Neon standlichtringe
Hallo BMW freunde,
Habe vor meinen BMW limousine,MIT Xenon, nachzurusten mit Neon standlichtringe.
Habe welche gesehen auf www.sanituning.de. Was findet ihr davon. Hat vielleicht jemand da auch seine standlichtringe bestelt und erfahrung. Wie ist es mit den anschluß des orginalsteckers. Bleibt der vorhanden. Ich wil ja nachher beim APK
(Holländischer TÜV) keine probleme bekommen. Kan ich z.B. den stecker dann einfach umstecken.
Mit freundlichen Gruß,
Patrick
39 Antworten
Er soll sie möglichst als das eintragen, was sie sind... Vielleicht nennt dir Sascha (SaNi) ja den Hersteller?
Ansonsten genügt ja ein Fax an Hella, um den "Beschiss" auffliegen zu lassen. Wäre mir zu heiß. 🙂
Abgesehen davon sind die Dinger einfach zu hell als Standlicht (würde ich sagen, wenn ich Prüfer wäre).
Viele Grüße, Timo
kann man die dinger Dimmen?? hat das schon jemand gemacht?
ja der Hersteller wird mir wenig nützen, da ja NICHTS auf den Dingern drauf steht...
Also ist am besten "weiße Standlichtrige als ersatz des Standlicht im Serienm. Hauptscheinwerfer"
hört sich doch recht gut an... oder?
Jo
Hallo nochmal!
Um das mal zu summieren und mich selbst auch zu korrigieren:
Eine Eintragung (auch per Einzelabnahme) ist nur dann möglich, wenn die Veränderung zulassungsfähig ist.
Zulassungsfähig sind nur solche Einrichtungen, die nicht den Regelungen der ECE oder STVZO widersprechen.
Um dies zu prüfen, muss (hier z.B. auch für die Standlichtringe) ein lichttechnisches Gutachten eines akkreditierten Institutes vorliegen (z.B. Lichttechnisches Institut Karlsruhe), bei dem Abstrahlwinkel, Lichtintensitäten etc. gemessen werden. Das kostet so etwa 3.000 - 5.000 Euro. Nur mit diesem Gutachten kann ein TÜV sowas zulassen.
Liegt ein solches Gutachten nicht vor, ist das Teil nicht zulässig, e-Prüfzeichen, ABE und Versicherungsschutz erlöschen.
Trägt ein TÜV-Prüfer so ein Teil trotzdem ein und es passiert etwas, dann stellt sich die Frage, wer rechtlich zu belangen ist: TÜV oder Halter / Fahrer. Nach deutschem Recht gilt allerdings "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" und deshalb müsste eigentlich der Fahrer / Halter sowieso immer reif sein.
Naja, die ganze Diskussion ist etwas ausgeufert, denn wie ja bereits gesagt wurde, ist jeder eben selbst dafür verantwortlich, was er macht und muss auch mit den Konsequenzen leben. Wäre nur Schade, wenn dann jemandem etwas passiert und er der Gelackmeierte ist.
Ach, und wenn der Prüfer das als Hella einträgt, würde bei einer Untersuchung später, falls die Ringe auffallen, rauskommen, dass etwas anderes verbaut ist, als im Schein steht und die ABE wäre auf jeden Fall weg.
Gut, an sich ist alles eben immer in Butter, so lange nichts passiert. Wenn die Rennleitung was da stehen hat und nichts widersprüchliches bemerkt, dann ist ja alles auf den ersten Blick okay. Nur wenn man, wie hier der Sheriff, der mich kürzlich anhielt, BMW-Fans als Beamte hat, kann's schon mal in die Hose gehen. Okay, vielleicht nicht bei meinem Langweiler-Auto... ;-)
@Moka: Hab deinen Rat befolgt und das Ganze nochmals besprochen. Ist leider so, wie hier beschrieben, auch wenn ich selbst die Regeln persönlich manchmal gerne anders hätte. :-)
Zitat:
Original geschrieben von TheRealKoston
Möchte noch was dazu schreiben:
Hab natürlich auch shcon beim Freundlichen angefragt, ob man die durch BMW nachrüsten könnte und der meinte es würde sich vom finanz. Aufwand nicht lohnen, weil man, wenn man die orginalen verbaut, alles austauschen müsste :/
Hmm, das würde mich jetzt doch mal interessieren: es GIBT also die Möglichkeit das von BMW aus Scheinwerfer MIT Standlichtringen verbaut werden können? Preis mal aussen vor...
MfG
Peter
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@GT-GC8888: Naja, jetzt steht halt die Aussage meines TÜVers und des Dekra-Mannes gegen die deiner Fachleute... und nun? 😉
Ich sehe es gelassen. Denn im Kern stimmt es ja überein:
Zitat:
Eine Eintragung (auch per Einzelabnahme) ist nur dann möglich, wenn die Veränderung zulassungsfähig ist. Zulassungsfähig sind nur solche Einrichtungen, die nicht den Regelungen der ECE oder STVZO widersprechen.
So weit alles klar - ab hier sagst du eben, das Lichttechnische Gutachten müsse her. Meine Leute sagen hingegen, das könnten sie im Einzelfall auch selbst entscheiden (und die Ringe sind ja so auch im 5er, bis auf die LEDs).
Vielleicht ist das wirklich eine Grauzone. Ein guter Anwalt sollte das im unwahrscheinlichen Ernstfall klären können. Denn "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" stimmt zwar schon, aber es gibt auch das Prinzip von "Treu und Glauben": Ich muss nicht erst ein weiteres Gutachten einholen, bevor ich mich auf das Gutachten eines TÜV-Sachverständigen verlassen darf... 😁
Auf jeden Fall, vielen Dank für deine aufschlussreichen Erklärungen!!
Gruß, Timo
PS @Peter: Nein. Welche originalen Scheinwerfer sollen denn da passen? Es gibt keinen E46-Scheinwerfer mit Ringen.
@MoKa: eben... in der Regel geht's den Leuten ja nur darum, dass man bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle (die mit dem längsten Wort der Welt: "Führascheinunfahrzeugpapierebidde"😉 nicht gleich auffällt.
die sani ringe hat ein kumpel versucht eingetragen,keine chance
also du sagst:
Zitat:
Um dies zu prüfen, muss (hier z.B. auch für die Standlichtringe) ein lichttechnisches Gutachten eines akkreditierten Institutes vorliegen (z.B. Lichttechnisches Institut Karlsruhe), bei dem Abstrahlwinkel, Lichtintensitäten etc. gemessen werden. Das kostet so etwa 3.000 - 5.000 Euro. Nur mit diesem Gutachten kann ein TÜV sowas zulassen.
wenn ich mir jetzt einen Spoiler selber anfertige, muss der dann in einen Windkanal von irgendeinem Institut wo mir der spaß auch mal 3-5000€ kostet?
soweit ich informiert bin, kann der Tüv ALLES eintragen solange es nicht in der StVo verboten ist, zb zu lauter Auspuff, zu tief gelegt, unterbodenbeleuchtung, und so zeug... halt alles wo irgendwelche Vorgaben und Vorschriften hat. es steht nirgendwo das Standlichtringe egal ob Neon, LED oder sonst was, verboten sind.
Alles was nicht ausdrücklich verboten ist, kann der Prüfer eintragen, wenn er es für verkehrssicher hält...
(verbessert mich bitte wenn ich falsch informiert bin)
Jo
Zitat:
Original geschrieben von Jo85
also du sagst:
wenn ich mir jetzt einen Spoiler selber anfertige, muss der dann in einen Windkanal von irgendeinem Institut wo mir der spaß auch mal 3-5000€ kostet?
Beim Spoiler weiss ich das jetzt nicht, wie es da geht, aber bei Scheinwerfern und Leuchten müssen solche Dinge wie etwa Abstrahlwinkel etc. gemessen werden. Welche Kriterien ein Spoiler erfüllen muss, kann ich nicht sagen. Allerdings ist der aerodynamische Nutzen da ja auch oft schwer zu validieren, weil er bei so manchem Bügelbrett auf dem Kofferraum kaum oder gar nicht vorhanden ist.
Zitat:
Original geschrieben von Jo85
soweit ich informiert bin, kann der Tüv ALLES eintragen solange es nicht in der StVo verboten ist, zb zu lauter Auspuff, zu tief gelegt, unterbodenbeleuchtung, und so zeug... halt alles wo irgendwelche Vorgaben und Vorschriften hat. es steht nirgendwo das Standlichtringe egal ob Neon, LED oder sonst was, verboten sind.
Alles was nicht ausdrücklich verboten ist, kann der Prüfer eintragen, wenn er es für verkehrssicher hält...
(verbessert mich bitte wenn ich falsch informiert bin)Jo
Prinzipiell hast Du Recht. Aber: der Prüfer kann solche Sachen nur eintragen, wenn deren Funktion den Mindestanforderungen entspricht, die laut STVZO etc. gefordert sind. Und bei Licht gibt es nun mal solche Forderungen.
Es heisst (frei formuliert) auch: "Alle lichttechnischen Anlagen, die am Fahrzeug verbaut sind, müssen auch funktionieren."
Unter "funktionieren" muss man aber verstehen, dass sie nicht nur irgendwie leuchten, sondern so leuchten, wie es von ihnen in ihrer speziellen Funktion gefordert ist.
Es geht also nicht darum, ob der Prüfer es für sich ganz subjektiv für sicher hält, sondern darum, ob auch der Gesetzgeber diese spezielle Funktion in dieser einen Ausprägung für sicher und ausreichend hält.
Für Scheinwerfer und Leuchten gibt es Anforderungen zu den Winkeln, innerhalb derer die Funktion sichtbar sein muss und auch teilweise Anforderungen zu der Mindest-Fläche, die eine solche Funktion jeweils haben muss.
Rein rechtlich muss all dies geprüft werden, bevor ein TÜV-Prüfer eine Zulassung erteilen kann.
Gut, aber letzten Endes hatten wir ja alle schon vorher gesagt: solang der freundliche Mann mit hut in Grün nichts sagt, passiert auch nichts. Es sei denn, es kommt zum Schadensfall.
Zitat:
Original geschrieben von GT-GC8888
...bei Scheinwerfern und Leuchten müssen solche Dinge wie etwa Abstrahlwinkel etc. gemessen werden.
Nur am Rande: Bin gestern einem (fabrikneuen) A6 hinterher gefahren. Der hatte mal RICHTIG geile LED-Heckleuchten!!
Aber als er um einen Kreisverkehr fuhr, sah ich plötzlich SCHWARZ -- das Ding hatte höchstens 45° Abstrahlwinkel, ich empfand das ECHT als gefährlich!! 😰
Und eine ganze Reihe von Fahrzeugen (Daimler und Nissan und weitere) haben Blinker, die wirklich fast weiß blinken statt gelb... So was hat garantiert nur auf dem Papier ein Prüftechnisches Labor gesehen.
Was ich sagen will: Manch ein Dorfpolizist nimmt sich wichtiger als ein Institut oder Sachverständiger!! 😉 😁
Gruß
Reader