Neue Motorradkennzeichen - Es ist entschieden! :)
War gerade bei n-tv.de zu lesen ...
Kleiner ist feiner
Motorradfahrer, die ihr Fahrzeug noch nicht wieder angemeldet haben, dürfen sich freuen. Der Bundesrat hat einer neuen Regelung von Zweiradkennzeichen zugestimmt, so dass nun besonders kleine Kennzeichen erlaubt sind. Die Minimalgröße ist dann wie in Frankreich, Italien und Österreich auf 18 x 20 Zentimeter begrenzt. Künftig sind außerdem selbstleuchtende Kennzeichen erlaubt. Vorhandene Nummernschilder können aber weiter verwendet werden.??Das Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) war zuerst für den 1. Juni vorgesehen, wurde nun aber vorgezogen. Der Bundesrat hat allerdings noch Änderungswünsche an die neue Verordnung. Werden diese vom Verkehrsministerium umgesetzt, tritt die neue Verordnung in Kraft. Erwartet wird das für Anfang April. Damit können die rund 3,7 Millionen motorisierten Zweiräder pünktlich zum Saisonstart ihr breites "Kuchenblech" tauschen – wenn sie denn wollen.
Beste Antwort im Thema
Werde mich dann auch mal vorsichtig in die Diskussion einmischen... und zwar als Betroffener auf der anderen Seite des Tisches... Mitarbeiter der Zulassungsstelle der den teilweisen Schwachsinn der Politik umsetzen muss...
Die neuen Schilder kommen, klar. Aber wann... Wer die angesprochene Bundesratsentscheidung mal zu Ende liest wird den Satz finden: "Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündig in Kraft". Verkündet wird im Bundesgesetzblatt. Und da ist diese Verordnung bis heute nicht veröffentlicht worden, also noch nicht gültig...
Dazu kommt, dass wir auf "offiziellem Wege" solch eine Änderung teilweise erst Tage und Wochen nach Inkrafttreten bekommen. Und stehen wie die Deppen da wenn der Bürger die neuen Verordnungen schon in der Tasche hat. Das ist bestimmt nicht gewünscht von uns und macht auch nicht wirklich Spass, täglich hinter seinem "Werkzeug" herzurennen...
Zum eigentlichen Ärgerniss dieser neuen Regelung:
Hat eigentlich schon Jemand bemerkt dass die Schilder selber zwar durch die Einführung einer neuen, weiteren Kennzeichenart (jetzt mittlerweile 4 verschiedene Arten) teilweise kleiner werden, aber gleichzeitig kurze Buchstaben-/Zahlenkombinationen für Motorräder gesperrt werden?!
Diese Zahlen-/Buchstabenkombinationen (2 bzw. 3 stellig nach dem Unterscheidungskennzeichen) dürfen mit Einführung der Änderungsverordnung nur noch für Fahrzeuge ausgegeben werden, die bauartbedingt keine anderen Kennzeichen anbringen können (z. B. Importe, Ami's, usw.).
Also für Motorräder nur noch ab 4-stellig aufwärts... Euer XX-A1 usw. könnt ihr demnächst leider vergessen.
Und wer kriegt den Ärger ab? Der Mitarbeiter der Zulassungsstelle... Also Kollegen, immer mal daran denken wer den Mist da verzapft. Es ist eher selten die Willkür der Zulassungsstelle, sondern von ganz oben verordnet, vom grünen Tisch die keine Ahnung haben.
Ich persönlich hätte nix dagegen Jedem Motoradfahrer auf Wunsch auch ein Leichtkraftradschild zu geben und gut ist.
Grüße von einem Betroffenen...
188 Antworten
Genau so hab ich es in Bayern auch erfahren.
Dauert noch bis Mitte bzw. Ende April laut deren Aussage.
In der Südpfalz (Kreis Germersheim) heute auch die gleiche Auskunft,
d.h. es soll noch 2-3 Wochen dauern, bis das Gesetzt umgesetzt ist.
Hier findet sich übrigens auch gute Fotos zum Vergleich:
Bild Vergleich neue Kennzeichen
Gruß,
Luzie67 ( No-HD Moped ;-) )
Zitat:
Original geschrieben von Luzie67
Hier findet sich übrigens auch gute Fotos zum Vergleich:
Bild Vergleich neue Kennzeichen
Wer hat denn das gesiegelt?
Der Abstand der Schrift, jeweils oben zur Ober- und unten zur Unterseite, ist viel zu groß!
Wahrscheinlich war ihnen peinlich wie schlimm die kleinen Buchstaben auf einem 20cm hohen Blech aussehen...
hier ein Bild von neuen Kennzeichen in Mindestgröße 180mm. Ersetzt an der NTV meiner Frau ein 250er Schild:
http://h-7.abload.de/img/keenz_klein7urb.jpg
http://h-7.abload.de/img/bild-0626nym.jpg
Mein X2 werde ich so behalten, wenns eh nicht schmaler geht...
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ja, 18x20 halt...hatte ich schon vor 10 Jahren. jetzt musst du nur noch das topcase schrumpfen, das ist schlimmer als jedes kuchenblech.
.........so'n grosses Topcase hat auch Vorteile, da kriegste viel Werkzeug, und Harleyersatzteile rein...........
und wech isser.......
Zitat:
Original geschrieben von boecki
hier ein Bild von neuen Kennzeichen in Mindestgröße 180mm. Ersetzt an der NTV meiner Frau ein 250er Schild:http://h-7.abload.de/img/keenz_klein7urb.jpg
http://h-7.abload.de/img/bild-0626nym.jpg
Mein X2 werde ich so behalten, wenns eh nicht schmaler geht...
tja boecki, jetzt hastes nur gut gemeint und kriegst ratz fatz nen hämischen kommentar.
aber so sind wir nunmal, wir harten harley-jungs
Zitat:
Original geschrieben von mellitus2
tja boecki, jetzt hastes nur gut gemeint und kriegst ratz fatz nen hämischen kommentar.
och, wenn ich damit nicht leben könnte würde ich hier nicht schreiben 😁
Obwohl albern finde ich immer diese Schlaumeier die meinen, das neue Gesetz wäre ja Shice, weil "ich ja so ein toller Hecht bin und schon seit 100 Jahren mit nem 80er-Schild/180er Breite oder was auch immer herumfahre" (BTW, das mache ich auch, aber wayne interessiert sowas? 😛 )
Aber sowas lese ich nur hier bei den HD-Fahrern, anscheinend ist die breite Masse ja mit dem neuen Gesetz zufrieden (der mußte jetzt sein 😎 ).
Also locker bleiben, wer nicht tauschen will muß ja auch nicht.
Interresant ist ja vielleicht auch das dazu:
(von: http://www.kreis-unna.de/kreis-unna-unterwegs-zwischen-ruhr-und-lippe/info-amp-service/aktuelles/kleine-motorradkennzeichen/bald-kleinere-motorradkennzeichen-erlaubt.html ):
Einen kleinen Haken haben allerdings die neuen gesetzlichen Regelungen: Zwei- und dreistellige Erkennungsnummern bleiben zukünftig Motorradfahrern verweigert. Sie dürfen nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt
Hmm...
Luzie67
Zitat:
Original geschrieben von Luzie67
Zwei- und dreistellige Erkennungsnummern bleiben zukünftig Motorradfahrern verweigert. Sie dürfen nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt
ja, alles bereits bekannt. Bin mal gespannt, wie die SVÄ das umsetzten. Speziell diese SVÄ, die sich bereits schon die ganze Zeit über die Verordnung hinweggesetzt haben und z.B. 3-stellige EN gegen eine "kleine" Zusatzgebühr von 50 Euro auch für Pkw vergeben haben (Kreis Siegen-Wittgenstein).
Wenn ich sehe, wieviele normale Pkw hier mit 3 EN herumfahren wird der Leiter des SVA sicherlich bitterlich weinen müssen ob der jetzt fehlenden Zusatzeinnahmen...oder sich ebenfalls wieder über die Verordnung hinwegsetzten.
Ich werde es beobachten...weil von Kradfahrern wollte er bisher auch die 50 Euro haben.
also beim Zulassen meines Moppeds diese Woche war auf der Zulassungsstelle auch noch nicht bekannt, wann das umgesetzt werden soll - vor Mai/Juni wohl nicht.
Sind aber auch schon genervt, da sie den Leuten nix genaues sagen können...
Geht doch nichts über nen schönen Seitenhalter 😉
Wobei die Mini-Kennzeichen schon etwas ungewohnt sind ... erinnert mich an meine alte 80er.
Zitat:
Original geschrieben von Spongebob666
diese Woche war auf der Zulassungsstelle auch noch nicht bekannt, wann das umgesetzt werden soll - vor Mai/Juni wohl nicht.
Find ich immer lustig, die wissen zwar noch nix, aber vor Mai/Juni soll es nix werden, das wissen sie dann aber oder wie???
Das sind doch alles hohle Sprüche von denen, einfach abwarten, das kommt schon die Tage!
Noch ne Ergänzung von der wirklich ausführlich FAQ vom Kreis Unna unter:
http://www.kreis-unna.de/kreis-unna-unterwegs-zwischen-ruhr-und-lippe/info-amp-service/aktuelles/kleine-motorradkennzeichen/gibt-es-groessenvorgaben-bei-den-neuen-motorradkennzeichen.html :
"Sobald ein Saisonzeitraum auf dem Kennzeichenschild hinzukommt, muss ein Kennzeichenschild mit 20 x 20 cm verwendet werden."
Also nix mit 18x20 bei Saison-Kennzeichen ?
Warum das sein muß, verstehe ich nicht ganz.
Naja ... warten wirs mal ab ...
Luzie67
Zitat:
Original geschrieben von Luzie67
Also nix mit 18x20 bei Saison-Kennzeichen ?
was Unna da schreibt ist Quatsch und das "muss verwendet werden" gänzlich ohne gesetzliche Grundlage.
Selbstverständlich ist es problemlos möglich, auch mit 4 Erkennungsnummern und Saison inkl. aller Abstände auf 180mm zu prägen. Tüv ist 35mm breit, Siegel 45mm und Saison 30mm und genau das gehört in die mittlere Zeile, die ja 180mm breit ist (OK, ein paar mm weniger wegen dem Rand).