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Unfall mit geliehenem Anhänger

Themenstarteram 2. Oktober 2011 um 1:24

Hallo zusammen,

hoffe habe hier das richtige Forum gewählt (falls nicht, bitte verschieben)

Habe folgendes Problem: Habe von einer Privatperson ohne Gewerbeanmeldung einen Autotransportanhänger geliehen (1 Woche für 120 €) und bin damit nach Großbritannien. Habe ein Auto dorthin gebracht und wieder eins zurück.

Auf dem Rückweg hat der Anhänger Rad und Radlager verloren. Zum Glück kam sonst kein Schaden zustande.

Anfangs wollte der Herr 150 € für die Reparatur haben, nun hat er sich umentschieden und hätte gern über 1000 €.

Er meint ich könne das ja bei meiner privaten Haftpflicht melden, jedoch bin ich mir ziemlich sicher das Schäden an fahrenden Fahrzeugen nichts mit der privaten Haftpflicht zu tun haben.

Der Anhänger ist aus den 80ern und hat angeblich grad erst neue Radlager und Räder bekommen. Die Auflaufeinrichtung war nicht mehr beweglich nach dem "Unfall" und das Bremsgestänger verzogen, die restlichen Räder ziemlich heiß. Es wurde nirgendwo angeeckt oder ähnliches.

Habe schon mit bei der Rechtsschutzversicherung mit einem Rechtsanwalt gesprochen, der meinte ich sollte nicht zahlen. Schien mir aber auch bei seiner Aussage etwas unsicher.

Frage: Wie seht ihr die Sache?

Wäre sehr dankbar für eure Antoworten.

LG Maike

Beste Antwort im Thema

Zwar ist richtig, dass der Fahrzeugführer für sein Gespann verantwortlich ist. Er kann feststellen, dass die Reifen abgefahren sind und dann den Hänger nicht in betrieb nehmen.

Wie soll er aber feststellen, dass die Bremse am Rad nicht ordnungsgemäß repariert wurde? Der Hänger würde ja von einem Gewerblichen gegen Geld entliehen.

Wenn du einen Leihwagen bekommst kannst die Funktion der Bremse prüfen. Ob bei der Bremse gepfuscht wurde kannst nicht feststellen.

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Hallo Maik

 

Woher hast du die Info, das die Radlager erst neu draufgemacht worden sind.

Wenn das so ist, ist da bei der Montage was schief gelaufen,

und du müsstest gar nichts zahlen.

 

Kennst du zufällig die Werkstatt, wo der Vermieter seine Anhänger warten lässt?

 

Viktor

Jetzt hast du schon nen Anwalt und damit nen Fachmann befragt, was soll dir denn ein Laie hier bei MT noch anderes raten? Wenn du dir bei einem unsicher bist, dann hol dir halt ne zweite Meinung ein. Aber nicht über ein Forum, sondern ebenfalls über einen Fachmann...

Hi Maike

Vor dem (fast) gleichen Problem stand ich vor ein paar Monaten.

Der von mir geliehene Hänger hatte aber dann nurmehr nen Restwert von € 800.- .. nach dem Abflug :eek:

Du kannst dem Besitzer vorschlagen die Ursache des Defektes durch einen Gutachter klären zu lassen.

Ein Rad mit Trommel fliegt nicht so "mirnixdirnix" davon außer ..... hier wurde Scheiß gebaut. Dann isses egal wer hier den Mist gebaut hat ... der Besitzer oder irgendeine Schmiede. Du bist in beiden Fällen raus. Schlimm wär´s für dich gewesen, hätte es geklappert:eek:

Wenn der Besitzer gemurkst hat soll er die Klappe halten und beim nächsten Mal die Sicherungssplinte reintun. Wenn´s ne Werkstatt verbockt hat ist die in der Beweisnot weil sich kein Sicherungssplint in Luft auflöst.

Jetzt kommt´s (wie in meinem Fall) drauf an in welchem Verhältnis (auch rechtlich) du zu dem Verleiher stehst:confused:

Bei mir war es ne unentgeltliche Gefälligkeit. Du hast aber dafür geblecht:eek: Ist der Verleiher des Hängers eine Privatperson oder macht der das gewerblich :confused: 120.-€ sind ein klarer Tarif.

Wenn´s ein Freund ist verlangt der nix dafür und beide sind froh das nix passiert ist. Es hätte ihn ja selber erwischen können.

Wenn´s ein Gewerblicher ist soller die Klappe halten da er dafür zu sorgen hat, daß das Gelumpe verkehrssicher ist.. oder sein Grobschmied. Du nicht.

Wenn´s ein Verleiher ohne angemeldetes Gewerbe ist sollte er 2x den Schnabel halten und den Boden küssen den deine Füße berühren.

Fazit: egal was der Knecht sabbert ... lächeln..:D ... er könnte weit mehr verlieren als der Drecksschlepper wert ist und du hättest evtl. nen "Freund" weniger.

Das sollte ihm aber in wohlgesetzten Worten klargemacht werden .... also nicht von mir :cool:

Letztendlich schließe ich mich den Herrn Advokaten an;)

Bei mir lief´s etwas anders .... es lief sauber.

Mir ist ein geliehener Hänger abgeflogen. Ich hab sofort die SB (500.-) abgedrückt obwohl´s ein Freundschaftsdienst war. Ich hab dann den Hänger um den Restwert gekauft und refurbished .... instandgesetzt ohne ihn weiterzuverkaufen.

Bei der Instandsetzung kam´s auf: von 4 Bremsen funktionierte nurmehr eine und die ASK war praktisch funktionslos.

Ich hab mir also ein verkehrsuntüchtiges Wrack ausgeliehen.

So .. was machst jetzt ...:confused:

NIX!!!

Es war ein Lehrstück der Sonderklasse!!!

Ich hab jetzt nen Hänger der bis auf die letzte Schraube fitter ist als einer der grad aus der Fertigung kommt, mein Freund (der er immer noch ist) hat sich nen neuen gekauft und alle sind froh, daß nix schlimmeres passiert ist.

Wennst also wieder nen Hänger brauchst .....:p

Gruß Moary

Zitat:

Original geschrieben von moary

Wenn´s ein Gewerblicher ist soller die Klappe halten da er dafür zu sorgen hat, daß das Gelumpe verkehrssicher ist.. oder sein Grobschmied. Du nicht.

Ich würde mal nicht so pauschal solch große Brötchen backen. Noch ist auch der Fahrzeugführer für den verkehrssicheren Zustand verantwortlich und nicht nur der Halter. Mit solchen Aussagen kann man sich auch mal ganz schnell ein Eigentor schiessen...

Zwar ist richtig, dass der Fahrzeugführer für sein Gespann verantwortlich ist. Er kann feststellen, dass die Reifen abgefahren sind und dann den Hänger nicht in betrieb nehmen.

Wie soll er aber feststellen, dass die Bremse am Rad nicht ordnungsgemäß repariert wurde? Der Hänger würde ja von einem Gewerblichen gegen Geld entliehen.

Wenn du einen Leihwagen bekommst kannst die Funktion der Bremse prüfen. Ob bei der Bremse gepfuscht wurde kannst nicht feststellen.

Absolut richtig ... bis auf ne Einschränkung euer Unwohlgeboren @Tecc !!!

Ich kann doch nicht ein "augenscheinlich" verkehrssicheres Fahrzeug (Blinker, Bremslicht) bis auf die letzt Schraube zerlegen um die Verkehrssicherheit zu überprüfen....

.. also .. denken .. dann posten!

Gruß Moary

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von moary

Wenn´s ein Gewerblicher ist soller die Klappe halten da er dafür zu sorgen hat, daß das Gelumpe verkehrssicher ist.. oder sein Grobschmied. Du nicht.

Ich würde mal nicht so pauschal solch große Brötchen backen. Noch ist auch der Fahrzeugführer für den verkehrssicheren Zustand verantwortlich und nicht nur der Halter. Mit solchen Aussagen kann man sich auch mal ganz schnell ein Eigentor schiessen...

.. wobei das mit dem"Gewerblichen" ad 1 noch nicht raus ist und (selbiges) ad 2 hier ein ganz anderes Licht auf die Sachlage werfen würde...

... denk ich mir als unbedarfter Depp :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Der Hänger würde ja von einem Gewerblichen gegen Geld entliehen.

Und das wissen wir woher gleich noch mal? :confused::confused:

Zitat:

Original geschrieben von moary

Ich kann doch nicht ein "augenscheinlich" verkehrssicheres Fahrzeug (Blinker, Bremslicht) bis auf die letzt Schraube zerlegen um die Verkehrssicherheit zu überprüfen...

Und woher wissen wir, dass die Aussage des TE richtig ist? Sitz der Schrauben am Rad überprüft? Steht nirgends...und durchaus zumutbar wie ich finde. Wie gesagt, mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. Sollte es im unwahrscheinlichsten Fall mal zu einer Verhandlung kommen und der TE wird gefragt: "Fester Sitz des Rads überprüft?" und er antwortet lässig "Nö, ist ja der andere für verantwortlich", nur weil irgendein beliebiger User moary in irgendeinem Forum geschrieben hat, dass der TE für nix verantwortlich ist...da würde ich gerne dabei sein...

 

Tecci überprüft du deine Radschrauben?

Und bei einem geliehenen Wagen wohl auch nicht.

 

Da müsste man ja alle Schrauben, bei einem Leihwagen nachziehen.

 

Viktor

Victor.. bitte.. ;)

Tecc bewegt sich, so wie wir, auf dem dünnen Eis der Spekulation:D

Ich könnte, wenn ich denn wöllte, nen Fall zimmern der halb Mittelerde zum weinen bringt.

Fakt ist aber: DER AUSLEIHER DES HÄNGERS IST DEFINITIV RAUS!!! Alles Andere ist geistige Onanie = Hirnwichserei!!

Gruß Moary

An meinem eigenen Auto von Zeit zu Zeit, wenn es sich ergibt. Bei nem geliehenen Fahrzeug ganz sicher, weil ich nie weiß, wer den Karren in der Hand hatte. Es redet hier niemand von ner Vollinspektion über alle Teile und ich unterstelle dem TE auch gar keine Schuld. Aber was red ich, der TE hat anwaltlichen Rat und hier wissen es wie immer trotzdem einige wieder besser...mein Rat steht ganz oben und wenn er es anders machen will, dann darf er das meinetwegen auch...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Und woher wissen wir, dass die Aussage des TE richtig ist? Sitz der Schrauben am Rad überprüft? Steht nirgends...und durchaus zumutbar wie ich finde.

Ich möchte denjenigen sehen, der nen Hänger (oder generell ein Fahrzeug) leiht und erst mal mit dem Drehmomentschlüssel rund geht und die Schrauben kontrolliert.

Desweiteren sollte man sich mal das Bild anschauen und die Beschreibung begreifen, es ist die Kronenmutter der Radnabe flöten gegangen, da kannst du 10 mal die Radbolzen nachziehen, wenn die Mutter fliegen geht, hast du dann nur die Gewissheit, dass sich Rad und Bremstrommel auf dem Weg zum Graben nicht trennen :rolleyes:

Die Kronenmutter auch noch kontrollieren? Theoretisch möglich, aber wie weit will man dann noch gehen? Dafür musste die Staubschutzkappe runter, bei manchen Modellen sogar das Rad, oder ähnliches. Man kann mal um den Hänger rum gehen, überall dran wackeln, das war´s...

Hier steht noch nirgendwo, wie weit der TE mit dem Hänger gefahren ist, selbst wenn bei der Abfahrt alles in Ordnung war, kann auf dem Weg nach England und zurück einiges passieren. Ich bin letztens mit meinem Firmenwagen liegen geblieben, Motorschaden nach 800km, wer rechnet bei einem neuen BMW damit? Ok, ich hätte es wissen müssen, der Vorgänger war ja auch mehr in der Werkstatt wie in Betrieb :rolleyes:

Zurück zum Anhänger: Ich würde auch mal einen Gutachter drüber schauen lassen, entweder wurden billige Ersatzteile verbaut, die Werkstatt hat geschlampt oder der Hänger hatte Wartungsstau von hier bis in die USA :rolleyes:

 

Ganz nebenbei sollte man den Verleiher des Hängers mal ganz dezent fragen, ob die Versicherung von solchen Aktionen weiß und ob er das dem Finanzamt angegeben hat... meist bekommen die dann einen roten Kopf und plötzlich ist alles paletti ;)

Der Tecci6N liest ja nicht mal PN, die man ihm schickt,

aber Radschrauben prüft er nach!?

Tecc ... du bist raus...

Hier geht´s um ne klare Ansage .. blechen oder nein !!! Hier geht´s nicht um "Besserwissen" .. schnall dich an an und stell das Rauchen ein :D

Hier geht´s um Fakten sprich:

Gewerblich oder Freundschaftsdienst .... denken dann posten.

Emotional kann man die Causa "Spezl" ad hoc nicht genau eingrenzen. Fakt ist aber, daß zwischen Freundschaftsdienst und gewerblichem Handeln ein klarer Trennstrich gezogen wird nähmlich der ... Entgelt.

Und jetzt Tecc ... lehn dich entspannt zurück ... und schau dir das "Rechstsempfinden" des Volkes an und halt die Klappe :D so wie´s auch ich tue :D

Gruß Moary

 

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

An meinem eigenen Auto von Zeit zu Zeit, wenn es sich ergibt. Bei nem geliehenen Fahrzeug ganz sicher, weil ich nie weiß, wer den Karren in der Hand hatte. Es redet hier niemand von ner Vollinspektion über alle Teile und ich unterstelle dem TE auch gar keine Schuld. Aber was red ich, der TE hat anwaltlichen Rat und hier wissen es wie immer trotzdem einige wieder besser...mein Rat steht ganz oben und wenn er es anders machen will, dann darf er das meinetwegen auch...

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