Nerviges Piepsen für Gurt abschalten

Audi A4 B8/8K

Hallo,

grundsätzlich schnalle ich mich ja an und bin auch von den Vorteilen des Gurtes überzeugt.

Was mich allerdings tierisch nervt, ist das sofortige und nervige Piepsen kaum das man losfährt und man wirklich mal nicht angeschnallt ist (Kurzstrecke o.ä.)

Nun habe ich gehört, dass man dies evtl. aus der Software abschalten könnte. Die Händler machen dies zwar meines Wissens üblicherweise nicht, aber ich hätte nun wahrscheinlich die Möglichkeit dazu.......

Das man dies angeblich nicht darf ist mir bewusst, aber was spricht eurer Meinung nach noch dagegen ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von mi.pi


Vielleicht sollte dieser Thread geschlossen werden, da eine Rationale als Ergebnis nicht zu erkennen ist. Tatsächlich ist es absurd, dass man diskutiert, ob ein sicherheitsrelelantes Bauteil ausgeschaltet wird (notwendig, da die Fehlfunktion im Kopf des Fahrers passiert) um dann zu sagen, dass man es nicht braucht. Es sollten sich die Diskutanten fragen lassen, ob die deplazierten Stammtischparolen wirklich ernst gemeint sind? Wenn ja, muss doch davon ausgegangen werden, dass die von Herrn Wallraff über die Leser der Zeitung mit den 4 Buchstaben publizierte Kritik wahr ist.

Ohh, ein Ergebnis ist durchaus zu erkennen...😰

Manche Zeitgenossen fühlen sich berechtigt über ihre Mitmenschen zu urteilen, wenn diese sich nicht so verhalten, wie sie es für richtig erachten. Dabei werden sie ausfallend und beleidigend, und das alle nur, damit sie sich einbilden können moralisch auf einer höheren Stufe zu stehen. Das aber tun sie definitiv nicht - denn wer es nötig hat sich über das Anpöbeln anderer zu profilieren, der steht letzlich auf einer sehr niedrigen Stufe. Verständlich, wenn ihm in der Position keine andere Möglichkeit der Profilierung zur Verfügung steht.🙁

Ferner, wer bei einem nervigen Piepser von einem sicherheitsrelevanten Bauteil faselt, sollte sich vielleicht, was Fehlfunktionen im Kopf anbelangt, etwas mehr Zurückhaltung auferlegen.😉

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Zitat:

Original geschrieben von insanefreak


Extra für Joker darf ich mich kurz zitieren 😉

Zitat:

Original geschrieben von insanefreak



Zitat:

Dennoch habe ich es deaktiviert, da mich das Piepsen nervt, wenn meine Freundin sich mal wieder während der Fahrt abschnallt um ihre Jacke auszuziehen.

Grüße,
Marco

Das ist kein Grund. das ist ne schwammige Erklärung. Und wenn Sie vergisst, sich nach dem Tapetenwechsel wieder anzuschnallen, was sie ja IMMER macht, wird sie kein elektr. Helfer daran Erinnern und im schlimmsten Fall hat sie die Wuíndschtzscheibe als Siegerkranz um. !!!

MFG Thomas

Hallo Thomas,

ob es für Dich ein Grund ist, kann ich nicht beurteilen. Für mich jedenfalls schon.

Zitat:

Alles zwischen Leerlauf und Vollgas ist für Mutti!!

Aber mal ehrlich, wer so einen Satz in seiner Signatur hat, muss sich bestimmt nicht über Leute aufregen, die ihren Gurtwarner deaktivieren 😁

Viele Grüße,
Marco

Zitat:

Den Gurtwarner brauche ich nicht, da ich sowieso immer angeschnallt unterwegs bin. Ich brauche sozusagen nichts, das mich daran erinnert, den Gurt anzulegen, weil ich ihn eh immer angelegt habe.

Es ist soooooo geil! 😁😁😁😁

you made my day! 😁

Zitat:

Original geschrieben von insanefreak



Zitat:

Alles zwischen Leerlauf und Vollgas ist für Mutti!!

Aber mal ehrlich, wer so einen Satz in seiner Signatur hat, muss sich bestimmt nicht über Leute aufregen, die ihren Gurtwarner deaktivieren 😁

Ja, diese lustigen Gurtwarnerfreds...😁

Es hat eben schon immer eine kleine Gruppe von Zeitgenossen gegeben, die ihren Lebensinhalt darin sehen, sich über das vermeintliche Fehlverhalten ihrer Mitmenschen zu echauffieren. Solange sie das in einem Internetforum praktizieren, wo sie allenfalls Gegenstand allgemeiner Erheiterung sind, ist das auch nicht zu beanstanden. Problematisch wird es erst dann, wenn versucht wird dergleichen auch im realen Strassenverkehr umzusetzen, und durch solche oberlehrerhaften Erziehungsversuche dann massive Verkehrsgefährdungen entstehen.

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Zitat:

Original geschrieben von insanefreak


Extra für Joker darf ich mich kurz zitieren 😉

Zitat:

Original geschrieben von insanefreak



Zitat:

Dennoch habe ich es deaktiviert, da mich das Piepsen nervt, wenn meine Freundin sich mal wieder während der Fahrt abschnallt um ihre Jacke auszuziehen.

Grüße,
Marco

Hab ich gelesen - meine Frau macht das auch ab und an. Aber: sie trickst das Gepiepse aus: sie muß nur leicht Spannung im Körper aufbauen, schon denkt der Sensor - mitten in der Fahrt - da sitzt keiner mehr. Ganz schön verblödet die Elektronik was? 😉

Zitat:

sie trickst das Gepiepse aus: sie muß nur leicht Spannung im Körper aufbauen, schon denkt der Sensor - mitten in der Fahrt - da sitzt keiner mehr.

Nicht schlecht 😉 Sollte ich meiner auch mal vorschlagen...

Wenn meine Frau sich während der Fahrt ihrer Jacke entledigen möchte, dann bitte ich sie, damit bis zur nächsten Haltegelegenheit zu warten. Das ist immer noch die sicherste Variante.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wenn meine Frau sich während der Fahrt ihrer Jacke entledigen möchte, dann bitte ich sie, damit bis zur nächsten Haltegelegenheit zu warten. Das ist immer noch die sicherste Variante.

und das ist Gut so, denn alles andere wäre Grob Fahrlässig (für die es immer noch nicht verstehen, das gefummel mit der Jacke beeinträchtigt die Sicht und Konzentration auf die Straße des Fahrers, beim Telefonieren ohne Freisprech fahrt ihr doch auch rechts ran oder???????)😁

Keine Versicherung der Welt würde die entstandenen Schäden übernehmen, wenn es heraus kommt da da während der Fahrt mit Klamotten hantiert wurde.....

Zitat:

Original geschrieben von pb.joker



Zitat:

Original geschrieben von kingofjungle


Jetzt tut nicht so, als wäre man hier ein potentieller Selbstmörder.

Kommt bei dir sicher auch vor, z.B. kurz was beim Postkasten einzuwerfen und bis zum nächsten "Ausstieg" (Laden o.ä.) in 500 m nicht den Gurt anzulegen.
So heilig wird da auch keiner sein........

Heilig vielleicht nicht, aber ab dem Tempo, bei dem es anfängt zu piepen (ab ca 20 km/h) fühle ich mich unangeschnallt nicht mehr wohl... bin ich da der Einzige?

Ihr wisst doch, dass man ab jeden gefahrenen Meter auf einer Öffentlichen Straße den Gurt anzulegen hat, egal ob in Schrittgeschwindigkeit oder mit .....KmH

Auch der Herr Postbote der alle 100 m anhalten muss hat dieses zu tun!😁

Zitat:

Original geschrieben von Frankiboi


Auch der Herr Postbote der alle 100 m anhalten muss hat dieses zu tun!

Falsch!

Briefzusteller, Taxifahrer, Busfahrer, etc. sind selbstverständlich von der Gurtpflicht befreit.

Gruß aus Hamburg, von einem bekennenden Gurtmuffel.
Ich war aber auch schon als Kind scheiße 😁

sorgelchen

---EDIT---
hihi, ich sehe gerade, daß der auf meinem Profilfoto befindliche FlatEric und dessen Fahrer beide vorschriftsmäßig angegurtet sind 😛

Zitat:

Original geschrieben von sorgelchen



Zitat:

Original geschrieben von Frankiboi


Auch der Herr Postbote der alle 100 m anhalten muss hat dieses zu tun!
Falsch!
Briefzusteller, Taxifahrer, Busfahrer, etc. sind selbstverständlich von der Gurtpflicht befreit.

Gruß aus Hamburg, von einem bekennenden Gurtmuffel.
Ich war aber auch schon als Kind scheiße 😁

sorgelchen

---EDIT---
hihi, ich sehe gerade, daß der auf meinem Profilfoto befindliche FlatEric und dessen Fahrer beide vorschriftsmäßig angegurtet sind 😛

mag sein,dass Du als Kind schon Scheiße warst aber:

nicht ganz richtig:Grundsätzlich gilt in Deutschland eine Anschnallpflicht im Straßenverkehr. Ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht wird mit einem Verwarnungsgeld (Bußgeld) geahndet. Es gibt nur wenige Ausnahmen: Dazu gehört das Fahren mit Schrittgeschwindigkeit, das Rückwärtsfahren und Ausnahmen von der Anschnallpflicht, die auf Antrag unter Vorliegen medizinischer Indikationen vom Straßenverkehrsamt ausgestellt werden.

Taxifahrer, die Fahrgäste an Bord haben, dürfen unangeschnallt bleiben. Begründung: Damit sie bei möglichen Übergriffen von Fahrgästen schnell aus dem Auto fliehen können. Bei Leerfahrten müssen sich aber auch Taxifahrer anschnallen.

Einige Fluggesellschaften wie zum Beispiel Lufthansa verlangen eine Gurtpflicht für die gesamte Zeit der Flugreise und nicht mehr nur bei Start und Landung.

Nach einem Verkehrsunfall kann bei Nichtanschnallen das zustehende Schmerzensgeld von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers sehr häufig gekürzt werden. Sofern im Fahrzeug mehr Personen befördert werden, als Sicherheitsgurte vorhanden sind, so trifft den überzähligen Passagier bei einem Verkehrsunfall ein Mitverschulden.

So hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe schon 1999 in einer Verkehrsunfallsache entschieden, dass denjenigen, der als fünfte Person in einem nur mit vier Sitzplätzen und demzufolge auch nur mit vier Sicherheitsgurten ausgerüsteten PKW mitfährt, ein Mitverschulden von 20 Prozent trifft, wenn er sich bei einem Unfall Verletzungen zuzieht.

Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin fuhr in einem viersitzigen Coupé ("zwei plus zwei"😉 des Beklagten mit, als es zu einem Unfall kam, weil der Beklagte die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Das Fahrzeug kam von der Fahrbahn ab und überschlug sich mehrfach. Dabei erlitt die Klägerin schwerste Verletzungen. Das Fahrzeug war zum Unfallzeitpunkt mit insgesamt fünf Personen besetzt. Die Klägerin saß auf der - nur für zwei Personen vorgesehenen - Rückbank zwischen zwei anderen Mitfahrerinnen. An ihrem Platz war kein Sicherheitsgurt vorhanden. Dem Schadensersatzverlangen der Klägerin hielten der beklagte Fahrer und dessen Haftpflichtversicherung entgegen, die Klägerin treffe ein Mitverschulden, weil sie nicht angeschnallt gewesen sei.

Während die Vorinstanz, das Landgericht Mannheim, der Ansicht war, der Klägerin könne kein Mitverschulden vorgeworfen werden, da ihr Sitzplatz nicht mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet gewesen sei, ließ der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe den Einwand des Mitverschuldens durchgreifen. Zwar hätten weder der Fahrer noch die Klägerin dadurch gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, dass in dem für vier Personen zugelassenen Sportcoupé fünf Personen mitgefahren seien. Eine höchstzulässige Zahl von zu befördenden Personen sei nämlich gesetzlich nicht bestimmt, so dass - solange nicht gegen andere Bestimmungen, etwa über das zulässige Gesamtgewicht, verstoßen werde - allein der Umstand, dass mehr Personen befördert werden, als Plätze und Gurte vorhanden sind, keine Gesetzesverletzung darstelle.

Trotzdem treffe die Klägerin ein Mitverschulden, weil sie vorwerfbar gegen eigene Interessen verstoßen ("Verschulden gegen sich selbst"😉 und sich erhöhter Gefahr ausgesetzt habe, indem sie im Fahrzeug des Klägers auf einem nicht mit einem Sicherheitsgurt ausgestatteten Platz mitgefahren sei. Diese Obliegenheitsverletzung habe auch dazu geführt, dass die Klägerin wesentlich schwerwiegendere Verletzungen erlitten habe. Das Mitverschulden sei aber geringer zu gewichten als in Fällen der - sanktionsbewehrten - Nichtanlegung eines vorhandenen Sicherheitsgurtes. Der 10. Zivilsenat hat das Mitverschulden der Klägerin mit 20 % bewertet und die geltend gemachten Ansprüche um diese Quote gekürzt. In einem Parallelverfahren war demgegenüber das Mitverschulden der beiden anderen Mitfahrerinnen auf der Rückbank, die vorhandene Gurte nicht benutzt hatten, mit 40 % bewertet worden.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.07.1999 - 10 U 55/99

Was mit Copy & Paste alles möglich ist! 😁

Aber interessant!

Zitat:

Original geschrieben von Frankiboi



Zitat:

Original geschrieben von sorgelchen


Falsch!
Briefzusteller, Taxifahrer, Busfahrer, etc. sind selbstverständlich von der Gurtpflicht befreit.

Gruß aus Hamburg, von einem bekennenden Gurtmuffel.
Ich war aber auch schon als Kind scheiße 😁

sorgelchen

---EDIT---
hihi, ich sehe gerade, daß der auf meinem Profilfoto befindliche FlatEric und dessen Fahrer beide vorschriftsmäßig angegurtet sind 😛

mag sein,dass Du als Kind schon Scheiße warst aber:
nicht ganz richtig:Grundsätzlich gilt in Deutschland eine Anschnallpflicht im Straßenverkehr. Ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht wird mit einem Verwarnungsgeld (Bußgeld) geahndet. Es gibt nur wenige Ausnahmen: Dazu gehört das Fahren mit Schrittgeschwindigkeit, das Rückwärtsfahren und Ausnahmen von der Anschnallpflicht, die auf Antrag unter Vorliegen medizinischer Indikationen vom Straßenverkehrsamt ausgestellt werden.

Rückwärtsfahren ist eine normale Teilnahme am Straßenverkehr und ich wusste nicht, das dabei die Anschnallpflicht nicht greift.

Und Postboten sowie auch die anderen Paketzusteller etc. müssen sich anschnallen, wenn zwischen den einzelnen Haltestellen mehr wie 100 m liegen.

MFG Thomas

Diese Gerichtsentscheidung ist vollkommen nachvollziehbar.

Warum soll die Gesellschaft mit Kosten belastet werden, die Mitbürger verursachen, in dem sie gegen geltende gesetzliche Regelungen verstoßen...?

Vielleicht doch mal ein Vorschlag für die technikverliebten: Forscher können mittels Gegengeräuschen den Schall neutralisieren.
(http://www.testticker.de/.../...her_neutralisieren_umgebungsgeraeusche) Vielleicht kann man ja so ein Kästchen mit einem eigenen Warnton für an oder aus in einen heiß geliebten A4 einbauen?

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