Neon-Röhren beim Vectra B
Kann bzw. DARF man Neonröhren
(wie bei NFS Underground oder 2fast 2furious, falls das jemand kennt)
einbauen lassen?
Ich meine die ganze Geschicht mit dem TÜV und der Polizei?
Wäre doch möglich, dass der "Besitz" erlaubt ist, solange man die Dinger nicht im öffentl. Straßenverkehr einschaltet, oder?
30 Antworten
Das einbauen aber nicht anschalten ist immer so die Frage.
Generell ist alles was mit zusätzlichen Leuchtmitteln o.ä. zu tun hat verboten.
Denn eigentlich könnte ich mir dann eine kleine blaue Rundumleuchte aufs Armaturenbrett bauen und hoffen, das welche auf der AB denken ich wäre von "dein Freund und Helfer".
mfg
exmaniac
Du darfst keine Zusätzliche Beleuchtung am Fahrzeug anbringen. Erst recht keine UBB. Aber mehr Infos und lustige Threads dazu gibts im G3 Forum.
Gruß
Tach,
ob das unbedingt verboten ist bezweifle ich. Denn bei AMG oder Brabus kann man für die E-Klasse LED-Unterbodenbeleuchtung (mit TÜV!) kaufen, diese sitzt im Seitenschweller. Funktionieren tut das Ganze aber nur im Stand bei ausgeschalteter Zündung, warum sollte das beim Vectra also nicht erlaubt sein?
Gruß
Andre
ich weiss es auch nicht so genau
ich habe jedenfalls welche drunter
tausche die aber auf garantie gegen multicolor UBB ein.
man muss ja nicht gerade vor der polizei damit herumfahren.
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meines wissens, war es mal erlaubt, wenn man sie nicht mit zündung anmachen kann, also nur im stand. das hat sich angeblich wieder erledigt, denn jetzt sind sie komplett verboten. wenn das bei amg und co erlaubt ist, wohl eher, weil es ein autohaus "korrekt" einbaut, also so, daß die stromzufuhr nicht abgezweigt werden kann.
denk ich jedenfalls.
Ist nur als Einstiegshilfe oder Einstiegsbeleuchtung erlaubt !
Letzten Sonntag (beim Cruisen) haben die grünen Männchen ein Calibra hochgenommen, der volles Programm UBB angebracht...Keine Chance, das kostet richtig!
weiss jemand vielleicht wie teuer die strafe werden kann.
gibts eigentlich strafe wenn man nur mit standlicht fährt so in der dämmerung.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von exmaniac
Laut Bußgeldkatalog gibt es nur eine Strafe beim Fahren mit NS über 100m Sicht.
Stimmt so leider nicht! Das Fahren mit Standlicht ist verboten.
Zitat:
Original geschrieben von MarcelP3009
und bei unterbodenbeleuchtung wie teuer wird der spass
Ich frag nochmal nach,
ich bin der Meinung das war irgendwas mit 200€
bin mir aber nich mehr ganz sicher!
Freitag-Abend wissen wir mehr 😉
200?
oh oh oh mies verdammt teurer spass
muss ich ja ziemlich aufpassen
tcha die spanier haben es da einfacher
da haben die polizeiautos aufm dach zwei ewig leuchtende blaue lampen die sieht man im dunkeln.
mhh
Ich habe mal im Verwarnungs- und Bußgelkatalog gestöbert (ist allerdings von 2001), da steht :
Zitat:
Lichttechnische Einrichtungen:
Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über...
Nr. 134.4 zusätzliche Scheinwerfer oder LeuchtenRegelsatz 15 Euro.
Wenn das noch aktuell ist wird man dafür also nicht verhaftet... 😉 Aber keine Gewähr das der Absatz auch darauf zutrifft!
Gruß
Andre
Die Neon-Leuchtstäbe sind laut StVZO nicht zugelassen!!!
Schon durch den Anbau ist eine Strafe fällig!
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