Nachbar verschiebt Anhänger! Beschädigt

Hallo zusammen ich habe neben meinem astra j sports tourer noch einen 750 kg Anhänger welchen ich vor einigen Jahren geerbt habe. Da auf meinem Grundstück kein Platz ist Parke ich diesen auf einem Parkplatz an der Strasse. Nun habe ich folgendes Problem mein Nachbar stört sich daran das der Anhänger dort immer steht. Ich habe ihm jedoch erklärt das er da stehen darf da Versicherung steuern und TÜV bezahlt sind bzw gültig sind. Wir nutzen den Hänger viel dh.ca. alle 2-3 Tage fährt mit diesem jemand und nutzt ihn für verschiedene Sachen. Aufgrund dessen das meine ganze Familie den Anhänger nutzen kann hab ich eine fahrtebliste erstellt aus der hervorgeht das er nie länger als 1-2 Wochen dort steht. Nun kam ich gerade nach hause und seh das mein Anhänger beiseite geachoben wurde und der nachbar sein. Auto davor gestellt hat. Dies hattbeisetr geschoben

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 14. August 2016 um 15:29:18 Uhr:


...
In der Chinesischen Privinz Yo Chi Ming sind heute morgen zwei Sack Reis umgefallen........

Und einem sogenannten "Pepperduster" (eine von rund 60 Mio Personen in Deutschland, die über einen Internetzugang verfügen dürften) interessiert ein Thema nicht, weshalb er dazu noch extra einen sinnlosen Kommentar schreibt. Wow! 🙂

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Zitat:

@Frank128 schrieb am 14. August 2016 um 22:17:39 Uhr:


Zum Thema. Ist der Anhänger zugelassen darf er auch auf der Straße geparkt werden.

Aber nicht länger als 14 Tage ohne Zugfahrzeug-Klugscheißmodus aus-.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 15. August 2016 um 07:03:41 Uhr:



Zitat:

@Frank128 schrieb am 14. August 2016 um 22:17:39 Uhr:


Zum Thema. Ist der Anhänger zugelassen darf er auch auf der Straße geparkt werden.

Aber nicht länger als 14 Tage ohne Zugfahrzeug-Klugscheißmodus aus-.

Korrekt!

Ok, das mit dem Hochheben etc. leuchtet mir ein, danke. Wahrscheinlich hab ich zu wenig Hecken dort, wo die Hänger stehen. 😉

cheerio

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 14. August 2016 um 11:35:55 Uhr:



Zitat:

@rummrich schrieb am 14. August 2016 um 11:13:23 Uhr:


...
Was kann ich nun machen?
Biege das Licht wieder gerade und parke den Hänger künftig etwas platzsparender, so dass dein Nachbar sich weniger oder gar nicht mehr daran stört (bzw. lass auch alle anderen Nutzer wissen, dass sie ihn etwas platzsparender parken möchten).

Mein Vermieter hat auch keinen Platz auf seinem Grundstück (20 m lange Einfahrt und Garage vorhanden), deshalb stehen auch immer seine zwei Autos und sein Hänger auf der Straße. Als Laternenparker freut man sich da sehr, wenn man deshalb drei Straßen weiter parken darf.

Dies kann ich sehr gut nachvollziehen. Mein Vermieter parkt mit seinen zwei Autos immer vor dem Haus, auf der Straße. Er hat zwei! Einfahrten mit zwei! Garagen. Hier parkt er jedoch nie. Ich habe ihn bereits drauf angesprochen, ich darf da auch nicht parken. Er sagt er müsse ständig an den ganzen Scheiß, der da in seinen Garagen steht. Hätte ihm am liebsten gesagt, dass er dann keine Wohnung vermieten soll, wenn er es seinem Mieter so schwer macht, einen Parkplatz vorm Haus zu finden.

Leider findet man in unserer Straße immer einen Parkplatz, so dass ich maximal 20m weiter laufen muss. Geht mir trotzdem auf den Sack! 😁

Also an alle mit Garagen, wo nur Scheiss drin steht, aber nicht das Auto: Warum macht Ihr das?

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Zumal das in vielen Gemeinden mittlerweile per Satzung verboten ist, eben weil dadurch dringend benötigter Parkraum "weggenommen" wird:

http://www.rundschau-online.de/.../...ist-nicht-immer-erlaubt-22589744

Wenn du deinen Vermieter also so richtig gern hast, kannst du ja mal beim zuständigen Ordnungsamt anfragen. Wobei es dann aber passieren kann, dass der Vermieter dir wegen Eigenbedarf kündigt. Irgendwo muss er ja dann mit dem ganzen Scheiß hin, der da in seinen Garagen steht...

Zum ursprünglichen Thema hätte ich noch zwei Fragen an den TE:

Schon mal daran gedacht, ein Auto draußen hinzustellen und den Anhänger dafür aufs Grundstück? Bzw. wenn der Anhänger so oft benutzt wird: Was machst du, wenn der Anhängerparkplatz mal belegt ist?

Die Gemeinde muss dazu ihre Satzung nicht ändern, denn die Sonderregelungen für Garagen (Grenzbebauung u. a.) sind ohnehin immer an die Nutzung als solche gebunden.

Zum Glück gibt es nur wenige Stinker, die versuchen würden, Nachbarschaftsstreitigkeiten so zu eskalieren.

Zitat:

@LF117 schrieb am 15. August 2016 um 18:08:10 Uhr:


Zumal das in vielen Gemeinden mittlerweile per Satzung verboten ist, eben weil dadurch dringend benötigter Parkraum "weggenommen" wird:

http://www.rundschau-online.de/.../...ist-nicht-immer-erlaubt-22589744

Wenn du deinen Vermieter also so richtig gern hast, kannst du ja mal beim zuständigen Ordnungsamt anfragen. Wobei es dann aber passieren kann, dass der Vermieter dir wegen Eigenbedarf kündigt. Irgendwo muss er ja dann mit dem ganzen Scheiß hin, der da in seinen Garagen steht...

Zum ursprünglichen Thema hätte ich noch zwei Fragen an den TE:

Schon mal daran gedacht, ein Auto draußen hinzustellen und den Anhänger dafür aufs Grundstück? Bzw. wenn der Anhänger so oft benutzt wird: Was machst du, wenn der Anhängerparkplatz mal belegt ist?

Die Anschaffung von ein bis zwei Mopeds soll in der ein oder anderen Gegend schon mal vorgekommen sein 🙂 hust ... und weg

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 15. August 2016 um 17:33:14 Uhr:


Er sagt er müsse ständig an den ganzen Scheiß, der da in seinen Garagen steht. Hätte ihm am liebsten gesagt, dass er dann keine Wohnung vermieten soll, wenn er es seinem Mieter so schwer macht, einen Parkplatz vorm Haus zu finden.

Mach ihm mal den Vorschlag das Er einfach Sektionaltore einbauen soll, dann kann Er seine Autos vor die Garagen stellen und kommt immer noch an sein Gerümpel ran. Oder er lässt dich vor den Garagen parken.

Ansonsten,es gibt nun mal Mitmenschen mit denen man (bildlich gesprochen) sich nur mit Hilfe eines Baseballschlägers oä unterhalten kann weil man Argumente regelrecht in die Birnne prügeln muss damit Sie überhaupt mitbekommen um was es geht.

Zitat:

@LF117 schrieb am 15. August 2016 um 18:08:10 Uhr:


Zumal das in vielen Gemeinden mittlerweile per Satzung verboten ist, eben weil dadurch dringend benötigter Parkraum "weggenommen" wird:

http://www.rundschau-online.de/.../...ist-nicht-immer-erlaubt-22589744

Wenn du deinen Vermieter also so richtig gern hast, kannst du ja mal beim zuständigen Ordnungsamt anfragen. Wobei es dann aber passieren kann, dass der Vermieter dir wegen Eigenbedarf kündigt. Irgendwo muss er ja dann mit dem ganzen Scheiß hin, der da in seinen Garagen steht...

Haha nein, so kleinkrämerisch bin ich dann doch nicht unterwegs. Ist ja seine Hütte. Nervt mich halt einfach, aber das Leben im Allgemeinen vermiest es mir jetzt nicht gerade. 😎

Was regt ihr euch alle wegen dem Anhänger auf? Wenn dort ein Auto, statt dem Anhänger stehen würde, hätte kein Hahn nach gekräht.

Die Nutzung von Garagen ist relativ klar geregelt... Die Bayerische Garagenverordnung sagt zum Beispiel, dass in Einzel-/Doppelgaragen brennbare Sachen nur insoweit gelagert werden dürfen, dass die Nutzbarkeit nicht eingeschränkt ist... Der Vermieter könnte also mit seiner Brandversicherung zumindest Diskussionsbedarf im Schadenfall haben, wenn er gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat.

Ich stelle meinen Hänger auch öffentlich ab und hatte bisher mit keinem Nachbarn ein Problem... Wenn ich den Hänger länger nicht nutze, stelle ich ihn aber ins örtliche Industriegebiet.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 14. August 2016 um 23:30:55 Uhr:


Es gibt zum Beispiel sehr alte Hecken mit dicken Stämmen. Oder in der Hecke befindliche Pfähle. Oder Steinsockel und erst oben eine Hecke. Ein Einachsanhänger wird zum Rangieren vorn angehoben und geht gleichzeitig hinten runter, man kann sehr leicht mit dem Rücklicht irgendwo aufsetzen oder anecken, wenn man den Hänger unvorsichtig rückwärts schiebt.

Das nur zur Beantwortung deiner Frage; es muss nicht bedeuten, dass es beim TE so war.

Und dann gibt's noch Hecken die sich wehren wenn man sie berührt.

Ich glaube die treten.

Sorry. Aber ich vermute das kaputte Rücklicht dient nur dazu irgendetwas strafrechtliches vorbringen zu können. Ansonsten könnte man ja nichts anzeigen.

Kann sein, aber mir liegt die V&S-typische Mutmaßerei und Unterstellerei nicht, die hier regelmäßig ausbricht, wenn ein Original-Post vielleicht nicht jedes Detail hundertprozentig plausibel beschreibt.

Wenn Leute hier Fragen stellen, stimmen die Storys eh nie zu 100 % mit der Realität überein, was meist nicht mal böse Absicht des TE ist. Das ist dann aber die Basis, die man hat, wenn man versucht, Antworten zu geben. Und da soillte man zuallererst versuchen, bona fide ranzugehen.

Die Polizei arbeitet anders und muss das auch. MT ist aber kein Ermittlungsorgan.

Zitat:

@downforze84 schrieb am 15. August 2016 um 20:24:54 Uhr:


Was regt ihr euch alle wegen dem Anhänger auf? Wenn dort ein Auto, statt dem Anhänger stehen würde, hätte kein Hahn nach gekräht.

Kein Mensch erbt ein Auto und lässt das dann zugelassen auf der Straße herumstehen, wo es wertvollen Parkraum belegt. Viel zu teuer.

Für mich gehören diese nutzlosen Anhänger nicht im öffentlichen Raum geparkt.

Zitat:

@LF117 schrieb am 15. August 2016 um 18:08:10 Uhr:


...

Zum ursprünglichen Thema hätte ich noch zwei Fragen an den TE:

Schon mal daran gedacht, ein Auto draußen hinzustellen und den Anhänger dafür aufs Grundstück? Bzw. wenn der Anhänger so oft benutzt wird: Was machst du, wenn der Anhängerparkplatz mal belegt ist?

Das würde mich allerdings auch interessieren.

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