Navi-DVD 2005-2
Habe momentan die Vers. 2005-1 in meinem Navi.
wenn ich nun die Vers. 2005-2 lade und damit das System aktualisiere, kann man dann die Vers. 2005-1 nicht mehr benutzen oder geht die dann auch noch?
Gruß
killernuss
50 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von booner
Ich hoffe dass ebay-links nicht unerwünscht sind:
Hier eine 2006er RNS-E DVD, 250€ sind immer noch stolz:
http://cgi.ebay.de/...mZ4602580602QQcategoryZ57298QQrdZ1QQcmdZViewItem
Warte mal noch ein paar Wochen. Habe meine 2005_2 auch wenige Wochen nach Release für unter 100 € ersteigert... (auch original verschweißt.)
Grüße
Frank
Ich werde mich erstmal mit meinem Händler rumstreiten. Immerhin Auslieferung Ende 12/2005 und noch die 2005/2 dabei 🙁
BTW: Ich las hier mal von Problemen mit einer DVD-Generation, ich glaube 2005/1, da ließen sich manche Hausnummern nicht als Ziel einspeichern, nageblich tauschte Audi dann kostenlos gegen neuere Version aus.
Kann sich jemand an diesen Thread erinnern?
Gruß
Mit der 2005_1 gab es sicherlich keine Probleme!
Und dein Audi Partner wird dir zu 99% auch keine 2006 DVD geben, da immer noch die 2005_2 ausgeliefert werden!
Gruß Scoty81
Zitat:
Original geschrieben von scoty81
Mit der 2005_1 gab es sicherlich keine Probleme!
Und dein Audi Partner wird dir zu 99% auch keine 2006 DVD geben, da immer noch die 2005_2 ausgeliefert werden!Gruß Scoty81
Hi!
War heute bei meinem Verkäufer da ich nächste Woche (13.01.06) meinen neuen A3 SB mit RNS-E abholen werde.
Und siehe da.... Er hat mir erzählt, dass er letzte Woche bei einer Auslieferung (A3) schon die neue DVD 2006 dabei hatte!!!
Lg.
Lars
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Zitat:
Original geschrieben von booner
Ich werde mich erstmal mit meinem Händler rumstreiten. Immerhin Auslieferung Ende 12/2005 und noch die 2005/2 dabei 🙁
Hä? Du hast 2005 einen Neuwagen abgeholt und eine Version der zweiten Jahreshälfte 2005 erhalten.
Ich frage mich gerade, auf welcher Basis du einen Streitgrund siehst, Anspruch auf eine Version des Folgejahres zu haben!?
Grüßle,
Daniel
Zitat:
Original geschrieben von AvantI_A4
Hä? Du hast 2005 einen Neuwagen abgeholt und eine Version der zweiten Jahreshälfte 2005 erhalten.
Ich frage mich gerade, auf welcher Basis du einen Streitgrund siehst, Anspruch auf eine Version des Folgejahres zu haben!?
Ganz einfach:
Erstens: Das die DVD den "Titel" 2006 hat, hat eher kosmetische Gründe. Damit ist das Modelljahr gemeint, welches sowohl für das Fahrzeg als auch für die DVD gilt (wenngleich mit anderen Zyklen bzw. Umstellungsfristen).
Zweitens: Das Kartenmaterial der in der zweiten Jahreshälfte 2005 ausgelieferten DVD 2005_2 ist Stand April 2005. Das Kartenmaterial der 2006er DVD dürfte einen Stand von etwa 3. Quartal 2005 haben - und wäre damit angemessen aktuell.
Ob hier ein streitbarer Anspruch besteht, weiß ich nicht - ich bin kein Rechtsanwalt.
Aber was meinst Du, was mein Händler von mir hören würde, wenn er mir in diesen Tagen einen neuen Audi mit veralteter DVD ausliefert, Audi aber bei früher ausgelieferten Audis bereits die 2006er-Version beipackt...
Greeetz, Thomas
Die Email-Notifikation funktioniert wohl auch nicht zuverlässig.
Also: Ob die Lieferung eines Kfz mit werksseitig verbautem Navigationssystem in den Schlusstagen des Jahres 2005 mit beigelegter 2005_2er DVD bei gleichzeitiger (mindestens 2wöchiger) Verfügbarkeit der 2006er DVD wirklich eine Schlechtleistung des Verkäufers darstellt, ist nicht so einfach zu klären.
An einer Beschaffenheitsvereinbarung der Parteien hinsichtlich der mitzuliefernden Navigations-DVD fehlt es (wie bei mir auch) i.d.R. Ein Sachmangel ließe sich somit nur noch nach objektiven Kriterien, nämlich etwa einer Nichteignung für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung oder, falls eine solche Verwendungszweckvereinbarung auch nicht existiert, bei Nichteignung zu gewöhnlicher Verwendung oder negativer Abweichung der Beschaffenheit von den Beschffenheitheitsmerkmalen, die bei Sachen gleicher Art üblich sind und die der Käufer auch erwarten darf, konstruieren.
Konkludent liegt beim Kauf eines werkseitig eingebauten Navis wohl eine Verwendungszweckvereinbarung dahingehend vor, dass das Navi zur grundsätzliche fehlerfreien Navigation auf dem hinsichtlich des technischen Aufwand der Kartenmaterialbereitstellung zumutbaren aktuellstem Stand dienen soll.
Ich kann in meinem Einzugsbereich wegen eines neu eröffnenten Autobahnteilstücks (=12/2005) die Navigation teilweise wirklich vergessen (ob diese Straße in der 2006 Version verzeichnet ist, soll mal dahingestellt bleiben). Noch nicht verzeichnete Kreisverkehre sind zwar ärgerlich, aber die Navigation kann dabei meist vom Fahrer korrigiert werden.
Ob die Digitalisierung einzelner Straßen weiter vorangetriebn wurde, vermag ich nicht zu beurteilen.
Hierbei kommt es halt daruf an, ob man an eine fehlerfreie Navigation nur Ansprüche bezüglich des "Ans-Ziel-Gelangens" oder auch bezüglich der Wahl der kürzesten/effizientesten Verbindung stellt. Bei einem Navi dieser Preisklasse würde ich eher zu letzterem tendieren.
Insoweit könnte man dem Neufahrzeug hinsichtlich des Navis mit der veralteten DVD wirklich die Eignung zur vertraglich vorausgesetzten Verwendung absprechen, also einen Sachmangel bejahen, welcher den Verkäufer zur Nacherfüllung verpflichten würde.
Aber auch ohne juristische Handhabe sollte bei einer Sonderausstattung dieses preislichen Kalibers ein solches "Reste******" tabu sein. Entweder, ich biete dem Kunden, der es wünscht, ein kostenloses Upgrade bzw. einen Autausch an. Oder aber ich warte wenigstens mit der Einzelvermarktung der DVD solange, bis alle Restbestände der Erstaustattung abgebaut sind, so dass es zumindest den Schein eines Grundanstands erweckt.
Als "Fehlerquelle" bleibt dabei natürlich auch der Freundliche und dessen Lakaien. Da die DVDs ja freundlicherweise bei Übergabe schon im Laufwerks schlummern, kann man ja die 2006er herausnehmen, lohnend im Internet versteigern, und dem Käufer ein günstig zu beschaffendes Vorgängermodell andrehen. Wer soll das nachweisen können? Irgendwoher müssen die ebay-Angebote ja kommen 😁
Zitat:
Original geschrieben von booner
Entweder, ich biete dem Kunden, der es wünscht, ein kostenloses Upgrade bzw. einen Autausch an. Oder aber ich warte wenigstens mit der Einzelvermarktung der DVD solange, bis alle Restbestände der Erstaustattung abgebaut sind...
Haargenau.
Ich würde bei meinem 🙂 richtig Alarm machen, wenn ich ihm - zum Beispiel mit Hilfe dieses Forums - einen Audi-Kunden benennen könnte, dessen A4 früher (aber mit 2006er Navi) ausgeliefert wurde, während mein später ausgeliefertes Exemplar noch mit 2005er Version daherkam.
Sollte sich mein 🙂 dem verschliessen, wrde ich mich zunächst an Audi, anschließend an die Presse (Auto-Bild) wenden.
Deine juristische Ausführung war zwar sehr "fachspezifisch" formuliert, aber gut nachvollziehbar. Mein Fazit daraus: "Vor Gericht und auf hoher See..." - Aufgrund der Unwägbarkeiten würde ich wohl von einem Rechtsstreit als "Ultima Ratio" absehen.
Gleichwohl vielen Dank für Deine Einschätzung.
Kurz noch zur "E-Mail-Notifikation", falls Du damt mich meintest: ich habe weder pn noch E-Mail erhalten. Die automatische pn-Benachrichtigung scheint aber derzeit etwas zu haken, wie mir ein Blick auf meinen Posteingang zeigte..
Greeetz, Thomas
Hallo Thomas,
ich meinte die email-Benachrichtigung über neue Antworten. Bei manchen Themen läuft es einwandfrei, bei manchen dauert es immer ein paar Stunden, und bei wieder anderen kommt gar nichts...
Das Hauptproblem sehe ich einfach in der vergifteten Stimmung nach einer juristischen Auseinandersetzung. Letztendlich sitzt der Händler am längeren Hebel und kennt wohl auch Tricks, dir deinen Karren so zu versauen, dass man es ihm nicht nachweisen kann. Sicherlich bliebe noch die Wechselmöglichkeit. Aber wenn ich aus meinen Mängelrechten gegen den Verkäufer vorgehe, muss ich genau diesem Verkäufer die Möglichkeit zur zweiten, mangelfreien Andienung geben. Somit bin ich erstmal wieder auf ihn angewiesen.
Manchmal wünschte ich mir, ich wäre juristisch nicht vorbelastet. Dann würde ich den Freundlichen (wie jeder Durchschnittskunde) wohl einfach anschreien und mit auch für ihn nachvollziehbaren Argumentationen bombardieren. Die sachlich-ruhige Argumentationsschiene scheint zumindest auf der unteren Ebene eines Audi-Autohauses nicht zu ziehen 😁
Wie du an meiner Signatur siehst, habe ich noch weitere Mängel an meinem A4. Am meisten kotzt mich diese versuchte Hin-und-Herschieberei auf: "Mal schauen, was die Technik dazu sagt, die entscheiden das". Bezüglich meines beschädigten TFTs am Navi+ (Bild siehe Sig) durfte ich mich jetzt in den ersten beiden Wochen schon dreimal vertrösten lassen. Amüsant finde ich die Äußerungen des Verkäufers, man müsse die Entscheidung von Audi abwarten, da alleine diese das weitere Vorgehen bestimmen würde. Wenn Audi einen Tausch nicht als notwendig erachte, dann werde auch nichts getauscht.
Vielleicht schließt man sich in Ingolstadt ja der Meinung des Werkstattlieters an: "Geh, stört doch kaum!" Dann habe ich aber wirklich jeden Grund, scharf zu schießen 😁
Um des verträglichen Klimas willen habe ich bislang auf ein schriftliches Nacherfüllunsgverlangen mit Fristsetzung an den Geschäftsführer des Autohauses verzichtet. Nächste Woche aber ist meine Geduld mit dem Verkäuferbürschchen und seinen verwegenen Rechtsansichten dann doch zu Ende und der Streit läuft dann auf einer anderen Ebene.
Gruß
Abermals danke für Deine Erläuterungen.
Jammerschade, Deine Erfahrungen. Es ist offensichtlich, dass zwischen der Erwartungshaltung von uns Kunden und dem Willen von Audi, dieser gerecht werden zu wollen, eine große Lücke klafft.
Eine Vertiefung dieses Themas führt uns aber wieder weg vom Threadthema. Gleichwohl kann ich mir folgendes dann doch nicht verkneifen: Die Suche nach dem Begriff "Premium" fördert auf der Homepage von Audi 167 Treffer zutage, die nach "Kundenorientierung" 15 ...
Zitat:
Original geschrieben von booner
Manchmal wünschte ich mir, ich wäre juristisch nicht vorbelastet.
Um Himmels Willen! Ich beneide Dich darum!
Warum? Die Antwort gibst Du Dir selbst:
Zitat:
Original geschrieben von booner
Nächste Woche aber ist meine Geduld mit dem Verkäuferbürschchen und seinen verwegenen Rechtsansichten dann doch zu Ende und der Streit läuft dann auf einer anderen Ebene.
Du kannst die nächste Eskalationsstufe aus eigener Kraft zünden. Ich muß mich an einen Kollegen Deiner Zunft wenden...
Greeetz, Thomas
Navi DVD 2006 140€
http://cgi.ebay.de/...egoryZ57298QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
Noch eine neue für 130€
http://cgi.ebay.de/...egoryZ57298QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem