Nach Unfall mit Anhänger, Schrott?

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Guten Morgen,

Am Freitag ist eine Frau aus dem Parkplatz Lidl in uns reingefahren. Meint ihr der Anhänger ist noch zu retten? Er ist knapp zwei Jahre alt. Hoffe auch das unser 4 Jahre alter Wagen kein TotalSchaden ist. Fahre morgen zum FFH mit einem Gutachter 🙁

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55 Antworten

@R-Sch

Meine Erfahrung ist wenn du mit der HUK arbeiten musst nimm einen Anwalt sonst zahlen die nicht die geforderten Summen sei es beim Schadenswert ; Wertminderung; oder sonst was die wollten mir den Wert ihres Gutachters zugrundelegen obwohl ich denen direkt das Urteil geschickt hatte das im Zweifelsfall immer das GA zählt vom Gutachter der das Fahrzeug selbst gesehen hat und nicht nur via Bilder.

Ps.: mein daraufhin eingeschalteter Anwalt hat meinen Brief nahezu nur Kopiert und seinen Briefkopf drüber gepackt und schon wurde alles anstandslos bezahlt.

Ich bin eigentlich ein Freund von Schadenssummen klein zu halten aber mit der HUK klappt es anders kaum

Zitat:

@R-Sch schrieb am 23. Juli 2023 um 12:09:41 Uhr:



Zitat:

@GermanTwath schrieb am 23. Juli 2023 um 11:37:22 Uhr:


Das Problem bei der HUK, die möchten die Instandsetzung bei einem Vertragspartner machen, wenn eine Werkstattbindung im Versicherungsvertrag besteht. mfg.

Werkstattbindung gibt es nur im Kaskobereich.
Bei Haftpflichtschäden hat man freie Werkstattwahl.

Zitat:

@R-Sch schrieb am 23. Juli 2023 um 12:09:41 Uhr:



Zitat:

@Pinarella schrieb am 23. Juli 2023 um 08:29:15 Uhr:


..... nimm dir direkt einen Rechtsanwalt, der kostet dich nichts und du hast kein Theater mit der Versicherung.

Warum gleich Anwalt?
Rede erstmal mit der gegnerischen Versicherung, wenn die sich stur stellt kannst Du immer noch zum Anwalt gehen.

Eigentlich würde ich dir bei Pflichten, nicht zwingend einen Anwalt einzuschalten.
Nur leider wird es so sein, das dich die Gegnerische Versicherung eher nicht darauf Hinweisen wird, das dir dieses oder jenes zu steht.
Spätestens, wenn es um das Thema reparieren oder mit Unfallschaden verkaufen geht, wie dann der aktuelle Zeitwert errechnet wird oder nach welcher Tabelle usw., ich glaube da hätte ich dann gerne jemand an meiner Seite, der mit der aktuellen Gesetzeslage, Rechtsprechung in meinem Sinne vertraut ist.

MfG Günter

https://www.dsr24.de/
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Gruß
Andre

Wie schon geschrieben, der Ford Vertragshändler wird alles regeln. Ich habe keine Lust mich über den Tisch ziehen zu lassen, weil ich mich nicht auskenne. Kann ich da eigentlich selbst mit einer Entschädigung rechnen wegen Wertverlust usw.? Oder geht das dann alles ins Auto bzw. Autohaus? Muss mich da beim Gutachter morgen informieren. Der tut mir jetzt schon leid 🙁

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Dazu brauchst du einen Anwalt der das für dich einfordert. Ford wird alles fordern was sie für sich rausholen können. Aber für dich haben sie kein Interesse

Der wichtigste Hinweis ist wirklich, dass du dir einen Anwalt nimmst! Den muss die gegnerische Versicherung zahlen

Ohne Anwalt wären wir auch aufgeschmissen gewesen als mein Vater einen schweren (unverschuldeten) Motorradunfall hatte.

Auch wenn der Händler alles für mich regelt? Weiss gar nicht was ich meinem Anwalt dann sagen soll. Habe zwar eine Rechtsschutz aber kenne keinen Anwalt!

Der Händler regelt nichts für dich! Er regelt alles für sich! Wie oft soll ich das wiederholen! Er macht das er sein Geld in voller Höhe bekommt aber deins ist im egal und außerdem das kann er nichtmal einfordern! Das ist deine Aufgabe das wird nur dein Anwalt machen oder du. Nur gegen die HUK siehst du ohne Anwalt nicht die mögliche Summe

Ok sorry ich hatte mich da falsch ausgedrückt. Ich bin mir nicht sicher was ich dort noch einfordern kann ausser natürlich das dass Auto wieder hergestellt wird, was der Händler ja macht. Z.B den Nutzungsausfall und die Entschädigung? Habe ich da was vergessen? Sorry für die dummen Fragen, hatte noch nie einen Unfall 🙁

Wertminderung dein Fahrzeug ist jetzt ein Unfallfahrzeug und ohne Unfall wäre er mehr Wert.

Es sei denn er ist Totalschaden dann kannst du es nicht einfordern aber Ab und Anmelden neue Schilder etc nur beim besten Willen lass das nen Anwalt machen wenn du dich ja eh nicht auskennst vor allem es geht gegen die HUK wie oft muss man das noch erwähnen

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 23. Juli 2023 um 20:32:11 Uhr:


Der Händler regelt nichts für dich! Er regelt alles für sich! Wie oft soll ich das wiederholen! Er macht das er sein Geld in voller Höhe bekommt aber deins ist im egal und außerdem das kann er nichtmal einfordern! Das ist deine Aufgabe das wird nur dein Anwalt machen oder du. Nur gegen die HUK siehst du ohne Anwalt nicht die mögliche Summe

Da habe ich aber andere Erfahrungen. Ich hatte auch mal einen unverschuldeten Unfall und habe sämtliche Rechte an die Werkstatt abgegeben. Deren Anwalt hat dann auch eine Wertminderung für mich rausgeholt, die ich direkt erhalten habe. Die hatte ich dann sogar zur Seite gelegt und erst als ich den Wagen später verkauft habe, wieder dazu gepackt. So hatte ich dann meinen Gesamtverkaufspreis.

Nur weil deine Werkstatt einen schlechten Anwalt hat, muss das nicht für alle gelten. Ein guter Anwalt holt raus was geht, und lässt nicht einfach einen Teil liegen.

Zitat:

@GermanTwath schrieb am 23. Juli 2023 um 11:37:22 Uhr:


Das Problem bei der HUK, die möchten die Instandsetzung bei einem Vertragspartner machen, wenn eine Werkstattbindung im Versicherungsvertrag besteht. mfg.

Dass das Blödsinn ist, wurde ja bereits gesagt. Das gilt nicht für den Unfallgegner.

Die Wertminderung stellt der Gutachter fest und wird von der Versicherung bezahlt, so wie auch Nutzungsausfall bzw Mietwagen.
Anwalt kann man gleich einschalten, bei Reparatur meist unnötig, bei Neuanschaffung wegen eigenen Interessen ist es Ratsam gleich den Anwalt anzurufen.

Grüße
Steini

@steini111

Ich weis was der GA feststellt aber ich hab noch keine Versicherung erlebt die das einfach so auszahlt ohne das es eingefordert wird. idR versuchen Versicherungen das noch zu kürzen sowohl bei der Wertminderung als auch bei der Ausfallzeit.

Daher gegen die HUK gehts nur mit Anwalt, bei anderen Versicherungen kann man es ohne versuchen aber auch nur wenn man sich auskennt weis was einem zusteht. Nur wenn man wie der TE augenscheinlich keine Ahnung hat dann wird es ihm nur Geld kosten auf einen Anwalt zu verzichten

Den Anhänger kann man wieder reparieren. Deichsel richten lassen. Neues Zugmaul drauf und fertig. Den PKW kann man auch raparieren lassen, wenn es die gegnerische Versicherung zahlen muß. Wird aber wohl Richtung wirtschaftlicher Totalschaden gehen. NIEMALS einen Gutachter (obwohl die grundsätzlich objektiv sein müssen!) der zahlenden Versicherung dranlassen !!!, die schätzen den Schaden klein, damit die Versicherung so wenig wie möglich zahlen muß. Leider ist es heutzutage so, daß man gezwungen ist, dennoch einen Rechtsanwalt einzuschalten, weil die Versicherungen grundsätzlich nicht zahlen wollen. Und wenn man das selber versucht mit denen zu regeln, dann versuchen die einen mit Kleingeld abzuspeichen. Jedenfalls ist das meine Erfahrung mit Versicherungen. Man tut gut daran, auch eine Rechtsschutzversicherung zu haben

Moin Moin !

Zitat:

Werkstattbindung gibt es nur im Kaskobereich.

Bei Haftpflichtschäden hat man freie Werkstattwahl.

Völlig richtig!

Zitat:

Warum gleich Anwalt?

Rede erstmal mit der gegnerischen Versicherung, wenn die sich stur stellt kannst Du immer noch zum Anwalt gehen

Völlig falsch! Der Anwalt wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt , und zwar nach Streitwert, dabei spielt es überhaupt keine Rolle, welche Ausgaben und wieviel Arbeit er hat.

Der Trick der Versicherungen ist es aber, einen Grossteil der Forderung zu bezahlen und einen Teil unberechtigt abzuziehen. dann ist der Streitwert nur noch ein Bruchteil der ursprünglichen Summe. Damit beträgt das Honorar des RA ebenfalls nur noch einen Bruchteil und dafür macht sich kein Ra grossartig krumm.

Zitat:

Auch wenn der Händler alles für mich regelt? Weiss gar nicht was ich meinem Anwalt dann sagen soll. Habe zwar eine Rechtsschutz aber kenne keinen Anwalt!

Der Schadenssachverständige , der dein Fzg begutachtet, kennt mit Sicherheit einen brauchbaren RA.

Zitat:

Anwalt kann man gleich einschalten, bei Reparatur meist unnötig, bei Neuanschaffung wegen eigenen Interessen ist es Ratsam gleich den Anwalt anzurufen.

Nochmal: Immer RA ! Es ist genau andersrum , bei Totalschaden manchmal unnötig , im Rep.fall immer nötig, weil grundsätzlich die Versicherung bei den Rep.kosten unzulässige Kürzungen vornimmt. Man kann davon ausgehen , wenn die Vers. nicht exakt nach Gutachten bezahlt, dass die Kürzungen nicht gerechtfertigt sind.

Zitat:

Den Anhänger kann man wieder reparieren. Deichsel richten lassen. Neues Zugmaul drauf und fertig.

Blödsinn

Zitat:

NIEMALS einen Gutachter (obwohl die grundsätzlich objektiv sein müssen!) der zahlenden Versicherung dranlassen !!!, die schätzen den Schaden klein, damit die Versicherung so wenig wie möglich zahlen muß

Doppelter Blödsinn
1. Natürlich hat die Vers. das Recht , das Fzg zu besichtigen
2. Es muss nicht sein , das der Vers.sachverständige zu nierdrig schätzt. Ein Gutachten ist entweder richtig oder falsch ! Es nützt der Versicherung gar nichts, sondern schadet ihr im Gegenteil sogar , wenn der Sachverständige zu niedrig schätzt. Jedenfalls bei einer Reparatur, die wie hier zu vermuten , auch in einer Fachwerkstatt anschliessend durchgeführt wird. Die Vers. muss schliesslich die Rep.kosten tragen , nicht etwa nur die Kosten laut Gutachten.

Zitat:

Und wenn man das selber versucht mit denen zu regeln, dann versuchen die einen mit Kleingeld abzuspeichen. Jedenfalls ist das meine Erfahrung mit Versicherungen.

Zitat:

Man tut gut daran, auch eine Rechtsschutzversicherung zu haben

Das ist so ziemlich die überflüssigste Versicherung , die es gibt. Hier völlig wertlos, weil der RA muss vom Gegner bezahlt werden. Gegen sämtliche staatliche Institutionen klagt keine mir bekannte Rechtschutzversicherung, bei Vorsatz oder Straftaten auch nicht , selbst wenn sich herausstellt, dass die Vorwürfe vollkommen ungerechtfertigt waren. in den wenigen verbleibenden Fällen übernimmt sie nur die Kosten , wenn ausreichende Aussicht auf Erfolg besteht, na toll , bei Erfolg werden üblicherweise die Kosten dem unterlegenen Gegner auferlegt. Also bleiben im Grunde nur wenige Fälle , bei denen sie in Vorkasse geht.
Das ist übrigens das Statement meines Versicherungsvertreters! Was bleibt, sind also Nachbarschaftsstreitereien , ev. Mitsachen und Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, na dann kündigt man eben.

MfG Volker

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