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Neue Inspektionsintervalle bei Opel!?

Opel Astra H

ja ich gebs zu...war zu faul die suche zu bemühen, da kommt seltenst mal was gutes raus, sollte jemand da was finden kann der fred hier natürlich gelöscht werden😁

habe samstag mit meinem foh telefoniert, weil wissen wollte was ich fürn öl nehmen sollte für die erste inspektion...15.000km oder 1 ma im jahr dachte ich...nix da sagt mein foh!

1 jahr oder 30.000km auch bei benzinern...ist recht aktuell geändert wurde mir gesagt...naja...der opel händler sollte es ja wissen...ist euch das auch bekannt?

weil die 15.000 hab ich jetzt voll, das jahr ist aber erst ende des monats rum

35 Antworten

nein, er sagt auch, dass ihm keine garantiearbeiten verweigert wurden..... deshalb warf ich die frage auf, ob dies vll ehr eine frage der gewährleistung ist, zu der die hersteller ja gesetzlich verpflichtet sind....

Zitat:

Original geschrieben von leuchtboje


okay, aber innerhalb der garantie ist ja gleichzeitig die Gewährleistung aktiv, die Frage ist, in wie weit man auch ohne die services anspruch auf gewährleistung nach BGB hat....!!!?!

Dazu kann ich nur für die Schweiz und bezüglich realer Beispiele Auskunft geben (d.h. man kann davon keine generelle Regel ableiten).

Zunächst hängt natürlich immer sehr viel vom Händler ab. Die Händler wissen natürlich, dass mein Kollege jedes Fahrzeug nur 2 Jahre hält und danach durch ein neues ersetzt, was sie in ihre Ueberlegungen einbeziehen.

Mein Kollege fährt seit Jahren Mitsubishi. Die Garantie wurde ihm immer (ohne Durchführung der Servicearbeiten) gewährt. In einem Fall (Getriebeschaden) wurde gegen eine Entschädigung für den Gebrauch des Fahrzeuges sogar das gesamte Fahrzeug durch ein neues ersetzt.
Seit 2 Jahren fährt er zusätzlich Peugeot. Auch hier ist das Verhalten dasselbe, wobei dieses Fahrzeug 1/3 der Zeit wegen Garantiearbeiten beim Händler steht.

Bei meinen beiden FOH's in der Schweiz wird durch Opel ebenso verfahren. D.h. die Garantie wird auch gewährt, wenn die Wartungsarbeiten nicht durchgeführt werden, sofern der Schadenfall nicht mit der fehlenden Wartung eindeutig in Zusammenhang steht. Zum Aerger eines meiner FOH's hat Opel entgegen dem ablehnden Antrag des FOH's so entschieden.

Wie Walter4 schreibt, dürfte es allerdings schwierig und teuer sein, die Garantie ohne Wartung rechtlich einzufordern.
Deshalb lasse ich selbst die Wartungsarbeiten innerhalb der Garantiedauer durchführen. Zudem denke ich auch, dass dies fair gegenüber dem FOH ist, der mir auch schon manches ohne Verrechnung erledigt hat.

Es ist doch auch möglich während der Garantie die Insprktionen in einer
Freien Werkstatt machen zu lassen,ohne Garantieverlust!?

Eher nicht. Garantie ist eine freiwillige Leistung, die oberhalb der gesetzlichen Gewährleistung anzusiedeln ist. Es ist also durchaus möglich, wenn nicht wahrscheinlich, daß sich ein Hersteller auf die Gewährleistung zurückzieht, wenn die Servicearbeitten nicht in einer Marken-Werksstatt durchgeführt wurden, -vor allem, wenn es um viel Geld geht. (Definitionen Gewährleistung/Garantie in "Suchfunktion" eingeben!).
MfG Walter

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