Neon standlichtringe

BMW 3er E46

Hallo BMW freunde,

Habe vor meinen BMW limousine,MIT Xenon, nachzurusten mit Neon standlichtringe.
Habe welche gesehen auf www.sanituning.de. Was findet ihr davon. Hat vielleicht jemand da auch seine standlichtringe bestelt und erfahrung. Wie ist es mit den anschluß des orginalsteckers. Bleibt der vorhanden. Ich wil ja nachher beim APK
(Holländischer TÜV) keine probleme bekommen. Kan ich z.B. den stecker dann einfach umstecken.

Mit freundlichen Gruß,

Patrick

39 Antworten

Habe die Ringe von Racing24 drin und die Checkkontroll sagt nichts. habe auch mit dem oberkuru vom Tüv gesprochen und ihm alles gezeigt auch die eitragungen die bei Sanitunnig auf der Seite ist und er trägt die mir ohne probs ein!

Hi,

habe die Teile von Sanituning drin, bin sehr zufrieden mit den Teilen.
Demnächst ist mein TÜV fällig, werd dann mal ne Eintragung probieren, bis jetzt gabs keine Probleme mitn Grünzeug

Hab mal nen Pic von den Angel Eyes angehängt.

Servus

Ich habe noch ein Paar FK Scheinwerfer mit Ringen für die Limo und Touring rumliegen. Sind ca 5 Monate verbaut gewesen. Sind in neuwertigem Zustand, haben E Zeichen und das Ceck Control Problem ist auch gelöst.

Bei Interesse einfach ne PN an mich.

Stephan

Es ist kein Problem, einen Dummen zu finden der die einträgt! Für die Günen ist es dann OK.

Probleme gibt es erst bei einem Unfall, verschuldet oder unverschuldet!! Wenn der Gegner sagt, er hätte auf die komischen Teile geschaut und wär abgelenkt worden...

Versicherung leht dann alles ab. Viel Spass beim Prozessieren. 🙁

Gruss
Timmi B.

PS: Dass sie nicht der StVZO entsprechen, schreibt SaNi ja selbst...

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Hallo,
hat noch jemand Angel eyes zu verkaufen????

MfG
Ranjith

Zitat:

Original geschrieben von TimmiBee


Wenn der Gegner sagt, er hätte auf die komischen Teile geschaut und wär abgelenkt worden...

PS: Dass sie nicht der StVZO entsprechen, schreibt SaNi ja selbst...

Ja ist klar !

Womöglich behauptet der dann Er wurde von den Ringen geblendet. 😉

Abgesehen davon entsprechen die Ringe nur nicht der StVZO, weil eine Abnahme u. ein damit verbundenes Prüfzeichen zu teuer wäre.

Was sollten die Ringe denn kosten, wenn die ein Prüfzeichen hätten ?

Und mir ist bis jetzt noch kein Fall bekannt geworden bei dem eine Versicherung wegen der Ringe den Schaden nicht bezahlt hat.

Dies ist ein öffentlich zugängliches Forum... Ich meine, man sollte keinen rechtlich korrekten Hinweis so lächerlich machen, wie du es hier tust. 😮

Jeder sollte doch WISSEN, was er hier macht - und dann gerne so entscheiden wie du!! Hast ja nicht ganz unrecht...

Ich kenne die SaNi-Kaltkathodenringe. Und behaupte mal, die wären zu hell für eine reguläre KBA-Abnahme als Standlicht. Von den Kosten abgesehen, das ist klar.

Viele Grüße, Timo

Zitat:

Original geschrieben von MoKa


Dies ist ein öffentlich zugängliches Forum... Ich meine, man sollte keinen rechtlich korrekten Hinweis so lächerlich machen, wie du es hier tust. 😮

Ich habe auch nicht die Neon-Teile verbaut sondern die originalen Ringe aus dem E39.

Allerdings habe ich nicht die Lichtleiter benutzt sondern die Ringe mit LED´s bestückt.

Sind zwar nicht so hell wie die Neonringe, aber bei Dämmerung/Dunkelheit kommen die gut rüber.

Und der TÜV hat auch seinen Segen dazu gegeben.

Ich denke wenn die Teile so gefährlich wären im Straßenverkehr hätte mir der TÜV-Prüfer die Eintragung verweigert.

Und das war nicht irgendein "Hinterhof-TÜV" !

Wenn wir schon beim Thema sind - Da gibt es noch wesentlich mehr Dinge aufzuzählen bei denen offiziell kein Versicherungsschutz bestehen würde wie z.B. Chiptuning wenn nicht bei der Versicherung gemeldet, keine korrekten Leuchtmittel in den Scheinwerfern u. Blinkern etc. etc. ....

Absolut richtig!! 🙂

Du weißt wahrscheinlich, dass ich es mit den Ringen genauso gemacht habe wie du... Auch ganz offiziell, bei der ganz regulären TÜV-Station.

Die Neonteile kriegst du so nicht eingetragen - da bin ich mir sicher. Im übrigen ist komplett ALLES legal an meinem Auto (nur der Abstand im Kennzeichen nicht ganz, aber da kann ja ich nix für...) 😉

Viele Grüße, Timo

Ich kann euch aus meiner eigenen Erfahrung sagen, dass man die Neonringe nicht eingetragen bekommt. Habe schon bei zwei verschiedenen Gutachtern probiert, aber bis jetzt ohne Erfolg.
Na ja..., werde wohl mein Glück weiter versuchen, bis ich sie endlich irgendwann mal eingetragen bekomme 😉

MfG Eugen

Vollendet dank Oli 🙂
Super Kontakt 🙂

Gruß
Addi

Hallo zusammen!

Also grundsätzlich ist es so, dass keinerlei Veränderungen am Scheinwerfer zulässig sind. Es spielt keine Rolle, ob das dann die Neon-Ringe sind oder die Ringe aus dem E39.

Die E39-Ringe sind nicht einzeln zugelassen und besitzen kein e-Prüfzeichen. Sie sind nur in Verbindung mit dem Scheinwerfer zugelassen, also als System.

Über die Neon-Ringe braucht man ja nichts sagen.

Sobald man Veränderungen am Scheinwerfer vornimmt, verliert dieser seine ECE-Zulassung (e-Prüfzeichen) und darf somit nicht im Straßenverkehr betrieben werden. Die Tatsache, dass der TÜV die einträgt spielt hierbei keine Rolle, da der TÜV die gar nicht zulassen kann. Ein Teil ohne e-Zeichen kann kein Prüfer eintragen. Die mischen sich also quasi in eine Sache ein, in der sie keine Rechte besitzen.

Demnach ist es also keine Frage, wie gut man prozessieren kann, wenn es zu einem Unfall kommt. Fakt ist, dass mit dem Betrieb von nicht zugelassenen Scheinwerfern am Fahrzeug die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug im Gesamten erlischt. Egal, ob man die Neon-Dinger reinbaut oder die E39er-Ringe.
Wer mit den Dingern keine Probleme bekommt, auch im Falle eines Unfalls, hat einfach Glück gehabt und sollte drei Kreuzzeichen machen, dem Herrgott danken und gegebenenfalls noch ein Lamm opfern.

Dennoch muss ich schon sagen, dass ich die Ringe nach wie vor nett finde. Wollte die auch mal einbauen, aber habe keine Lust, meinen Versicherungsschutz auf's Spiel zu setzen.

Also jetzt machst du mich ganz wirr...

wieso soll der Tüv kein recht haben des zeug nicht einzutragen...
soweit ich informiert bin (verbessert mich) ist das E-Prüfzeichen dafür da, daß du überhaupt nicht zum Tüv musst.
und alles was kein E-Prfzeichen hat z.b ne kerze für ein Standlicht, muss der Tüv-Prüfer absegnen, durch Lux und Lumen-Test's usw. wenn der Tüv in den Schein schreibt: "Kerze der Fa. Hella als ersatz F.serienm. Standlicht I.D. Serienm. Hauptscheinwerfern"

Dann hast du ein Verkehrssicheres Fahzeug das somit soweit du deine Betäge zahlst versichert ist...

verbessert mich bitte wenn ich falsch informiert bin.

THX
Jo

"Ein Teil ohne e-Zeichen kann kein TÜV eintragen", ist natürlich falsch. Wenn man ein e-Zeichen hat, braucht man gar nicht zum TÜV.

Bastelt man an einem Teil mit e-Zeichen jedoch herum (hier der Scheinwerfer), so verliert dieses die Betriebserlaubnis, und damit auch das ganze Auto.

Der TÜV erstellt dann (wie bei mir) ein "Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis", auch Einzelabnahme genannt. Damit muss man zur Zulassungsstelle.

Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine generelle Zulassung dieses Scheinwerfers (das wäre eine ABE). Dieser Scheinwerfer hat kein gültiges Prüfzeichen mehr, und ist nur an diesem einen Fahrzeug zugelassen.

Der TÜV darf das sehr wohl im Einzelfall begutachten, und die Zulassung ist somit absolut legal. Sonst könnte eine Eigenkonstruktion oder ein Radikalumbau niemals auf die deutsche Straße.

Allerdings - und das ist das große ABER:

Für die Verkehrstüchtigkeit und die Einhaltung der Vorschriften der StVZO ist nach wie vor der Halter verantwortlich!! Niemals der TÜV-Prüfer...

Könnte ja sein, dass du später erneut herumbastelst. Oder, dass er beim Begutachten etwas übersehen, vergessen, ignoriert hat (wie z.B. unterlassene dB-Korrektur bei einem Schalldämpfer, oder eine 'eingetragene' Unterbodenlampe). So etwas wird dann niemals legal.

Das sind dann die Fälle, die trotz Eintragung aller Teile angehalten und aus deren Sicht "abgezockt" werden. Auf RTL2 kommen sie dafür vielleicht noch... 😉 😛

Ich hoffe, etwas zur Klärung beigetragen zu haben.

Viele Grüße, Timo

@GT-GC8888: Ich weiß ja, dass du vom Fach bist. Bitte diskutiere meine Sicht der Dinge einmal mit Kollegen. Ich erhebe keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit, aber ich habe mit dem Niederlassungsleiter der örtlichen Dekra gesprochen. Dessen Aussagen habe ich im Wesentlichen wiedergegeben.

Jetzt brauch ich nur noch ein Tüv-Prüfer dem die Neon-Ringe von SaNi gefallen, und diese als von der Fa. Hella eintrgen wird... oder was sag ich am besten zu dem als was er des eintragen soll??

Jo

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