Navi Prof Diebstahl - Abrechnung fiktiv bei Werkstattbindung
Hallo. Letzte Woche waren Sie auch bei mir zu Besuch.
Typische Vefahrensweise. Fenster hinten rein, alles raus und weg.
Zu meiner Frage: Ich habe eine Werkstattbindung (nie wieder / weiß nicht was mich geritten hat) und würde gerne fiktiv abrechnen, da die empfohlenen Partnerwerkstätten alles Lackierer und keine Techniker sind.
Das fiktiv ausgezahlte Gutachten reicht nicht ganz für die Werkstatt, die ich mir ausgesucht habe. Bekomme ich bei Einreichung der Rechnung noch die MwSt erstattet. Also ich würde mit dem Brutto Gutachten auskommen aber dafür müsste ich wissen ob ich auch bei Werkstattbindung die MwSt ausgezahlt bekomme.
Mein Sachbearbeiter der Versicherung kann mir auf nichts eine wirkliche Antwort geben. Leider denke ich dass er in Wirklichkeit nur die Urlabsvertretung ist, welche zufällig an das Telefon geht.
Die nächste Versicherung nur noch ohne Bindung und dann zum freundlichen.
Beste Antwort im Thema
Da gab es doch vor gar nicht so langer Zeit ein Gerichtsurteil, in dem festgestellt wurde, dass es für Werksnavis im Grunde keine Gebrauchtgeräte mit legaler Herkunft gibt und die Versicherung daher ein Neugerät bezahlen musste.
Ich frage mich allerdings, warum der TE sich so ziert, die Versicherung zu nennen, wir helfen ihm hier und dafür könnte er uns auch mit einer Info helfen.
43 Antworten
Zitat:
@RalphM
An Deiner Stelle würde ich doch mal eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
keine so schlechte Idee. 😉
Vorher würde ich mich an den Teamleiter Kfz-Schaden "Deiner" Versicherung wenden. 😉 😉
BTW: ist das Auto ein Leasingwagen?
Gruß Micha
Würde mich nicht damit abspeisen lassen, Werkstattbindung und billige Versicherung hin oder her!
Sachbearbeiter gibt es solche und solche. Würde den Sachverhalt schriftlich darlegen und höflich aber eindeutig eine zufriedenstellende Regelung verlangen. Hat bei mir schon öfter geholfen, auch ohne Anwalt usw.
Kann doch nicht sein dass man sich mit einem neuen 3er und Schaden an teuren elektr. Komponenten mit Lackierwerkstätten u.ä. beschäftigen muss, die nicht ein mal die nötige Diagnosesoftware zum Anlernen der Hardware haben.
Jetzt würden wir doch gerne mal den Namen der Versicherung wissen, den kann man unbesorgt posten, sofern es sich bei der Sachverhaltsdarstellung nicht um üble Nachrede handelt.
Wenn der Lackierer keine Ahnung von der Programmierung des Fahrzeugs hat, wird das Ersatznavi (und einiges andere auch) nicht funktionieren, einfach eines einbauen und fertig geht nicht, die Geräte müssen im Fahrzeug angemeldet werden und ohne Aktivierungscode funktioniert keine Karte. Ein Navi ist nicht nur ein Navi sondern auch gleichzeitig Radio, Freisprechanlage usw.
Und ein "gebrauchtes" Navi von eBay besorgen ist im Grunde Unterstützung des Navidiebstahls, das kann eine Versicherung doch nicht wirklich wollen.
Üble Nachrede ist es nicht aber ich bin da trotzdem vorsichtig. Wie gesagt deren Partnerwerkstatt macht auch u.a. Elektrik aber hat nicht die Geräte um zu codieren. Wenn ich einfach einen vernünftigen Ansprechpartner hätte der mich auch über den bleibenden Kosten in der Partnerwerkstatt informieren könnte. Das wäre wirklich toll
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Ins Blaue hinein reparieren bei der partnerwerkstatt und dann nachher ordentlich nachzahlen ist absoluter Mist
Ah jetzt erklärt sich für mich auch einiges. Habe mal versucht bei diversen Versicherungen eine Liste mit den Partnerwerkstätten zubekommen bevor ich einen Vertrag abschließen wollte. Nicht eine hat mir so eine Liste zur Verfügung gestellt. Da hab ich mich entschieden lieber 20% mehr zu zahlen dafüer aber die Werkstatt selber aussuchen zu dürfen!
Wir würden alle gerne den Namen der Versicherung wissen, denn die sollte man auf jeden Fall vermeiden. Ist doch kein Problem den Namen zu nennen.
Zitat:
@only Diesel
Da hab ich mich entschieden...
...gut so.
Da ja hier auch sehr viele geleast haben, sollte man sich auch mal den Vertrag entsprechend reinziehen.
Zitiere mal nur einen kleinen Auszug zum besagten Thema:
[Zitat]
X. Versicherungsschutz und Schadenabwicklung
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2
Im Schadenfall hat der Leasingnehmer den Leasinggeber unverzüglich zu unterrichten. Der Leasingnehmer hat die notwendigen Reparaturarbeiten unverzüglich in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durchführen zu lassen, es sei denn, dass wegen Schwere und Umfang der Schäden Totalschaden anzunehmen ist oder die voraussichtlichen Reparaturkosten 60% des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs übersteigen.
Der Leasingnehmer hat mit der Durchführung der Reparatur einen vom Hersteller anerkannten Betrieb zu beauftragen. In Notfällen können, falls die Hilfe eines vom Hersteller anerkannten Betriebes nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten erreichbar ist, Reparaturen in einem anderen Kfz-Reparaturbetrieb, der die Gewähr für sorgfältige handwerksmäßige Arbeit bietet, durchgeführt werden.
3
Der Leasingnehmer hat dem Leasinggeber ferner unverzüglich Kopien der an den Versicherer gerichteten Schadenanzeige und der Rechnung über die durchgeführte Reparatur zu übersenden.
[/Zitat]
Gruß Micha
Ich würde an deiner Stelle vlt. zur Verbraucherschutzzentrale gehen und alle Details der Police aufarbeiten. Vlt. ist es nicht so wie du es glaubst oder dein Sachbearbeiter es darstellt.
Meiner Meinung nach muss der Zustand wiederhergestellt werden, der vor dem Schaden war und das kann der Lackierer nicht, auch nicht wenn er ein richtig guter "Schrauber" ist und auch wenn er das Codieren könnte und die Geräte dafür hätte, er wurde nicht dafür ausgebildet, ist also kein Fachmann.
Und Ersatzteile müssen auf dem legalen Weg beschafft werden. Wenn es hierfür also keine Gebrauchten gibt, dann ist der Wiederbeschaffungswert eben der Neuwert. Oder irre ich mich?
Zitat:
@Knalla schrieb am 1. September 2015 um 12:53:11 Uhr:
Meiner Meinung nach muss der Zustand wiederhergestellt werden, der vor dem Schaden war
Das ist der Punkt. Wenn es keinen Weg gibt, bei dem dies kostenneutral geschehen kann, ist die Versicherung keine Kasko-Versicherung. Zuzahlungen werden bei Kasko-Versicherungen über die Selbstbeteiligung geregelt.
Hi,
das kann doch alles nicht so schwer sein: Billige Versicherung und Werkstattbindung hin oder her.
Grundlegende Frage ist: Besteht für den angerichteten Schaden Versicherungsschutz? Wenn ja, gibt es eventuell eine Selbstbeteiligung.
Danach beißt die Maus einfach keinen Faden ab! Auto zur sog Partnerwerkstatt zur Reparatur bringen und ggfs. sooft nachbessern lassen, bis der Schaden zu 100% behoben ist. Da greifen dann einfach die allgemein gültigen bundesrepublikanischen Gewährleistungsregeln, die man jederzeit einklagen kann.
Falls deine Partnerwerkstatt es nicht kann, liegt es auch an ihr, das Fahrzeug in eine Bmw-Werkstatt zu bringen und die Kosten der Versicherung einfach weiter zu berechnen.
Hast du vielleicht neben der Werkstattbindung irgendwelche Reparaturleistungen oder Diebstahl von ,Bauteilen' ausgeschlossen?
Gruß
Hallo
Ich hatte auch mal Werkstattbindung im Vers. Vertrag, ich fuhr damals einen Mercedes und der sollte in der Partnerwerksatt der Vers. repariert werden die auf Seat spezialisiert waren. Ich fuhr in diese Werkstatt und fragte nach ob die diese Reparatur fachgerecht an meinem Mercedes durchführen können, das wurde verneint, (nicht das nötige Spezialwerkzeug)Die Versicherung befürwortete damals dann, eine Reparatur in einer Mercedes Vertragswerkstatt. Für mich war das alles kostenfrei.
War übrigens die HUK
Nein kein Ausschluss. Habe mich jetzt mit Beschwerde an einen anderen Sachbearbeiter gewandt. Ergebnis: was die andere Werkstatt nicht kann darf BMW ohne zusätzliche Kosten machen. Na also. Der Abzug für das Navi weil es ja angeblich einen Gebrauchtmarkt gibt bleibt da die Versicherung nicht den Neuwert bezahlt. Zumindest hatte ich jetzt mal jemand am Telefon der mir auch mal zugehört hat. Ob die Pfandpauschale auch gezahlt wird bleibt abzuwarten. Nein ist auch kein Leasing.
Siehst du "es gibt solche und solche Sachbearbeiter", genau das war damit gemeint.
Zitat:
@TePee schrieb am 1. September 2015 um 14:03:34 Uhr:
Siehst du "es gibt solche und solche Sachbearbeiter", genau das war damit gemeint.
Den Fall hatte ich mal bei Vodafone, erst einen männlichen Agent an der Hotline gehabt, der nicht wirklich helfen konnte, oder wollte.
Dann am nächsten Tag einen weiblichen Agent. Und die hat mir wirklich sehr gut weitergeholfen.