Nachbarn beschädigen Auto.. Was kann ich tun?

Hi Leute,

das Auto meiner Freundin steht auf dem Hof des Mehrfamilienhauses in der Mitte der drei Parkplätze. Ihr Auto ist foliert und weißt mehr und mehr vertikale Schäden auf der Folie auf, die ein zu eins mit der Tür des daneben parkenden Autos passen. Die Schäden ziehen sich über fast die gesamte Beifahrertür, da natürlich je nach dem wie unterschiedlich man parkt, die „Einschlag-Stellen“ variieren. Die Folie ist an einigen Stellen erheblich beschädigt, zudem sind auch 1-2 Dellen erkennbar. Da sie an der Arbeit nur hinter anderen Autos parkt und beim einkaufen etc eventuell MAL eine Stelle dazukommen würde, ist es aufgrund der Menge der Schäden, die sich in den letzten Wochen gehäuft haben, ziemlich sicher darauf zu schließen, dass die Nachbarn des Öfteren ihre Tür an das Auto meiner Freundin stoßen. Da diese an sich schon nicht gerade Umgänglich sind, wird ein Ansprechen zu 100% auf „waren wir nicht“ herauslaufen. Eine Kamera aufstellen ist ja auch nicht rechtens. Meine Frage wäre: WIE können wir das beweisen? Hat jemand schon mal einen ähnlichen Fall gehabt oder gibts jemanden, der eine Idee hat? Es handelt sich um einen Hyundai i30N, entsprechend ärgerlich ist das ganze..

Danke für eure Zeit und Hilfe!

Beste Grüße!

Steffen

Schaden
77 Antworten
Zitat:
@JoergFB schrieb am 14. Juni 2025 um 07:30:30 Uhr:
Meterstab, Foto von den Beschädigungen der Fremdtür & eigenen machen. Muss ja dann exakt mit den eigenen Tür übeinstimmen.

Aber nur wenn die flauschige Frau auf dem Beifahrersitz und der Fahrer im gegnerischen Auto sitzen. 🤔🤔

Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 11. Juni 2025 um 21:05:53 Uhr:
mit geltendem Recht vereinbar isti

Anderer Leute Eigentum beschädigen ist mit geltendem Recht vereinbar?

Zitat:@Rockville schrieb am 14. Juni 2025 um 07:58:50 Uhr:

Wo?

Ist doch egal wo, Hauptsache auf das Auto gerichtet. Wird sich wohl ein Platz finden lassen.

Offenbar hast du selbst Probleme mit der möglichen Umsetzung deiner Idee. Mach doch mal paar Vorschläge zum "Aufstellen" einer Kamera.

Ähnliche Themen
Zitat:
@windelexpress schrieb am 14. Juni 2025 um 09:12:13 Uhr:
Anderer Leute Eigentum beschädigen ist mit geltendem Recht vereinbar?

Nein. Man kann aber nicht ein Unrecht mit einem anderen Unrecht aufwiegen.

Einfach,wie ich schon geschrieben habe,nach unten gerichtet oben innen in die Seitenscheibe.

So wird nur der Bereich der Seite außen überwacht ohne Personen aufnehmen zu können.

Da wird sie auch kaum auffallen,

An der Stelle würde die Kamera am meisten auffallen. Außerdem müsste sie ja senkrecht nach unten filmen. Die Anstoßstelle der Türen wird aber wohl im toten Winkel liegen. Einen Nachweis kann man so nicht erbringen.

Ich finde es völlig unsinnig, über so zweifelhafte Tipps nachzudenken - vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass der TE bzw. seine Freundin den anderen Autobesitzer noch nicht mal darauf angesprochen haben.

Ganz unauffällig ein Meßrad anbauen und da die Kamera dran. Merkt kein Mensch.

Oder Grip-Fahrzeug dranschreiben. Die sind mit Kameras vollgepflastert.😁

Was macht man dann mit dem illegalen Bildern? In die Tonne kloppen! Weil verwerten kann man sie nicht.

Was soll das denn mit den Tipps zu rechtswidrigen Handlungen?

Der TE interessiert sich eh nicht für irgendwelche Tipps, ob legale oder illegale.
Während hier schon 3 Seiten in 3 Tagen gefüllt wurden, glänzt der TE genauso lange durch Abwesenheit.

Also bitte, streitet euch nicht. Lohnt sich nicht für diesen TE.

Holger hat in seinem Link auf Haufe.de neben Hinweisen zu unzulässigen Wegen, mehrere Möglichkeiten der legalen Aufzeichnung aufgezeigt, auch wenn er es nicht bemerkt hat oder dies nicht sein Ansinnen war. Wer sich für Details zur Thematik interessiert, der braucht sich zum Einstieg dort bloß durchwuseln.

Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 14. Juni 2025 um 10:23:53 Uhr:
Einfach,wie ich schon geschrieben habe,nach unten gerichtet oben innen in die Seitenscheibe.
So wird nur der Bereich der Seite außen überwacht[b] ohne Personen aufnehmen zu können.[/b]
Da wird sie auch kaum auffallen,

Wie willst du dann beweisen, dass es die Nachbarnin Ist, wenn weder sie noch das KfZ zu erkennen sind?

Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 14. Juni 2025 um 11:54:32 Uhr:
Was macht man dann mit dem illegalen Bildern? In die Tonne kloppen! Weil verwerten kann man sie nicht.

Mich würde es im ersten Schritt nicht interessieren, ob ich das Video später verwenden kann, denn erst muss ich doch sicherstellen, ob die Tür des Nachbarautos die Schäden am eigenen Auto verursacht hat. Momentan ist das doch nur eine Vermutung und nach den Bildern im ersten Beitrag würde ich eher vermuten, dass es eine andere Ursache hat. Darauf brauchen wir aber nicht eingehen, denn das gibt eine Diskussion ohne Konsens am Ende. Sicherheit bringt daher z.B. ein Video.

Danach kann man dann die weitere Vorgehensweise überlegen.

Filmen würde ich indirekt über den Seitenspiegel. So kann die Kamera irgendwo innen und von außen fast unsichtbar platziert werden und filmt indirekt über den Seitenspielgel die Türseite. Eventuell ist nach dem Abstellen das Fahrzeug jedes Mal ein Einstellen dies Spiegels notwendig, was aber bei heutigen Spiegeln, die per Tasten eingestellt werden, kein großes Hindernis ist.

Da wirklich nur die Türseite gefilmt wird und nur die Türkante des Nachbarautos, wenn diese geöffnet wird, werden eventuell überhaupt keine Persönlichkeitsrechte verletzt. Das muss geklärt werden, falls sich herausstellt, dass der Verdacht des TE sich bestätigt.

Falls Steffen (TE @boomar1104) nicht mehr mitliest, dann ist das halt so. Allerdings hat er dann Pech, wenn im Verlaufe des Threads dann doch noch die eine oder andere für ihn hilfreiche Information kommt.

Steffen, wenn du noch mitliest, bitte melde dich doch mal, wäre nett von dir.

Gruß

Uwe

Paul, wenn du das aus meinem Link herausgelesen hast, weise doch mal auf die von dir behaupteten Möglichkeiten hin. Solange du das nicht machst, gehe ich davon aus, dass das nur eine deiner „besonderen“ Behauptungen ist.

Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 14. Juni 2025 um 12:26:07 Uhr:
Wie willst du dann beweisen, dass es die Nachbarnin Ist, wenn weder sie noch das KfZ zu erkennen sind?
Ist das jetzt Dein Ernst?
Als erstes werden mal ein Paar Beine auftauchen,dann die Türe,die dann zufällig auch noch die Farbe des Fahrzeugs des Nachbarn hat,die in die Seite des TE einschlägt.
Dann dokumentiert man regelmäßig durch Fotos das nur der Wagen des Nachbarn dort steht,fertig ist die Laube.
Da parken ja nicht jeden Tag verschiedene Fahrzeuge,sondern nur der Nachbar auf seinem Stellplatz.
Damit wäre auch ein Gericht zu überzeugen,da reicht schon der Anscheinsbeweis völlig aus.
ich würde da sogar noch weitergehen und vorsätzliche Sachbeschädigung anführen,die fällt ins Strafrecht.
Wer so oft grob fahrlässig handelt kann man Vorsatz unterstellen.
Ähnliche Themen