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Privat Auto Verkauf

Themenstarteram 28. Februar 2020 um 18:00

ich hätte mal frage

vor ne monat hab ich mein auto verkauft mit motorschaden

beim ausräumen von meinem privaten sachen im kofferraum waren noch teile von auto (Wegen kostenvorschlag wurde auto zerlegt und nicht mehr montiert)

und wurde teile zurseite gelegt von mechaniker bei verkauf das auto wurde ich befragt sind die teile noch da hab dann geantwortet laut der mechniker musste wieder im kofferraum sein naturlich beide haben es aber nicht kontrolliert ob die teile da sind und auto so verkauft (kaufvertrag ist vorhanden) kaufvertrag steht nur da motorschaden kolbenkipper und ist privat verkauf daher kein garantie oder gewehrleitung. paar tage später ruft käufer an sagt die teile sind nicht da dann ruf ich werkstatt an sag wo sind die teile er hat es weggeschmissen hab dann weiter an käufer gegeben das der weggeschmissen hat es waren teile wo pfand drauf waren nach drei wocher später meldet sich ein anderer sagt wo sind die teile hab ihm auch das gleiche geschildert und sagt zu mir ich soll ihm geld geben wagen fehlende teile es sei meine schuld und droht mich mit anwalt was soll ich tun

Beste Antwort im Thema

Erstmal deinen Text nochmal neu schreiben und dabei auf Groß- und Keinschreibung achten sowie Satzzeichen verwenden.

Beim lesen wird einem ja schwindlig im Kopf.

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Erstmal deinen Text nochmal neu schreiben und dabei auf Groß- und Keinschreibung achten sowie Satzzeichen verwenden.

Beim lesen wird einem ja schwindlig im Kopf.

Hättest du mal lieber nicht nachgefragt. Ist zumindest mein erster Gedanke.

 

Rechtslage dürfte gekauft wie gesehen sein. Es sei denn die Teile sind spezifisch benannt worden.

Mit einem solchen Schwall spielst du jeden Anwalt an die Wand.

Vielleicht.

Die Kernfrage dürfte hier lauten: waren die Teile Gegenstand des Kaufvertrages? Wenn ja, musst du zumindest Schadenersatz leisten, da die Teile ja nicht mehr vorhanden sind, wenn ich es richtig verstehe. Wenn nein, brauchst du auf das Anliegen des Käufers nicht reagieren. Eigentlich ganz einfach.

Dann darf der Mechaniker die teile wiederbeschaffen, wenn er sie ohne Erlaubnis entsorgt hat.

Themenstarteram 28. Februar 2020 um 19:34

Ich danke euch allen für schnelle antwort...sorry wegen rechtschreibfehler wollte schnell kurz und bündig schreiben dewegen ohne punkt und kommas ?? nein es wurde nicht im kaufvertrag geschrieben das die teile vorhanden sind nur mündlich und das mit frage zeichen hinterdran müsste drinnen sein ? laut mechaniker so waren meine sätze....im kaufvertrag steht nur motorschaden und es handelt sich ein privatverkauf daher keine garantie und gewährleistung...eben ich hab gesagt er soll beim mechaniker nochmal melden nicht mit mir und es war nicht mal der käufer mir das geschrieben hat sondern der kolege...also ich soll nicht darauf reagieren?

soistdas.

Genau - So ist das.

Einfach ignorieren.

am 28. Februar 2020 um 19:40

Richtig, gar nichts mehr dazu sagen und fertig.

Ignorieren würde ich das auf keinen Fall, weil aus meiner Sicht der Käufer im recht ist. (Oder ich habe die Fakten falsch verstehden) Der Spruch "gekauft wie gesehen" gilt in diesem Fall nicht. Der Käufer hat nur gesehen, dass der Wagen teilweise zerlegt wurde, was ihm als Bastler aber egal ist, da er den Wagen für die Reparatur eh zerlegen müsste.

Was wurde denn genau gesagt "müsste im Fahrzeug liegen" oder "müsste beim Kauf dabei sein"?

Bei ersterem Satz muss der Käufer gucken, ob die Teile im Auto liegen, und es ggf. sellbst ins Auto legen. Der mündliche Vertrag ist hierbei gültig. Die Teile gehören zum Fahrzeug, wurden nur wegen dem Kostenvoranschlag nicht mehr montiert.

Ob er Satz "es müsste im Kaufangebot dabei sein" als mündlicher Vertrag gillt, muss ein Anwalt beantworten. Ein Verkäufer muss doch wissen, was er verkauft. Außerdem ist im Kaufvertrag nur der Motorschaden vermerkt, und nicht das Teile fehlen.

Für den Käufer ist der Verkäufer der Ansprechpartner, und nicht die Werkstatt. Der Verkäufer muss sich an die Werkstatt wenden, wenn seine Teile dort unerlaubt entsorgt wurden. Oder der Verkäufer muss sich mit dem Käufer einigen, wie er ihm entgegenkommen kann.

Naja, der Verkäufer ist Laie und wer ein Fahrzeug mit Motorschaden kauft hat meist Ahnung!

Denn wird ein FHz. mit Motorschaden kauft, muss man genau abschätzen wie hoch die Reparatur kosten sind, damit beim kauf nicht zu viel bezahlt wird!

Die Diagnose Kolbenkipper alleine reicht dafür nur bedingt aus, den wäre z.B. die Laufbuchse durch Riffen beschädigt, reicht nicht nur ein Satz Kolben, dann wäre ein kompletter Rumpfmotor fällig = ganz andere kosten!

Dem Käufer müsste klar sein was er da macht und auch welche alt Teile er benötigt ..!

Aus meiner Sicht liegt es schon ein wenig im Verschulden des Käufers, nicht genau geprüft zu haben ob alle relevanten Teile dabei sind und wir sprechen hier nicht über Kleinteile!

Spätestens als der Verkäufer relativ unsicher auf die Rückfrage, ob alle Teile dabei wären, reagiert hat!

Als erstes würde ich als Verkäufer einen Schriftlichen Nachweis haben, das es für die Fehlenden alt Teile, in dem Fall wohl die Kolben, tatsächlich ein Pfand gibt und wie hoch es ist! Und bitte nicht mündlich sondern ein Link zur Website des Austauschteile Lieferanten!

Ich kann mir momentan nur schwer vorstellen, das auf Kolben ein Pfand genommen wird? Was soll man an einem alten Kolben aufarbeiten? Und der Materialwert dürfte eher gering sein?

= Neue Variante der bekannten Masche vom Verkäufer nach dem kauf noch Geld zurück zu fordern? :confused:

MfG Günter

Zitat:

@4matic Guenni schrieb am 29. Februar 2020 um 18:14:43 Uhr:

Naja, der Verkäufer ist Laie und wer ein Fahrzeug mit Motorschaden kauft hat meist Ahnung!

= Neue Variante der bekannten Masche vom Verkäufer nach dem kauf noch Geld zurück zu fordern?

Selbst als Laie muss ich eine Antwort geben können, ob sich die ausgebauten Teile im Fahrzeug befinden, bzw wieder ins Auto gelegt werden. Er muss jedoch nicht wissen, ob die Teile funktionieren.

Es geht hier bei auch gar nicht um den Motorschaden.

Das auf den Teilen Pfand war, ist für das Problem nicht von Bedeutung.

Der Käufer will nicht den Preis hochtreiben, er will die ausgebauten Teile.

Zitat:

@MvM schrieb am 29. Februar 2020 um 03:32:50 Uhr:

Ignorieren würde ich das auf keinen Fall, weil aus meiner Sicht der Käufer im recht ist. .....

Sorry, deine Sicht ist ja schön, aber ab da braucht man nicht mehr weiterlesen ...nur BlaBla ...:rolleyes:

Der Te hat einen Wagen mit zerlegtem Motorschaden verkauft + privat mit Ausschluss von Garantie und Gewährleistung ...

Wenn der Käufer, der einen Motorschadenwagen kauft und unfähig ist beim Kauf im Kofferaum zu schauen ob alle relevanten Teile dabei sind ... Pech gehabt ... möglicherweise sind die fehlenden Teile ja auch einfach nur noch schrott gewesen ... aber egal, so oder so ...

Also an den TE, zurücklehnen und entspannen, da hat einer gemerkt beim Kauf nicht wach gewesen zu sein und versucht dich nun weich zu kochen, bei mir würde der auf Granit beißen ....;)

Zitat:

@tartra schrieb am 1. März 2020 um 14:03:38 Uhr:

Sorry, deine Sicht ist ja schön, aber ab da braucht man nicht mehr weiterlesen ...nur BlaBla ...:rolleyes:

Also an den TE, zurücklehnen und entspannen, da hat einer gemerkt beim Kauf nicht wach gewesen zu sein und versucht dich nun weich zu kochen, bei mir würde der auf Granit beißen .... ;)

Wenn man so argumentiert braucht kan bei keinem Beitrag weiter lesen. Der Begriff "aus meiner Sicht" steht nur dafür, dass ich es mit den Fakten, die ich verstanden habe, so ist. Das Problem hier im Forum ist, dass der TE sich nicht wirklich ausdrückt, was nun gesagt wurde. Sind die Worte, die hier im Forum geschrieben wurden die selben, wie sie beim Verkaufsgespräch genutzt wurden? Wir wissen es nicht. Deshalb solltest du dir niemals eine Meinung bilden, wenn du nur einen Bruchteil an Informationen hast. Dieses Verhalten ist als Bildzeitungsniveau bekannt.

Nehmen wir mal ein anderes Beispiel. Du verkaufst ein Auto, und der Käufer fragt, ob auch der Satz Winterreifen dabei ist, der sich mit dem Wagen in der Garage befindet. Da kanst du auch nicht vor der Preisverhandlung ja sagen, und sie später anderweitig verkaufen. Ob der Käufer da ebenfalls auf Granit beißen würde? Würdest du damit argumentieren, dass der Käufer gar nicht geprüft hat, ob auf den Reifen noch Profil drauf ist?

Nun, wenn im Vertrag nichts von den Teilen steht, ist es für den TE völlig entspannt. Ja auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag, aber in diesem Fall wird der Käufer absolut nichts machen bzw. beweisen können.

So lange diese Konversationen mit dem Käufer nicht mehr Mail oder WhatsApp gelaufen sind, ist und bleibt es für den TE erledigt.

Ist es die feine Art? Sicherlich nicht. Aber danach wurde nicht gefragt. Könnte mir aber vorstellen dass der Käufer irgendwann im Betrugsthread auftaucht. Hoffentlich verlinkt dann keiner hier her. :D

Ich würde da keinem was unterstellen ... wenn ich mich im Bereich von defekten Fahrzeugen bewegen würde und kaufe einen Wagen mit Motorschaden, wo ein Privater verkauft und bereits eine Werkstatt ihr Glück versucht hat ... da muss ich doch genau hinschauen, oder anderseits nicht im Nachhinein ein Fass aufmachen wenn ein Laie nun nicht genau überprüft hat ob nun alles im Kofferraum komplett liegt, den schuh muss sich der Käufer selber anziehen ... ja, was da mündlich beim Kauf als smalltalk abgelaufen ist ist doch wumpe, da wird bei Geschäften eh immer alles mögliche erzählt, beweisen kann man selten was, also zählt einzig und alleine wie der Vertrag aussieht und wenn das ein allgemein gehaltender KFZ Vertrag mit allen Ausschlüssen ist, ist der TE safe....

Ganz im Gegenteil, ich finde es nicht die feine Art vom Käufer im Nachgang da jetzt rum zu stänkern, könnte genausogut sein, das sich der Schaden als größer rausstellt als geplant und es nicht das goldige Geschäft war....

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