navi tv

Audi A3 8P

ein Freund von mir hat einen Audi S6 mit navi und tv original von audi und während der fahrt kann man tv gucken, kann man ein audi a3 oder a4 so bestellen??? wie viel kostet ???
danke

14 Antworten

Nein kann man nicht, da es laut StVo nicht erlaubt ist!

TV nur im Stand. Da hat dein Freund auch nachträglich was machen lassen - ab Werk gibt es keine TV- Funktion während der Fahrt!

Zitat:

Original geschrieben von masterkill


Nein kann man nicht, da es laut StVo nicht erlaubt ist!

Bitte mal den § aufführen, wo dieses genau steht.

Und bitte jetzt nicht den allgemeinen mit der Ablenkung, demnach müßte das rauchen während der Fahrt auch verboten sein, steht aber auch nicht drin !

Zitat:

Original geschrieben von maxbluebrosche


Bitte mal den § aufführen, wo dieses genau steht.

Und bitte jetzt nicht den allgemeinen mit der Ablenkung, demnach müßte das rauchen während der Fahrt auch verboten sein, steht aber auch nicht drin !

§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von masterkill


§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

Und wo steht da jetzt das man sein TV-Modul nicht freischalten darf ???????

Geräte kann auch die Freisprecheinrichtung, ein Zigarettenanzünder, Radioanlage oder sogar das Navi sein.

Da steht nix von TV !

Also ist es auch nicht verboten es freigeschaltet zu haben, es ist keine Ordnungswidrigkeit o.ä.

Sehe ich ähnlich.. wo kein Kläger, da kein Richter.
Es nicht erlaubt, aber auch nicht verboten.
Hier wurde schon mal was von Freischaltung gepostet. Ich denke mal in der Suchfunktion wird das zu finden sein. Der Preis lag da glaube ich um die 250 € ..

Re: navi tv

Zitat:

Original geschrieben von audisline


ein Freund von mir hat einen Audi S6 mit navi und tv original von audi und während der fahrt kann man tv gucken, kann man ein audi a3 oder a4 so bestellen??? wie viel kostet ???
danke

Habe ein Bekannten, der hat auch das "Glück",

ab Werk

wärend der Fahrt TV kucken zu können.

Warum wissen wir nicht.

Es gibt Hardware- und Codierungsmöglichkeiten zur Freischaltung.

Das Wegschalten des TV/Video-Signals während der Fahrt ist im übrigen eine freiwillige Selbstbeschränkung der Hersteller.

Nix gesetzliche Vorschrift. Siehe auch diverse "Zubehör-DVD-TV-Navi-Radio´s".

Zitat:

Original geschrieben von maxbluebrosche


Und wo steht da jetzt das man sein TV-Modul nicht freischalten darf ???????

Geräte kann auch die Freisprecheinrichtung, ein Zigarettenanzünder, Radioanlage oder sogar das Navi sein.

Da steht nix von TV !

Also ist es auch nicht verboten es freigeschaltet zu haben, es ist keine Ordnungswidrigkeit o.ä.

Wenn du so mit Kanonen auf SPatzen schiesst, nehme ich meine Aussage zurück und korrigiere in "du wirst, in einem Schadensfall, Probleme mit der Versicherung bekommen"

Zitat:

Original geschrieben von masterkill


Wenn du so mit Kanonen auf SPatzen schiesst, nehme ich meine Aussage zurück und korrigiere in "du wirst, in einem Schadensfall, Probleme mit der Versicherung bekommen"

Lieber Masterkill, ich schieß doch gar nicht 🙂

Nur wenn du schreibst "ist im Bereich der StVo" verboten, dann möchte ich das nicht so stehen lassen, weil eben dieses nicht so drin steht 🙂

Und jetzt möchte ich nur noch wissen, wer bisher mit einer TV Freischaltung (außer er gibt bei der Schadensmeldung an, daß ihn Dolly Buster in seinem 6,5" Display so abgelenkt hat, daß er seine Pflicht verletzt hat" schon mal versicherungstechnische Nachteile bei der Schadensregulierung gehabt hat.

Da müßten ja alle Dieselfahrer gleich per Definition alles permanente Versicherungsbetrüger sein, sie könnten ja den ihren gechippt haben.

Okay, das war jetzt etwas zu sehr OT und beantwortet nicht die Eingangsfrage....

Belassen wir es dabei.

Zitat:

Original geschrieben von maxbluebrosche


Lieber Masterkill, ich schieß doch gar nicht 🙂

Nur wenn du schreibst "ist im Bereich der StVo" verboten, dann möchte ich das nicht so stehen lassen, weil eben dieses nicht so drin steht 🙂

Und jetzt möchte ich nur noch wissen, wer bisher mit einer TV Freischaltung (außer er gibt bei der Schadensmeldung an, daß ihn Dolly Buster in seinem 6,5" Display so abgelenkt hat, daß er seine Pflicht verletzt hat" schon mal versicherungstechnische Nachteile bei der Schadensregulierung gehabt hat.

Da müßten ja alle Dieselfahrer gleich per Definition alles permanente Versicherungsbetrüger sein, sie könnten ja den ihren gechippt haben.

Okay, das war jetzt etwas zu sehr OT und beantwortet nicht die Eingangsfrage....

Belassen wir es dabei.

Das Thema wurde im Zusammenhang mit der Freischaltung der DVD-Funktion

hier

schon mal diskutiert.

@all

Leute, solche Sachen macht man doch selber in Begleitung einer netten Dame (oder Herren, will ja nicht die Minderheiten diskriminieren) und vor allem wenn das Fahrzeug sicher abgestellt ist. Ich verstehs einfach nicht, wie man so geil auf die TV-Freischaltung sein kann.

Ohne Worte

PS: Ich bin selber in der Lage meine Mitfahrer (seien es Kinder oder Erwachsene oder potentielle "Opfer" selber zu unterhalten) Soweit zum Thema Reizüberflutung 😁

Zitat:

Original geschrieben von Ferkel13


@all

Leute, solche Sachen macht man doch selber in Begleitung einer netten Dame (oder Herren, will ja nicht die Minderheiten diskriminieren) und vor allem wenn das Fahrzeug sicher abgestellt ist. Ich verstehs einfach nicht, wie man so geil auf die TV-Freischaltung sein kann.

Ohne Worte

PS: Ich bin selber in der Lage meine Mitfahrer (seien es Kinder oder Erwachsene oder potentielle "Opfer" selber zu unterhalten) Soweit zum Thema Reizüberflutung 😁

Och, zur Überbrückung einer Wartezeit, habe ich auch immer einen Film auf meiner SD-Karte für meinen Pocket-PC dabei. Also einen gewissen Sinn macht ne TV-Freischaltung schon. Aber wer das während der Fahrt macht, dem gehört der Lappen entzogen, denn das ist ja vorsätzlicher Totschlag (also Mord), wenn man damit fährt.

@MdN

Situation:

(Sie fragt) Gib mir doch mal nen € für den Einkaufswagen.

(Er antwortet) Ja Schatz, hier.

(Sie) Wackelt auf ihren Highheels zum Sammelparkplatz der Einkaufsboliden und verschwindet im Einkaufszentrum.

(ER) Was'n Glück jetzt ist sie weg. (Was jetzt über den Bidschirm flimmert will ich nicht wissen)

Den weiteren Verlauf der wöchentlichen Grundnahrungsbeschaffung kann sich jeder an seinen zehn Fingern selbst abzählen.

So und nicht anders.

Gruß Ferkel (derwenigstensdeneinkaufswagenschiebt)

Zitat:

Original geschrieben von maxbluebrosche


Und jetzt möchte ich nur noch wissen, wer bisher mit einer TV Freischaltung (außer er gibt bei der Schadensmeldung an, daß ihn Dolly Buster in seinem 6,5" Display so abgelenkt hat, daß er seine Pflicht verletzt hat" schon mal versicherungstechnische Nachteile bei der Schadensregulierung gehabt hat.

Da müßten ja alle Dieselfahrer gleich per Definition alles permanente Versicherungsbetrüger sein, sie könnten ja den ihren gechippt haben.

Sagen wir mal so: Wenn deine Versicherung herausbekommt, dass du während der Fahrt TV geschaut hast; und dazu ist ein guter KFZ-Gutachter sicherlich in der Lage; könntest du ein großes Problem haben, was die Schuldzuweisung angeht.

Und was dein Bsp mit dem Chip angeht: das ist ja mal sehr, sehr weit hergeholt. Denn jeder Chip sollte eingetragen und somit bei der Versicherung bekannt sein!

Jetzt musst du mir nur noch erklären, wie Chip-Tuning mit einer TV-Freischaltung im Zusammenhang bei Schuldursachen in einem Schadensfall steht!

Dann kannst du dich gerne weiter an Beiträgen á la

Zitat:

Nein kann man nicht, da es laut StVo nicht erlaubt ist!

hochziehen!

Deine Antwort
Ähnliche Themen