Nebelschlussleuchte und 50km/h
Hallo zusammen,
nerven euch auch die Nebelschlussleuchtenfahrer so?
Ich stelle mir die Frage, warum nicht einfach ein nervendes Piepsen ertönt, wenn man mit aktivierter NSL schneller als 50 fährt. Das Auto piepst ja schon für andere Dinge (Gurtwarner, Außentemperatur, ...)
Dann würde das Ding auch nur leuchten, wenn es nötig wäre.
Eine andere Möglichkeit wäre, dass NSL nur durch Taster aktiviert werden können, so dass die NSL beim nächsten Start auf jeden Fall wieder aus ist.
Wie seht ihr das?
Danke für eure Beiträge!
Sibsn
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
nerven euch auch die Nebelschlussleuchtenfahrer so?
Ich stelle mir die Frage, warum nicht einfach ein nervendes Piepsen ertönt, wenn man mit aktivierter NSL schneller als 50 fährt. Das Auto piepst ja schon für andere Dinge (Gurtwarner, Außentemperatur, ...)
Dann würde das Ding auch nur leuchten, wenn es nötig wäre.
Eine andere Möglichkeit wäre, dass NSL nur durch Taster aktiviert werden können, so dass die NSL beim nächsten Start auf jeden Fall wieder aus ist.
Wie seht ihr das?
Danke für eure Beiträge!
Sibsn
111 Antworten
das kann man so wie es ist stehen lassen, unkommentiert. Besser haette es ein Komiker auch nicht bringen koennen. 😁 Einfach nur geil
Zitat:
@cdti19 schrieb am 16. Dezember 2017 um 21:55:11 Uhr:
Aber Folgendes ist genau so passiert:...... Sie fuhr. Mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern. Gut, dachte ich mir, sie will die Straße wohl ausleuchten, damit sie besser sieht.......
Sie schaut auf´s Cockpit. Die Nacht ist stockduster, ihr Gesicht ist hellblau erleuchtet.
Warnleuchte für Nebelscheinwerfer sind aber grün, Blau ist Fernlicht,
Nebelscheinwerfer können gar nicht blenden, da sie dafür gedacht sind den Bereich direkt vor dem PKW auszuleuchten, bzw. unter dem Nebel unterdurch.
Gut das hält einige nicht davon ab trotzdem aufzublenden, denn es ist ja verboten damit bei gutem Wetter zu fahren, die sind dann komischer Weise auch direkt davon geblendet 😉
Aber das ganze passt dann nicht mit der Anspielung auf die Blaue Kontrollleuchte, denn die ist fürs Fernlicht.
Also irgendwie ist die Geschichte für mich nicht schlüssig, die Dame hat vermutlich das Fernlicht vergessen, aber warum dann der Hinweis das sie mit Nebelscheinwerfer fuhr?
...auch Nebelscheinwerfer blenden, da mit jeder zusätzlich zum normalem Abblendlicht vorhandenen Lichtquelle die insgesamt vom Fahrzeug abgestrahlte Helligkeit -gemessen in Lumen- steigt. Das Problem ist, dass sich die Pupillen der entgegekommenden Fahrer ständig auf unterschiedliche Helligkeiten einstellen müssen damit dieser etwas sehen kann.
Während dieses -zugegeben kurzen Zeitraumes- bis die Pupillen zu gemacht haben fährt der Fahrer geblendet, praktisch im Blindflug.
Sobald die Helligkeit wieder abnimmt, als das übermäßig beleuchtete Fahrzeug vorbei ist gehts wieder andersrum, da fährt der Fahrer wieder im Blindflug, bis die Pupillen sich erneut auf die jetzt niedrigere Beleuchtungsstärke angepaßt, also geöffnet haben.
Jetzt ist es ein Unterschied, ob sich die Pupillen in einer Bandbreite von 50-100% oder in einer Bandbreite von 50-150% arbeiten / anpassen also öffnen und schließen müssen. Je größer diese Bandbreite ist, desto länger sind diese Zeiten -vermutlich Millisekunden- des Blindflugs und desto ermüdender ist das Ganze für die Augen und damit den Fahrer, der dieses ständige hell & dunkel mitmachen muß.
Außerdem -das sehe ich mit als die größe Gefahr einer übermäßigen Beleuchtung- gibt es da draußen auf den Straßen nicht nur 2 Verkehrsteilnehmen, Verkehrsteilnehmer mit schwächerer Licht-Signatur werden in den Phasen, der weit geschlossenen Pupillen... also wenn z.B. ein übermäßig beleuchtetes Fahrzeug die Umgebung hell ausleuchtet und bis die Pupillen sich wieder geöffnet haben nicht oder nur erheblich schwächer / schlechter wahrgenommen.
Ein Fußgänger mit ein paar kleinen Reflektoren an der Kleidung oder ein Fahrradfahrer mit nem schwachen Rücklicht verschwindet vollkommen in diesem Gegenlicht.
Inzwischen herrscht ja ein regelrechter Beleuchtungskrieg... v.a. bei Rettungs- und Absicherungsfahrzeugen sieht man, dass mächtig aufgerüstet wird, weil eine kleine gelbe Rundumleuchte in der heute vorherrschenen undisziplinierten Beleuchtungsverhalten der VK schlichtweg untergeht und nicht mehr wahrgenommen wird.
PS: ...für diejenigen, die vielleicht da waren - Bundeswehr > Grundausbildung > Lehrvorführung "Hören und Sehen bei Nacht".
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 17. Dezember 2017 um 02:35:27 Uhr:
Zitat:
@cdti19 schrieb am 16. Dezember 2017 um 21:55:11 Uhr:
Aber Folgendes ist genau so passiert:...... Sie fuhr. Mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern. Gut, dachte ich mir, sie will die Straße wohl ausleuchten, damit sie besser sieht.......
Sie schaut auf´s Cockpit. Die Nacht ist stockduster, ihr Gesicht ist hellblau erleuchtet.Warnleuchte für Nebelscheinwerfer sind aber grün, Blau ist Fernlicht,
Nebelscheinwerfer können gar nicht blenden, da sie dafür gedacht sind den Bereich direkt vor dem PKW auszuleuchten, bzw. unter dem Nebel unterdurch.
Gut das hält einige nicht davon ab trotzdem aufzublenden, denn es ist ja verboten damit bei gutem Wetter zu fahren, die sind dann komischer Weise auch direkt davon geblendet 😉Aber das ganze passt dann nicht mit der Anspielung auf die Blaue Kontrollleuchte, denn die ist fürs Fernlicht.
Also irgendwie ist die Geschichte für mich nicht schlüssig, die Dame hat vermutlich das Fernlicht vergessen, aber warum dann der Hinweis das sie mit Nebelscheinwerfer fuhr?
Du hast Recht. Sorry. Ich habe mich vertan. Es war das Fernlicht.
Jörg
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Moin Moin !
Zitat:
Genau, es gibt auch Praktiker hier.😎
Nicht immer nur hinter den Texten der STVO verstecken.
Und nicht hier so und da anders.....
Ironie verstehst du also auch nicht...........
Mfg Volker
Zitat:
@mattalf schrieb am 13. Dezember 2017 um 08:03:39 Uhr:
Gut das es einen Erfahrenen hier gibt. Wir anderen Lemminge gucken da auch nach 40 Jahren noch rein. Muss ich jetzt zum Arzt?
Eben. Ich muss ja zwangsweise noch vorne auf die Strasse schauen.
Zitat:
@v8.lover schrieb am 13. Dezember 2017 um 11:48:50 Uhr:
Zitat:
@situ schrieb am 13. Dezember 2017 um 10:30:53 Uhr:
Solche Primitivschaltungen (alt per ein bis zwei Relais, heute wenige Bytes im Steuergerät) sind ganz sicher nicht patentfähig. Aber bei Nennung der Patentnummern glaube ich auch das (nur dann).
😮
DE000009311966U1
Ist kein Patent, sondern (war) Gebrauchsmuster und bezog sich nur auf eine bestimmte Schaltung und nicht auf das Prinzip.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 17. Dezember 2017 um 02:35:27 Uhr:
Nebelscheinwerfer können gar nicht blenden, da sie dafür gedacht sind den Bereich direkt vor dem PKW auszuleuchten, bzw. unter dem Nebel unterdurch.
Gut das hält einige nicht davon ab trotzdem aufzublenden, denn es ist ja verboten damit bei gutem Wetter zu fahren, die sind dann komischer Weise auch direkt davon geblendet 😉
So ist das.
Man darf niemals vergessen, dass wir hier in Deutschland sind.
Wo kämen wir denn hin, wenn da jeder so wie er möchte seine Schlechtwetterscheinwerfer einschalten könnte wie er mag?
Vollkommen egal ob das blendet oder nicht.
Sodom und Gomorrha!
Wenn ers nicht darf hat er es gefälligst auszuschalten.
Und als guter Bürger und Assistenzoberlehrer ist es meine Pflicht ihm das abzugewöhnen.
Edit: Ok, mit'm Fernlicht isses durchaus was anderes.
Zitat:
@Matsches schrieb am 18. Dezember 2017 um 07:10:12 Uhr:
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 17. Dezember 2017 um 02:35:27 Uhr:
Nebelscheinwerfer können gar nicht blenden, da sie dafür gedacht sind den Bereich direkt vor dem PKW auszuleuchten, bzw. unter dem Nebel unterdurch.
Gut das hält einige nicht davon ab trotzdem aufzublenden, denn es ist ja verboten damit bei gutem Wetter zu fahren, die sind dann komischer Weise auch direkt davon geblendet 😉So ist das.
Man darf niemals vergessen, dass wir hier in Deutschland sind.Wo kämen wir denn hin, wenn da jeder so wie er möchte seine Schlechtwetterscheinwerfer einschalten könnte wie er mag?
Vollkommen egal ob das blendet oder nicht.
Sodom und Gomorrha!
Wenn ers nicht darf hat er es gefälligst auszuschalten.
....
Oh, da besteht bei der Umsetzung noch dringender Handlungsbedarf! mit freundlicher Unterstützung aller selbsternannten Hilfssheriffs..... 😁 😁 😁
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 17. Dezember 2017 um 02:35:27 Uhr:
Zitat:
@cdti19 schrieb am 16. Dezember 2017 um 21:55:11 Uhr:
Nebelscheinwerfer können gar nicht blenden, da sie dafür gedacht sind den Bereich direkt vor dem PKW auszuleuchten, bzw. unter dem Nebel unterdurch.
...................... wenn die N-scheinwefer verstellt sind , dann leuchten die dir auch eine Kirchturmuhr aus.........fragt der Fahrlehrer seinen Schüler:"Was machen sie wenn sie eine nackte Frau auf dem Baum, 7m über der Fahrbahn sehen??"
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 17. Dezember 2017 um 02:35:27 Uhr:
Warnleuchte für Nebelscheinwerfer sind aber grün, Blau ist Fernlicht,Nebelscheinwerfer können gar nicht blenden, da sie dafür gedacht sind den Bereich direkt vor dem PKW auszuleuchten, bzw. unter dem Nebel unterdurch.
Gut das hält einige nicht davon ab trotzdem aufzublenden, denn es ist ja verboten damit bei gutem Wetter zu fahren, die sind dann komischer Weise auch direkt davon geblendet 😉Aber das ganze passt dann nicht mit der Anspielung auf die Blaue Kontrollleuchte, denn die ist fürs Fernlicht.
Also irgendwie ist die Geschichte für mich nicht schlüssig, die Dame hat vermutlich das Fernlicht vergessen, aber warum dann der Hinweis das sie mit Nebelscheinwerfer fuhr?
Orange - aber sonst stimme ich mit dir überein.
Moin Moin !
Zitat:
Ich glaube, orange ist die Anzeige für die Nebelschlussleuchte, oder?
Zitat:
meine schon
Kein Wunder ,dass so viele mit NSL herumfahren !
Gelb ! geht zugegebenermassen bei einigen Fzgen ins orange
Zitat:
Warnleuchte für Nebelscheinwerfer sind aber grün
Da ist gar keine vorgeschrieben , also ist entweder keine vorhanden , oder die Farbe sucht sich der Hersteller aus.
Im übrigen ist die Abschaltung der NSL längst Pflicht bei neu auf den Markt gekommenen Fzg-Typen. Entweder beim Ausschalten des Lichtes oder beim Ausschalten des Motors darf die NSL beim Neustart oder Wiedereinschalten des Lichtes nicht wieder angehen.
VW hat da nicht richtig aufgepasst und eine Lichtschalter eingebaut der das nicht erfüllt. Zwar geht die NSL nach Lichtausschalten aus und nicht wieder an , aber wenn alles eingeschaltet ist, ist auch die NSL nach Motorausstellen und Neustart wieder an.
Als Abhilfe wurde ein Lichtschalter eingebaut , der einen Warnton beim Verlassen des Fzges ertönen lässt , wenn die NSL noch eingeschaltet ist.
Es sind aber viele Fzge nicht umgerüstet , es läuft eine kostenlose Umrüstaktion.
Mfg Volker