Neon-Röhren beim Vectra B
Kann bzw. DARF man Neonröhren
(wie bei NFS Underground oder 2fast 2furious, falls das jemand kennt)
einbauen lassen?
Ich meine die ganze Geschicht mit dem TÜV und der Polizei?
Wäre doch möglich, dass der "Besitz" erlaubt ist, solange man die Dinger nicht im öffentl. Straßenverkehr einschaltet, oder?
30 Antworten
Alle auf dem Holzweg hier,
durch Einbau und Betrieb der UBB im öffentlichen Verkehrsraum erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, dass macht dann 50,-€ und 3 Punkte, wenn noch mehr verändert wurde, unter Umständen eine nettes Gutachten und Abschleppkosten dazu.
Des weiteren erlischt der Versicherungsschutz für das Fahrzeug.
MfG
Brati
Zitat:
Original geschrieben von Bratislav
Alle auf dem Holzweg hier,
durch Einbau und Betrieb der UBB im öffentlichen Verkehrsraum ...
Es reicht schon der Einbau!
Zitat:
Original geschrieben von chefkracher
Es reicht schon der Einbau!
Mit in Betrieb nehmen ist das in den öffentlichen Verkehrsraum bringen gemeint, auf deinem Grundstück, im Showcenter usw. kannst du rumfahren, womit du willst. Das ist wichtigm, weil du erst dann im Bereich der StVZO, StVO und des StVG bist.
MfG
Brati
@Bratislav
Sorry!
Hab´s falsch verstanden.
Genau richtig was Du schreibst!
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hallo weiss denn jetzt jemand genau wie teuer das wird oder was da auf einen zu kommen kann?
jeder sagt was anderes einer sagt sogar:
Im schlimmsten Fall Fahren ohne Betriebserlaubnis
Mängelbericht obligatorisch !
7 Punkte in Flensburg bei min. 150 Euro
oder
Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, ABE erloschen
70€ + 3 punkte
besonders hart kanns all diejenigen treffen die noch probezeit haben dann gehts zum aufbauseminar kostet 300€ und außerdem wird die probezeit um 2 jahre verlängert und das alles wegen n bisschen spass
weiss jemand wass jetzt stimmt? würde mich sehr interessieren. ich glaube die zitierten sachen sind ein wenig zu übertrieben.
MFG marcel
Zitat:
Original geschrieben von MarcelP3009
hallo weiss denn jetzt jemand genau wie teuer das wird oder was da auf einen zu kommen kann?
jeder sagt was anderes einer sagt sogar:
Google doch einfach mal nach Bußgeldkatalog, da kannst du dir die Strafe selbst interpretieren.
mfg
exmaniac
?????????
???was ist Googlen???
?????????
ha was meinste was ich als erstes gemacht habe.
aber finde dann mal genau die bezeichnung unterbodenbeleuchtung im katalog.
deshalb frage ich ja.
kann ja sein dass jemand irgend welche erfahrungen damit gemacht hat.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von MarcelP3009
?????????
???was ist Googlen???
?????????ha was meinste was ich als erstes gemacht habe.
aber finde dann mal genau die bezeichnung unterbodenbeleuchtung im katalog.
deshalb frage ich ja.
kann ja sein dass jemand irgend welche erfahrungen damit gemacht hat.mfg
Unterbodenbeleuchtung wirst du im BKat auch nicht finden, der Tatbestand ist das Erlöschen der Betriebserlaubnis und daraus das Fahren ohne BE. Der Katalog ist schon lang genug 🙂.
Hier nochmal der Tatbestand, es sind 50,-€ und 3 Punkte!!!
318618 Sie setzten das betriebserlaubnispflichtige Fahrzeug nach Erlöschen der Betriebserlaubnis
in Betrieb.
§ 18 Abs. 3, § 19 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat
A - 3 50,00
wenn Fahrer nicht gleich Halter, könnte man für den Halter (vielleicht die Mutter) noch den in Betracht ziehen:
Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des zulassungspflichtigen
Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.
§ 18 Abs. 1, § 19 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat
A - 3 50,00
macht dann auch 3 Punkte und 50,-€
BKat als PDF
Jedes Fahrzeug wird mit eine Betriebserlaubnis (BE) ausgeliefert, ändert man jetzt bestimmte Dinge daran (Scheiben, Reifen, Fahrwerk, BELEUCHTUNG usw.) erlischt immer die serienmäßige BE. Durch eine ABE, kann diese wieder gültig werden. Bei einem Teilegutachten muß man erst zum Gutachter um gem. 21 StVZO ein Gutachten fertigen zu lassen. Baut man etwas ohne ABE, TG usw. an, hat keine BE mehr. Folgen siehe oben.
MfG
Brati
Die Höhe der Strafe hängt auch von den Grün-Weißen ab. Wenn Du Glück hast gibts nur einen Mängelbericht und im schlimmsten Fall das was Bratislav geschrieben hat.
Hier eine kleine Gemeinheit von mir um euch den Sabber aus dem Mund quellen zu lassen... 😉
Gruß
Andre
Sabber...sabber....
Sieht schon Klasse aus aber vor eigenem Einbau würde ich mich beim TÜV Erkundigen ob ich das Eingetragen bekomme.
Zitat:
Original geschrieben von MarcelP3009
aha danke und was ist wenn man noch in der probezeit ist.
seminar? oder was denn alles
Innerhalb der Probezeit darfst du dir alles bis 35,-€ leisten, darüber gibt es Punkte incl. Seminar und Verlängerung der Probezeit 🙂.
@Tchibomann
Ich hätte lieber das V12 Schild am Auto (bzw. nicht nur das Schild...)
Neonröhren vs. LED-Technik
Hallo!
Also, soweit ich informiert bin sind die "Neonröhren" generell verboten und auch schwachsinnig!
Schwachsinnig, weil die Röhren zu schnell im Ars... sind.
Wenn, dann muß man die Röhren in Folie einwickeln, damit, fals die Röhre platzt, keine Scherben auf die Fahrbahn geraten. Ebenso muß man die eingepackte Röhre noch in ein Drahtgeflecht (wie beim Hasenkäfig) einrollen, damit nicht der ganze "Scherbensack" auf die Fahrbahn fällt. Eine Eintragung ist derzeit auch eher unwarscheinlich.
Die beste Alternative sind die UBB in LED-Technik.
Habe diese bei mir auch verbaut, und sieht absolut genial aus.
Nachteil:
1.) Man erkennt die einzelnen Lichtpunkte der LED`s.
Vorteile:
1.) Wenn mal eine LED defekt ist, kann man diese ganz einfach erneuern für kleines Geld. Bei Neonröhren, braucht man ne neue Röhre.
2.) Die LED-Röhren sind ziemlich stoßfest und platzen nicht gleich.
3.) Eine Eintragung ist definitiv möglich!!! ( Ich habe einen Fahrzeugschein mit dieser Eintragung)
Bedingung ist allerdings: Nur die Linke und Rechte Seite darf beleuchtet sein und dann auch nur mit dem Türkontakt geschaltet werden.
4.) Die LED-Röhren gibt es mit einer E-Nummer, durch die der Anbau vom elektrischen her erlaubt ist. Die E-Nummer muß mittlerweile an allen elektrischen Einrichtungen im und am Fahrzeug vorhandern sein.
Ich kann nicht sagen, ob durch die E-Nummer noch eine Eintragung erforderlich ist. Jedoch ist man auf der sicheren Seite.
In Deutschland gibt es das schöne Wort "Präzidenzfall".
Wenn also jemandem etwas einmal erlaubt wurde, kann man es anderen nicht verbieten. Oder man müßte den betreffenden TÜV die Lizenz entziehen.
Bisher haben die Uniformierten nichts beanstandet. Und da ich im Dezember èh zur HU muß, laß ich die Teile auch gleich eintragen. Probleme könnte ich jedoch mit den Röhren vorne und hinten bekommen, da ich alle 4 verbaut habe.
Naja ich werd mal seh`n was rauskommt.
MfG
DJ-Panic
ist das ein bild mit led ubb
wenn ja da erkennst man ja keine punkte
is doch gut
wollte mir ende des monats multicolor ubb zulegen
mal sehen was das so gibt