbundenes Extra und somit steuerpflichtig.

am 18. Juni 2012 um 20:08

Hier mal der ausführliche steuerliche und rechtliche Aspekt.

Sicher ist jedoch, dass der Bruttolistenneupreis, einschließlich Sonderzubehör und Anbauten greift. Also auch das integrierte Navi. Die Gesetzgebung aus 2005 ist da eigentlich wenig relevant (obwohl in dem Fall noch zutreffend), da es im Steuerrecht ständig Änderungen gibt. Deshalb brauch ich auch jedes Jahr ein neues Steuergesetzbuch (1322 Seiten) + Änderungsrichtlinien (400 Seiten) und den monatlichen Blick in die neuen BFH Entscheidungen... HiHi... :D

Interessant, die Steuererklärung für den Z4 für letztes Jahr ist noch in Arbeit, aber die Erklärungen von dem E91 habe ich alle hier und da hat mein Finanzamt akzeptiert, dass ich Navi, FSE und Standheizung aus der Rechnung ausgenommen habe.

Tja, dann habe ich einfach Glück, dass meine Finanzbeamtin auf der Entsprechenden Seite in dem Buch noch nicht angekommen ist ... Auf der anderen Seite, so richtig große Unterschiede erreicht man damit auch nicht. In meinem Fall läuft es irgendwie auf unter 10% Differenz hinaus ...

Zitat:

Original geschrieben von Downloader

Mal was anderes... schaut eigentlich keiner Fußball?! :D:D:D

(oder schreibt mal - noch besser! - was in meinem Samsung S2 Fred...)

Kauf dir ein Handy.... Und keinenen Plastik Untersetzer....

 

.;-)

P.s. HTc desire & ip 4 sind da problemlos, auc bei 250zig.....

 

Gretz

Übrigens: Das hier ist ganz wichtig:

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

Sicher ist jedoch, dass der Bruttolistenneupreis, einschließlich Sonderzubehör und Anbauten greift. Also auch das integrierte Navi.

Es kommt nämlich nicht auf den durch das Leasingunternehmen berechneten, günstigeren Einstiegspreis, sondern auf den deutschen Katalogpreis inkl. MwSt. an. Mit dieser Regelung sind Gebrauchtwagen mit 1%-Regelung eigentlich ziemlich abwegig, umso mehr, wenn sie mal teuer waren. Das ist einer der Gründe, weshalb SUVs und Luxusautos wie X5, Cayenne, S-Klasse, Phaeton usw. gebraucht so günstig sind.

Ebenso sind Autos, die es nur mit geringen Rabatten zu kaufen gibt, steuerlich "besser" als solche mit 30%. Wenn man das als Firma oder selbständig macht, sollte man spätestens nach erfolgter Abschreibung (5 Jahre) den Wagen ins Privatvermögen nehmen, weil dann keine weitere Abschreibung möglich ist, die 12x1% im Jahr Einkommenserhöhung aber immer weiter laufen. Dummerweise entsteht nach 5 Jahren allerdings ein steuerlicher Gewinn beim Verkauf, weil der Buchwert (1€) dann geringer ist als der Zeitwert. Folglich muss der Wagen schon früher, nämlich nach 3-4 Jahren weg, wenn Buchwert = Zeitwert.

Wenn man die Betriebskosten trotzdem weiter absetzen will, führt dann am Fahrtenbuch nichts mehr vorbei. Und weil das keiner will, ist dann ein Neuer fällig. So funktioniert die staatliche Subventionierung der deutschen Autowirtschaft.

Merke: Steuerlich günstig ist ein Billigauto < 20.000€, für das es keinen Rabatt gibt, das viel verbraucht und teuer im Unterhalt ist (wirkt alles steuermindernd ohne den Eigenanteil zu erhöhen). Möglichst ohne Ausstattung, lieber nachrüsten. Ach, klar, und 0 km zur Arbeitsstätte wäre auch gut. Noch besser ist es, wenn es nach 5 Jahren nichts mehr wert ist. Also besser kein BMW.

am 19. Juni 2012 um 11:29

Nur zur fachlichen Info...

Der Buchwert ist bei der Übernahme vom Firmen- ins Privatvermögen völlig uninteressant. Angesetzt wird immer der "übliche" Marktwert. Das muss nicht mal der DAT-Wert sein, nur eben ein handelsüblicher Gebrauchtwagenpreis. Ein 6 Jahre alter BMW (die Abschreibungszeit beträgt übrigens mittlerweise 6 Jahre) mit Buchwert 0,00 Euro kann also nicht für 3000 oder 5000 Euro ins Privatvermögen übernommen werden, sondern zum Beispiel für 15.000 Euro, wobei auch dafür die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen ist(sofern man selbst nicht Kleinunternehmer ist). Ein sissl tricksen kann man aber in der Regel schon, weil das Auto ja in sooooooooooooo einem schlechten Zustand war, Kratzer und beulen hatte und überhaupt sich hat so schlecht verkaufen lassen... :D

Aber keine Bange, die Finanzbeamten sind nicht doof, die prüfen sowas. Spätestens bei der nächsten betriebsprüfung könnte der Schuss ganz schön böse nach hinten losgehen. Und dann gehst... :D :eek: :confused:

Aber tut hier ja eigentlich nix zur Sache. geht ja um den privat zur Verfügung gestellten Firmenwagen. Von daher eigentlich völlig falsches Thema... :D

 

Zitat:

Original geschrieben von meyergru

Noch besser ist es, wenn es nach 5 Jahren nichts mehr wert ist. Also besser kein BMW.

Also auf zum Dacia-Händler und die kleinste Gurke für 6000 Euro gekauft. Die wird nach 6 Jahren wohl zum "Hab-Dich-trotzdem-lieb-Du-Arsch-Preis" von 1000 Euro weggehen. Mist, bekommt das Finanzamt aber immer noch was... :D

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

Der Buchwert ist bei der Übernahme vom Firmen- ins Privatvermögen völlig uninteressant. Angesetzt wird immer der "übliche" Marktwert. Das muss nicht mal der DAT-Wert sein, nur eben ein handelsüblicher Gebrauchtwagenpreis. Ein 6 Jahre alter BMW (die Abschreibungszeit beträgt übrigens mittlerweise 6 Jahre) mit Buchwert 0,00 Euro kann also nicht für 3000 oder 5000 Euro ins Privatvermögen übernommen werden, sondern zum Beispiel für 15.000 Euro, wobei auch dafür die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen ist(sofern man selbst nicht Kleinunternehmer ist). Ein sissl tricksen kann man aber in der Regel schon, weil das Auto ja in sooooooooooooo einem schlechten Zustand war, Kratzer und beulen hatte und überhaupt sich hat so schlecht verkaufen lassen... :D

Aber keine Bange, die Finanzbeamten sind nicht doof, die prüfen sowas. Spätestens bei der nächsten betriebsprüfung könnte der Schuss ganz schön böse nach hinten losgehen. Und dann gehst... :D :eek: :confused:

Eben doch: Weil wenn der Restbuchwert unter dem Marktwert liegt ein zu versteuernder Übergangsgewinn in Höhe der Differenz erzielt wird. Man hat steuerlich ja zwei Spareffekte:

1. Abschreibung über 5 Jahre (im Idealfall bis auf 0) oder wahlweise Leasingkosten.

2. Absetzung der Betriebskosten.

Dagegen läuft die 1%+x-Regelung, diese aber "unendlich" lange (nach 8 Jahren ist der Eigenverbrauch dann übrigens mehr als 100%).

Wie ich schon schrieb, ist der Grenznutzen für die Abschreibung vs. 1%+x-Regelung nach 5 Jahren auf jeden Fall erreicht, aber wenn der Rest(markt)wert dann noch 40% beträgt, dann sind durch den Verkaufsgewinn zwei Jahre Abschreibungsspareffekt futsch und man hat trotzdem 24%+x versteuert. Wenn dann die Betriebskosten im Vergleich zu den Abschreibungskosten gering sind (bei teuren Autos ist das so), dann ist das dumm gelaufen. Im Idealfall nimmt man daher den Wagen ins Privatvermögen, wenn Restbuchwert = Restmarktwert, also nach 3-4 Jahren. Und ja, ich weiß, dass der Eigenanteil nach 1%-Regelung niemals höher angerechnet wird als die tatsächlichen Kosten, aber das ist nur ein geringer Trost.

Die anderen Tricksereien sind weder empfehlenswert (siehe Dein Kommentar) noch wirklich machbar, da man als "gewerblicher" Verkäufer an Privat nur mit mindestens einem Jahr Gewährleistung verkaufen kann - und wer will dann mit einem enttäuschten Käufer diskutieren, mit dem man "unterverbrieft" (aka Steuerbetrug begangen) hat? Und jeder gewerbliche Käufer wird den wirklichen Kaufpreis sowieso "offiziell" zahlen wollen, weil er ihn selbst wieder absetzen will. Bleibt nur noch man selbst oder ein Familienmitglied als Privatkäufer - und da fordert das Finanzamt oft ein Wertgutachten oder bewertet nach Schwacke-Zeitwert.

Muss man bei sowas den Listenpreis in den Rechner eingeben oder den eigentlichen Kaufpreis? Weil, ich hab meinen (Liste) sowie mein Bruttogehalt mal eingegeben, und da kamen 640€ netto weniger raus! Das würde sich für mich ja hinten und vorne nicht lohnen.

am 19. Juni 2012 um 13:04

Zitat:

Original geschrieben von meyergru

Eben doch: Weil wenn der Restbuchwert unter dem Marktwert liegt ein zu versteuernder Übergangsgewinn in Höhe der Differenz erzielt wird. Man hat steuerlich ja zwei Spareffekte:

1. Abschreibung über 5 Jahre (im Idealfall bis auf 0) oder wahlweise Leasingkosten.

2. Absetzung der Betriebskosten.

Dagegen läuft die 1%+x-Regelung, diese aber "unendlich" lange (nach 8 Jahren ist der Eigenverbrauch dann übrigens mehr als 100%).

Wie ich schon schrieb, ist der Grenznutzen für die Abschreibung vs. 1%+x-Regelung nach 5 Jahren auf jeden Fall erreicht, aber wenn der Rest(markt)wert dann noch 40% beträgt, dann sind durch den Verkaufsgewinn zwei Jahre Abschreibungsspareffekt futsch und man hat trotzdem 24%+x versteuert. Wenn dann die Betriebskosten im Vergleich zu den Abschreibungskosten gering sind (bei teuren Autos ist das so), dann ist das dumm gelaufen. Im Idealfall nimmt man daher den Wagen ins Privatvermögen, wenn Restbuchwert = Restmarktwert, also nach 3-4 Jahren. Und ja, ich weiß, dass der Eigenanteil nach 1%-Regelung niemals höher angerechnet wird als die tatsächlichen Kosten, aber das ist nur ein geringer Trost.

Die anderen Tricksereien sind weder empfehlenswert (siehe Dein Kommentar) noch wirklich machbar, da man als "gewerblicher" Verkäufer an Privat nur mit mindestens einem Jahr Gewährleistung verkaufen kann - und wer will dann mit einem enttäuschten Käufer diskutieren, mit dem man "unterverbrieft" (aka Steuerbetrug begangen) hat? Und jeder gewerbliche Käufer wird den wirklichen Kaufpreis sowieso "offiziell" zahlen wollen, weil er ihn selbst wieder absetzen will. Bleibt nur noch man selbst oder ein Familienmitglied als Privatkäufer - und da fordert das Finanzamt oft ein Wertgutachten oder bewertet nach Schwacke-Zeitwert.

Sei mal ganz beruhigt, ich mach den Job schon ein paar Jährchen... :D :p

Der Verweis auf die Leasingkosten ist hier nicht relevant, weil ich bei Leasingfahrzeugen schon mal grundsätzlich keine Abschreibung habe. Nur mal so ganz nebenbei...

Der Buchwert eines Anlagevermögens hat nur eine relative Bedeutung. Ich denke wir verstehen uns da schon, meinen aber Beide etwas anderes. Eine Differenzberechnung gibt es tatsächlich, aber in einem völlig anderen Zusammenhang. Hier im Sinne der verbleibenden Restabschreibung und des zu verbuchenden Gewinns. Kann ja auch mal sein, dass ich ein Anlagevermögen weit unter Buchwert verkaufen muss ( z. Bsp. bei Verlust, Beschädigung usw.), dann rechnet sich das Alles auch wieder ganz anders. Entscheidend ist in dem Fall aber nicht das Konto "Erlös aus Verkauf AV", sondern "Gewinn" oder "Verlust" aus Verkauf AV. Ist am Ende eine Frage der richtigen Buchhaltung. Bei Buchwert 0 Euro lässt es sich natürlich am besten rechnen... :D

Eine von Dir gesagte Sache ist aber noch interessant - die Deckelung. Tatsächlich ist die Sache so, dass die 1% Regelung nicht mehr in Abzug bringen darf, als an Kosten verbraucht wurde. Allerdings zählt in diese Kosten auch die Abschreibung mit hinein, so dass dieser Fall nur selten zum tragen kommt und wenn, dann meist bei Fahrzeugen, die schon abgeschrieben sind. Da für den Steuerabzug umsatzsteuerrechtlich eine 50%-ige betriebliche Nutzung vorgeschrieben ist, kann man diese Kosten dann sogar nochmal halbieren, also nur 50% der tatsächlichen Kosten als Privat verbuchen. Haben wir gerade in 2 Fällen beim Finanzamt... :D

Was meine Tipps zur Gewinnminderung bei Privatübernahme angeht, so siehst Du das etwas zu eng. Ein Steuerbetrug in dem Sinne liegt nämlich nicht vor, weil ich natürlich schon einen gewissen Spielraum habe. Da kann in der Schwacke / DAT noch so ein Phantasiepreis stehen, wenn das Fahrzeug für den Preis nicht verkäuflich ist, dann ist es eben so. Wird eigentlich in jeder Steuerkanzlei so gehandhabt.

Empfohlen wird eigentlich, dass man sich beim Händler ein Inzahlungnahmeangebot machen lässt. Das liegt dann meist 15 bis 20% unter dem eigentlichen Fahrzeugwert. So ist das FA zufrieden und gut ist...

Angenommen das Fahrzeug ist laut DAT 15.000 Euro wert, dann wird kein FA-Fuzzi ein Inzahlungnahmeangebot von 12.500 bis 13.000 Euro bemängeln, eben weil die Preise natürlich auch vom Zustand und der Marktsituation abhängen. Nehm ich das Fahrzeug allerdings für 5000 Euro aus dem Betriebsvermögen, geht das mit Sicherheit in die Hose.

Wird das Fahrzeug aber für 12.000 Euro dann tatsächlich beim Händler in Zahlung gegeben, dann nehmen die diese 12.000 Euro auch in Kauf, bei zu billigem Privatverkauf hingegen nicht...

Und trotzdem - war das Ganze nicht Fragestellung des TE. Geht hier ja um die 1% Regelung im Sinne der Gehaltsabrechnung. Und das ist ein völlig anderer Stiefel... :D

am 19. Juni 2012 um 13:08

Zitat:

Original geschrieben von Gurkengraeber

Muss man bei sowas den Listenpreis in den Rechner eingeben oder den eigentlichen Kaufpreis? Weil, ich hab meinen (Liste) sowie mein Bruttogehalt mal eingegeben, und da kamen 640€ netto weniger raus! Das würde sich für mich ja hinten und vorne nicht lohnen.

Für die Berechnung gilt der Bruttolistenneupreis des Fahrzeuges... Na ja, in der Regel bekommt man den Firmenwagen aber auch zusätzlich zum Bruttogehalt - zum Beispiel als Lohnerhöhung... :D :p

UND auch dran denken, was ist wenn Dir der Job nicht mehr gefällt und Du den Arbeitgeber wechseln möchtest.

Ich kenne Beispiele, da ist das Fahrzeug für 3 Jahre geleast und wenn das Fahrzeug früher zurück gegeben wird, ist noch eine Restzahlung fällig. Das kann ebenfalls eine hohe Hausnummer sein. Daher hat der eine oder andere sich bewusst für ein preiswerteres Auto entschieden.

Daher...alles andere auch beachten.

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