Neue Motorradkennzeichen - Es ist entschieden! :)
War gerade bei n-tv.de zu lesen ...
Kleiner ist feiner
Motorradfahrer, die ihr Fahrzeug noch nicht wieder angemeldet haben, dürfen sich freuen. Der Bundesrat hat einer neuen Regelung von Zweiradkennzeichen zugestimmt, so dass nun besonders kleine Kennzeichen erlaubt sind. Die Minimalgröße ist dann wie in Frankreich, Italien und Österreich auf 18 x 20 Zentimeter begrenzt. Künftig sind außerdem selbstleuchtende Kennzeichen erlaubt. Vorhandene Nummernschilder können aber weiter verwendet werden.??Das Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) war zuerst für den 1. Juni vorgesehen, wurde nun aber vorgezogen. Der Bundesrat hat allerdings noch Änderungswünsche an die neue Verordnung. Werden diese vom Verkehrsministerium umgesetzt, tritt die neue Verordnung in Kraft. Erwartet wird das für Anfang April. Damit können die rund 3,7 Millionen motorisierten Zweiräder pünktlich zum Saisonstart ihr breites "Kuchenblech" tauschen – wenn sie denn wollen.
Beste Antwort im Thema
Werde mich dann auch mal vorsichtig in die Diskussion einmischen... und zwar als Betroffener auf der anderen Seite des Tisches... Mitarbeiter der Zulassungsstelle der den teilweisen Schwachsinn der Politik umsetzen muss...
Die neuen Schilder kommen, klar. Aber wann... Wer die angesprochene Bundesratsentscheidung mal zu Ende liest wird den Satz finden: "Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündig in Kraft". Verkündet wird im Bundesgesetzblatt. Und da ist diese Verordnung bis heute nicht veröffentlicht worden, also noch nicht gültig...
Dazu kommt, dass wir auf "offiziellem Wege" solch eine Änderung teilweise erst Tage und Wochen nach Inkrafttreten bekommen. Und stehen wie die Deppen da wenn der Bürger die neuen Verordnungen schon in der Tasche hat. Das ist bestimmt nicht gewünscht von uns und macht auch nicht wirklich Spass, täglich hinter seinem "Werkzeug" herzurennen...
Zum eigentlichen Ärgerniss dieser neuen Regelung:
Hat eigentlich schon Jemand bemerkt dass die Schilder selber zwar durch die Einführung einer neuen, weiteren Kennzeichenart (jetzt mittlerweile 4 verschiedene Arten) teilweise kleiner werden, aber gleichzeitig kurze Buchstaben-/Zahlenkombinationen für Motorräder gesperrt werden?!
Diese Zahlen-/Buchstabenkombinationen (2 bzw. 3 stellig nach dem Unterscheidungskennzeichen) dürfen mit Einführung der Änderungsverordnung nur noch für Fahrzeuge ausgegeben werden, die bauartbedingt keine anderen Kennzeichen anbringen können (z. B. Importe, Ami's, usw.).
Also für Motorräder nur noch ab 4-stellig aufwärts... Euer XX-A1 usw. könnt ihr demnächst leider vergessen.
Und wer kriegt den Ärger ab? Der Mitarbeiter der Zulassungsstelle... Also Kollegen, immer mal daran denken wer den Mist da verzapft. Es ist eher selten die Willkür der Zulassungsstelle, sondern von ganz oben verordnet, vom grünen Tisch die keine Ahnung haben.
Ich persönlich hätte nix dagegen Jedem Motoradfahrer auf Wunsch auch ein Leichtkraftradschild zu geben und gut ist.
Grüße von einem Betroffenen...
188 Antworten
Ein Bild sagt mehr als Tausend Worte.
Ich hab mal unseren Schilderüberprüfer und Abstempler heimlich fotografiert
(Herr X. bei Eingabe einer Abweisung des Krad-Kennzeichens -direkt nach Überprüfung der Abmaße- in die EDV)
Ja, den kenne ich.
Der hat mir 1910 meine 1.Harley von Suck/Hamburg auch schon nicht abgestempelt...😠
Zitat:
Original geschrieben von E-Glider
Ja, den kenne ich.
Der hat mir 1910 meine 1.Harley von Suck/Hamburg auch schon nicht abgestempelt...😠
Kann gut sein. Er wurde (IIRC) im September 1888 von Mannheim nach Hamburg versetzt, weil er
an Bertha Benz' dreirädrigem Motorwagen ein nicht den vorgeschrieben Abmaßen entspechendes Nummerschild
versehentlich abgestempelt hatte. Das hat er wohl nie verwunden......
war letzens auch in Heppenheim um das zweitmopped anzumelden, mit nem 20x20 er Schild, Stempeldepp war kurz vor der Herzattacke, abgelehnt, mindestens 20x22, auf meinen dezenten Hinweis nach der neuen Regelung wusste ( natürlich ) keiner von nichts, von daher alles beim alten :-)
Gruß
Wolfgang
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Werde mich dann auch mal vorsichtig in die Diskussion einmischen... und zwar als Betroffener auf der anderen Seite des Tisches... Mitarbeiter der Zulassungsstelle der den teilweisen Schwachsinn der Politik umsetzen muss...
Die neuen Schilder kommen, klar. Aber wann... Wer die angesprochene Bundesratsentscheidung mal zu Ende liest wird den Satz finden: "Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündig in Kraft". Verkündet wird im Bundesgesetzblatt. Und da ist diese Verordnung bis heute nicht veröffentlicht worden, also noch nicht gültig...
Dazu kommt, dass wir auf "offiziellem Wege" solch eine Änderung teilweise erst Tage und Wochen nach Inkrafttreten bekommen. Und stehen wie die Deppen da wenn der Bürger die neuen Verordnungen schon in der Tasche hat. Das ist bestimmt nicht gewünscht von uns und macht auch nicht wirklich Spass, täglich hinter seinem "Werkzeug" herzurennen...
Zum eigentlichen Ärgerniss dieser neuen Regelung:
Hat eigentlich schon Jemand bemerkt dass die Schilder selber zwar durch die Einführung einer neuen, weiteren Kennzeichenart (jetzt mittlerweile 4 verschiedene Arten) teilweise kleiner werden, aber gleichzeitig kurze Buchstaben-/Zahlenkombinationen für Motorräder gesperrt werden?!
Diese Zahlen-/Buchstabenkombinationen (2 bzw. 3 stellig nach dem Unterscheidungskennzeichen) dürfen mit Einführung der Änderungsverordnung nur noch für Fahrzeuge ausgegeben werden, die bauartbedingt keine anderen Kennzeichen anbringen können (z. B. Importe, Ami's, usw.).
Also für Motorräder nur noch ab 4-stellig aufwärts... Euer XX-A1 usw. könnt ihr demnächst leider vergessen.
Und wer kriegt den Ärger ab? Der Mitarbeiter der Zulassungsstelle... Also Kollegen, immer mal daran denken wer den Mist da verzapft. Es ist eher selten die Willkür der Zulassungsstelle, sondern von ganz oben verordnet, vom grünen Tisch die keine Ahnung haben.
Ich persönlich hätte nix dagegen Jedem Motoradfahrer auf Wunsch auch ein Leichtkraftradschild zu geben und gut ist.
Grüße von einem Betroffenen...
Zitat:
Original geschrieben von wallerkoenig
Ich persönlich hätte nix dagegen Jedem Motoradfahrer auf Wunsch auch ein Leichtkraftradschild zu geben und gut ist.
Grüße von einem Betroffenen...
danke schön.
ich perso hab auch nur gute erfahrungen mit unseren angestellten der zulassungstelle gemacht, ich tauch da 2 mal in jahr auf:
einmal anmelden und einmal abmelden bitte.
bei uns sind die "männer" auch immer cool drauf und wollen mal ein bild der harley sehen...
sind auch blos kinder die spielen wollen 😁
danke für deinen beitrag hier...
ps:
die kombination xx- A1 hat ein bekannter von mir auf seiner harley 😉
das ganze als kleines "autokennzeichen" ohne blaues eurodingends....
das ist mehr als cool, das ist nämlich nur 10cm hoch und 20 cm breit und verschwindet fast am heck der fatboy 😉
Zitat:
Original geschrieben von wallerkoenig
...aber gleichzeitig kurze Buchstaben-/Zahlenkombinationen für Motorräder gesperrt werden?!
Muß ich damit rechnen, daß mir bei meinem nächsten Fahrzeugwechsel (trotz Reservierung des Kennzeichens) mein jetziges kurzes (X-Y ZZ) eingezogen wird?
Oder gilt da der Bestandsschutz?
Zitat:
Original geschrieben von E-Glider
Muß ich damit rechnen, daß mir bei meinem nächsten Fahrzeugwechsel (trotz Reservierung des Kennzeichens) mein jetziges kurzes (X-Y ZZ) eingezogen wird?Zitat:
Original geschrieben von wallerkoenig
...aber gleichzeitig kurze Buchstaben-/Zahlenkombinationen für Motorräder gesperrt werden?!
Oder gilt da der Bestandsschutz?
Nach momentanem Kenntnisstand ist die Übernahme dieses Kennzeichens auf ein neues Motorrad nicht möglich, da nicht durch Bestandsschutz gedeckt. Das kennzeichen gehört zum Fahrzeug (da besteht Bestandsschutz) und nicht zum Halter...
Aber wie gesagt haben wir die endgültige fassung noch nicht vorliegen und ob und was es da noch für "Arbeitsanweisungen" durch die jeweiligen Länderministerien gibt bleibt abzuwarten.
Nur momentan ist diese kennzeichenübernahme nicht mehr möglich.
Zitat:
Original geschrieben von wallerkoenig
Nach momentanem Kenntnisstand ist die Übernahme dieses Kennzeichens auf ein neues Motorrad nicht möglich, da nicht durch Bestandsschutz gedeckt. Das kennzeichen gehört zum Fahrzeug (da besteht Bestandsschutz) und nicht zum Halter...
Aber wie gesagt haben wir die endgültige fassung noch nicht vorliegen und ob und was es da noch für "Arbeitsanweisungen" durch die jeweiligen Länderministerien gibt bleibt abzuwarten.Nur momentan ist diese kennzeichenübernahme nicht mehr möglich.
wieso, ich hab letzte woche mein auto abgemeldet und im gleichen zug mein neues angemeldet und mein persönliches kennzeichen an das neue auto übertragen.
brauchte nichtmal neue schilder machen lassen!
KFZ ist KFZ...
das kennzeichen ist NICHT mehr ans fahrzeug gebunden, wenn der halter ein neues fahrzeug anmelden will.
Ihr tut mir leid wegen der Schildersch......, aber Ihr habt ja auch den Ra(h)m-sauer haben wollen, oder etwa nicht bei der letzten Wahl.😮
duck und weg
Kleine Motorradkennzeichen kommen
(BMVBS/LWR) Auf Initiative von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat der Bundesrat heute (18.03.2011) einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zugestimmt. Demnach können Motorradkennzeichen künftig bis zu einer Minimalgröße von 18 x 20 cm verkleinert werden. Die Regelung gilt auch für Motorad-Saisonkennzeichen und Motorrad-Oldtimer. Kleinere Motorradkennzeichen gibt es bereits in Nachbarländern wie Österreich, Italien oder Frankreich.
Ramsauer: "Motorräder sind für die meisten Fahrer eine Herzensangelegenheit. Beim Kennzeichen darf es deshalb keine Kompromisse geben. Es muss zum Fahrzeug passen. Das war bisher schwierig, denn der Platz für ein Schild ist bei Motorrädern gering. Jetzt ermöglichen wir das Ende der großen "Kuchenbleche". Wir führen kleinere Kennzeichen ein, die das Fahrzeug nicht verunstalten."
Durch die Verkleinerung der Schriftgröße bieten auch die neuen Kennzeichen Platz für längere Erkennungsnummern, d.h. mehrstellige Zahlen-Buchstaben-Kombinationen nach dem Kürzel für den Zulassungsbezirk.
Ramsauer: "Motorradfahrer haben nun mehr Möglichkeiten, sich ein Wunschkennzeichen mit persönlichem Bezug auszusuchen. Das ist eine gute Nachricht zum Start in die neue Saison."
Die kleinen Motorradkennzeichen werden als zusätzliche Option angeboten. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Kennzeichen in der bisherigen Größe zu verwenden. Die neuen Regelungen sollen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Erwartet wird dies für Anfang April.
Beitrag online: 24.03.2011 verfasst von: Pressemitteilung BMVBS
Scheint das der Ramsi sich von Jessi James inspirieren lassen hat, als der noch mit seiner Verwandten Sandra Bullock verheiratet war.😁
@wallerkoenig,
du magst ja nicht unrecht haben, aber mit deiner Einstellung bist du eine sehr große Ausnahme in der Zunft der Stempelgötter,
bei uns in HP gabs jahrelang 20x20 er Schilder ,alle waren zufrieden, plötzlich und unerwartet, nur noch 20x22 er, vollkommen grundlos, kurze Schilder bekamen nur noch Porsche und Ferrari Fahrer, und natürlich der Schildermacher um die Ecke, die Vetternwirtschaft stinkt zum Himmel, und sorry, Mitleid kann ich da für keinen haben.
Gruß
Wolfgang
Zitat:
Original geschrieben von kyra55
@wallerkoenig,du magst ja nicht unrecht haben, aber mit deiner Einstellung bist du eine sehr große Ausnahme in der Zunft der Stempelgötter,
bei uns in HP gabs jahrelang 20x20 er Schilder ,alle waren zufrieden, plötzlich und unerwartet, nur noch 20x22 er, vollkommen grundlos, kurze Schilder bekamen nur noch Porsche und Ferrari Fahrer, und natürlich der Schildermacher um die Ecke, die Vetternwirtschaft stinkt zum Himmel, und sorry, Mitleid kann ich da für keinen haben.Gruß
Wolfgang
allerdings....mann muss sich nur mal die fahrzeuge mit mini-wunschkennzeichen auf den mitarbeiterparkplätzen der verkehrsämter anschauen....x-x1 an nem verschissenen polo 😠
Zitat:
Original geschrieben von bb-blue
wieso, ich hab letzte woche mein auto abgemeldet und im gleichen zug mein neues angemeldet und mein persönliches kennzeichen an das neue auto übertragen.Zitat:
Original geschrieben von wallerkoenig
Nach momentanem Kenntnisstand ist die Übernahme dieses Kennzeichens auf ein neues Motorrad nicht möglich, da nicht durch Bestandsschutz gedeckt. Das kennzeichen gehört zum Fahrzeug (da besteht Bestandsschutz) und nicht zum Halter...
Aber wie gesagt haben wir die endgültige fassung noch nicht vorliegen und ob und was es da noch für "Arbeitsanweisungen" durch die jeweiligen Länderministerien gibt bleibt abzuwarten.Nur momentan ist diese kennzeichenübernahme nicht mehr möglich.
brauchte nichtmal neue schilder machen lassen!
KFZ ist KFZ...
das kennzeichen ist NICHT mehr ans fahrzeug gebunden, wenn der halter ein neues fahrzeug anmelden will.
Vom Grundsatz her bietet die FZV natürlich die Möglichkeit, ein bisher vom Halter für sein Fahrzeug genutztes Kennzeichen für ein neues Fahrzeug zu nutzen.
Dies geht ohne Probleme soweit nicht andere gesetzliche Regelungen (vom Ramsauers Ministerium erdacht...) dagegenstehen. Und diese andere gesetzliche Regelung wird nun mal leider die neue Verordnung mit sich bringen, nämlich dass kurze Kennzeichen (2- und 3-stellig) nicht mehr für Mototrräder ausgegeben werden sollen.
Der Bestanddschutz kommt daher nur zum tragen, wenn an dem Fahrzeug vor Einführung dieser Verordnung bereits ein solch kurzes Kennzeichen angebracht war. Für ein neues "normales" Fahrzeug darf diese Nummer dann nicht mehr verwendet werden.
Mitnahme ist nur noch insofern möglich, wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, an welchem bauartbedingt nur ein kurzes Kennzeichen angebracht werden kann.
So ist das leider oft, wenn Theoretiker etwas "verschlimmbessern"...
So meine neueste Info.
Ich habe mal den Leiter der örtlichen Zulassungsstelle angeschrieben,seine Antwort:
KW 13 also nächste Woche bekommen die Zulassungsstellen Infos über die wetere Vorgehensweise.
Mehr hat er leider nicht geschrieben,also warten wir mal die nächste Woche ab.
Gruss