Nachlackierter Kotflügel ab Werk?!?!
Nabend,
ich mußte heute leider feststellen, das bei meinem Golf (am 10.12.2010 in Wolfsburg abgeholt) auf der Beifahrerseite
die Tür beim öffnen leicht am vorderen Kotflügel entlang schrammt und an den Kontaktflächen schon ca. 3mm breit
das Blech zu sehen ist.
Ich bin darauf hin zu einer Vertragswerkstatt hier in der Nähe gefahren und bat den Werkstattmeister sich das mal
anzuschauen. Dieser schaute sich also mein Auto an und fragte mich sofort ob ich mein Auto als Unfallwagen gekauft
hätte. Ich erwiederte etwas verwirrt, das ich dieses Fahrzeug im Dezember als Neuwagen direkt in Wolfsburg
abgeholt hätte. Als Anwort kam von ihm nur ein "Ohhhh", worauf ich noch verwirrter fragte "WIE Ohhhh?".
Er zeigte mir einige kaum sichtbare Lackeinschlüsse, sagte das der Kotflügel nachlackiert wurde, holte sein
Lackdickenmessgerät und dieses bestätigte seine Vermutung wohl auch.
Ich fiel natürlich aus allen Wolken und mein Hals wurde immer dicker. Der freundliche schaute dann in der Fahrzeug-
Historie nach, meinte da sei nix vermerkt und er würde die Anfrage bei VW bezüglich Gewährleistung lieber ohne
das Lackdicken-Messprotokoll stellen, da sich VW wohl wegen Ungereimtheiten quer stellen könnte und das doch
nicht in meinem Sinne wäre.
Nun meine Fragen:
1. wie quer stellen? muß ich etwa nachweisen, das ich nicht selber irgendwas Nachlackieren hab lassen, nur weil
es nicht in meiner Fahrzeug-Historie(keine Ahnung was das ist) vermerkt ist?
2. wenn ich das Auto wieder verkaufen möchte, der Händler bzw. Käufer die Lackdicke misst und mir dann erzählt
das mein Auto ein Unfallfahrzeug ist. Wertminderung?
3. wenn an den nachgebesserten Stellen irgendwas sein sollte und die Garantie vorbei ist?
4. ist es nicht eine Frechheit, solche Nachbesserungen an einem Neufahrzeug dem Kunden zu verschweigen?
5. kann man nachweisen wie alt die Nachlackierung ist?
6. wie kann ich jetzt noch mit diesem "Makel" an meinem Baby weiter leben? 😉
Ich bitte um Entschuldigung für den Roman aber ich mußte mir mal Luft machen .
liebe Grüße
Fotos werde ich morgen mal machen wenn es heller ist.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von timido
Immer sachte: Du bekommst, was du bezahlt hast. Ein ordentlich lackiertes Auto.
Offenbar hat der TE genau das
nichtbekommen ... also ist es eine Frechheit.
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bastel.78
is ja wohl ne echte Sauerrei, und was Lernen wir draus? Wenn der nächste Wagen abgeholt wird Lackdicke selber messen, solche Geräte kann man sich ja ausborgen oder ebend mal Kaufen.Mfg
Und dann nimmst Du das Auto nicht ab?!?!
Zitat:
Wer das glaubt... Jeder Händler zieht bei sowas etwas ab... Ist doch ganz logisch und verständlich. Ob Beweis oder nicht. Der Händler wird es zur Not nicht kaufen und der Verkäufer kann es wieder mit nach Hause nehmen. Der Händler ist ja nicht verpflichtet ein Auto zu kaufen - ergo er sitzt am längeren Hebel.
Quatsch. Nur wegen einer dickeren Lackschicht (und ein Händler weiß, dass die so auch bei fabrikneu vorkommen kann) weigert sich kein Händler, ein Auto anzukaufen. Wenn das zugleich mit einem Neuwagenkauf zusammenfällt, gucken die sich vorab noch nicht mal immer das Auto richtig an.
Nochmal - eine Nachlackierung ist kein Beweis für einen Unfall. Und wenn der Händler das nicht glauben mag, sollte man sich überlegen, bei dem ein Auto zu kaufen (was ich denk und was ich tue...). Außerdem: ein sachverständiger Händler sollte in der Lage sein, einen reparierten Unfaller zu erkennen. Da gibt es auch noch andere Möglichkeiten außer der Lackdickemessung.
Der Vorteil einer Messung besteht u.a. darin, dass vor dem Verkauf genau geklärt wird, ob ein reparierter Unfallschaden vorliegt und dies im Gutachten/Kaufvertrag auch so vermerkt wird - Stichwort: justiziabel.
Was ich noch nicht ganz verstehe, wo denn bei einer Werksnachlackierung nun genau die "Frechheit" ist.
In welchem Teil des Kaufvertrags steht, dass nicht nachlackiert werden kann/darf?
Soll das Auto verschrottet werden, weil ein Kratzer nicht mehr herauspoliert werden kann?
Oder soll stattdessen bspw. ein Ersatzblech mit der richtigen Lackdicke angeschraubt werden (was ja dann auch wieder eine Reparatur ist)?
Ist Polieren denn die bessere Alternative, immerhin wir dabei ja der Lack "dünner"?
Nabend,
dank der teilweise hilfreichen Kommentare und warscheinlich der seit dem Entdecken des Schadens verstrichenen
Zeit, habe ich mich mitlerweile auch wieder ein wenig beruhigt 🙂
Ich warte jetzt erstmal ab, bis die Werkstatt die Freigabe von VW bekommt und hoffe das der Schaden dann zu meiner
Zufriedenheit behoben wird.
Ich denke, ich werde mich dann warscheinlich wieder aufregen, da ich hier bei MT schon des öfteren gelesen habe,
das man bei solchen Garantieleistungen kein Anrecht auf einen Ersatzwagen für den Zeitraum der Reparatur hat 🙁
Naja mal abwarten was die Werkstatt zu dem Thema sagt. Vielleicht sollte ich auch meine Frau dahin schicken,
die ist bei solchen Verhandlungen etwas diplomatischer :P
Ich danke Euch für die Kommentare und wünsche noch einen schönen Abend.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von timido
Quatsch. Nur wegen einer dickeren Lackschicht (und ein Händler weiß, dass die so auch bei fabrikneu vorkommen kann) weigert sich kein Händler, ein Auto anzukaufen. Wenn das zugleich mit einem Neuwagenkauf zusammenfällt, gucken die sich vorab noch nicht mal immer das Auto richtig an.Zitat:
Wer das glaubt... Jeder Händler zieht bei sowas etwas ab... Ist doch ganz logisch und verständlich. Ob Beweis oder nicht. Der Händler wird es zur Not nicht kaufen und der Verkäufer kann es wieder mit nach Hause nehmen. Der Händler ist ja nicht verpflichtet ein Auto zu kaufen - ergo er sitzt am längeren Hebel.
Nochmal - eine Nachlackierung ist kein Beweis für einen Unfall. Und wenn der Händler das nicht glauben mag, sollte man sich überlegen, bei dem ein Auto zu kaufen (was ich denk und was ich tue...). Außerdem: ein sachverständiger Händler sollte in der Lage sein, einen reparierten Unfaller zu erkennen. Da gibt es auch noch andere Möglichkeiten außer der Lackdickemessung.
Der Vorteil einer Messung besteht u.a. darin, dass vor dem Verkauf genau geklärt wird, ob ein reparierter Unfallschaden vorliegt und dies im Gutachten/Kaufvertrag auch so vermerkt wird - Stichwort: justiziabel.
Was ich noch nicht ganz verstehe, wo denn bei einer Werksnachlackierung nun genau die "Frechheit" ist.
In welchem Teil des Kaufvertrags steht, dass nicht nachlackiert werden kann/darf?
Soll das Auto verschrottet werden, weil ein Kratzer nicht mehr herauspoliert werden kann?
Oder soll stattdessen bspw. ein Ersatzblech mit der richtigen Lackdicke angeschraubt werden (was ja dann auch wieder eine Reparatur ist)?
Ist Polieren denn die bessere Alternative, immerhin wir dabei ja der Lack "dünner"?
Danke@timido:
Dies ist eines der besten Postings, die ich bisher auf MT gelesen habe.
Obwohl ich natürlich eine gewisse Unzufriedenheit des TE verstehen kann. Bei meinem G3 war auch anscheinend das Dach neu lackiert, obwohl der Wagen als unfallfrei gekauft worden war!
Beste Grüße
Gonzo
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von timido
Was ich noch nicht ganz verstehe, wo denn bei einer Werksnachlackierung nun genau die "Frechheit" ist.
Lies einfach das Eingangsposting nochmal. Da war nicht von fehlerfreier Nachlackierung eines Kotflügels die Rede, sondern von Einschlüssen im Lack eines Neuwagens als Folge einer offenkundig unsachgemäßen Reparaturlackierung im Werk. Und
dasdarf nicht sein.
Natürlich passieren bei der Herstellung eines Autos auch 'mal Fehler - wo Menschen arbeiten, passiert das halt. Und genauso selbstverständlich sollten diese vor Übergabe ausgebessert werden. Dies hat aber auf einem fachmännischen Niveau zu geschehen, welches der Investition in einen Neuwagen gerecht wird. Dagegen gibt es von Kundenseite auch nichts einzuwenden.
Als Käufer eines Dacia wäre man vielleicht etwas pragmatischer ... aber mit dem Selbstverständnis, mit dem VW seine Produkte bewirbt, kommt nunmal eine gewisse Verantwortung dem Kunden gegenüber zustande.
Es geht ja auch nicht nur um die fehlerfreie Werksnachlackierung, sondern auch um die fehlerhafte
Montage des Kotflügels, die leider auch das Reibungsproblem zwischen Tür und Kotflügel verursachte.
Lack ab ist halt nicht schön 🙁
Ich denke das Problem wird schon behoben werden, aber ein bitterer Nachgeschmack wird halt immer bleiben 🙁
Gute Nacht
Zitat:
Original geschrieben von Agressia
Es geht ja auch nicht nur um die fehlerfreie Werksnachlackierung, sondern auch um die fehlerhafte
Montage des Kotflügels, die leider auch das Reibungsproblem zwischen Tür und Kotflügel verursachte.
Lack ab ist halt nicht schön 🙁
Ich denke das Problem wird schon behoben werden, aber ein bitterer Nachgeschmack wird halt immer bleiben 🙁Gute Nacht
Hallo,
gibt´s denn auch mal die Bilder? Es war ja schon hell, zwischendurch ?? 😁
Zitat:
Original geschrieben von timido
Der Vorteil einer Messung besteht u.a. darin, dass vor dem Verkauf genau geklärt wird, ob ein reparierter Unfallschaden vorliegt und dies im Gutachten/Kaufvertrag auch so vermerkt wird - Stichwort: justiziabel.Was ich noch nicht ganz verstehe, wo denn bei einer Werksnachlackierung nun genau die "Frechheit" ist.
In welchem Teil des Kaufvertrags steht, dass nicht nachlackiert werden kann/darf?
Sicher ist das kein Beweis. Da hast du vollkommen Recht. Aber das interessiert keinen Händler. Er muss den Wagen nicht nehmen. Wenn der Verkäufer mit dem Preis, den der Händler macht, nicht einverstanden ist, dann lässt der Händler den Verkäufer abtreten.
Also nenne mir einen Händler, der nicht versucht den Preis zu drücken - da sind solche Nachlackierungen ein gefundenen Fressen. So ist das heute...
Und durch den Kaufvertrag darfst du eine einwandfreie und neue Sache erwarten. Dabei kann es nicht sein, dass im Werk schon eine Nacherfüllung stattgefunden hat. Nur ein Austausch des beschädigten Bauteils ist eine Lösung im Werk, die 100% akzeptabel wäre.
Genau genommen wäre auch das Polieren der Kratzer im Werk nicht gerechtfertigt, da dabei der Lack abgetragen wird und du mit deinen 650 Euro Aufpreis für deine Farbe nicht 99,99999999999% Lackauftrag bestellt hast, sondern 100% 😉
Es ist wohl Ansichtssache... Ich mache nicht wegen jeder Sache ein Fass auf, aber beim Auto hat nunmal alles ab Werk im Neuzustand zu sein. Immerhin muss man sich schon mit KM Ständen abfinden, die über die normalen Tests hinausgelaufen sind 😉
Genau das Thema kam letztens in Wiso, das viele Fahrzeuge nachgebessert werden, wenn sie vom Band kommen. Fazit war: Wird ein Fahrzeug repariert handelt es sich nicht mehr um ein Neufahrzeug, das darf dem Kunden auch nicht verschwiegen werden. Wie das zu beweisen ist, haben sie natürlich nicht gesagt. In der Pflicht steht aber immer der ausliefernde Händler.
Nabend,
passend zum Thema habe ich heute ein neues VW-Werbeplakat für ihre Gebrauchtwagenkampagne
entdeckt. Leider konnte ich beim fahren kein Foto machen. Der Slogan "Unser Geheimnis....Keine Geheimnisse" 😉
Schönen Abend noch.
Achja....es war nach Feierabend leider wieder schon dunkel und ich konnte keine Fotos machen 🙁
Reiche ich aber noch nach.
Zitat:
Kaum ein Golf hat überall korrekte Spaltmaße 😉 Traurig aber wahr 🙁 Zieht sich bei VW aber über die Modelle hinweg... Also auch Turan usw. haben diese Probleme. Müsst ihr mal im Schauraum eures 🙂 genau drauf achten. Wie es bei andere Herstellern ist, weiß ich nicht.
Wem sagst du das, ich habe ein halbes Jahr in der Autostadt Neuwagen an Werksabholer übergeben.
Allerdings habe ich nie eine Tür gesehen, die an einem kotflügel geschliffen hätte.
Da müssen beim Threatersteller echt mehrere Leute so richtig gepennt haben.
@Agressia:
Ich kann dir nur raten, es wieder schön lackieren und jetzt auch richtig einstellen zu lassen und dich dann an deinem Auto zu erfreuen 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Agressia
Nabend,
passend zum Thema habe ich heute ein neues VW-Werbeplakat für ihre Gebrauchtwagenkampagne
entdeckt. Leider konnte ich beim fahren kein Foto machen. Der Slogan "Unser Geheimnis....Keine Geheimnisse" 😉Schönen Abend noch.
Achja....es war nach Feierabend leider wieder schon dunkel und ich konnte keine Fotos machen 🙁
Reiche ich aber noch nach.
Meinst Du das?
Wahrscheinlich meint er das.
ABer das gilt ja nur für Gebrauchtwagen...
Den Erstkäufern verschweigt man es weiterhin 😉