neuer 200K motor 22 L auf 100 KM ?
hallo
hatte eine ungewöhnliche testfahrt.
hab mir die neue C klasse 200 K ( 184 PS ) ausgeliehen. zur probefahrt.
bin natürlich gleich mal auf die autobahn gefahren. kaum auf der autobahn drauf hab ich den verbrauch genullt und ordentlich gas gegeben.
bin dann ca 20 KM AB mit fast vollgas gefahren, und siehe da ? mein verbrauchsmesser zeigte 22 L auf 100 KM !!!!!!!
ist ja wohl der hammer. wie kann der motor bitte soviel schlucken ?
das ist ja unzumutbar
gruss
50 Antworten
Das mag sein .....
Ich kenne fast nur das Rhein Main Gebiet mit einem Auto auf 30 Meter .....
und das dreispurig , man bekommt schon Platzangst
Zitat:
Original geschrieben von rainer-wiesbade
Das mag sein .....Ich kenne fast nur das Rhein Main Gebiet mit einem Auto auf 30 Meter .....
und das dreispurig , man bekommt schon Platzangst
Das ist ganz sicher keine Referenz für sowas... 😁
Ich finde ja, zum schnellfahren gehört nicht nur eine unbegrenzte Autobahn und wenig Verkehr, sondern auch am besten 3 Spuren und ein guter Ausbau (gut einsehbare Kurven!!) Aber solche Stellen findet man schon noch. Selbst auf der A9 geht sowas noch, wenn wenig Verkehr ist.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von TheStig
Zitat:
Original geschrieben von rainer-wiesbade
[...]
Daher wird man bei jedem Tempo über 130 mitschuldig bei einem Unfall,
das wußte ich auch bis vor Kurzem nicht
Das stimmt ja auch nicht... es gibt reihenweise Referenzurteile gegen diese Art der Rechtssprechung. Denn wäre dies so, wie von dir geschrieben, wäre das unbegrenzte Fahren auf BABs ein Widerspruch in sich!
Gruß
Die Rechtsprechung dazu kann man in einem Satz folgendermaßen zusammenfassen:
Bei einer Geschwindigkeit von über 130km/h trägt man ein Mitverschulden, wenn der Unfall bei 130km/h vermeidbar gewesen wäre.
Eben .... man muß in der jeder Situation noch zum Stillstand kommen können,
wobei das natürlich schwer umsetzbar ist
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@Gerry71:
Nein, das stimmt so eben nicht (mehr). Es gibt Referenzurteile, die eine andere Sprache sprechen.... Ich kann das nur leider nicht durch Quellen beweisen, aber ich bin mir 100%ig sicher. Stand schon in Autozeitungen und wurde auch so im TV berichtet.
Deine Ausführung stellt das unbegrenzte Fahren doch sonst genauso in Frage.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von TheStig
@Gerry71:
Nein, das stimmt so eben nicht (mehr). Es gibt Referenzurteile, die eine andere Sprache sprechen.... Ich kann das nur leider nicht durch Quellen beweisen, aber ich bin mir 100%ig sicher. Stand schon in Autozeitungen und wurde auch so im TV berichtet.
Deine Ausführung stellt das unbegrenzte Fahren doch sonst genauso in Frage.
Gruß
Sorry, aber das nehme ich dir nur mit einer Quelle ab.
Natürlich wird das "unbegrenzte Fahren" in Frage gestellt, weil in Deutschland eine Richtgeschwindigkeit von 130km/h gilt. Wer schneller fährt und DESHALB bei einem Unfall ein Mitverschulden trägt, der kann sich nicht darauf berufen, dass am Unfallort die Geschwindigkeit nicht begrenzt war.
Ja genau , ich habe das auch so als Grundsatzentscheidung gelesen.
Solange Nichts passiert kannste ja über 130 fahren,
nur über 130 gehen die halt von einer erhöhten Gefahr aus,
die man freiwillig eingeht.
Beim Alkohol ist es ja ähnlich ..... siehe 0,30 Promille und dann ein Unfall
Man geht einfach davon aus , die Betriebsgefahr bei 180 höher ist als bei 130
http://www.monstersandcritics.de/.../...ng-wegen-hoher-Geschwindigkeit
Zitat:
Original geschrieben von Bernd N
Also ich verbrauche auf dem Weg zur Arbeit immer weniger als 7 Liter(Sommer wie Winter, 24km eine Strecke, keine Garage). Wenn ich jetzt rausgehe, stehen da irgendwas von 6.6 l/100km über die letzten 1900km im Kombi. Das Bild hatte ich letztes Jahr fotografiert, immer je 24km mit Kaltstart (C200K Mopf, also 1,8 Liter 163 PS als Handschalter). Feuer auf der Bahn endet so bei 13 Litern, sehr vorausschauender Landstraßenverkehr ohne zu schleichen (gesetzliches Limit) über längere Strecke bei 5.8 l/100km.
Grüße
Bernd
OK, das zeigt der BC an. Und was "sagen" die Tankbelege, sprich die klassische Methode? Schon mal kontrolliert? Der BC ist ja meist auf der "Autofahrerseite".😉
unser kombi lief genau 245 km/h das Auto ist ein Testwagen (dienstwagen) von mercedes und dort sind Messgeräte die alles sehr genau messen und es waren 245 km/h.
Wo kommt man denn hin wenn man überall nur 120 km/h fahren darf, da braucht man ewig wenn man mehrere Kilometer fährt.
Unser Kombi kommt genau wie ein Sportwagen zum stehen, bei dem Sportpaket ist eine bessere Bremsanlage dabei, die richtig zupackt wenn man will.
Zitat:
Original geschrieben von DRIVER55
OK, das zeigt der BC an. Und was "sagen" die Tankbelege, sprich die klassische Methode? Schon mal kontrolliert? Der BC ist ja meist auf der "Autofahrerseite".😉
Ja so etwa 900km mit 60 Litern komme ich schon 😉
Zitat:
Original geschrieben von rainer-wiesbade
Ja genau , ich habe das auch so als Grundsatzentscheidung gelesen.Solange Nichts passiert kannste ja über 130 fahren,
nur über 130 gehen die halt von einer erhöhten Gefahr aus,
die man freiwillig eingeht.Beim Alkohol ist es ja ähnlich ..... siehe 0,30 Promille und dann ein Unfall
Man geht einfach davon aus , die Betriebsgefahr bei 180 höher ist als bei 130
http://www.monstersandcritics.de/.../...ng-wegen-hoher-Geschwindigkeit
Ja gut, da gehe ich prinzipiell mit! Natürlich ist eine höhere Geschwindigkeit auch gefährlicher, sogar überproportional... Auf die obige Situation passt das auch gut und 200 sind auch wirklich viel. Aber ich finde, man darf das nicht verallgemeinern.
Nehmen wir mal ein anderes Beispiel: Ich fahre mit 150 auf der linken Spur, vor mir zieht jemand so knapp aber langsam (vllt. 100km/h) raus, dass ich nicht mehr bremsen kann und ihm drauffahre. Ich sehe die Situation dann wie folgt: Der Andere hat in dem Fall seine Pflichten verletzt, da er seinen Überholvorgang nicht nach hinten abgesichert hat, etc.! Wenn mir nun ein Richter Mitschuld geben würde, weil ich 20km/h über Richtgeschwindigkeit gefahren bin, da würde ich wohl echt aus der Haut fahren! Selbst wenn die herausgefunden haben wollen, dass der Unfall mit 130km/h vermeidbar gewesen wäre.... Denn sowas sind in meinen Augen Hirngespinste, weil dann wäre ich wohl auch gar nicht an dieser Stelle gewesen, da ich vorher ja langsamer fuhr... Aber selbst wenn ich mit 130km/h zur rechten Zeit zur Stelle bin, hätte der Andere immernoch seine Sorgfaltspflichten verletzt. Und darum geht's!
Meine Meinung...
Gruß
wenn du mit 150 km/h fährst und einer zieht mit 100 auf die linke spur, kannst du das sehr gut abbremsen, bei über 200 geht das ja noch gut man muss dann nur ein bisschen mehr auf die bremse treten.
ich finde 150 km/h ist auf der linken spur gerade noch die grenze
mit 120 km/h gehört man nicht auf die linke spur.
Das Beispiel war aber eben so gemeint, dass der andere einen Fehler macht und wirklich so knapp vor mir rauszieht, dass ich nicht mehr ausreichend abbremsen kann...
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von TheStig
Ja gut, da gehe ich prinzipiell mit!
Aha, jetzt also plötzlich doch!?
Zitat:
Original geschrieben von TheStig
Natürlich ist eine höhere Geschwindigkeit auch gefährlicher, sogar überproportional... Auf die obige Situation passt das auch gut und 200 sind auch wirklich viel. Aber ich finde, man darf das nicht verallgemeinern.
Nehmen wir mal ein anderes Beispiel: Ich fahre mit 150 auf der linken Spur, vor mir zieht jemand so knapp aber langsam (vllt. 100km/h) raus, dass ich nicht mehr bremsen kann und ihm drauffahre. Ich sehe die Situation dann wie folgt: Der Andere hat in dem Fall seine Pflichten verletzt, da er seinen Überholvorgang nicht nach hinten abgesichert hat, etc.!
Als Führer eine PKWs ist man bei einem Unfall immer(!) in der Haftung mit drin. Auch wenn man sich perfekt verhält. Stichwort
Betriebsgefahr. Allerdings tritt diese bei einem weit überwiegenden Verschulden des anderen Teils zurück. In unserem Fall (über 130 km/h) ist die Betriebsgefahr aber erhöht und tritt deshalb nicht mehr zurück.
Zitat:
Original geschrieben von TheStig
Wenn mir nun ein Richter Mitschuld geben würde, weil ich 20km/h über Richtgeschwindigkeit gefahren bin, da würde ich wohl echt aus der Haut fahren!
Gute Idee vor Gericht. Thema "Mangelnde charakterliche Eignung zum Führen eines Kfz". 😉
Zitat:
Original geschrieben von TheStig
Selbst wenn die herausgefunden haben wollen, dass der Unfall mit 130km/h vermeidbar gewesen wäre.... Denn sowas sind in meinen Augen Hirngespinste, weil dann wäre ich wohl auch gar nicht an dieser Stelle gewesen, da ich vorher ja langsamer fuhr...
Die Rechtsprechung geht von einer bestimmten Geschwindigkeit an der Unfallstelle/-position aus und nicht von "hätte ... wäre ... wenn".
Zitat:
Original geschrieben von TheStig
Aber selbst wenn ich mit 130km/h zur rechten Zeit zur Stelle bin, hätte der Andere immernoch seine Sorgfaltspflichten verletzt. Und darum geht's!
Natürlich hat er das, Du bist aber durch die Erhöhung der Betriebsgefahr mit in der Haftung. Diese tritt nun nicht mehr zurück.
Zitat:
Original geschrieben von TheStig
Meine Meinung...
Genau, "deine Meinung". Die zählt aber vor Gericht nicht. Dort entscheiden nämlich immer noch Juristen bzw. Richter nach dem folgenden Grundsatz:
"Der Idealfahrer richtet sich nach der Autobahnrichtgeschwindigkeit von 130 km/h. Wer schneller als 130 km/h fährt, kann sich nur dann auf § 7 II StVG (unabwendbares Ereignis) berufen, wenn er nachweist, dass der Unfall auch bei 130 km/h mit vergleichbar schweren Folgen passiert wäre."
Quelle: http://de.wikibooks.org/.../...C3%A4hrdungshaftung_beim_Verkehrsunfall
LG Frankfurt vom 21. 1. 1997, 2/8 S 168/96 (ZfS 97, 204):
"Überschreitet ein Kraftfahrer auf der BAB die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h und wird er in einen Unfall verwickelt, kann er sich nur dann auf die Unabwendbarkeit des Unfalls gem. § 7 II StVG berufen, wenn er nachweist, dass es auch bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h zu dem Unfall mit vergleichbar schweren Folgen gekommen wäre. "
AG DÜSSELDORF vom 28.08.2003, Aktenzeichen: 39 C 81/ 02:
"Missachtet ein die Überholspur der Bundesautobahn benutzender Kfz-Fahrer die dort geltende Richtgeschwindigkeit und stößt mit einem zum Überholvorgang ansetzenden Kolonnenfahrer zusammen, ist zu Lasten des fahrspurwechselnden Kolonnenfahrers eine Haftungsquote von 80% anzunehmen. (Aus den Gründen: ...Die Beklagte hat gegen die §§ 5 IV S.1, 7 V StVO verstoßen, da sie, als sie zum Überholen auf die linke Fahrspur ausscherte, den nachfolgenden Verkehr gefährdete. Auch der Kläger haftet für den entstandenen Schaden. Ein Kraftfahrer, der die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten hat (hier: 160 km/h), kann sich nicht auf die Unabwendbarkeit des Unfalls berufen. Ein Schnellfahrer auf der Überholspur einer Autobahn hat sein Fahrerverhalten beim Passieren einer Fahrzeugkolonne auf dem Hauptfahrstreifen darauf einzurichten, dass der Kolonnenfahrer seine Geschwindigkeit falsch eingeschätzt. Eine Haftungsverteilung von 80% zu 20% zu Lasten der Bekl. ist daher gerechtfertigt...)."
Ja gut... man soll ja auch immer rücksichtsvoll fahren und mit Fehlern anderen rechnen.... blabla 😉 (§1 StVO)
Trotzdem, irgendwie wird schnellfahren so noch sinnloser, als es eh schon ist... Bei solcher Rechtssprechung können sie auch gleich ein Tempolimit einführen.
Gruß