Navi Prof Diebstahl - Abrechnung fiktiv bei Werkstattbindung

BMW 3er

Hallo. Letzte Woche waren Sie auch bei mir zu Besuch.

Typische Vefahrensweise. Fenster hinten rein, alles raus und weg.

Zu meiner Frage: Ich habe eine Werkstattbindung (nie wieder / weiß nicht was mich geritten hat) und würde gerne fiktiv abrechnen, da die empfohlenen Partnerwerkstätten alles Lackierer und keine Techniker sind.

Das fiktiv ausgezahlte Gutachten reicht nicht ganz für die Werkstatt, die ich mir ausgesucht habe. Bekomme ich bei Einreichung der Rechnung noch die MwSt erstattet. Also ich würde mit dem Brutto Gutachten auskommen aber dafür müsste ich wissen ob ich auch bei Werkstattbindung die MwSt ausgezahlt bekomme.

Mein Sachbearbeiter der Versicherung kann mir auf nichts eine wirkliche Antwort geben. Leider denke ich dass er in Wirklichkeit nur die Urlabsvertretung ist, welche zufällig an das Telefon geht.

Die nächste Versicherung nur noch ohne Bindung und dann zum freundlichen.

Beste Antwort im Thema

Da gab es doch vor gar nicht so langer Zeit ein Gerichtsurteil, in dem festgestellt wurde, dass es für Werksnavis im Grunde keine Gebrauchtgeräte mit legaler Herkunft gibt und die Versicherung daher ein Neugerät bezahlen musste.

Ich frage mich allerdings, warum der TE sich so ziert, die Versicherung zu nennen, wir helfen ihm hier und dafür könnte er uns auch mit einer Info helfen.

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Zitat:

Den Fall hatte ich mal bei Vodafone, erst einen männlichen Agent an der Hotline gehabt, der nicht wirklich helfen konnte, oder wollte.

Dann am nächsten Tag einen weiblichen Agent. Und die hat mir wirklich sehr gut weitergeholfen.

Danke dass du uns diese wichtige Information nicht vorenthalten hast 😉

Zitat:

@Venon81 schrieb am 1. September 2015 um 13:57:21 Uhr:


Der Abzug für das Navi weil es ja angeblich einen Gebrauchtmarkt gibt bleibt...

Und jetzt fragst du den bei der Versicherung mal, was er denkt mit welchen Systemen der Gebrauchtmarkt eventuell gespeist wird.... (Natürlich gibt es auch noch die Systeme aus Totalschäden. Aber auch dafür haben Versicherungen bereits bezahlt.)

Früher gab´s mal einen Witz: Wenn dir in Neapel die Räder geklaut werden, ist das gar kein Problem. Du gehst einfach ums nächste Eck und kannst sie wieder kaufen...

Gruß

PS: Irgendwie werden die Systeme doch immer eigenartiger. Jetzt bezahlen Versicherungen vermeintliche Hehlerware... Ich glaub´s nicht!

Zitat:

@Bullettooth schrieb am 1. September 2015 um 14:23:20 Uhr:


[..]
Danke dass du uns diese wichtige Information nicht vorenthalten hast 😉

Details wurden ausgelassen um die Schuldigen und Unschuldigen zu schützen 😉

Zitat:

@d118 schrieb am 1. September 2015 um 14:52:27 Uhr:



Zitat:

@Venon81 schrieb am 1. September 2015 um 13:57:21 Uhr:


Der Abzug für das Navi weil es ja angeblich einen Gebrauchtmarkt gibt bleibt...
Und jetzt fragst du den bei der Versicherung mal, was er denkt mit welchen Systemen der Gebrauchtmarkt eventuell gespeist wird.... (Natürlich gibt es auch noch die Systeme aus Totalschäden. Aber auch dafür haben Versicherungen bereits bezahlt.)

Früher gab´s mal einen Witz: Wenn dir in Neapel die Räder geklaut werden, ist das gar kein Problem. Du gehst einfach ums nächste Eck und kannst sie wieder kaufen...

Gruß

PS: Irgendwie werden die Systeme doch immer eigenartiger. Jetzt bezahlen Versicherungen vermeintliche Hehlerware... Ich glaub´s nicht!

scheinbar gibt es auch von BMW Austausch-Teile. Im Leebmann-Teilekatalog steht folgendes:

Bei Diebstahl der Headunit ist mit der Versicherung abzuklären, ob ein AT-Teil verbaut und gemeinsam mit der damit verbundenen Pfandpauschale geltend gemacht werden darf. Besteht die Versicherung auf die Verwendung eines Neuteiles ist ein PuMAFall anzulegen, um die Neuteilenummer zu ermitteln.

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Na ja aber bei den austauschteilen macht es eigentlich kein Unterschied. Die sind von BMW meistens neu oder generalüberholt. Kaufen tut man sie trotzdem zum Neupreis. Man bekommt eben nur den Pfand zurück wenn man das Altteil zurück schickt. Der Pfand beträgt dafür knapp über 1000€. Treibt die Versicherung das Original Teil welches entwendet wurde nicht wieder auf muss sie trotzdem den normalen Preis zahlen. Ich denke auf längere Sicht gesehen sammelt BMW so technisch defekte Geräte welche generalüberholt wieder an den Mann gebracht werden. Eben für 1000 Euro weniger. Aber so viele reparierte aus technischen Defekten dürften Sie noch nicht bei sich rumliegen haben

Also mal zu der Frage, ob man nur den Zeitwert eines Naivs ersetzt bekommt. Mir wurde 2x das RNS510 aus meinem damaligen Golf geklaut. Und da hatte ich mich damit beschäftigt. Es gibt Gerichtsurteile, dass die Versicherung immer den Neupreis bezahlen muss, da es für festeingebaute Navis keinen Gebrauchtmarkt gibt. Ebay ist an dieser Stelle nicht als Referenz zugelassen, da dort wenns um Navis geht mehrheitlich Diebesgut angeboten wird.

Zumal der Preis des Navis sich mit der Zeit auch ändert. Beim Diebstahl Dezember 2012 hat das Navi noch über 3000,- Euro auf der Rechnung der Versicherung ausgemacht, beim Diebstahl Januar 2013 war es 1000 Euro billiger (Neupreis). Bei Nachfrage bei der Versicherung, sagte man dass es halt jedes Jahr neue Preislisten gibt.

Da gab es doch vor gar nicht so langer Zeit ein Gerichtsurteil, in dem festgestellt wurde, dass es für Werksnavis im Grunde keine Gebrauchtgeräte mit legaler Herkunft gibt und die Versicherung daher ein Neugerät bezahlen musste.

Ich frage mich allerdings, warum der TE sich so ziert, die Versicherung zu nennen, wir helfen ihm hier und dafür könnte er uns auch mit einer Info helfen.

Also Da Mir Immer Recht Alles Locker erscheint lass ich es mal so stehen mit dem Namen. Oh falscher Satzbau da oben

Das Problem bei den Urteilen ist das es immer alles Urteile von Amtsgerichten sind. Die einen sagen so die anderen leider so

Zitat:

@Venon81 schrieb am 1. September 2015 um 20:48:08 Uhr:


...

Das Problem bei den Urteilen ist das es immer alles Urteile von Amtsgerichten sind. Die einen sagen so die anderen leider so

Urteil LG Duisburg gegen die HUK aus 2012

Link klappt nicht. Hast du das Az.?

ERLEDIGT

Zitat:

@Venon81 schrieb am 2. September 2015 um 02:23:39 Uhr:


Link klappt nicht. Hast du das Az.?

ERLEDIGT

Auch wenn für dich "erledigt", für alle anderen:

LG Duisburg Berufungsurteil vom 11.1.2012 – 11 S 129/11

//EDIT: Sorry, Link geht auch hier nicht...

Nochmal danke dafür.

http://www.justiz.nrw.de/.../11_S_129_11_Urteil_20120111.html

alternativ:

http://openjur.de/u/647285.html

Ich denke ich lass einfach im Rahmen der Schadensregulierung ein anwaltschaftliches Schreiben aufsetzen. Vielleicht reicht das schon

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