nebelschlussleuchte rotes plättchen entfernen?
Moin,
bekomme in einer Woche meinen Golf. Da ich es von hinten etwas hässlich finde, dass rechts beim rückfahrscheinwerfer weiß, und links bei der nebelschlussleuchte rot ist, wollte ich das dann ändern. Habe mir sagen lassen, dass da nur ein rotes Plättchen drin ist, was man rausnehmen müsste. ist das geclipst, oder wie bekommt man das da raus ?
weiß das jemand von euch ? wäre über konstruktives dankbar. Bitte keine Beiträge, von wegen verboten oder sonstwas, so schlau bin ich nämlich auch.
Danke im Vorraus
venschla
Beste Antwort im Thema
AUFHÖREN; eine NSL HAT ROT ZU SEIN !!!
30 Antworten
ist das denn überhaupt erlaubt die rote Streuscheibe zu entfernen und diese durch die anderen Glühlampen zu ersetzen?
Ich hatte schon die gleiche Idee es so zu machen, war mir aber nicht sicher ob dadurch evtl. die ABE erlischt. Habe nämlich keine Lust deswegen Probleme zu bekommen.
Gruß Andreas
erlaubt ist es nicht, denn das teil hat ein E-Zeichern und darf somit nicht verändert werden
die variante mit der roten leuchte sehe ich als rech unkritisch aber vllt sollte man dann immernoch eine klare streuscheibe einsetzten 😉 die bekommt man sicher beim Schrottie um die ecke 😉
Ich denk das so wie DoomMaster. Ist zwar nicht wirklich legal, aber bei TÜV oder Rennleitung hatte ich noch nie Probleme. Also ohne große Bedenken.
Zitat:
Original geschrieben von facko4
www.fuers-auto.de/index.php?cat=c600_Kugellampen.html
Steht doch auch auf der Seite:
www.fuers-auto.de/images/product_images/illegal.pngÄhnliche Themen
probleme kanns aber geben wenn dir einer bei nebel hinten reinrauscht und dann angibt dass er von deiner nsl geblendet wurde, bzw sie nicht gesehen hat(die streuscheibe ist ja nedd umsonst verbaut).
dann wirds eng mit der versicherung und schnell mal ganz teuer
Hallo!
Das stimmt schon was Du da schreibst und wegen so einem kleinen Stück roten Plastik Probleme zu bekommen, das ist die ganze Sache doch garnicht wert!
Ich werde das mit dem Tausch der roten Streuscheibe doch sein lassen.
Naja, sicher ist sicher.
Gruß Andreas
Zitat:
Original geschrieben von DooMMasteR
erlaubt ist es nicht, denn das teil hat ein E-Zeichern und darf somit nicht verändert werden
die variante mit der roten leuchte sehe ich als rech unkritisch
Sehe ich nicht ganz so. Ebenso wie bei der Frage der gelben 21W-Lampen dürften auch bei roten (gibt's ja auch legal -> monochrom weiße Rückleuchten Mini) unterschiedliche Zulassugen vorliegen, bei gelben sind's ja auch unterschiedliche Fassungen für die normale P21W bzw. die gelbe PY21W. Deswegen bringt's ja z.B. auch nix, bei weißen Blinkern mit innen liegender gelber Streuscheibe diese zu entfernen und eine gelbe bzw. Diadem Lampe zu verbauen. Das dürfte ohne Gewalt nicht in die Fassung gehen. Ähnlich tippe ich mal bei den roten.
E-Kennzeichnung der Leuchte erlischt dann eh wegen baulicher Änderung (Streuscheibe wird regelmäßig Bestandteil der Genehmigung sein) und falschen Leuchtmittels (dito)
meint
Arvin S.
meine Fresse, ich wollte einfach nur wissen, ob man dieses plättchen so rausnehmen kann, oder ob man da was zerstören muss. da man dieses muss, wie gesagt, hat sich mein vorhaben erledigt, weil ich wollte da nicht kaputt machen.
ich weiß sehr wohl, dass man mit weißer nebelschlussleuchte nicht fahren darf und dergleichen. Gut, ihr habt ja Recht, auch wenn man in Deutschland die Nebelschlussleuchte sehr selten braucht (zumindest in meiner Region) sollte sie ja trotzdem vorschriftsmäßig sein.
Rote Glühlampe wäre natürlich eine Maßnahme, aber ne, den Aufwand werde ich mir nicht machen.
Danke für alles konstruktiven Beiträge !
edit...
das hier könnte mit den normalen auch gehen...
http://www.team-dezent.at/.../G5_RL_Streuscheibe.pdf
und hier sind meine KOMPLETT OHNE farbige streuscheiben aus übersee 🙂
aber mal angenommen es wäre einfach nur ein rotes plättchen was sich rausclipsen lässt, und man würde eine rote glühlampe verbauen, wäre das verboten ?
ja, wäre es
lichttechnische anlagen dürfen nicht verändert werden, weder lasieren noch "beschnippeln"