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  5. Anhänger Frage - Klasse B - 700kg Anhänger, Auto darf nur 650 ziehen - erlaubt?

Anhänger Frage - Klasse B - 700kg Anhänger, Auto darf nur 650 ziehen - erlaubt?

Themenstarteram 30. Oktober 2011 um 10:38

Hallo,

ich habe eine Frage, da ich das ganze Anhängerthema nicht ganz durchblicke:

Mein Lupo darf 650kg gebremst ziehen und 450kg ungebremst. Ich habe Führerscheinklasse B.

1. Frage: Darf ich einen Anhänger fahren, der z.B. 700kg zul. Gesamtgewicht hat, wenn er aber leer ist oder z.B. nur mit 500kg beladen ist?

2. Darf ich mit meiner Klasse B maximal 750kg Anhänger fahren oder Anhänger, dessen zulässiges Gesamtgewicht die Leermasse des Fahrzeugs nicht übersteigt? Z.B. Caddy, darf 800kg ziehen und wiegt mehr. Dürfte ich dann einen 800kg Anhänger mit meinem Führerschein ziehen?

Gruß Robert

Beste Antwort im Thema

Moin Moin !

Bevor man in einem Forum so eine Frage stellt ,die dann von anderen falsch beantwortet wird ,sollte man (und das gilt auch für diejenigen ,die zwar keine Ahnung haben,aber trotzdem erstmal Blödsinn antworten ), sich erstmal den Text der Verordnung durchlesen. Wenn man dann etwas nicht verstanden hat,kann man immer noch fragen.

Also die Klasse B berechtigt zum Führen von :

""Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und

- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.

- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t""

 

Daraus ergibt sich ,dass bislang nur die letzte Antwort richtig war.

Einen Anhänger bis 750 kg zGG kannst du immer ziehen.

Bei Anhängern über 750 Kg zGG musst du eben etwas herumrechnen.

Einen Anhänger mit einem zGG von 2000 kg kannst du mit B niemals fahren !

Irgendetwas von Bremsen steht hier auch nicht drin !

Zusätzlich eingeschränkt wird der Anhänger durch das Zugfzg. , bzw. dessen zulässige Anhängelasten . Hier wiederum handelt es sich im Gegensatz zur Beschränkung durch den FS immer um tatsächliche Lasten !

Und um die Verwirrung völlig komplett zu machen : Es ist ein Unterschied,ob eine AHK nach nat. Recht oder eine mit einem EG-Prüfzeichen verbaut ist und welche Zulassung das Fzg hat !

Nach EG -recht zählt als Anhängelast der beladene Anhänger . Bedeutet,dass du hinter deinem Lupo einen Anhänger anhängen darfst ,der einschliesslich Ladung 450 kg auf die Waage bringt (und dessen zGG nicht grösser ist als das Leergewicht vom Lupo).

Hat die AHK dagegen noch ein nationales Prüfzeichen und ist an einem Fzg verbaut ,dass keine EG - Betriebserlaubniss hat ,zählt die Stützlast zur Beladung des Zugfzgs und du darfst auf dem gleichen Anhänger entsprechend mehr aufladen , die 450 kg sind jetzt die Höchstgrenze für die Achslast des Anhängers , dazu kommt noch die Stützlast ,wobei hier der geringere Wert des Anhängers oder des Zugfzgs massgeblich ist .

MfG Volker

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1) einen leeren Anhänger darfst du in allen Fällen ziehen (auch wenn dieser bis 2 T zulässig ist) , beim gebremsten Anhänger auch mit 500kg. Für die ungebremste Version wäre es theoretisch etwas zuviel.

Themenstarteram 30. Oktober 2011 um 10:53

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

1) ja kein Problem, beim gebremsten. Beim ungebremsten ist es theoretisch zuviel.

Super vielen Dank,

ich dachte irgendwo gelesen zu haben, dass man (ich mit klasse B) nur einen Anhänger ziehen darf, dessen zul Gesamtgewicht nicht das zul. Anhängegewicht des Fahrzeuges übersteigt. Also Lupo darf 650kg ziehen, dann dürfte ich keinen 700kg Anhänger ziehen, aich wenn er leer wäre.

Das kam mir auch was komisch vor, da es ja nicht wirklich Sinn macht, wenn der Anhänger z.B. leer wäre.

Dann darf ich meinen 700kg Anhänger ja schonmal ziehen, das ist super :)

Sobald der Anhänger leer ist, darfst du einiges ziehen. Nehmen wir einen 750kg Anhänger. DIeser wiegt leer gute 200kg und somit darfst du den ziehen. Dies gilt ebenfalls dann, wenn du noch 250kg auflädst, dann hast du 450kg am Haken und bist auf der sicheren Seite.

Wichtig ist eben, ob der Anhänger gebremst oder ungebremst ist. Die kleineren Hänger sind selten gebremst.

Themenstarteram 30. Oktober 2011 um 10:58

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Sobald der Anhänger leer ist, darfst du einiges ziehen. Nehmen wir einen 750kg Anhänger. DIeser wiegt leer gute 200kg und somit darfst du den ziehen. Dies gilt ebenfalls dann, wenn du noch 250kg auflädst, dann hast du 450kg am Haken und bist auf der sicheren Seite.

Wichtig ist eben, ob der Anhänger gebremst oder ungebremst ist. Die kleineren Hänger sind selten gebremst.

Super! Vielen Dank! :)

Kein Thema.

Moin Moin !

Bevor man in einem Forum so eine Frage stellt ,die dann von anderen falsch beantwortet wird ,sollte man (und das gilt auch für diejenigen ,die zwar keine Ahnung haben,aber trotzdem erstmal Blödsinn antworten ), sich erstmal den Text der Verordnung durchlesen. Wenn man dann etwas nicht verstanden hat,kann man immer noch fragen.

Also die Klasse B berechtigt zum Führen von :

""Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und

- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.

- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t""

 

Daraus ergibt sich ,dass bislang nur die letzte Antwort richtig war.

Einen Anhänger bis 750 kg zGG kannst du immer ziehen.

Bei Anhängern über 750 Kg zGG musst du eben etwas herumrechnen.

Einen Anhänger mit einem zGG von 2000 kg kannst du mit B niemals fahren !

Irgendetwas von Bremsen steht hier auch nicht drin !

Zusätzlich eingeschränkt wird der Anhänger durch das Zugfzg. , bzw. dessen zulässige Anhängelasten . Hier wiederum handelt es sich im Gegensatz zur Beschränkung durch den FS immer um tatsächliche Lasten !

Und um die Verwirrung völlig komplett zu machen : Es ist ein Unterschied,ob eine AHK nach nat. Recht oder eine mit einem EG-Prüfzeichen verbaut ist und welche Zulassung das Fzg hat !

Nach EG -recht zählt als Anhängelast der beladene Anhänger . Bedeutet,dass du hinter deinem Lupo einen Anhänger anhängen darfst ,der einschliesslich Ladung 450 kg auf die Waage bringt (und dessen zGG nicht grösser ist als das Leergewicht vom Lupo).

Hat die AHK dagegen noch ein nationales Prüfzeichen und ist an einem Fzg verbaut ,dass keine EG - Betriebserlaubniss hat ,zählt die Stützlast zur Beladung des Zugfzgs und du darfst auf dem gleichen Anhänger entsprechend mehr aufladen , die 450 kg sind jetzt die Höchstgrenze für die Achslast des Anhängers , dazu kommt noch die Stützlast ,wobei hier der geringere Wert des Anhängers oder des Zugfzgs massgeblich ist .

MfG Volker

Schreyhalz hat recht. :)

TE hat nur Klasse B. Da heißt es sehr aufpassen.

 

OT:

(man kanns noch komplizierter machen wenn das Zugfahrzeug eine Eintragung bezüglich eines Zuggesamtgewichts hat das niedriger ist als zulässiges Gesamtgewicht + zulässige Anhängelast - dann ist es noch mehr rechnen)

(und noch mal komplizierter wenn das Fahrzeug eine lustige Eintragung des Leergewichts von x kg bis y kg hat - dann hilft bei B eigentlich nur noch wiegen und echtes Leergewicht eintragen lassen)

Zitat:

,die dann von anderen falsch beantwortet wird

Es ist nichts falsch beantwortet, sondern ich bin nur auf die Gewichte eingegangen, nicht auf die Klassen.

Fakt ist, dass man mit 650kg auch einen leeren 2T Hänger ziehen darf.

Nicht wenn man nur B hat!

Das geht nicht.

Das ist eine Straftat was du hier als ok einstufst. :rolleyes:

Ich bin nirgends auf die Klasse B eingegangen oder siehst du es irgendwo?

Ist aber auch egal, er darf den leeren 750kg locker ziehen und sogar noch beladen. Also, Frage beantwortet.

Ja warum antwortest du dann überhaupt mit sowas als erster?

Warum antwortest du überhaupt in diesem Thema?

Wenn du nichtmal eine einfache Frage verstehen kannst?

TE fragt extra nach Klasse B.

 

 

Und nicht auf B eingehen?

Da steht in allen Fällen - von dir geschrieben.

Zitat:

1) einen leeren Anhänger darfst du in allen Fällen ziehen (auch wenn dieser bis 2 T zulässig ist)

Falscher gehts nicht. Das ist eine Straftat.

 

 

Soso, wo steht hier etwas von klasse B?

Zitat:

1. Frage: Darf ich einen Anhänger fahren, der z.B. 700kg zul. Gesamtgewicht hat, wenn er aber leer ist oder z.B. nur mit 500kg beladen ist?

Na wo?

Und die Frage wird mit eindeutig JA beantwortet. Ja, er darf einen leeren Anhänger ziehen und in seinem Fall bis 450kg beladen, so wie ich es beschrieben habe.

Unter 2) fragt er und darauf habe ich nicht geantwortet.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

 

 

Original geschrieben von Archduchess

Zitat:

1) einen leeren Anhänger darfst du in allen Fällen ziehen (auch wenn dieser bis 2 T zulässig ist)

Falscher gehts nicht. Das ist eine Straftat.

Blödsinn.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Soso, wo steht hier etwas von klasse B?

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Zitat:

1. Frage: Darf ich einen Anhänger fahren, der z.B. 700kg zul. Gesamtgewicht hat, wenn er aber leer ist oder z.B. nur mit 500kg beladen ist?

Na wo?

Und die Frage wird mit eindeutig JA beantwortet. Ja, er darf einen leeren Anhänger ziehen und in seinem Fall bis 450kg beladen, so wie ich es beschrieben habe.

Unter 2) fragt er und darauf habe ich nicht geantwortet.

Lies doch auch mal die Überschrift..... und komm bitte etwas runter. Fehler eingestehen ist keine Schande....

Grüße

Steini

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