Nachbarn beschädigen Auto.. Was kann ich tun?

Hi Leute,

das Auto meiner Freundin steht auf dem Hof des Mehrfamilienhauses in der Mitte der drei Parkplätze. Ihr Auto ist foliert und weißt mehr und mehr vertikale Schäden auf der Folie auf, die ein zu eins mit der Tür des daneben parkenden Autos passen. Die Schäden ziehen sich über fast die gesamte Beifahrertür, da natürlich je nach dem wie unterschiedlich man parkt, die „Einschlag-Stellen“ variieren. Die Folie ist an einigen Stellen erheblich beschädigt, zudem sind auch 1-2 Dellen erkennbar. Da sie an der Arbeit nur hinter anderen Autos parkt und beim einkaufen etc eventuell MAL eine Stelle dazukommen würde, ist es aufgrund der Menge der Schäden, die sich in den letzten Wochen gehäuft haben, ziemlich sicher darauf zu schließen, dass die Nachbarn des Öfteren ihre Tür an das Auto meiner Freundin stoßen. Da diese an sich schon nicht gerade Umgänglich sind, wird ein Ansprechen zu 100% auf „waren wir nicht“ herauslaufen. Eine Kamera aufstellen ist ja auch nicht rechtens. Meine Frage wäre: WIE können wir das beweisen? Hat jemand schon mal einen ähnlichen Fall gehabt oder gibts jemanden, der eine Idee hat? Es handelt sich um einen Hyundai i30N, entsprechend ärgerlich ist das ganze..

Danke für eure Zeit und Hilfe!

Beste Grüße!

Steffen

Schaden
77 Antworten

Wenn die andere Seite des Autos noch unbeschädigt ist, würde ich einfach mal andersrum parken und die Seite bei jedem parken fotografieren. Ist vielleicht jedesmal etwas aufwendig, aber wenn dann plötzlich auf der Seite auch eine Delle ist, hätte man den Beweis dokumentiert.

Auf der anderen Tür müssten aber eigentlich auch schon Spuren sein.

Zitat:
@berlin-paul schrieb am 11. Juni 2025 um 18:46:34 Uhr:
Ich würde über ein paar Wochen Videoaufnahmen machen um erstmal Gewissheit zu bekommen. Wenn es sich bewahrheiten sollte, dann wäre das auch im direkten Gespräch anzusprechen und vielleicht lässt man den Nachbarn es auch anschauen. Dann kann man immer noch überlegen wie es weiter geht.

Interessanter Vorschlag. Vielleicht kannst du auch noch erläutern, wo die Kamera auf dem Hof angebracht werden soll und wie die wohl verdeckte Videoüberwachung mit geltendem Recht vereinbar ist.

Ganz einfach innen,nach unten gerichtet,in die Seitenscheibe klemmen,so nimmt sie nur den Einschlag einer Tür auf und hat keinerlei Probleme mit Persönlichkeitsrechten oder dergleichen.

Oder einfach anders herum parken,vorher Foto machen und das Fahrzeug ein paar Tage stehen lassen,jeden Tag ein oder mehrere Fotos beider Fahrzeuge machen.

So wären andere Verursacher ausgeschlossen und passende Schäden an beiden Fahrzeugen dokumentiert.

Da das ja regelmäßig vorkommt könnte man auch schon absichtliche Sachbschädigung unterstellen,und die wäre Strafrecht.

Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 11. Juni 2025 um 21:05:53 Uhr:
... Vielleicht kannst du auch noch erläutern, wo die Kamera auf dem Hof angebracht werden soll und wie die wohl verdeckte Videoüberwachung mit geltendem Recht vereinbar ist.

Erläutere doch erstmal deine Bedenken in fundierter Form.

Ähnliche Themen
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 11. Juni 2025 um 22:52:46 Uhr:
Erläutere doch erstmal deine Bedenken in fundierter Form.

Ist die Frage ernst gemeint? Es ist verboten, eine Videoüberwachung außerhalb des privaten Bereichs zu machen. Auch wenn der eigene Stellplatz privat ist, darf man nicht die Fahrzeuge der Nachbarn überwachen.

Solche Aufnahmen dürften als Beweis nicht verwendet werden, und man würde riskieren, selbst vom Nachbarn verklagt zu werden.

Aber vielleicht darf ich von der Dachkante abwärts den Bereich innerhalb meiner Stellplatzmarkierung überwachen … (?)

der These nach geht die gegnerische Tür ja weit genug auf um in den Stellplatz des TE zu ragen. Es braucht keine Überwachung des Nachbarplatzes und nicht der Verkehrsfläche. Sondern nur der Fahrzeugseite des TE

Zitat:
@berlin-paul schrieb am 11. Juni 2025 um 22:52:46 Uhr:
Erläutere doch erstmal deine Bedenken in fundierter Form.

Ich hatte dir eine konkrete Frage gestellt, wie und wo die Kamera aufgestellt werden sollte. Leider hast du diese Frage nicht beantwortet und eine Gegenfrage gestellt.

Die mir gegebene Höflichkeit gebietet mir, deine Frage zu beantworten, auch wenn das @Bulwey bereits gemacht hat. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit verweise ich exemplarisch auf folgenden Link: Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus – das ist erlaubt | Immobilien | Haufe

Dort sind mehrere Urteile zu dem Thema aufgeführt. Es wurde sogar entschieden, dass unter Umständen die Installation einer Attrappe nicht zulässig ist.

Ich hoffe, ich konnte deine Frage damit beantworten.

Zitat:
@CivicTourer schrieb am 12. Juni 2025 um 07:28:57 Uhr:
Aber vielleicht darf ich von der Dachkante abwärts den Bereich innerhalb meiner Stellplatzmarkierung überwachen … (?)

Die Rechtsprechung ist da sehr restriktiv. Selbst wenn nur die Möglichkeit besteht, dass jemand überwacht wird, der dem nicht zugestimmt hat, kann dies bereits unzulässig sein. Denklogisch bringt die Überwachung dem TE nur das etwas, wenn er mehr als nur sein eigenes Auto überwacht. Also dürfte ohne Zustimmung des Nachbarn die Aufstellung der Kamera unzulässig sein.

Wenn jede Schramme ein einzelner Vorgang ist, dann habt ihr aber einen ziemlichen langen Zeitraum das gewähren lassen.

Wie schon erwähnt hilft vielfach das direkte Gespräch. Erst wenn dort keine Einsicht herrscht, kann man andere Wege einschlagen.

Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 12. Juni 2025 um 07:59:19 Uhr:
Ich hatte dir eine konkrete Frage gestellt, wie und wo die Kamera aufgestellt werden sollte. Leider hast du diese Frage nicht beantwortet und eine Gegenfrage gestellt.
Die mir gegebene Höflichkeit gebietet mir, deine Frage zu beantworten, auch wenn das @Bulwey bereits gemacht hat. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit verweise ich exemplarisch auf folgenden Link: Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus – das ist erlaubt | Immobilien | Haufe
Dort sind mehrere Urteile zu dem Thema aufgeführt. Es wurde sogar entschieden, dass unter Umständen die Installation einer Attrappe nicht zulässig ist.
Ich hoffe, ich konnte deine Frage damit beantworten.

Du bist nicht der TE und ich mag diese untauglichen Vorführungsversuche nicht.

Wenn du deinen Link zu Haufe.de abarbeiten würdest und selbst nach der Lösung der sich dir stellenden Frage suchtest, dann fändest du sehr viele Urteile dazu, in welcher Konstellation eine anlassbezogene Videoüberwachung von Gerichten für zuläassig erachtet worden ist. Also such dir keine Probleme. Suche nach Lösungen.

Du wolltest von mir eine konkrete Aussage. Diese habe ich geliefert und du hast diese mit Allgemeinplätzen erwidert, ohne selbst auch nur einen einzigen Beleg für deine Behauptungen zu liefern. Du selbst weißt, dass du keine Belege für deine Behauptungen liefern kannst.

Zitat:
@JoergFB schrieb am 11. Juni 2025 um 16:23:49 Uhr:
Das Ungewöhnliche auf den Fotos ist allerdings, dass sich die Einschlagstellen (mehr als 30 wenn richtig gezählt habe) der gegnerischen Tür über die gesamte Länge ziehen. Wäre es immer ein und derselbe Nachbar, würde sich dies vielleicht auf 10-20cm konzentrieren, aber die gasamte Türlänge?

Ich würde locker 50cm als Varianz ins Auge fassen. Beide Autos dürften von mal zu mal mehr als 10cm Variieren. Auch der Abstand zw. den Fahrzeugen ist entscheiden wo die Tür anschlägt.

Auch deine 50cm wären nur ein kleiner Teil der Tür und nicht über die gesamte Länge.

Dazu, passt denn überhaupt die Höhe der Ratter- (Einschlag-)marken zum Nachbarfahrzeug?

Sind dort ebenfalls Spuren, denn die müssten bei so häufigen Feindkontakt, erkennbar?

Meterstab, Foto von den Beschädigungen der Fremdtür & eigenen machen. Muss ja dann exakt mit den eigenen Tür übeinstimmen. 30-40 Einschläge bleiben an keiner Türkante spurlos.

Ist doch völlig egal. Stell eine Kamera auf die direkt darauf zielt. Gibts bei Amazon um 50/60€. Geht ja nur darum zu wissen ob es von den Nachbarn ist oder nicht und um es jetzt gleich vor Gericht vorzubringen. Irgendjemand hält sich nicht an die Vorschriften und du musst es ja irgendwie herausfinden, also mach - da braucht man jetzt hier nicht mit irgendwelchen Paragraphenreitern herumdiskutieren.

Zitat:
@T5Plus schrieb am 14. Juni 2025 um 07:52:26 Uhr:
Stell eine Kamera auf

Wo?

Ähnliche Themen