Neue Strafen Handy, Rettungsgasse und Einsatzfahrzeuge

Hallo,

endlich wird es deftig fuer die Traeumer und Telefonierer. Bezuglich der Rettungsgasse und der Strafen fuers nicht frei machen der Fahrbahn fuer Einsatzfahrzeuge gibts meine volle Zustimmung. Und sorry fuer den Link, gibt sicher noch andere Quellen http://m.bild.de/.../maske-im-auto-52154000.bildMobile.html

Was meint ihr, zu teuer, zu billig oder Gerechtfertigt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 19. Oktober 2017 um 12:41:41 Uhr:


heute fällt man schon auf, wenn man nicht das Handy in der Hand hat, egal ob als Fußgänger oder Autofahrer.

Das entspricht nicht unbedingt meiner Wahrnehmung in Deutschland. Klar telefonieren einige mit Handy am Ohr, aber wenn ich das mit hier in Süditalien (bin hier gerade im Urlaub) vergleiche, dann ist es in Deutschland doch ziemlich diszipliniert, was das angeht. Hier hat das Handytelefonieren am Steuer Ausmaße, das ist wirklich unglaublich. Und das, obwohl m. W. die Strafen dafür hier deutlich höher als in Deutschland sind. Gleich gilt übrigens hier auch für das Anschnallen, die Lichtpflicht am Tag und überhaupt im hiesigen Straßenverkehr für ganz vieles 😁. Die Autofahrer interessieren die Vorschriften hier schlicht nicht. Sie machen was sie wollen und fahren auch so...😁 Dagegen herrschen in Deutschland lehrbuchmäßige Zustände!

Übrigens: Großes Kompliment an die Augsburger Polizei und Staatsanwaltschaft! Richtig so! Hoffentlich schnappen sie noch viel mehr von diesen hirnlosen Idioten!!!

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Ist doch egal, es waren 5 auf einer recht kurzen Strecke.

Man muss aber Mal noch einen weiteren Faktor (der oft nur von wenigen Reportern und co angesprochen wird) betrachten, unzwar die Emotionen die aus eine WhatsApp, SMS oder Anruf Resultieren können.

Oft sind Fahrer nicht nur einfach unaufmerksam, sondern noch emotional geladen.

Aggressives fahren kombiniert mit der Ablenkung.
Oder auch Traurigkeit, was zum völligen Stillstand jeglicher Wahrnehmung führen kann.

Alles schon erlebt und gesehen.

Etliche Fahrer lassen sich durch die Nutzung des Handys nicht nur einfach ablenken, sondern auch total beeinflussen.

Es gab schon etliche Fahrer die angehalten wurden wegen Verdacht auf Alkohol oder gleichen, es waren aber nur Emotionen.

Ich finde wer Auto fährt, sollte nichts nebenbei tun. Das fahren steht an obersten Stelle und sollte nicht zur Nebensache werden.

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 20. Oktober 2017 um 12:18:56 Uhr:


Ist doch egal, es waren 5 auf einer recht kurzen Strecke.

Es ist nicht egal.
Es ist ein riesiger Unterschied, ob es 5 von 10 oder 5 von 100 sind.
Was egal ist, ist die Länge der Strecke.

doppelt

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Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 20. Oktober 2017 um 12:40:15 Uhr:



Zitat:

@Bleikugel schrieb am 20. Oktober 2017 um 12:18:56 Uhr:


Ist doch egal, es waren 5 auf einer recht kurzen Strecke.

Es ist nicht egal.
Es ist ein riesiger Unterschied, ob es 5 von 10 oder 5 von 100 sind.
Was egal ist, ist die Länge der Strecke.

Ganz genau .....

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 20. Oktober 2017 um 12:18:56 Uhr:


Ist doch egal, es waren 5 auf einer recht kurzen Strecke.

was heisst egal??? vielleicht trifftst dich auch mal.....

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 20. Oktober 2017 um 12:40:15 Uhr:



Zitat:

@Bleikugel schrieb am 20. Oktober 2017 um 12:18:56 Uhr:


Ist doch egal, es waren 5 auf einer recht kurzen Strecke.

Es ist nicht egal.
Es ist ein riesiger Unterschied, ob es 5 von 10 oder 5 von 100 sind.
Was egal ist, ist die Länge der Strecke.

Selbst 5 von 100, also der "günstigste" Fall, wäre immer noch erschreckend.

Getreu dem Motto:
"Einer ist einer zuviel."

Das pauschale Verbieten der Touchscreen Bedienung ist schwachsinnig. Ich fahre einen Volvo xc90, da sind fast alle Funktionen und sämtliche Assistenten nur über den Touchscreen zu bedienen. Soll ich auf der Autobahn zum einstellen der Temperatur auf den Rastplatz fahren?
Ansonsten sind alle Strafen viel zu gering. Zu der Kontrolle der Einhaltung der neuen Regeln brauchen wir hier ja weiter nichts sagen.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 20. Oktober 2017 um 14:13:18 Uhr:


Getreu dem Motto:
"Einer ist einer zuviel."

5 von 100, also einer von 20, ist insgesamt deutlich mehr als nur einer.

Das Motto bedeutet, dass selbst nur einer schon einer zuviel ist , auch wenn es einer von 100 Fastillionen wäre. 😉
Somit müssen es 0 werden, aber das ist wohl Träumerei.

Zitat:

@otto2111 schrieb am 20. Oktober 2017 um 14:27:10 Uhr:


Das pauschale Verbieten der Touchscreen Bedienung ist schwachsinnig. Ich fahre einen Volvo xc90, da sind fast alle Funktionen und sämtliche Assistenten nur über den Touchscreen zu bedienen. Soll ich auf der Autobahn zum einstellen der Temperatur auf den Rastplatz fahren?
Ansonsten sind alle Strafen viel zu gering. Zu der Kontrolle der Einhaltung der neuen Regeln brauchen wir hier ja weiter nichts sagen.

Wo ist die Touchscreen-Bedienung "pauschal verboten"? Sicher nicht in D

In §23 heißt es:

Zitat:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. 1entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Du darfst den Touchscreen also sehr wohl bedienen - allerdings nur, wenn du dafür nicht ewig lang den Blick von der Straße nehmen musst. Unter anderen Bedingungen wäre das Bedienen des Touchscreens allerdings auch schon vor der StVO-Änderung viel zu riskant gewesen.

De facto geändert hat sich also nicht viel.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 20. Oktober 2017 um 14:36:44 Uhr:


Das Motto bedeutet, dass selbst nur einer schon einer zuviel ist , auch wenn es einer von 100 Fastillionen wäre. 😉
Somit müssen es 0 werden, aber das ist wohl Träumerei.

Müssten es, ja. Aber bei eibem pro 100 Fantastillionen könnte man das Problem tatsächlich für irrelevant erklären. Bei einem pro 20 kann man das nicht.

Zitat:

@otto2111 schrieb am 20. Oktober 2017 um 14:27:10 Uhr:


Das pauschale Verbieten der Touchscreen Bedienung ist schwachsinnig. Ich fahre einen Volvo xc90, da sind fast alle Funktionen und sämtliche Assistenten nur über den Touchscreen zu bedienen. Soll ich auf der Autobahn zum einstellen der Temperatur auf den Rastplatz fahren?
Ansonsten sind alle Strafen viel zu gering. Zu der Kontrolle der Einhaltung der neuen Regeln brauchen wir hier ja weiter nichts sagen.

Wer verbietet denn das bedienen von Touchscreens? 🙄

im grunde kann man es also so zusammenfassen, daß alles erlaubt ist, was fest montiert ist und zum bedienen nicht in der hand gehalten werden muß.
die aufrmerksamkeit darf nicht darunter leiden, was allerdings durch die vermehrte bedienung diverser elementarer fahrzeugfunktionen rein über den touchscreen des wagens oft untergraben wird.
aber dafür haben die hersteller ja die notbrems-, spurhalte- und sonstigen fahrhilfeassistenten eingebaut.

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